Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Umfasst die Kleinstreparaturklausel “Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 76,69 Euro und der vom Mieter dadurch entstehende Aufwand pro Jahr 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. Diese Regelung gilt nur für die Beseitigung kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kochvorrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (soweit vorhanden)” auch die Instandsetzung von Silikonverfugungen?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 5 C 93/16, Urteil vom 29.08.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Der Klägerin steht ein Anspruch auf Instandsetzung der Mängel der Dusche entsprechend der Beschreibung im Tenor des Urteils zu Ziffer 1. gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu.

Die Beklagte ist für den geltend gemachten Anspruch passivlegitimiert, da sie gemäß § 566 Abs. 1 BGB infolge des Eigentumserwerbs die sich aus dem Mietverhältnis ergebende Instandsetzungsverpflichtung des Vermieters kraft Gesetzes übernommen hat.

Gemäß § 286 Abs. 1 ZPO steht vorliegend nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und des gesamten Inhalts der Verhandlungen zur Überzeugung des Gerichts fest, dass aufgrund undichter bzw. sich lösender Silikonfugen die Kalkablagerungen und Schimmelbildungen als instandsetzungsbedürftige Mängel entstanden sind und die Mängel nicht auf einem unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache in Form unzureichender Reinigungen der Dusche bzw. unzureichender Beseitigung des Spritzwassers nach den Duschvorgängen zurückzuführen sind. Den von der Sachverständigen angesprochenen, über das gewöhnliche und übliche Maß hinausgehenden Reinigungsaufwand, der durch die undichten bzw. fehlenden Silikonfugen bedingt ist, schuldetet die Klägerin vorliegend mangels einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung nicht. Es obliegt der Klägerin nicht, eine Verschlechterung des Zustandes der Dusche im Hinblick auf das Entstehen von Kalkablagerungen und Schimmelbefall, welche bedingt ist durch die Unterlassung von Instandsetzungsmaßnahmen seitens der Vermieterin hinsichtlich der brüchigen Silikonverfugung, durch erhöhten besonderen Reinigungsaufwand, der über das übliche Maß hinausgeht, zu kompensieren.

In diesem Zusammenhang kommt es für die Instandsetzungsverpflichtung der Beklagten auch nicht darauf an, dass die Sachverständige nicht feststellen konnte, dass die Silikonverfugung unsachgemäß von Vermieterseite vor der Vermietung der Wohnung an die Klägerin aufgebracht wurde. Die Sachverständige hat hingegen festgestellt, dass der Zustand der Silikonfugen auf eine nicht ordnungsgemäße Wartung bzw. Erneuerung zurückzuführen ist.

Unstreitig war der damaligen Vermieterin, bzw. den von der damaligen Vermieterin bevollmächtigten Personen der Zustand der Dusche, insbesondere der Zustand der Silikonfugen bekannt. Dennoch ist die damalige Vermieterin untätig geblieben, obwohl sie zur Instandsetzung verpflichtet war. Die Rechtsansicht der Beklagten, zu einer Erneuerung der Silikonfugen nicht verpflichtet zu sein, ist unzutreffend.

Die in Bezug genommene, vertraglich vereinbarte Kleinstreparaturklausel ist bereits vom Wortlaut her auf die sich in der Dusche befindende Silikonverfugung nicht anwendbar. Hiernach sollen kleine Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen unter anderem für Wasser umfasst sein. Eine Silikonverfugung (auch nicht die Dusche, in der sich die Silikonverfugung befindet) ist bereits begrifflich kein Installationsgegenstand für Wasser (so auch AG Wedding, Urteil vom 25.10.2011 – 20 C 191/11) und mithin von der vertraglichen Klausel – ungeachtet der Frage der Wirksamkeit dieser Klausel – nicht umfasst.

Die Sachverständige hat in ihrem Gutachten auch überzeugend dargelegt, dass Silikonfugen einer gewissen Versprödung unterliegen, die mit der Zeit zu Untergrundablösungen des Silikons und zu Undichtigkeiten der Fugen führen können und die Silikonfugen deshalb auch als Wartungsfugen bezeichnet werden, die regelmäßig im Intervall von 2 Jahren kontrolliert werden sollen und (nur) eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. 8 Jahren haben. Auch hieraus erschließt sich, dass das Problem, wie offenbar die Beklagte meint, nicht allein dadurch verhindert werden kann, dass die Dusche nach Duschvorgängen gereinigt und die Wände durch “Abziehen” von Spritzwasser befreit werden.

Obwohl es hierauf für die zu treffende Entscheidung jeweils nicht mehr ankommt, steht einerseits die Kleinstreparaturklausel der Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Instandsetzungsnahmen auch nicht entgegen, denn sie entbindet den Vermieter nicht von der Verpflichtung, die Instandsetzung selbst durchzuführen bzw. zu beauftragen, andererseits ist vorliegend auch nicht ersichtlich, dass eine fachgerechte Erneuerung der dort vorhandenen brüchigen bzw. bereits fehlenden Silikonfugen eine so genannte Kleinreparatur darstellt, die bei einer fachgerechten Beseitigung keine höheren Kosten als 76,69 Euro verursachen würde.”

Pressemitteilung 01/2018

3. Kiezversammlung der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter im Falkenhagener Feld am 18.01.2018

– Probleme und Ärger mit der Deutschen Wohnen? –

E I N L A D U N G

Wann: 18.01.2018, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Klubhaus Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 13, 13589 Berlin

Teilnehmer aus der Politik: MdB Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen), MdB Caren Lay (DIE LINKE), MdB Kai Wegner (CDU), MdA Bettina Domer (SPD), MdA Katrin Schmidberger (Bündnis90/Die Grünen), MdA Katalin Gennburg (DIE LINKE) oder MdA Dr. Michail Nelken (DIE LINKE), Bezv. Lars Leschewitz (Linksfraktion BVV Spandau), Constanze Rosengart (Vorstandsvorsitzende Kreisverband Spandau Bündnis90/Die Grünen), Bodo Byszio (Vorstandsvorsitzender Kreisverband Spandau Bündnis90/Die Grünen) sowie Michael Althoff (WisS Wählerinitiative soziales Spandau)

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. lädt alle Mieterinnen und Mieter der GSW-Großsiedlung im Falkenhagener Feld unter dem Motto „Probleme und Ärger mit der Deutschen Wohnen?” zur 3. Kiezversammlung am 18.01.2018 ein.

Gut 150 Mieterinnen und Mieter folgten der Einladung des AMV zur 2. Kiezversammlung am 26.01.2017 und machten ihrem Unmut über ihre Wohnsituation sowie die Verwaltungspraxis der Deutsche Wohnen/GSW im Beisein der Berliner Abendschau Luft.

Was hat sich seit der 2. Kiezversammlung am 26.01.2017 im Hinblick auf die Wohnsituation getan? Gibt es Veränderungen? Verbesserungen? Verschlechterungen? Haben die Mieterinnen und Mieter Ärger mit einer Mieterhöhung oder ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung? Sollen sie plötzlich Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge zahlen? Ist der Fahrstuhl oder die Heizung mal wieder ausgefallen? Werden Mängel nicht zeitnah beseitigt? Diese und ähnliche Fragen werden wir mit den Mieterinnen und Mietern auf der 3. Kiezversammlung besprechen. Namhafte Politikerinnen und Politiker aus Bundes-, Landes- und Bezirksebene stehen den Mieterinnen und Mietern als kompetente Ansprechpartner auf der Versammlung zur Verfügung.

Es rumort nach wie vor im Kiez. Es ist an der Zeit für positive Veränderung. Lassen Sie uns etwas bewegen. Nur gemeinsam sind wir stark!

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen der betroffenen Mieterinnen und Mieter.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist – wie immer – kostenlos.

Berlin, den 03.01.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Der AMV wünscht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, allen Mieterinnen und Mietern ein Glückliches Jahr 2018!

Der AMV wünscht Frohe Weihnachten!

Feliz Natal
Feliz Navidad
Vesele Vianoce
Joyeux Vianoce
Merry Chistmas
God Jul
Vrolijk Kerstfeest
Buon Natale
Maligayang Pasko
Vesele Vanoce
Hyvää Joulva

Pressemitteilung 82/2017

AMV begrüßt Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin”

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V., der bereits seit längerem ein Berliner Asbestregister fordert und sich für eine umfassende Sanierung aller Wohngebäude einsetzt, die asbesthaltige Bauteile enthalten, begrüßt den Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin” (Drucksache 18/0722) vom 15.12.2017 ausdrücklich”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen ist, so war es längst überfällig, dass das Abgeordnetenhaus sich mit der Zusammenstellung der Typen von asbestbelasteten Gebäuden, mit dem Aufbau eines Berliner Asbestregisters, der … weiterlesen

Antrag

AMV in eigener Sache:

Das AMV-Social-Media-Team macht vom 17.12.2017 bis zum 07.01.2018 Weihnachtsurlaub und wünscht allen Menschen einen besinnlichen 3. Advent, eine ruhige Restadventszeit, ein schönes, besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2018!

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

rbb24.de am 13.12.2017: Home-Sharing soll geregelt werden – Senat stellt neuen Gesetzentwurf zu Zweckentfremdung vor

Noch immer werden dem Wohnungsmarkt in Berlin viele Wohnungen entzogen, weil sie als Ferienunterkünfte angeboten werden. Um Gesetzeslücken zu schließen, will der Senat das Zweckentfremdungsverbot novellieren.

60 Tage legales Home-Sharing

In dem überarbeiteten Gesetz soll nun festgeschrieben werden, dass die vorübergehende Vermietung der eigenen Wohnung (Home-Sharing) generell leichter möglich wird, voraussichtlich durch eine Tagesregelung. Im Gespräch war zuletzt, dass man künftig bis zu 60 Tage im Jahr die eigene Wohnung komplett vermieten darf, zum Beispiel in den Ferien.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/12/senat-stellt-neuen-gesetzentwurf-zu-zweckentfremdung-vor.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 12.12.2017: Wohnkosten – Berliner FDP fordert einen Mieten-TÜV

Ob eine stärkere Wärmedämmung der Fassade oder ein verschärfter Brandschutz: Neue Gesetze führen bei Bauprojekten in der Regel zu höheren Kosten. Die Berliner FDP will jetzt erreichen, dass bei Gesetzen vor dem Inkrafttreten ermittelt wird, welche Folgekosten verursacht werden – Mieten-TÜV sagen die Liberalen dazu.

Der Senat hält wenig von der Idee der FDP: Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke): “Ich sage klipp und klar: Wir brauchen Mietrechtsänderrungen und Anreize für kostengünstigen sozial gebundenen Wohnungsbau, keinen Mieten-TÜV.”

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnkosten-berliner-fdp-fordert-einen-mieten-tuev-29278534