Der AMV wünscht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, allen Mieterinnen und Mietern ein Glückliches Jahr 2020!
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Pressemitteilung 37/2019
Jahresbilanz des AMV zur kostenlosen Mieterberatung im Bezirk Spandau
Größter Beratungsbedarf in Staaken
1) Mieterhöhungsverlangen – 406 Beratungen = 61,89 %
Berlin, den 20.12.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV
Aus der Rubrik “Prognosen”:
Berliner Morgenpost am 10.12.2019: BBU – Mietendeckel: 5,5 Milliarden Euro weniger Investitionen
Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) warnt vor deutlichem Einbruch beim Wohnungsbau.
Ein Mietendeckel würde die im Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) organisierten Firmen über fünf Jahre mit Einnahmeverlusten von insgesamt 1,1 Milliarden Euro treffen. Das teilte der BBU auf seiner Jahrespressekonferenz am Dienstag mit.
Mietendeckel in Berlin: Schaden beläuft sich laut BBU auf 5,5 Milliarden Euro
Der wirtschaftliche Schaden für die Region sei sogar noch größer, betonte BBU-Chefin Maren Kern bei der Vorstellung der Zahlen. Denn ein Euro Eigenkapital finanziere fünf Euro Investitionen – also belaufe sich der Schaden auf 5,5 Milliarden Euro.
„Wir appellieren deshalb dringend an das Berliner Abgeordnetenhaus, den Mietendeckel fallen zu lassen oder wenigstens gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen von ihr auszunehmen“, sagte Kern im Hinblick auf die Anhörung am Mittwoch im Bauausschuss zum Berliner Mietendeckel.
Aus der Rubrik “Prognosen”:
Berliner Zeitung am 10.12.2019: Mietendeckel verhindert 12.000 neue Wohnungen
Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) warnt vor deutlichem Einbruch beim Wohnungsbau.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) erwartet, dass wegen des vom Senat vorgesehenen Mietendeckels rund 12.000 Wohnungen weniger gebaut werden als geplant.
BBU-Vorstand Maren Kern sagte am Dienstag bei der Vorstellung des Marktmonitors 2019, dass der Deckel, der rückwirkend vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre gelten soll, rund 1,1 Milliarden Euro weniger Einnahmen für die Mitgliedsunternehmen bedeute. Erfahrungsgemäß ziehe ein eigener Euro Einnahmen vier Euro Fremdkapital nach sich, so dass aus 1,1 Milliarden Euro Mindereinnahmen 5,5 Milliarden weniger Ausgaben nach sich ziehen.
Mangelnder Neubau
Deshalb hätten die privaten Mitgliedsunternehmen des BBU ihre Pläne, 8200 Wohnungen zu errichten, auf nahezu Null reduziert, wie eine Umfrage ergab. Die Genossenschaften wollten nur noch 2000 statt 6000 neue Wohnungen bauen. Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, gleichfalls vom BBU vertreten, wollten weiter bauen, müssten sich aber laut Kern bei Sanierungen einschränken oder sich stärker verschulden.
AMV im Lichte der Presse:
Berliner Abendblatt am 06.12.2019 – Berlin-Staaken: Gewobag verunsichert neue Mieter
Mieter müssen lange auf geänderte Konto- und Kontaktdaten warten.
Wegen des Umgangs mit ihren neuen Mietetern in Staaken steht die Gewobag in der Kritik. Zum 1. Dezember hat das landeseigene Wohnungsunternehmen fast 6.000 Wohnngen von der Ado Properties in Staaken und Reinickendorf übernommen. Doch bis kurz vor dem Stichtag wussten die Bewohner nicht, wohin sie ihre Miete überweisen sollen.
In einem Rundschreiben, das am 25. November in die Hausbriefkästen eingeworfen wurde, hieß es, die Gewibag plane, zum 1. Dezember die Bewirtschaftung der Wohnungen zu übernehmen, vorausgesetzt, dass bis dahin alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt seien. Wenn dies planmäßig gelinge, würden die Mieter eine neue Kontonummer zur Überweisung der Miete erhalten. An wen die Miete für Dezember gezahlt werden muss, wird darin nicht erwähnt. Auch blieb offen, an wen sich Bewohner in Notfällen wie beispielsweise Fahrstuhlausfall oder Havarie wenden können.
Schlechter Start
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) ist „sprachlos über so wenig Empathie und Einfühlungsvermögen der involvierten Mitarbeiter“ bei der Gewobag und forderte diese auf, sich in die zukünftigen Mieter hineinzuversetzen. „Das ist ein ganz schlechter Start und einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft nicht würdig“, erklärte Marcel Eupen, der 1. Vorsitzende des AMV. Gewobag-Sprecherin Anne Grubert hatte zuletzt gegenüber der „Berliner Zeitung“ erklärt die Übernahme der Wohnungen sei gesichert. Die vertraglichen Voraussetzungen lägen jetzt vor. „Auch für eine Wohnungsbaugesellschaft unserer Größe ist die Integration von knapp 6.000 Wohnungen innerhalb von zwei Monaten eine Herausforderung“, so Grubert. Ein Schreiben mit neuen Konto- und Kontaktdaten sei kürzlich verschickt worden.
https://www.abendblatt-berlin.de/2019/12/07/berlin-staaken-gewobag-verunsichert-neue-mieter/
Aus der Rubrik “Meinungsumfragen”:
Berliner Zeitung am 06.12.2019 – Forsa-Umfrage : Mehrheit der Berliner will den Mietendeckel
Die Berliner haben hohe Erwartungen an den Preisstopp – und halten die Einführung für richtig.
Während Vertreter der Immobilienbranche und der Bauwirtschaft vor dem Mietendeckel warnen, setzt eine Mehrheit der Berliner hohe Erwartungen auf den Preisstopp. 61 Prozent der Berliner halten den Mietendeckel für eine sinnvolle Maßnahme, um für Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Berliner Zeitung. 32 Prozent halten die geplante Regelung nicht für sinnvoll. Forsa befragte vom 21. bis 28. November 1 006 Berliner. Die Umfrage gilt als repräsentativ.
Die Mieter unter den Berlinern setzen hohe Erwartungen in den Mietendeckel. Laut Forsa-Umfrage glauben 67 Prozent von ihnen, der Mietendeckel könne dazu beitragen, dass sie sich in den kommenden Jahren weniger Sorgen um die Mietkosten machen müssen. 28 Prozent der Mieter erwarten das nicht.
Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:
Berliner Zeitung am 04.12.2019 – Städteboom : City-Bezirke werden immer teurer
Zu wenig Wohnungen, zu hoher Andrang: Berlin ist eine der teuersten Städte Deutschlands. Neue Zahlen zeigen, in welchen Bezirken die Mieten in den vergangenen Jahren gestiegen sind.
Es ist nur eine Zahl, aber sie ist aussagekräftig. Wer in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte seit 2015 eine neue Wohnung angemietet hat, hatte ein um 425 Euro höheres Einkommen als Mieter, die vor 2015 dort eingezogen sind. Das geht aus einer Übersicht über die Mietentwicklung mit Stand 2018 hervor, die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Mittwoch präsentierte.
Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte liegen damit an der Spitze der Berliner Bezirke, wenn es um die Einkommens-Differenz zwischen Neumietern und Altmietern geht. Im Klartext: Hinzugezogen sind in den beiden Innenstadt-Quartieren von 2015 bis 2018 vorwiegend Menschen mit guten Einkommen – jedenfalls im Vergleich zu den Altmietern.
Neue Mieter haben höheres Einkommen
In den meisten Berliner Bezirken haben die neuen Mieter ein höheres Einkommen als die alten Mieter. So etwa in Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf. Nur in Spandau, Reinickendorf, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf liegt das Einkommen der Altmieter höher. Dort sind seit 2015 also überwiegend Menschen mit geringeren Einkommen zugezogen.
Bei den Mieten ergibt sich ein ähnliches Bild. So liegen die Mieten von Wohnungen in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, die seit 2015 vermietet wurden, deutlich über den Preisen, die vor 2015 verlangt wurden. Am niedrigsten ist die Differenz der Mieten im Bezirk Spandau und in Marzahn-Hellersdorf. Die Preissteigerungen fallen dort also geringer aus.
Grund für den Anstieg der Mieten in Berlin ist das geringe Angebot und die steigende Nachfrage. Zwar erteilten die Behörden in den vergangenen Jahren jeweils Baugenehmigungen für mehr als 20.000 Wohnungen jährlich, doch bleibt die Zahl der gebauten Wohnungen dahinter zurück. Im Jahr 2018 wurden in Berlin rund 16.700 Wohnungen fertiggestellt. Mehr als 60.000 genehmigte Wohnungen wurden jedoch noch nicht fertiggestellt. „Baustau“ sagen die Statistiker dazu.
Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:
Bei einem Fachgespräch zum „sogenannten Mietendeckel“ wollten die Fraktionen von CDU und FDP am Mittwoch Mieterverbände und Vertreter der Wirtschaft zu Wort kommen lassen. Doch zu der Anhörung im Abgeordnetenhaus fanden sich am Ende keine Mieterorganisationen, dafür umso mehr Vertreter der Immobilien- und Bauwirtschaft zusammen. So überwog die Kritik.
Sandra Trommsdorf von der Industrie- und Handelskammer (IHK) befand, der Mietendeckel sei nicht nur eine Investitionsbremse, sondern zugleich eine Konjunkturbremse. Er belaste zum einen den Berliner Haushalt, zum anderen führe er zu einem erheblichen Steuerverlust. Rot-Rot-Grün trete die unternehmerische Freiheit mit Füßen, so Trommsdorf.
Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, sagte, die Betriebe rechneten infolge des Mietendeckels mit einem Rückgang an Aufträgen. Zahlen zu den möglichen Auswirkungen könne er nicht nennen. Aber in persönlichen Gesprächen hätten ihm Unternehmer von Umsatzausfällen „in Millionenhöhe“ berichtet. Umfangreiche Sanierungsvorhaben würden mit dem Mietendeckel nicht durchführbar seien. Die Wohnungsgenossenschaften, die zurzeit zu den günstigsten Vermietern gehören, bekräftigten ihre Kritik an dem Preisdeckel.
Aus der Rubrik “Wissenswertes”:
Kann der Vermieter das Mietverhältnis mit einem Mieter ordentlich kündigen, wenn dieser eine Party mit nächtlicher Ruhestörung, bei der auch Gegenstände vom Balkon geworfen werden, feiert und er bereits wegen nächtlicher Ruhestörung abgemahnt ist?
Die Antwort des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek (AG Hamburg-Wandsbek – 713 C 270/18, Urteil vom 14.03.2019) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Die Räumungsklage ist künftig (§ 259 ZPO) im Hauptanspruch aus § 546I BGB begründet.
Die im Schriftsatz vom 6.11.2018 ausgesprochene ordentliche Kündigung hat das Mietverhältnis zum Ablauf des 28.2.2019 beendet.
Die Klägerin hat an der Beendigung des Mietverhältnisses ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 I BGB, weil der Beklagte den Hausfrieden schuldhaft in nicht unerheblicher Weise gestört hat.
Allerdings ist die Kündigung vom 2.8.2018 unwirksam gewesen, weil dem Beklagten nicht nachgewiesen werden kann, schuldhaft am 11.7.2018 eine laute Drogenparty in der Wohnung veranstaltet oder zumindest geduldet zu haben. Nach dem Inhalt der Ermittlungsakte wurde der Beklagte selbst nicht in der Wohnung angetroffen. Die aufgefundenen Betäubungsmittel können ihm nicht sicher zugeordnet werden, weshalb die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 II StPO einstellte. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Bekundungen der Zeuginnen M. und R.
Diese erste Kündigung hatte indes abmahnungsgleiche Wirkung, vor allem im Hinblick auf die Beanstandung nächtlicher Ruhestörungen, die insbesondere vom Balkon der Wohnung des Beklagten ausgegangen sein sollen.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte am 3./4.11.2018 eine Party in seiner Wohnung feierte, die mit lauter, für die Nachbarn störender Musik und dem Hinunterwerfen von Gegenständen über dem Balkon in der Nacht einherging. Aus den glaubhaften Bekundungen der Zeuginnen M. und S. folgt, dass sich an jenem Samstagabend und Sonntagmorgen mehrere Personen mit dem Beklagten selbst in der Wohnung befanden, laute Musik hörten und diskutierten. Vor allem aber warfen sie Gegenstände vom Balkon herunter, darunter jedenfalls einen Wäscheständer und mehrere Stühle. So etwas verbietet sich aus mehreren Gründen. Zum einen hat der Mieter kein Recht, Gemeinschaftsflächen zu vermüllen und eine problematische Wohnlage noch weiter herunterzuwirtschaften. Zum anderen ist das Werfen von Gegenständen über den Balkon potentiell gefährlich für die Bausubstanz und die Mitbewohner. Die Zeugin M. hat beschrieben, dass die Wäschestange sich nur etwa 5 cm von ihrer Wohnfensterscheibe entfernt befunden hat. Es kann ausgeschlossen werden, dass der Beklagte bei den ungünstigen Sichtverhältnissen, die im November zur Abendzeit geherrscht haben müssen, und bei seiner aggressiven Grundstimmung, die die Zeugin S. in ihrer E-Mail vom nächsten Tage schilderte, eine Gefährdung anderer hinreichend ausschloss oder dies auch nur in Erwägung zog. Mit wem der Beklagte dort feierte, vermag er offenbar selbst nicht genau zu sagen, denn anders ist es nicht zu erklären, dass er die von ihm angekündigten Gegenzeugen für den besagten Tag nicht namhaft machen kann. Nachdem es bereits am 11.7.2018 zu einem Polizeieinsatz in seiner Wohnung wegen ihm unbekannter Dritter, die sich in der Wohnung aufgehalten hatten, kam, musste dem Beklagten klar sein, dass er solche Leute nicht wieder zu sich einladen kann, zumal während eines laufenden Räumungsrechtsstreits vor Gericht. Die Klägerin stellt sich mit ihrer Kündigung zu Recht auf den Standpunkt, dass von dem Beklagten, wenn er in Feierlaune ist, auch künftig nicht zu erwarten ist, dass er das Recht der übrigen Hausbewohner, in Ruhe gelassen zu werden, in der gebotenen Weise respektieren werde.”


