Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 26.07.2019: Neubau wird zur Machtfrage bei Rot-Rot-Grün – Wie der Streit über Wohnungspolitik ausartet

Berlins Regierende Bürgermeister fordert eine Beschleunigung des Wohnungsbaus – die bisherige Vorlage sei einzig eine „Leistungsschau“ alter Projekte gewesen.

Rot-Rot-Grün bleibt in Kampfstellung. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich in dieser Woche erneut mit der im Urlaub verweilenden Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) angelegt. Seit Beginn der Legislaturperiode gibt es in der Koalition einen Hickhack um die Neubauziele. Müller hat nun Lompschers Stadtentwicklungsplan (Step) Wohnen gestoppt. Aber um den geht der neuerliche Streit gar nicht, sondern um eine weitere Vorlage für beschleunigte Maßnahmen im Wohnungsbau, die auch am Dienstag im Senat beschlossen werden sollten.

Dem Vernehmen nach ärgerte sich Müller über die Vorlage, die eine Retrospektive über die bisherigen Vorhaben beinhaltete, aber das Thema nicht aufgriff, wo es Neubaupotenziale gibt, und wie in Berlin generell schneller gebaut werden kann. In der Vorlage, die dem Tagesspiegel vorliegt, werden allgemein bisher umgesetzte Maßnahmen wie „Aktivierung von Bundesflächen“, „Bürokratieabbau“ oder „Flächenbereitstellung für gemeinwohlorientierte Partner“ aufgelistet. Eine „Leistungsschau“ der bisherigen Projekte sei die Vorlage gewesen, hieß es.

Müller erwartete aber von Lompscher eine Auflistung von beschleunigenden Maßnahmen, die für die Verwaltung als verbindliche Arbeitsgrundlage gelten soll. Ohne dieses schriftliche Bekenntnis will der Regierende offenbar den Step Wohnen nicht verabschieden. „Entscheidend ist, dass wir mehr und schneller Wohnungen bauen. Darauf sollte sich der Senat bei der Beschlussfassung zum Step Wohnen verständigen“, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder auf Anfrage.

Eine Lösung des Konflikts ist nicht in Sicht. Der Machtkampf zwischen Müller und Lompscher geht in die nächste Runde.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neubau-wird-zur-machtfrage-bei-rot-rot-gruen-wie-der-streit-ueber-wohnungspolitik-ausartet/24701530.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Stellt die Beleidigung einer anderen Mieterin als “Fotze” eine Straftat und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, die eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt?

Die Antwort des Amtsgerichts Neuruppin (AG Neuruppin – 43 C 61/18, Urteil vom 16.04.2019) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Neuruppin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Die Kündigung war auch berechtigt, da der Beklagte den Hausfrieden derart nachhaltig gestört hat, dass unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände sowie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, den Klägern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar war, §§ 543Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB. Unstreitig hat der Beklagte die Frau … als “Fotze” betitelt, als beide im Treppenhaus des Mietobjekts zusammentrafen. Solche schweren Beleidigungen stellen Straftaten und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, auch wenn sie nicht gegenüber dem Vermieter, sondern anderen Hausbewohnern ausgebracht werden. Als Mitarbeiterin der Mieterin der Erdgeschossräume hält sich die Frau … regelmäßig im Haus auf und ist damit Teil der Hausgemeinschaft und unterliegt ebenfalls dem Schutzbereich des zu wahrenden Hausfriedens. Derart schwerwiegende Beleidigungen können auch schon bei einmaliger Begehung eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine andere Bewertung kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Pflichtverletzung als weniger schwerwiegend darstellt, weil sie aus einer Provokation heraus oder im Zusammenhang mit einer bereits vorausgegangenen streitigen Atmosphäre erfolgt ist oder als momentane und vereinzelt gebliebene Unbesonnenheit zu bewerten ist. (LG Köln WuM 1993, 349; LG Berlin Das Grundeigentum 1991, 151; LG Berlin Das Grundeigentum 1991, 933; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; Schmidt-Futterer Mietrecht 13. Aufl. Rn 187 zu § 543 BGB) Bei wechselseitigen Beleidigungen kann eine Kündigung ausscheiden, ebenso wenn der Beleidigende durch sein Gegenüber durch einen abfälligen Gesprächston oder Unhöflichkeiten provoziert worden ist. Dabei ist auch das soziale Milieu bzw. die soziale Herkunft des Beleidigers zu berücksichtigen und ob der Betroffene die Beleidigung erst nimmt. (Schmidt-Futterer a.a.O. Rn 188 zu § 543BGB) Hier wendet der Beklagte lediglich ein, die Frau … habe ihn barsch und unfreundlich sowie vorwurfsvoll aufgefordert, den Urin seiner Hundewelpen im Hausflur zu beseitigen, obwohl er schon in Begriff gewesen sei, dies zu tun. Dies allein rechtfertigt aber keine schwere Beleidigung mit Verbalinjurien der vorliegenden Art. Ohne Weiteres hielt sich die beklagtenseits dargestellte Reaktion der Frau … auch noch im Rahmen dessen, was situationsangemessen sozial üblich ist. Insbesondere hat der Beklagte nicht im Einzelnen dargetan, dass er seinerseits durch die Frau … zuvor beleidigt worden ist oder dass diese ihn in sonst unangemessener herabwürdigender Weise angesprochen hätte. Es ist deshalb nicht ersichtlich, dass sich der Beklagte in nachvollziehbarer Weise veranlasst gesehen haben könnte, die Frau … in derart schwerer Weise zu beleidigen, zumal die von dem Beklagten als Mann ausgebrachte Äußerung offenbar auch darauf abzielte, die Frau … in ihrer Eigenschaft als Frau herabzuwürdigen. Selbst bei einer unterstellten – hier ohne Weiteres nicht ersichtlichen – schlichten Persönlichkeit des Beklagten war die ausgebrachte Beleidigung deshalb aus Sicht der Frau … auch ernstzunehmen. Zwar kann dem Beleidiger zu Gute kommen, wenn es sich lediglich um einen momentanen Kontrollverlust handelt. (vgl. LG Köln WuM 1993, 349) Selbst dies entschuldigt aber keinen derart schweren Angriff auf das Ehr- und Selbstwertgefühl eines Anderen, insbesondere wenn – wie hier – dem zugrundeliegenden Anlass, nämlich ein etwaig barsches, unfreundliches und vorwurfsvolles Auftreten der Frau …, lediglich das Gewicht einer Lappalie zukommt. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass beide im selben Haus wohnen bzw. arbeiten und sich dort immer wieder begegnen können. Dies setzt ein gewisses Vertrauensverhältnis als Mindestbasis für ihren Umgang voraus. (vgl. LG Offenburg WuM 1986, 25) Bei ohne adäquaten Anlass ausgebrachten schweren Beleidigungen, die geeignet sind, das Ehr- und Selbstwertgefühl des Anderen in besonderer Weise herabzusetzen, ist auch ein dafür erforderliches Mindestvertrauensverhältnis nicht mehr gegeben.

Zwar ist der hierauf gestützten Kündigung entgegen der Grundregel des § 543 Abs. 3 BGB keine Abmahnung vorausgegangen. Bei schwerwiegenden Beleidigungen kann aber bereits ein einmaliger Vorfall auch ohne Abmahnung zur Kündigung berechtigen, wenn bereits die einmalige Beleidigung in ihrer konkreten Form ein solches Gewicht hat, dass sie das erforderliche Vertrauen zerstört. Denn zerstörtes Vertrauen kann durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden. (BGH NJW-RR 2011, 89; AG München Urteil vom 19.11.2014 542 C 16687/14 = BeckRS 2016, 12168; LG Berlin Urteil vom 15.01.1991 64 S 297/90 = Das Grundeigentum 1991, 933; Schmidt-Futterer a.a.O. Rn 189 zu § 543 BGB) Dies ist auch hier der Fall, da – wie bereits vorstehend ausgeführt – die Art der Beleidigung zeigt, dass der Beklagte die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Miteinander nicht beachtet, nämlich den Respekt vor der Person und der Würde des Anderen, der auch bei Interessenskonflikten und verbalen Auseinandersetzungen zu wahren ist.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 24.07.2019: Koalitionsstreit um Wohnungsnot – Grüne fordern Müller auf, Genossenschaften zu beteiligen

Im Koalitionsstreit um Berlins Stadtplanung hat die grüne Wohnungspolitikerin Katrin Schmidberger eine Idee – und kritisiert Finanzsenator Kollatz.

Nachdem der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag im Senat die Vorlage des Stadtentwicklungsplans Wohnen von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) nicht beschließen wollte, fordert die Wohnungspolitische Sprecherin der Grünen Katrin Schmidberger die SPD zum Handeln auf. “Wenn Müller es wirklich ernst meint mit dem Bauen, dann sollte er als erstes SPD-Finanzsenator Matthias Kollatz zur Aufgabe seiner Blockadepolitik drängen.” Die Senatsverwaltung für Finanzen arbeitet seit Jahren an der “Clusterung”, eine Art Sortierung und Bestimmung, des landeseigenen Grundbesitzes. Den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen hatte die Verwaltung bereits Bauflächen übertragen. Aber eben nur diesen. Und die kommunalen Firmen sind mit der Vielzahl der Bauaufgaben überlastet, so Schmidberger. Dagegen hätten Genossenschaften, die ebenfalls zehntausende Wohnungen zu günstigen Mieten in der Stadt anbieten, keine Chance auf günstigen landeseigenen Baugrund. “Die wollen bauen, haben teils Geld, wenn die SPD also den Neubau beschleunigen will, dann muss sie die Genossenschaften bei der Grundstücksvergabe deutlich beteiligen.”

https://www.tagesspiegel.de/berlin/koalitionsstreit-um-wohnungsnot-gruene-fordern-mueller-auf-genossenschaften-zu-beteiligen/24694002.html

Aus der Rubrik “Stadtplanungsspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 24.07.2019: Wohnungsbau-Streit – Michael Müller verhindert Beschluss über Stadtentwicklungsplan

In der rot-rot-grünen Koalition in Berlin ist ein Streit über den Wohnungsbau erneut ausgebrochen, der eigentlich schon beigelegt schien. Auf Druck des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) hat der Senat am Dienstag den von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) erarbeiteten Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 überraschend gestoppt – und damit verhindert, dass das Werk nach einer wochenlangen Hängepartie beschlossen wird. Zwar reagieren die Koalitionspartner noch zurückhaltend, doch birgt Müllers Vorgehen Konfliktstoff für die weitere Zusammenarbeit.

Der Regierende Bürgermeister dränge darauf, dass der Plan in Anbetracht des stärkeren Bevölkerungszuwachses mehr Potenziale für den Neubau ausweise, erklärte Senatssprecherin Claudia Sünder. Außerdem müssten zusätzliche Maßnahmen für die Beschleunigung der Bauvorhaben formuliert werden. So sehe es auch der Beschluss zum Mietendeckel vor. „Diese Angaben fehlen derzeit noch“, sagte Sünder.

Die Koalitionspartner wurden von Müllers Vorpreschen kalt überrascht. Die Fraktionschefin der Linken, Carola Bluhm, bezeichnete den Stopp des Stadtentwicklungsplans als „nicht nachvollziehbar“. Auf Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Mietendeckel werde besser erst mit dem Gesetz zum Mietendeckel Bezug genommen. Grünen-Fraktionschefin Silke Gebel sagte, für sie sei der Stadtentwicklungsplan „entscheidungsreif.“ Lompscher war in der Sitzung urlaubsbedingt nicht dabei. Sie wurde von Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vertreten. Müller hatte seinen Urlaub extra unterbrochen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnungsbau-streit-michael-mueller-verhindert-beschluss-ueber-stadtentwicklungsplan–32903122

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Sind Dielen in  der Regel wohnwerterhöhend?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 65 S 214/18, Beschluss vom 11.02.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Die Einwände des Klägers gegen die Feststellungen des Amtsgerichts zur nicht wohnwerterhöhenden Bewertung des Dielenbodens unter Berücksichtigung der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel 2017 tragen keine andere Entscheidung.

Gemäß § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB beeinflusst die Ausstattung einer Wohnung die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dem entsprechend kann den Wertungen der Arbeitsgruppe Mietspiegel zufolge die Qualität des Bodenbelages den Wohnwert erhöhen (vgl. Berliner Mietspiegel 2017, Grundlagendaten für den empirischen Mietspiegel, Methodenbericht, Hamburg, Juli 2017, S. 6, 39 f., 86ff.) Nach dem Wortlaut der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2017 gilt das für die Ausstattung der Wohnung mit hochwertigem Parkett, Natur-/Kunststein, Fliesen oder einem gleichwertigen Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume (vgl. Merkmalgruppe 3: Wohnung).

Der Kläger übersieht im Rahmen seiner Argumentation, dass sich Dielen – obwohl sie in Berlin in Altbau-Wohnungen weit verbreitet sind – in der Beschreibung der Qualitätsanforderungen des wohnwerterhöhenden Ausstattungsmerkmals nicht wiederfinden. Die nicht wohnwerterhöhende Berücksichtigung ist demnach die Regel.

Auch dem Interviewerhandbuch zum Berliner Mietspiegel 2017 lässt sich kein Hinweis entnehmen, dass die Arbeitsgruppe Mietspiegel Dielen generell als wohnwerterhöhendes Ausstattungsmerkmal angesehen hat. Als den ausdrücklich genannten hochwertigen Belägen gleichwertig genannt wird dort (lediglich) moderner PVC-Boden (Interviewerhandbuch, Hamburg Juli 2016, S. 33).

Danach entspricht der (hohe) Qualitätsmaßstab, den das Amtsgericht angelegt hat, den Wertungen der Arbeitsgruppe Mietspiegel.

Da Dielenboden weder nach der Orientierungshilfe noch unter Berücksichtigung des Interviewerhandbuchs als hochwertiger Bodenbelag gilt; müsste er – um den “Qualitätssprung” zum hochwertigen Bodenbelag zu schaffen – den genannten, als hochwertig anerkannten Bodenbelägen gleichwertig sein, was unter – entsprechend – engen Voraussetzungen möglich sein kann, aber mitnichten die Regel ist (Kammer, Urt. v. 16.11.2016 – 65 S 187/16, Grundeigentum 2017, 53).

Das kann bei hochwertigen, hinsichtlich der Qualität der Verlegung und des Holzes mit Parkett vergleichbaren Dielen der Fall sein, nicht aber bei Dielen, die – wie der Kläger hier selbst einräumt und durch die zur Akten gelangten Fotos belegt ist – nicht frei von Gebrauchsspuren, Unebenheiten, Fehl- und Flickstellen sind.

Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht zu Recht keinen Beweis über den Umfang der von den Beklagten durch Fotos belegten Qualitätsmängel der Dielen erhoben. Schon der Vortrag der Kläger rechtfertigt die Annahme des wohnwerterhöhenden Merkmals eines hochwertigen Bodenbelages nicht.”

Pressemitteilung 22/2019

Ausfall bezirkliche Mieterberatung Hakenfelde am 30.07.2019, am 06.08.2019 sowie am 13.08.2019

Aufgrund von Baumaßnahmen (Fensteraustausch) im „Seniorentreff Hohenzollernring“, Hohenzollernring 105, 13585 Berlin, können die vorgenannten Räumlichkeiten im Zeitraum vom 29.07.2019 bis zum 16.08.2019 nicht genutzt werden.

Damit kann die im Auftrag des Bezirksamts Spandau von Berlin durchgeführte bezirkliche Mieterberatung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. in Hakenfelde am 30.07.2019, am 06.08.2019 sowie am 13.08.2019 nicht stattfinden und muss ersatzlos ausfallen.

Berlin, den 24.07.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 22.07.2019: Mietendeckel auch in Beratungsstellen spürbar

Mehr Fragen zu Mieterhöhungen

Mit der Einführung des Mietendeckels vom Berliner Senat konnten Vermieter noch bis 18. Juni die Mieten erhöhen, bevor damit für die nächsten fünf Jahre Schluss ist. Dass dadurch bei vielen Mieterinnen und Mietern kurzfristig noch eine Erhöhung in den Briefkasten fiel, bestätigen Beratungsstellen in Spandau.

Wer im Bezirk Rat zu Mietangelegenheiten sucht, hat die Wahl zwischen drei Beratungsorganisationen: dem Berliner Mietverein, dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Letzter verfügt gleich über sieben Beratungsstellen in Spandau.

Dort berichtet die Pressestelle von einem deutlichen Anstieg der Beratungen zum Thema Mieterhöhung im Juni an allen Standorten. Dass diese im direkten Zusammenhang mit dem kürzlich beschlossenen Mietendeckel stehen, bestätigt ebenfalls eine Sprecherin des Berliner Mietervereins.

Für die aktuellen Mieterhöhungen rät der Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen, unbedingt zu einer Prüfung durch die kostenlosen Beratungsstellen. Dafür haben Mieter zwei Monate ab Erhalt des Schreibens Zeit.

https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-soziales/mehr-fragen-zu-mieterhoehungen_a224176

Pressemitteilung 21/2019

Erhaltungsverordnungen „Altstadt/Neustadt” und
„Wilhelmstadt” beschlossen

Spandau bekommt seine ersten beiden vorläufigen Milieuschutzgebiete

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat auf Vorlage von Bezirksstadtrat Frank Bewig
(CDU) in seiner Sitzung am 18.06.2019 die Aufstellung sozialer Erhaltungsverordnungen
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs zur Erhaltung
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen
Gründen mit der Bezeichnung „Altstadt/Neustadt” sowie mit der Bezeichnung
„Wilhelmstadt” beschlossen.
Für ca. 3.200 Wohngebäude mit rund 30.000 Wohnungen und etwa 44.000 Bewohnerinnen
und Bewohnern in den Ortsteilen Altstadt, Neustadt und Wilhelmstadt können
nun geplante Bauvorhaben, die den Erhaltungszielen entgegenstehen, für bis zu
12 Monate zurückgestellt werden. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erhaltungsziele
durch solche Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert
werden.

Im Einzelnen:

I. Erhaltungsverordnung „Altstadt/Neustadt”

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 die Aufstellung
einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
des Baugesetzbuchs zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
aus besonderen städtebaulichen Gründen mit der Bezeichnung „Altstadt/Neustadt”
für das Gebiet zwischen Neue Bergstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Havel,
Obermeierweg, Schürstraße, Freiheit, Stresowstraße, Grenadierstraße, Grunewaldstraße,
Ruhlebener Streaße, Havel, S-Bahntrasse, Nauener Straße, Zeppelinstraße,
Spekteweg, Hohenzollernring, Borchertweg, Askanierring und Schönwalder Straße
sowie für die Grundstücke Schönwalder Straße 38-56 A, Schülerbergstraße 2-4,
12 und 12 A und Neue Bergstraße 12-14 im Bezirk Spandau, Ortsteil Spandau, beschlossen.
Der Beschluss ist im Amtsblatt für Berlin vom 05.07.2019, Ausgabe Nr. 28, Seiten
4156 – 4157, veröffentlicht.

II. Erhaltungsverordnung „Wilhelmstadt”

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 die Aufstellung
einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
des Baugesetzbuchs zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
aus besonderen städtebaulichen Gründen mit der Bezeichnung „Wilhelmstadt” für
das Gebiet zwischen Ruhlebener Straße, Havel, Götelstraße, Tharsanderweg,
Plathweg, Südpark, Am Südpark, Weverstraße, Seeburger Straße, Krumme Gärten,
Seeckstraße, Seeburger Straße, Johannastraße, Lazarusstraße, Päwesiner Weg,
Bullengraben, Kleingartenanlage Am Grünhofer Weg, Grünhofer Weg, Altonaer
Straße, Elsflether Weg und Brunsbütteler Damm sowie für die Grundstücke Seeburger
Straße 87-91, Wilhelmstraße 1, 3-4, Seeburger Straße 65-65 K, SchmidtKnobelsdorf-
Straße 32-35 B und Elsflether Weg 2/12 A und Brunsbütteler Damm 31
und 33 im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Wilhelmstadt, beschlossen.
Der Beschluss ist im Amtsblatt für Berlin vom 05.07.2019, Ausgabe Nr. 28, Seiten
4158 – 4159, veröffentlicht.

III. Sinn und Zweck

Die am 18.06.2019 vom Bezirksamt Spandau von Berlin beschlossenen sozialen Erhaltungsverordnungen
sollen verhindern, dass sich die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung aufgrund von Verdrängung durch Luxusmodernisierungsmaßnahmen,
Veränderungen der Struktur einer Wohnung, der Umnutzung von Wohnungen
in Gewerbe oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verändert.

IV. Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es ausdrücklich,
dass nunmehr durch das Bezirksamt Spandau sichergestellt wird, dass die
Bewohnerinnen und Bewohner in der Altstadt, in der Neustadt und in der
Wilhelmstadt zunächst vor Luxusmodernisierungsmaßnahmen geschützt sind”, sagte
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.
„Der AMV dankt ausdrücklich und insbesondere Herrn Bezirksstadtrat Bewig, dass
es vor der Veröffentlichung der Beschlüsse über die Aufstellung der Erhaltungsverordnungen
einen „Stillschweigepakt” im Bezirksamt und in der Bezirksverordnetenversammlung
in Spandau gab und es so gelungen ist, mögliche Spekulationen von
Wohnungseigentümern zu verhindern”, teilte Eupen mit.
„Um nicht falsche Hoffnungen zu erzeugen, weist der AMV ausdrücklich darauf hin,
dass soziale Erhaltungsverordnungen allerdings kein Instrument des aktiven Mieterschutzes
sind. Sie haben zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in
einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen
Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Sie können nicht in das Mietverhältnis
zwischen Mieter und Vermieter eingreifen und haben u. a. keinen Einfluss
auf die Grundmietenerhöhung nach § 558 BGB und die Miethöhe bei Neuvermietung”,
so Eupen.

Berlin, den 05.07.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Beschluss Altstadt und Neustadt

Beschluss Wilhelmstadt

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 05.07.2019: Bezirk erhält zwei soziale Erhaltungsgebiete

Milieuschutz für die Altstadt

Spandau bekommt mit der „Altstadt/Neustadt“ und der „Wilhelmstadt“ seine ersten zwei Milieuschutzgebiete. Bevor sie formell festgesetzt werden, sollen tiefergehende Analysen folgen.

Das Bezirksamt hat auf Vorlage von Baustadtrat Frank Bewig (CDU) die Aufstellung von sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) für die „Altstadt/Neustadt“ und die „Wilhelmstadt“ beschlossen und am 5. Juli im Amtsblatt veröffentlicht. Die Milieuschutzgebiete umfassen rund 3200 Häuser mit 30.000 Wohnungen und 44.000 Mietern. In der „Altstadt/Neustadt“ gehören Stresow und der Kiez um die Schönwalder Straße dazu, in der Wilhelmstadt der Kiez rund um die Pichelsdorfer Straße.

Milieuschutz schon länger gefordert

Die Milieuschutzgebiete sind erstmal aber nur vorläufig. Bevor sie offiziell festgesetzt werden, sollen weitere Analysen folgen. Das Bezirksamt will damit ab dem Spätsommer Gutachter beauftragen. Dazu gehört auch eine Haushaltsbefragung. Sollte sich der Bedarf bestätigen und die Schutzgebiete festgelegt werden, könnten aufwendige Modernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. „Soziale Verhaltungsverordnungen sind geeignet, teure Luxusmodernisierungen zu verhindern“, erklärt Frank Bewig, „sie sind jedoch kein wirksamer Schutz, um Mieter vor Mieterhöhungen und damit langfristig auch vor Verdrängung zu bewahren“. Im Zusammenspiel mit den zahlreichen Wohnungsbauvorhaben sei Spandau aber auf einem guten Weg, den angespannten Wohnungsmarkt in allen Mietsegmenten zu entlasten. Vorausgegangen ist dem Bezirksamtsbeschluss ein „Grobscreening“. Das hatte untersucht, ob es in Spandau Kieze gibt, in denen Mieter wegen Sanierung oder Umbau verdrängt werden könnten. „Für die beiden Gebiete lagen ausreichend Verdachtsmomente vor“, so Bewig. Politisch gewollt sind Milieuschutzgebiete in Spandau schon länger, vor allem von SPD, Grünen und Linken. Anfang 2018 hatte sich auf Vorschlag der Grünen wie berichtet ein Runder Tisch zum Milieuschutz gegründet, organisiert vom AMV. Auch der Stadtentwicklungsausschuss hat über Milieuschutzgebiete intern lange beraten.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/milieuschutz-fuer-die-altstadt_a222547

Pressemitteilung 20/2019

Run auf Beratungsstellen

Mieterhöhungswelle in Spandau

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der als einer von drei
Trägern im Auftrag des Bezirksamtes Spandau von Berlin die offene und kostenlose
bezirkliche Mieterberatung in Spandau durchführt, verzeichnet seit Mitte Juni eine starke
Zunahme von Mieterhöhungen in Spandau.
Alleine bei der bezirklichen Mieterberastung im Beratungsstandort Siemensstadt im
Stadtteilbüro in der Wattstraße 13 sind am 24.06.2019 11 Spandauer Mieterinnen und Mieter
mit Mieterhöhungen erschienen und haben sich beraten lassen. In den anderen
Beratungsstellen sieht es nicht anders aus.
Ursache für die Mieterhöhungswelle ist die Diskussion über den Berliner Mietendeckel sowie
der Senatsbeschluss zum Mietendeckel vom 18.06.2019.

Berliner Mietendeckel

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 Eckpunkte für ein Berliner
Mietengesetz/Mietendeckel beschlossen.
Die Eckpunkte beinhalten u.a. einen Mietenstopp für fünf Jahre und eine Begrenzung der
Wiedervermietungsmiete auf die Höhe, die der Vormieterhaushalt bezahlt hat. Zudem werden
Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden
können.

Mietpreiserhöhungen unbedingt prüfen lassen – kostenfreie Beratung für
Spandauer Mieterinnen & Mieter nutzen

Marcel Eupen, 1. Vositzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund
e.V. rät allen Spandauerinnen und Spandauern, die in den letzten Tagen Mieterhöhungen
erhalten haben, diese vor Zustimmung prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
Nach Zugang eines Mieterhöhungsbegehrens besteht für die Überprüfung zwei Monate Zeit.
Für die Überprüfung und Beratung bieten sich die 10 Beratungsstellen der offenen und
kostenlosen Mieterberatung des Bezirksamts Spandau an.
Das Bezirksamt Spandau bietet im Rahmen des Berliner Bündnisses für Wohnungsneubau
und Mieterberatung wöchentlich gut 40 kostenfreie Beratungsstunden an 10 Standorten im
Bezirk an.

Übersicht der kostenfreien bezirklichen Mieterberatung Spandau:

Falkenhagener Feld

Standort „KieztreFF“ (Einkaufszentrum Posthausweg), Falkenseer Chaussee 199,
13589 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Dienstag 18-20 Uhr

Standort „Mehrgenerationenhaus“, Im Spektefeld 26, 13589 Berlin
Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.
Kontakt: 030/81852720; 0176/39110137; 0176/97452145; info@spandauer-mieterverein.de
Montag und Mittwoch 9-15 Uhr; Dienstag und Donnerstag 9-12 Uhr und 15-18 Uhr

Hakenfelde

Standort „Seniorentreff Hohenzollernring“, Hohenzollernring 105, 13585 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Dienstag 11-13 Uhr

Haselhorst

Standort „Gemeinwesenverein Haselhorst“, Burscheider Weg 21, 13599 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Montag 10-12 Uhr

Neustadt

Standort „Paul-Schneider-Haus“, Schönwalder Straße 23-24, 13585 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Dienstag 15-17 Uhr

Siemensstadt

Standort: „Stadtteilbüro Siemensstadt“, Wattstraße 13, 13629 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Montag 13-15 Uhr

Standort „Familienzentrum Rohrdamm“, Voltastraße 2, 13629 Berlin
Beratung: Berliner Mieterverein e.V.
Kontakt: 22 62 60
Mittwoch 15-17 Uhr

Spandau Mitte / Altstadt:

Standort Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Straße 2-6, 13597 Berlin
Beratung: Berliner Mieterverein e.V.
Jeden 2.+4. Montag 16-18 Uhr, Donnerstag 13-15 Uhr (Anmeldung Tel. 115)

Staaken

Standort Stadtteilzentrum Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V., Obstallee 22 d/e,
13592 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Montag 16-18 Uhr

Wilhelmstadt

Standort „Stadtteilladen Wilhelmstadt“ (ehemalige Post), Adamstraße 39, 13595 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Donnerstag 8-10 Uhr

Berlin, den 01.07.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV