Archiv der Kategorie: AMV im Lichte der Presse

AMV im Lichte der Presse: 

 

staaken.info am 14.01.2020: Bilanz des AMV – Staaken und Heerstraße on Top

Bezirkliche Mieterberatung eine Erfolgsgeschichte

Eine gute Bilanz, des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes AMV für das Jahr 2019 mit 14 Wochenstunden der kostenlosen Mieterberatung an sieben Spandauer Standorten, mit insgesamt 1.284 Beratungen in nur 656 Sprechstunden. Mit 372 Einzelberatungen entfällt mehr als ein Viertel des Beratungsbedarfs auf die Großwohnsiedlung Heerstraße im Stadteilzentrum Obstallee.

Kein Wunder, denn die drei Topthemen Mieterhöhungsverlangen, fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen und  Mietmangel / Mietminderung spielten im vergangenen Jahr auch bei uns im Stadtteil, nicht nur bei den privaten Wohnungsgesellschaften ADO und Adler, eine große Rolle.

Der hohe Beratungsbedarf in Staaken scheint auch über den Jahrewechsel hinauszugehen, denn am gestrigen Beratungstag montags von 16-18 Uhr saßen schon etliche Minuten vor dem Beratungsbeginn gut vier bis fünf Kunden im Wartebereich.

Nachfolgend die Zahlen des AMV für die sieben Standorte der im September 2018 im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 im Auftrag des Bezirksamts Spandau gestartete kostenfreie Mieterberatung:

1) Staaken – 372 Beratungen
2) Wilhelmstadt – 273 Beratungen
3) Falkenhagener Feld – 146 Beratungen
4) Haselhorst – 143 Beratungen
5) Neustadt – 138 Beratungen
6) Siemensstadt – 127 Beratungen
7) Hakenfelde – 85 Beratungen
(da von Juli-Oktober 2019 die Beratungsstelle wegen Bauarbeiten geschlossen war)

Die fünf am meisten nachgefragten Themen waren:

1) Mieterhöhungsverlangen – 406 Beratungen = 61,89 %
2) Betriebs- und Heizkostenabrechnung – 321 Beratungen = 48,93 %
3) Mietmangel und Mietminderung – 217 Beratungen = 33,10 %
4) Mietkaution – 39 Beratungen – 5,95 %
5) Modernisierung – 32 Beratungen – 4,88 %

https://www.staaken.info/2020/01/bezirkliche-mieterberatung-eine-erfolgsgeschichte/

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Morgenpost am 08.01.2020 – Kostenlose Beratung: Das bewegt Spandauer Mieter

Weit über 1000 Spandauer haben die kostenlose Mieterberatung im Jahr 2019 genutzt. Zu einem Thema gab es dabei besonders viele Fragen.

Seit dem Spätsommer 2018 wurde die kostenfreie bezirkliche Mieterberatung in Spandau erheblich ausgeweitet, inzwischen ist sie im Bezirk fest etabliert. Und der Bedarf ist vorhanden, wie nun eine Auswertung des „Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbunds“ (AMV) zeigt. Knapp 1300 Spandauer kamen in die insgesamt gut 650 Beratungsstunden, die der Verein im vergangenen Jahr angeboten hat.

Thema Mieterhöhung spielt für Spandauer eine große Rolle

Das Thema, das die Spandauer in den Beratungen des AMV am meisten interessierte, ist dabei ein wenig überraschend: In 406 Fällen ging es um angekündigte Mieterhöhungen – obwohl der Senat bereits im Juni die Eckpunkte des Mietendeckels beschlossen hatte.

Ebenfalls viele Fragen gab es zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, diese waren in rund 320 Beratungen ein Thema. Es folgten die Aspekte Mietmangel und Mietminderung, in knapp 220 Fällen wurden Menschen dazu beraten. Weniger gefragt waren die Themen Mietkaution oder Modernisierung, die jeweils rund 30 Mal besprochen wurden.

100.000 Euro für die Mieterberatung in Spandau in 2020

Insgesamt an sieben Standorten im Bezirk hat der AMV im vergangenen Jahr Beratungsstunden angeboten, dafür wurde das Angebot in Staaken, im Kiez Heerstraße Nord, am meisten genutzt. Dort gab es mit dem bekanntgegebenen Wohnungsaufkauf der Gewobag im September und den, trotz Mietendeckel, kurz vorher angekündigten Mieterhöhungen für einige Bewohner im vergangenen Jahr auch eine besondere Situation. Gut 370 Beratungen fanden in Staaken statt. Es folgten die Standorte in der Wilhelmstadt, im Falkenhagener Feld und in Haselhorst.

Auch in diesem Jahr sollen 100.000 Euro in die Finanzierung der Beratungsangebote im Bezirk fließen. An neun Standorten in den Spandauer Ortsteilen, mit Ausnahme von Gatow und Kladow, werden die gut 40 Beratungsstunden pro Woche organisiert.

Eine Übersicht zu den Zeiten und genauen Orten gibt es auf derInternetseite des Bezirksamts Spandau.

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 07.01.2020: AMV zieht Jahresbilanz / Viele Nachfragen kamen aus Staaken
Hoher Beratungsbedarf bei Mieterhöhungen
Knapp 1300 Spandauer haben sich 2019 in Sachen Mietrecht beraten lassen. Zumindest beim AMV, der jetzt Jahresbilanz zog. Besonders hoch war der Beratungsbedarf in Staaken.

Zwischen Januar und Mitte Dezember beriet der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) an seinen sieben Beratungsstandorten insgesamt 1284 Spandauer in 656 Beratungsstunden kostenfrei zu mietrechtlichen Problemen. Mit 372 Beratungen war der Bedarf 2019 in Staaken am höchsten. Dort hatte das Land Berlin rund 3400 Wohnungen von der ADO zurückgekauft.

In der Wilhelmstadt beriet der AMV 273 Mal, im Falkenhagener Feld 146, in Haselhorst 143, in der Neustadt 138 und in Siemensstadt 127 Mal.

Mieterhöhungen sorgen Mieter besondersIn Hakenfelde blieb es bei 85 Beratungen, weil der „Seniorentreff Hohenzollernring“ wie berichtet wegen Bauarbeiten von Ende Juli bis Oktober geschlossen war. Fünf Themen brannten den Mietern besonders auf den Nägeln: Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Mietmangel und Mietminderung, Mietkaution sowie Modernisierung. „Beim Thema Mieterhöhungsverlangen lag der Beratungsbedarf bei fast 62 Prozent“, bilanziert Marcel Eupen, 1. Vorsitzende des AMV. Aber auch sonst werde die kostenfreie Mieterberatung im Auftrag des Bezirksamts von den Spandauern gut angenommen.

https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-soziales/hoher-beratungsbedarf-bei-mieterhoehungen_a247279

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Berliner Abendblatt am 06.12.2019 – Berlin-Staaken: Gewobag verunsichert neue Mieter

Mieter müssen lange auf geänderte Konto- und Kontaktdaten warten.

Wegen des Umgangs mit ihren neuen Mietetern in Staaken steht die Gewobag in der Kritik. Zum 1. Dezember hat das landeseigene Wohnungsunternehmen fast 6.000 Wohnngen von der Ado Properties in Staaken und Reinickendorf übernommen. Doch bis kurz vor dem Stichtag wussten die Bewohner nicht, wohin sie ihre Miete überweisen sollen.

In einem Rundschreiben, das am 25. November in die Hausbriefkästen eingeworfen wurde, hieß es, die Gewibag plane, zum 1. Dezember die Bewirtschaftung der Wohnungen zu übernehmen, vorausgesetzt, dass bis dahin alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt seien. Wenn dies planmäßig gelinge, würden die Mieter eine neue Kontonummer zur Überweisung der Miete erhalten. An wen die Miete für Dezember gezahlt werden muss, wird darin nicht erwähnt. Auch blieb offen, an wen sich Bewohner in Notfällen wie beispielsweise Fahrstuhlausfall oder Havarie wenden können.

Schlechter Start

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) ist „sprachlos über so wenig Empathie und Einfühlungsvermögen der involvierten Mitarbeiter“ bei der Gewobag und forderte diese auf, sich in die zukünftigen Mieter hineinzuversetzen. „Das ist ein ganz schlechter Start und einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft nicht würdig“, erklärte Marcel Eupen, der 1. Vorsitzende des AMV. Gewobag-Sprecherin Anne Grubert hatte zuletzt gegenüber der „Berliner Zeitung“ erklärt die Übernahme der Wohnungen sei gesichert. Die vertraglichen Voraussetzungen lägen jetzt vor. „Auch für eine Wohnungsbaugesellschaft unserer Größe ist die Integration von knapp 6.000 Wohnungen innerhalb von zwei Monaten eine Herausforderung“, so Grubert. Ein Schreiben mit neuen Konto- und Kontaktdaten sei kürzlich verschickt worden.

https://www.abendblatt-berlin.de/2019/12/07/berlin-staaken-gewobag-verunsichert-neue-mieter/

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 27.11.2019 – Übernahme : Gewobag lässt Mieter bangen

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft übernimmt zum 1. Dezember Wohnungen von ADO. Doch, wohin soll die Miete überwiesen werden?

Die Verunsicherung unter den Mietern ist groß. Am 1. Dezember will die landeseigene Gewobag fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf, die sie von der Ado Properties für 920 Millionen Euro gekauft hat, übernehmen – doch bislang wissen viele Bewohner nicht, wohin sie die neue Miete überweisen sollen. Mehr noch: In einem Schreiben der Gewobag vom 19. November wird die Übernahme zum 1. Dezember sogar als nicht gesichert dargestellt.

Darin heißt es, die Übernahme der Wohnungen sei zum 1. Dezember geplant, „vorausgesetzt, dass bis dahin alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind“. Wenn das gelinge, erhielten die Mieter eine neue Kontonummer zur Überweisung der Miete. „Wann soll das passieren?“ fragt ein Mieter ratlos. Die Miete sei in Kürze fällig. Und: Wann würden die Mieter erfahren, an wen sie sich wenden können, wenn irgendwas im Haus nicht funktioniere?

AMV fordert Erlärung

Beim Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) häufen sich Fragen dieser Art. „Der AMV fordert von der Gewobag eine unverzügliche Erklärung dergestalt, dass die Miete solange noch an die Ado zu zahlen ist, bis eine neue Bankverbindung mitgeteilt worden ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen.

Außerdem müsse den Mietern mitgeteilt werden, an wen sie sich ab dem 1. Dezember wenden können. Die Bundestagsabgeordnete Helin Evrim Sommer (Linke) äußert sich ähnlich: „Es ist unerträglich und nicht mehr hinnehmbar, wie sich die Gewobag gegenüber ihren neuen Mieterinnen und Mietern in Staaken verhält.“ Gewobag-Sprecherin Anne Grubert sagt auf Anfrage, die Übernahme zum 1. Dezember sei gesichert.

Die vertraglichen Voraussetzungen lägen jetzt vor. „Auch für eine Wohnungsbaugesellschaft unserer Größe und Erfahrung ist die Integration von knapp 6000 Wohnungen in den eigenen Bestand innerhalb von 2 Monaten eine Herausforderung“, so Grubert. Die Mieter erhielten in dieser Woche Anschreiben mit den neuen Konto- und Kontaktdaten.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-gewobag-laesst-mieter-bangen-li.2206

AMV im Lichte der Presse:

staaken.info am 27.11.2019: Brief mit X – Gewobag, das war wohl nix!

Wir wissen nicht, was die Gewobag dazu bewogen hat sich nur wenige Tage vor Ultimo und dem „Tag der Übernahme“ mit so einem Rundschreiben „an die künftigen Mieterinnen und Mieter der Gewobag“ bei uns in der Großsiedlung beiderseits der Heerstraße zu wenden. Angenommen es ging dem nun 100 Jahre alten und „in Sachen Wohnen“ erfahrenen gemeinnützigen Unternehmen darum, die noch vorhandenen Verunsicherungen bei den Mietern der bisherigen ADO-Wohnbeständen zu beseitigen? Dann ist dies aber tüchtig schiefgegangen. Im Gegenteil, das Schreiben hat selbst fast vergessene Unsicherheiten wieder heftig angeheizt.

Mit Datum vom 19.11. und – laut zuverlässigen Mieterquellen  – erst am 25. November in den Briefkästen, also gerade mal 5 Werktage vor dem angekündigten Eigentümerwechsel von ADO zu Gewobag, schreibt die Gewobag in ihrem Rundbrief:

Wir planen (!!*) zum 1. Dezember 2019 die Bewirtschaftung ihrer Wohnung (zu*) übernehmen, vorausgesetzt, dass bis dahin alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sindWenn das planmäßig gelingt wird sich für Sie nicht viel ändern

Klar waren die folgenden drei Positionen auch schon vor dem Schreiben: dass der Mietvertrag unverändert weiter gilt, die Kaution sicher ist und die Gewobag dann die Betriebskosten für das gesamte Jahr 2019 abrechnen wird.

Aber für welche Unruhe muss der folgende Satz, nur 5 Tage vor Fälligkeit der nächsten Miete sorgen:

Sie werden eine neue Kontonummer zur Überweisung ihrer Miete erhalten“

Der Miete für welchen Monat? Ab dann wenn alles planmäßig gelaufen ist? Also vielleicht schon am 1.12.? Nein, hier kann – wie auch schon der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV in seiner Stellungnahmen zu dem Rundbrief schreibt, nur die Empfehlung  richtig sein: die Miete solange an die bekannte Kontonummer und an den bekannten Empfänger zu überweisen, bis sich die Gewobag rechtsverbindlich dazu erklärt hat.

Und WAS ist wenn die Übernahme „der Bewirtschaftung“ NICHT planmäßig gelingt? Wer ist dann ansprechbar und wird sich verantwortlich bei Notfällen um Hilfe und Schadensbeseitigung  kümmern?

Auch der folgende Absatz mit der Bitte um Verständnis, dass man sich erst einen Überblick verschaffen und die Mietverträge in das eigene System einpflegen muss, ehe die noch „zeitnah“ zu benennenden Mitarbeiter*innen der Gewobag „zu gegebenem Zeitpunkt gern zur Verfügung stehen„.

Es ist, wie auch der AMV in seinem o.a. Schreiben fordert, dringend an der Zeit, dass die Gewobag Verständnis für die Situation der Mieterschaft zeigt und  unverzüglich Auskunft gibt, zu den ab 1. Dezember 2019 gültigen Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen und deren Zuständigkeiten wie auch zu der Frage ab wann die Miete auf neue Bankverbindungen zu überweisen ist.

In den Veranstaltungen der Mieterinitiative wie auch der SPD für die Mieter*innen beiderseits der Heerstraße, des ADO-Gewobag-Deals, wurde immer wieder zur Beruhigung der Mieterschaft betont, dass ja gerade die Tatsache, dass nicht die einzelnen Häuser und Grundstücke sondern die kompletten OFEK-Eigentümergesellschaften mit Ihren Liegenschaften veräußert wurden, nicht nur steuerliche Vorteile und geringere Nebenkosten sondern auch eine reibungslosere Übernahme bieten, mit der Chance auf gleitende Veränderungen, von Mietkonten bis zur Wartung von Aufzügen und Haustechnik …

Davon ist – spätestens seit dem Rundbrief der Gewobag – nicht mehr viel übrig geblieben. Vertrauensbildung mit Blick auf „eine gute Zusammenarbeit“ geht anders. Dafür wurde mit dem Brief die (z.B. bei der SPD-Veranstaltung am 7.11. im Stadtteilzentrum) hin und wieder benannten Versprechungen und hohen Erwartungen auf Normalmaß gerückt, an all das was mit der städtischen gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft als Eigentümerin über kurz oder lang besser werden wird.

https://www.staaken.info/2019/11/brief-mit-x-gewobag-das-war-wohl-nix/

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Kurier am 26.11.2019: Mieterhöhung – So nutzt die Deutsche Wohnen den Mietspiegel zu ihren Gunsten

Immer wieder hat die Deutsche Wohnen in der Vergangenheit versucht, bei Mieterhöhungen den Mietspiegel zu umgehen – um mit anderen Begründungen, etwa durch Gutachten, eine höhere Miete durchzusetzen. Und was macht sie mit dem Mietspiegel 2019? Erste Auswertungen liegen jetzt vor.

„Die Deutsche Wohnen beruft sich jetzt zwar auf den Mietspiegel, aber nur so weit, wie er ihr hilft, ihre Forderungen durchzusetzen“, sagt Marcel Eupen, der Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). „Das zeigen jedenfalls erste Mieterhöhungsverlangen der Deutsche Wohnen aus dem August und September, die wir jetzt ausgewertet haben.“

Deutsche Wohnen ignoriert Orientierungshilfe

So verweist das Unternehmen in drei beispielhaft untersuchten Fällen aus Spandau zwar zur Begründung der Mieterhöhung auf das jeweilige Mietspiegelfeld, dem die Wohnung zuzuordnen ist. Doch es unterlässt die konkrete Berechnung der zulässigen Miete auf Basis der sogenannten Orientierungshilfe des Mietspiegels. Dabei werden wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale gegeneinander aufgerechnet.

Für den AMV ist das nicht akzeptabel. Wenn die Deutsche Wohnen die Orientierungshilfe des Mietspiegels nicht anwende, sei der Mieterhöhungswert „nicht nachvollziehbar“, sagt Eupen. Das Problem: Rein formal reicht es für die Begründung einer Mieterhöhung aus, wenn sich die verlangte Miete innerhalb der Preisspanne für den jeweiligen Wohnungstyp bewegt.

Deutsche Wohnen erklärt, sich „ an alle Vorgaben“ zu halten

Erst, wenn sich Mieter und Vermieter über die genaue Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete streiten, gehe es „um die konkrete Herleitung der Miete anhand der Orientierungshilfe“, sagt die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Katrin Dietl.

Die Deutsche Wohnen erklärt, dass sie sich „natürlich an alle Vorgaben“ des Mietspiegels 2019 halte. „Das beinhaltet selbstverständlich auch die Berechnung der Miethöhe und die Informationspflicht gegenüber unseren Mietern.“

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/mieterhoehung-so-nutzt-die-deutsche-wohnen-den-mietspiegel-zu-ihren-gunsten—33520240

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 25.11.2019 – Mieterhöhungen: Deutsche Wohnen nutzt Schwachstellen des Mietspiegels aus

Die Deutsche Wohnen beruft sich bei Mieterhöhungen ausgerechnet auf den Mietspiegel – den sie in der Vergangenheit immer wieder zu umgehen versuchte.

Immer wieder hat die Deutsche Wohnen in der Vergangenheit versucht, bei Mieterhöhungen den Berliner Mietspiegel zu umgehen – um mit anderen Begründungen, etwa durch Gutachten oder der Benennung von Vergleichswohnungen, eine höhere Miete durchzusetzen. Mit Spannung wurde deswegen erwartet, wie es das Unternehmen mit dem Mietspiegel 2019 hält, der im Mai veröffentlicht wurde. Erste Auswertungen liegen jetzt vor.

„Die Deutsche Wohnen beruft sich jetzt zwar auf den Mietspiegel, aber nur soweit, wie er ihr hilft, ihre Forderungen durchzusetzen“, sagt Marcel Eupen, der Erste Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). „Das zeigen jedenfalls erste Mieterhöhungsverlangen der Deutsche Wohnen aus dem August und September, die wir jetzt ausgewertet haben“, sagt Eupen.

So verweist das Unternehmen in drei beispielhaft untersuchten Fällen aus Spandau zwar zur formellen Begründung der Mieterhöhung auf den Mietspiegel und das jeweilige Mietspiegelfeld, dem die Wohnung zuzuordnen ist. Doch es unterlässt in seinem Erhöhungsschreiben inhaltlich die Berechnung der zulässigen Miete auf Basis der sogenannten Orientierungshilfe des Mietspiegels.

Dabei werden wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale gegeneinander aufgerechnet. Wohnwerterhöhend ist laut der Orientierungshilfe beispielsweise ein zweites WC in der Wohnung oder ein sehr großes Waschbecken im Bad. Wohnwertmindernd ist etwa, wenn das Bad kleiner als vier Quadratmeter ist oder wenn es keine Duschmöglichkeit gibt. Formal ausreichend Für den AMV ist das Vorgehen nicht akzeptabel.

Mieterhöhung in rechtlicher Grauzone

„Wenn die Deutsche Wohnen die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2019 nicht anerkennt und insbesondere in der Praxis nicht anwendet, wird die Einordnung einer Wohnung in dem jeweiligen Mietspiegelfeld zur reinen Willkür und der jeweilige angegebene Mieterhöhungswert ist nicht nachvollziehbar, da die jeweiligen Spannen einfach zu groß sind“, sagt Eupen. So betrage beispielsweise die Spanne bei einer vor 1918 errichteten 70 Quadratmeter großen Wohnung in einfacher Wohnlage 5,17 Euro je Quadratmeter (4,83 Euro bis 10 Euro).

Wie solle ermittelt werden, wenn nicht mit der Orientierungshilfe, ob die ortsübliche Vergleichsmiete 4,83 Euro oder 10,00 Euro betrage, sagt Eupen. Das Problem: Rein formal reicht es für die Begründung einer Mieterhöhung aus, wenn sich die verlangte Miete innerhalb der Preisspanne für den jeweiligen Wohnungstyp bewegt. Ein Aufrechnen von wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmalen ist rechtlich nicht notwendig.

Die Orientierungshilfe als Schätzgrundlage

Erst, wenn sich Mieter und Vermieter über die genaue Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete streiten, gehe es „um die konkrete Herleitung der Miete anhand der Orientierungshilfe“, sagt die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Katrin Dietl. Weil die wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale im Gegensatz zur Datenerhebung für die Miethöhe nicht auf statistisch abgesicherten Erhebungen basieren, gehöre die „Orientierungshilfe“ nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels, so Dietl.

Die Orientierungshilfe wird im Mietspiegel aber als „Schätzgrundlage“ für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete empfohlen. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund kommt in den drei Fällen aus Spandau jeweils zu anderen Ergebnissen als die Deutsche Wohnen, wenn wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale berücksichtigt werden.

Im Fall eines Ehepaars aus der Steigerwaldstraße ergibt sich laut AMV eine ortsübliche Vergleichsmiete von 5,00 Euro je Quadratmeter, nicht von 5,57 Euro je Quadratmeter, wie die Deutsche Wohnen errechnet hat. So fällt laut AMV-Berechnungen unter anderem negativ auf, dass das Bad kleiner als vier Quadratmeter ist und die Küche über keine Spüle verfügt. Während die Deutsche Wohnen die Kaltmiete für die rund 66 Quadratmeter große Wohnung des Ehepaars um 26,11 Euro monatlich erhöhen will, weist der AMV die Forderung als unberechtigt zurück.

Eine begründete Forderung?

Die Deutsche Wohnen erklärt die Forderung erst in einem Antwortschreiben damit, dass sie die höhere Miete „unter Berücksichtigung der Ausstattung“ der Wohnung „für begründet“ hält – und erklärt, dass beispielsweise der Balkon, eine Abstellkammer sowie der abschließbare Fahrradabstellraum als wohnwerterhöhende Merkmale zu berücksichtigen seien. Zur Orientierungshilfe führt sie indes aus, dass diese nicht Bestandteil des qualifizierten Berliner Mietspiegels 2019 seien.

Selbst wenn man die Orientierungshilfe berücksichtige, könne sie sich der Auswertung des AMV aber nicht anschließen. Im Fall einer Mieterin aus der Wasserwerkstraße beläuft sich die ortsübliche Vergleichsmiete laut AMV nicht auf 6,64 Euro je Quadratmeter, wie von der Deutsche Wohnen errechnet, sondern auf 5,71 Euro je Quadratmeter. Bis auf die Küche, in der die wohnwerterhöhenden Merkmale überwiegen, dominieren laut AMV die wohnwertmindernden Merkmale, zu denen ein Bad mit weniger als vier Quadratmetern Fläche gehört.

Der AMV erklärt sich in dem Fall bereit, statt der geforderten Anhebung um 9,60 Euro monatlich für die etwa 87 Quadratmeter große Wohnung einer Erhöhung um 4,80 Euro zuzustimmen. Die Deutsche Wohnen begründet ihre Forderung damit, dass sie die höhere Miete „unter Berücksichtigung der Ausstattung“ der Wohnung „für begründet“ hält und merkt im Antwortschreiben an den AMV zugleich an, dass die Orientierungshilfe aus ihrer Sicht „nur begrenzt geeignet“ sei, „da unter anderem ein extremes Missverhältnis zwischen positiven und negativen Merkmalen innerhalb einer Merkmalgruppe“ bestehe.

Reale Fälle

So sei es beispielsweise „nicht nachvollziehbar“, wie eine nicht vorhandene Spüle mit einem Investitionsvolumen von zirka 80 Euro eine barrierearme Wohnungsgestaltung mit einem Investitionsvolumen von mehreren tausend Euro aufheben könne. Ähnlich wie im Fall des Ehepaars aus der Steigerwaldstraße erklärt die Deutsche Wohnen, selbst wenn man die Orientierungshilfe zum Mietspiegel 2019 berücksichtige, könne sie sich der Auswertung durch den AMV nicht anschließen. Ein kleines Bad mit weniger als vier Quadratmetern sei für das Wohnhaus baualterstypisch.

Im Fall einer Mieterin aus dem Bramwaldweg beläuft sich die ortsübliche Vergleichsmiete laut AMV auf 5,71 Euro je Quadratmeter statt auf 6,55 Euro je Quadratmeter, wie von der Deutsche Wohnen errechnet. Die Forderung nach einer Mietsteigerung um 13,24 Euro pro Monat weist der AMV als unberechtigt zurück. Die Deutsche Wohnen äußert sich hier ähnlich wie in den anderen Fällen und macht mit Hinweis auf die Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel mit einer Einbauküche, die höhere Miete geltend.

Kriterienkatalog als Orientierung

Die Wohnungsgesellschaft erklärt auf Anfrage der Berliner Zeitung, dass sie sich „natürlich an alle Vorgaben des im Mai dieses Jahres vorgestellten Mietspiegels 2019“ halte. „Das beinhaltet selbstverständlich auch die Berechnung der Miethöhe und die Informationspflicht gegenüber unseren Mietern“, so Unternehmenssprecher Marko Rosteck. „Ich kann die Kritik am Missverhältnis der Kosten für eine Spüle einerseits und für die Schaffung einer barrierefreien Wohnung andererseits durchaus nachvollziehen“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen.

„Es gibt aber nunmal den Kriterienkatalog mit wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmalen als Orientierungshilfe – und deswegen sollte er aus Gründen des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit bei der Berechnung der ortsüblichen Miete auch angewendet werden.“ Sonst, so Eupen, könnten die Mieter nicht nachvollziehen, wie die höhere Miete zustande komme.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/deutsche-wohnen-nutzt-schwachstellen-des-mietspiegels-aus-li.2041

AMV im Lichte der Presse:

DER TAGESSPIEGEL am 19.11.2019: Mieterhöhungen werden zurückgenommen – Lompscher knickt ein im Streit um Gewobag-Wohnungen

Die landeseigene Gewobag kauft 6000 privatisierte Wohnungen zurück. Nun werden die Mieterhöhungen zurückgenommen – Lompscher verweist auf den Mietendeckel.

Gute Nachrichten für Mieter der Ado, unter anderem in der Heerstraße Nord. Die vor wenigen Monaten geforderten Mieterhöhungen werden zurückgenommen. Auf Drängen der SPD lenkte Senatorin für Wohnen Katrin Lompscher (Linke) ein und will auch solche Mieter entlasten, die den Mieterhöhungen zustimmten.

Die Rücknahme aller Mieterhöhungen hat Bausenatorin Lompscher zugesichert in einem Brief an dem aus Berlin in den Bundestag gewählten SPD-Abgeordneten Swen Schulz. Lompscher schreibt: „Ich bin der Meinung, dass die relevanten Erhöhungen mit Inkrafttreten des Mietendeckels rückgängig gemacht werden können und müssen und das selbst dann, wenn die Mieter der Erhöhung zugestimmt hatten“.

Lompscher rückt damit von der Gewobag-Geschäftsführung ab, die keine Mieterhöhungen zurücknehmen will, sofern diese gesetzlich zulässig sind und Mieter ihnen zugestimmt haben. Aus Sicht von Noch-Eigentümer Ado sind die Mieterhöhungen zulässig, da sich die Firma an den Mietspiegel 2019 hält. Der Senat dagegen meint, durch den Beschluss zur Einführung des Mietendeckels im Juni könne das Mietendeckel-Gesetz, das im Januar beschlossen werden soll, rückwirkend ab Juni gelten.

Bekannt geworden waren die Mieterhöhungen des Wohnungskonzernes Ado, nachdem sich Mieter betroffener Wohnungen an den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund gewandt hatten mit der Bitte, deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. In einem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben war eine Mieterhöhung und eine Zustimmung verlangt worden – verbunden mit der Ankündigung, anderenfalls ohne weitere Ankündigung rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Erhöhungen habe die Ado im August verschickt, nach Darstellung des Vereins „kurz vor dem Abschluss des Vertrags im September mit der Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft über den Verkauf von Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilien mit insgesamt circa 5800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind“. Die Mieterhöhungen seien von der Ado zum 1. November ausgesprochen, ein Monat vor der Übernahme der Wohnungen durch die Gewobag.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mieterhoehungen-werden-zurueckgenommen-lompscher-knickt-ein-im-streit-um-gewobag-wohnungen/25245054.html

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 20.11.2019: Senatorin lenkt ein und verweist auf den Mietendeckel
Aufatmen in Staaken: Keine höheren Mieten

Die Mieterhöhungen für die vom Land zurückgekauften ADO-Wohnungen an der Heerstraße Nord werden offenbar nicht wirksam. Das hat Senatorin Katrin Lompscher jetzt in einem Brief an den Bundespolitiker Swen Schulz angekündigt.

Die ADO-Mieter der rund 3400 Wohnungen nördlich der Heerstraße können aufatmen. Ihre Mieterhöhungen sollen rückgängig gemacht werden. Das kündigt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) in ihrer Antwort an den Spandauer Bundestagsabgeordneten Swen Schulz (SPD) an. In dem Brief, der dem Spandauer Volksblatt vorliegt, schreibt sie: „Ich bin der Meinung, dass die relevanten Erhöhungen (…) mit Inkrafttreten des Mietendeckels rückgängig gemacht werden können und müssen und selbst dann, wenn die Mieterinnen und Mieter der Erhöhung zugestimmt haben.“ Es sei bedauerlich, so Lompscher weiter, dass die ADO Properties SE hier Anpassungen der bestehenden Mietverträge vorgenommen habe.

Wie berichtet hatte das Land Berlin mit der Gewobag knapp 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf von der privaten ADO zurückgekauft. Die Übernahme der Bestände seitens der Gewobag ist erst für Dezember 2019 geplant. Mit Verweis auf den Mietspiegel 2019 hatte die ADO als Noch-Eigentümerin zum 1. November die Mieten erhöhen wollen. Bekannt wurde das aber erst, als sich betroffene Mieter an den Alternativen Mieter- und Verbrauchschutzbund (AMV) wandten. Vor allem die SPD machte daraufhin Druck und forderte Land und Gewobag auf, die Mieterhöhungen nach dem Rückkauf zurückzunehmen. Denn laut Senat kann das Mietendeckel-Gesetz, das im Januar 2020 beschlossen werden soll, rückwirkend ab Juni 2019 gelten. Das bestätigt nun auch Lompscher: „Vereinbarungen über die Miethöhe, die erst nach dem Stichtag 18. Juni 2019 zustande gekommen sind, finden (…) keine Berücksichtigung“.

Für Swen Schulz sind das „gute Neuigkeiten“. Mit der Rücknahme der Mieterhöhungen werde eine Ungleichbehandlung verhindert. „Die Senatorin hat versichert, dass die Neumieter der Gewobag nicht schlechter gestellt werden sollen als die Bestandsmieter.“

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-politik/aufatmen-in-staaken-keine-hoeheren-mieten_a241759