Archiv der Kategorie: AMV Pressemitteilungen

Pressemitteilung 73/2015

Warum das Landgericht Berlin am 02.12.2015 das “Mietspiegel-Urteil” des Amtsgerichts Charlottenburg aufrechterhalten wird!

Das am 11.05.2015 verkündete “Mietspiegel-Urteil” des Amtsgerichts Charlottenburg zum Aktenzeichen 235 C 133/13, in dem ausgeführt ist, dass der Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei und er deshalb in dem konkreten Rechtsfall nicht für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde zu legen sei, wurde bisher viel gescholten und teilweise als exotische Einzelfallentscheidung abgestempelt. Am 02.12.2015 verhandelt nun das Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 18 S 183/15 über die Berufung gegen das “Mietspiegel-Urteil” des Amtsgerichts Charlottenburg …weiterlesen

Pressemitteilung 72/2015

 AMV startet Online-Petition “Schutz vor Asbest in Mietwohnungen”

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hat am 28.11.2015 seine Online-Petition “Schutz vor Asbest in Mietwohnungen” gestartet. (https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen)

Der AMV fordert ein Asbestregister für Berlin sowie das Erstellen eines Sanierungsfahrplans für asbestbelastete Wohnungen.
Mieterinnen und Mieter in Berlin dürfen nicht länger einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch asbestbelastete Wohnungen ausgesetzt werden.

Der AMV fordert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt deshalb auf, aktiv zu werden und ein Gesetz zur Errichtung eines Berliner Asbestregisters sowie zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans für asbestbelastete Wohnungen zu erarbeiten und als Gesetzesentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Initiator der Petition ist der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. Erstunterzeichner der Petition ist Rechtsanwalt Uwe Piper, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Begründung:
In Berlin gibt es allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. Da die städtischen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermietern mit Asbest belastet sind, darüber liegen bisher überhaupt keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.08.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744). (Quelle: pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf)

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.

Der Grünenpolitiker Andreas Otto, MdA, fordert seit langem vom Berliner Senat vergeblich die Einführung eines Berliner Asbestregisters sowie die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die betroffenen Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, um die Mieter nicht weiter einer möglichen Gesundheitsgefährdung auszusetzen.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. unterstützt diese Forderungen und setzt sich deshalb dafür ein, dass in Berlin ein Asbestregister errichtet sowie ein Sanierungsfahrplan für asbestbelastete Wohnungen erstellt wird.

Dafür bittet der AMV um Ihre Unterstützung!

“Während die Berliner Justiz mit der Problematik “Asbest in Mietwohnungen” vorbildhaft und äußerst verantwortungsbewusst umgeht und bereits bei einer einzigen gerissenen bzw. gebrochenen asbesthaltigen Fußbodenfliese juristische Konsequenzen zieht, ist der Berliner Senat seit über 20 Jahren nahezu untätig; sein Ignorieren der akuten Gefahrensituation für Mieterinnen und Mieter muss bereits als verantwortungslos bezeichnet werden,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper.

“Wenn bei Asbest in Mietwohnungen vom Berliner Senat ein Anlass für öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen verneint wird, fehlen mir die Worte,” ergänzt Piper. “Bedenkt man, dass der private Wohnungsbestand in Berlin um etliches größer ist als der landeseigene, jedoch bereits bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin mindestens rd. 48.000 Wohnungen asbestbelastet sind, so sind es bei den Privaten garantiert noch weit über 100.000,” schätzt Piper. “Es kann im Gesundheitsinteresse der Berliner Mieterinnen und Mieter nicht akzeptiert werden, dass der Berliner Senat keinen Handlungsbedarf sieht und bis zum heutigen Tag noch nicht einmal Kontakt zu den Verbänden der Privatvermieter aufgenommen hat,” so Piper.

“Berlin braucht unverzüglich ein Asbestregister, in dem alle Wohnungen mit asbesthaltigen Bauteilen verzeichnet werden. Dieses Register wird als Grundlage benötigt, damit in den nächsten Jahren sodann systematisch die asbestbelasteten Wohnungen endlich saniert werden können. Der Berliner Grünenpolitiker Andreas Otto fordert seit Jahren – bisher erfolglos – ein derartiges Register. Dieser Forderung kann sich der AMV nur vorbehaltlos anschließen,” so Piper.

“Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Berliner Mieterinnen und Mieter nicht länger dem Risiko von asbestbelasteten Wohnungen ausgesetzt werden”, schließt Piper.

Berlin, den 30.11.2015

Marcel Eupen, Pressesprecher

Pressemitteilung 2015-72

 

Pressemitteilung 71/2015

In 8.319 Spandauer Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften besteht Asbestgefahr!

Obwohl Asbest als Baustoff in Deutschland seit 1993 verboten ist, wurde nunmehr bekannt, dass allein in Spandau bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 8.319 Wohnungen Asbestgefahr besteht. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 16.11.2015 auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) vom 29.10.2015 mit (Drucksache 17/17 291). Von den 8.319 Spandauer Wohnungen entfallen 7.852 Wohnungen auf die GEWOBAG und 467 auf die WBM. Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter in Spandau liegen dem Berliner Senat nicht vor. …weiterlesen

Pressemitteilung 70/2015

2 Jahre Zugehörigkeit der GSW Immobilien AG zur Deutsche Wohnen Gruppe  – Ein Zwischenresümee aus der Sicht eines Mietervereins!

Seit dem 27.11.2013 ist die 1924 gegründete GSW Immobilien AG Teil der Deutsche Wohnen – Gruppe. Am 04.09.2014 wurde der am 30.04.2014 abgeschlossene Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG beim Amtsgericht Charlottenburg ins Handelsregister eingetragen und ist seitdem wirksam. …weiterlesen

Pressemitteilung 69/2015

Nachlese zum 9. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 18.11.2015

Am 18.11.2015 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 9. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war “Asbest in Mietwohnungen – Wie lange noch?”. Die Veranstaltung war mit 28 Verbraucherinnen und Verbrauchern gut besucht.

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des AMV, Herrn RA Uwe Piper, referierte Herr Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecher für Bauen und Wohnen. Er ist seit 2006 direkt gewählter Abgeordneter im Abgeordnetenhaus von Berlin. Er leitet den Parlamentsausschuss für Bauen, Wohnen und Mieten. …weiterlesen

Pressemitteilung 68/2015

Grundsatz-Urteil zum Mietrecht: Abkehr des BGH bei Mieterhöhungen von bisheriger Rechtsprechung bei Wohnflächenabweichung!

Der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 266/14, Urteil vom 18.11.2015) hält nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 23. Mai 2007 – VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Rn. 16 ff.) fest, wonach einer Mieterhöhung nach § 558 BGB bei einer Abweichung von nicht mehr als zehn Prozent die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche (statt der davon abweichenden tatsächlichen) Wohnfläche) zugrunde zu legen ist und wonach bei einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Wohnfläche von mehr als zehn Prozent der (gutgläubige) Vermieter … weiterlesen

Pressemitteilung 67/2015

Berliner Wohnraumversorgungsgesetz verabschiedet – Eine nachhaltige Lösung ohne Soziale Richtsatzmiete ist nicht möglich!

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 12.11.2015 das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) verabschiedet, so dass dieses zum 01.01.2016 in Kraft treten kann.

“Der AMV begrüßt in der Sache zunächst ausdrücklich die Verabschiedung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG Bln) als längst überfälligen Schritt, der bereits vor Jahren hätte erfolgen müssen,” so der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Durch die Kappung der Sozialmieten, der Quote bei Wiedervermietungen von Bestandswohnungen sowie der Quote bei der Errichtung von Neubauwohnungen wird der Berliner Wohnungsmarkt für WBS-Berechtigte sozialverträglicher. Erstmalig wird in Berlin marktpolitisch der wohnungspolitische Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) im Gesetz verankert und gesetzlich garantiert, dass die erzielten Überschüsse in vollem Umfange in den Unternehmen bleiben, schließlich wird die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen durch demokratisch … weiterlesen

Pressemitteilung 66/2015

Rechte von Berliner Mieterinnen und Mieter gestärkt: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin!

Der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 217/14, Urteil vom 04.11.2015) hat heute entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 07.05.2013 rechtmäßig und daher im gesamten Stadtgebiet von Berlin die in Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze … weiterlesen

Pressemitteilung 65/2015

E I N L A D U N G

9. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV

Wann:                18.11.2015, 19:30 Uhr

Wo:                    Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema:              Asbest in Mietwohnungen – Wie lange noch?

Referent:           Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecher für Bauen und Wohnen
Der 9. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 18.11.2015 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecher für Bauen und Wohnen, wird zu dem Thema “Asbest in Mietwohnungen – Wie lange noch?” ein Kurzreferat halten und danach Fragen der anwesenden Verbraucher beantworten.

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.

Der Referent, Herr Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, ist seit 2006 direkt gewählter Abgeordneter im Abgeordnetenhaus von Berlin. Er leitet den Parlamentsausschuss für Bauen, Wohnen und Mieten. Andreas Otto setzt sich seit Jahren wie kein anderer Abgeordneter in Berlin besonders dafür ein, dass in Berlin ein Asbestregister eingeführt wird und eine umfassende Sanierung der Wohngebäude, die Asbestbauteile enthalten, erfolgt. Er kritisiert: “Der Senat hat keinen Fahrplan und weiß auch nicht, wo überall Asbest zu finden ist.” (http://www.otto-direkt.de/meine-themen/asbest/)

Auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744), ob der Senat aktuelle Erkenntnisse habe, wie viele Wohnungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und wie viele bei anderen Eigentümern mit Asbest belastet seien, antwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 21.08.2015 wie folgt: “Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehen aktuell weiterhin von rd. 48.000 Wohnungen aus, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. Die Bestände sind noch nicht komplett auf Asbest untersucht worden. Daher können es mehr Wohnungen sein. Andererseits bestätigt sich nicht jeder Verdachtsfall. Von anderen Eigentümern liegen keine Angaben vor.” (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf)

Auf die Frage, wann der Senat zuletzt die privaten Wohnungseigentümer Berlins (Kapitalgesellschaften, Einzeleigentümer, Fonds, Genossenschaften u. a.) hinsichtlich der Asbestthematik konsultiert, sich nach dem Sanierungsstand erkundigt und Unterstützung angeboten habe, antwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:
“Der Senat hat keine solchen Konsultationen durchgeführt und sieht dafür auch keine Veranlassung, da die Frage des Umgangs mit Bauprodukten in die jeweilige Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer fällt, solange es keine Anlässe für öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen gibt.
(http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf)

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucher! Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!
Berlin, den 02.11.2015

RA Uwe Piper, 1. Vorsitzender

P.S.: Kennen Sie schon unsere Facebookseite “Asbest-Alarm Berlin”? (https://www.facebook.com/Asbest.Alarm.Berlin/)

Pressemitteilung 2015-65

 

Pressemitteilung 64/2015

Schaffung von Eigentumswohnungen = Angemessener Ersatzwohnraum für Mietwohnungen?

Der Abriss von Mietwohnraum verstößt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin – VG 1 L 317.15, Beschluss vom 15.10.2015) nicht gegen das Verbot der Zweckentfremdung, wenn auf demselben Grundstück Eigentumswohnungen entstehen sollen.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vertritt die Rechtsauffassung, dass der mit dem Abriss einhergehende Verlust von Wohnraum hinzunehmen sei, weil zugleich angemessener Ersatzwohnraum geschaffen werde. Das seit 2014 in Berlin geltende … weiterlesen