Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

fnp.de am 29.04.2016 – Urteile: Katzennetz darf Bausubstanz und Optik nicht stören!
Zwei Gerichte, zwei verschiedene Urteile: Darf ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz am Balkon anbringen? Darüber entschieden zwei Gerichte zuletzt unterschiedlich. Ein gemeinsames Fazit lässt sich jedoch ziehen.

http://www.fnp.de/ratgeber/haustiere/Urteile-Katzennetz-darf-Bausubstanz-und-Optik-nicht-stoeren;art322,1986453

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Immobilien-Zeitung am 25.04.2016: Mieter muss Modernisierung von einem Jahr nicht dulden!

Will ein Vermieter Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vornehmen, hat dies sein Mieter grundsätzlich zu dulden. Diese Pflicht hat ihre zeitlichen Grenzen, das bestätigt ein nun veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Berlin. Sie entfällt, wenn ein Vermieter eine Bauzeit von einem Jahr kalkuliert und der Mieter seine Wohnung monatelang nicht nutzen kann (Urteil vom 17. Februar 2016, Aktenzeichen 65 S 301/159).

http://www.immobilien-zeitung.de/1000032550/mieter-muss-modernisierung-von-jahr-nicht-dulden

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BGH, Urteil vom 13. April 2016 – VIII ZR 198/15

Berliner Morgenpost am 13.04.2016: Berlinerin muss für Küche zahlen, die es nicht mehr gibt!

Wegen 15,50 Euro Extra-Miete für eine verschwundene Einbauküche zog eine Berlinerin vor Gericht. Der Fall ist kurios.

http://www.morgenpost.de/berlin/article207421909/Berlinerin-muss-fuer-Kueche-zahlen-die-es-nicht-mehr-gibt.html

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tagesschau.de am 18.03.2016: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß!

Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muss weiterhin den neuen Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Zuvor waren bereits mehrere Klagen auf Länderebene gescheitert.

https://www.tagesschau.de/inland/rundfunk-105.html

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Haufe-Lexware GmbH & Co. KG am 10.03.2016: Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten!

Welche Kosten Sie umlegen dürfen, wie lange Sie eine Abrechnung nachbessern dürfen und welche Rechnungen Sie in Ihrer Abrechnung aufführen müssen, zeigen diese 23 wichtigsten BGH-Urteile rund um die Betriebskosten.

http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/nebenkosten-berechnen/die-23-wichtigsten-bgh-urteile-zu-den-betriebskosten

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Der Tagesspiegel am 19.02.2016: Urteil am Landgericht – Bei Asbest dürfen Mieter weniger zahlen!

Wer Asbest in der Wohnung hat, darf die Miete mindern. Das Berliner Landgericht hat damit die Rechte von Mietern gestärkt.

„Da schon der Austritt einzelner Fasern ausreicht, um konkrete Gesundheitsgefahren herbeizuführen, muss eine grenzwertüberschreitende Belastung der Raumluft nicht notwendigerweise dargetan werden“, erklärten die Richter. Im Zweifel zugunsten der Mieter, könnte man sagen. Im konkreten Fall waren die Asbest-Platten in der Wohnung beschädigt und mit einem Fußboden aus Korkplatten abgedeckt. Das mindere die Gefahr nicht, denn dieser sei nicht luftdicht, hieß es. Und weil bei neun schadhaften Platten der Boden erheblich beschädigt war, sei eine Minderung der Miete um 20 Prozent der Bruttowarmmiete zulässig.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-am-landgericht-bei-asbest-duerfen-mieter-weniger-zahlen/12985010.html

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LG Berlin – 67 S 379/14, Urteil vom 25.11.2015: Mieter muss keine Pseudo-Baustelle hinnehmen!

Der Vermieter darf Vorkehrungen treffen, um die vorhandene Bausubstanz während Bauarbeiten vor Schäden zu schützen. Fehlt es aber für längere Zeit an nennenswerter Bautätigkeit, muss der Vermieter solche Einrichtungen, die den Eindruck einer provisorischen Baustelle vermitteln, wieder entfernen.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/mieter-muss-keine-pseudo-baustelle-hinnehmen_214_339482.html

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BGH – VI ZR 6/15, Urteil vom 15.12.2015: Schadensersatz bei Verkehrsunfall auf einem Parkplatz mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Fahrzeugen

Bei einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Fahrzeugen sind nicht grundsätzlich beide Autofahrer schuld. Laut Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 6/15) muss der Auffahrende für den Schaden haften, wenn der andere Wagen schon gestanden hat. Da auf Parkplätzen immer mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu rechnen sei, muss man hier so vorsichtig fahren, dass man jederzeit anhalten kann. Wer rückwärts ein- oder ausparkt, muss sich im Zweifel sogar einweisen lassen. Deshalb hat derjenige, dessen Wagen vor dem Zusammenstoß schon gestanden hat, Anspruch auf Schadenersatz.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=bce56e2a3fa6fe75a83f1227df13199f&nr=73620&pos=0&anz=1

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Landgericht Potsdam (LG Potsdam – 2 O 148/14, Urteil vom 14.01.2016): Mobilfunk – Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht ausgebremst werden!

Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Das hat das Landgericht Potsdam nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/mobilfunk-unbegrenztes-datenvolumen-darf-nicht-ausgebremst-werden