Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf – 21 S 13/15, Urteil vom 12.11.2015): Stehpinkler haftet nicht für Schäden am Marmorboden!

Entwarnung für Stehpinkler – vorerst. Auch das Landgericht Düsseldorf als Berufungsgericht will den Stehpinkler nicht “in die Knie zwingen”, sprich zum Sitzen verdonnern. Jetzt gibt es erste Diskussionen, ob das Problem im Vorfeld mit einer Mietvertagsklausel geregelt werden könnte.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-stehpinkler-haftet-nicht-fuer-schaeden-am-marmorboden_258_328000.html

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BGH-Pressemitteilung Nr. 187/2015 vom 11.11.2015: Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis!

BGH – IV ZR 426/14, Urteil vom 11.11.2015:

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11.11.2015 entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, ersatzfähig sind und der Versicherungsnehmer sich von seinem Versicherer nicht auf die niedrigeren Kosten einer “freien” Werkstatt verweisen lassen muss.

In dem Rechtsstreit begehrt der Kläger, der seinen Mercedes nach einem Unfallschaden nicht reparieren ließ, von seinem Kaskoversicherer den Ersatz der notwendigen Reparaturkosten auf Gutachtenbasis. Dabei legt er ein von ihm beauftragtes Gutachten zugrunde, in dem auf Basis der Stundenverrechnungssätze einer Mercedes-Fachwerkstatt ein Reparaturkostenaufwand von rd. 9.400 € ermittelt worden ist. Der beklagte Versicherer regulierte dagegen auf der Basis eines von ihm eingeholten Gutachtens nur rd. 6.400 €. Diesem Gutachten liegen die Lohnkosten einer ortsansässigen, nicht markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde. Die Differenz von knapp 3.000 € ist Gegenstand der Klage.

Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber zwar bestätigt, dass in der Kaskoversicherung allein die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien maßgeblich sind und deshalb die für den Schadensersatz – also insbesondere für die Ersatzpflicht des Unfallgegners – geltenden Regelungen nicht angewandt werden können. Er hat aber weiter entschieden, dass die Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt auch nach der maßgeblichen Auslegung der Versicherungsbedingungen aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abhängig von den Umständen des jeweiligen Falles als “erforderliche” Kosten im Sinne der Klausel anzusehen sein können. Danach kann der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen dann ersetzt verlangen, wenn nur in der Markenwerkstatt eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung seines Fahrzeugs möglich ist, im Regelfall aber auch dann, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der Versicherungsnehmer bisher stets
in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Dass eine dieser Voraussetzungen vorliegt, ist vom Versicherungsnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=72774&pos=0&anz=188

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Amtsgericht München – 432 C 7911/15, Urteil vom 21.05.2015: Mieter können sich auf die Richtigkeit der Produktangaben des Farbenherstellers und die Beratung eines Verkäufers in einem Baumarkt verlassen.

Bei der Hausübergabe an die Vermieterin behauptete diese nach Beratung durch ihren Architekten, dass die Farben für Wohnräume ungeeignet sind und die Schimmelbildung fördern. Sie verlangte von den Mietern die Entfernung der Farbe.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass jedenfalls keine schuldhafte Pflichtverletzung durch die Mieter vorliegt. Laut der Produktinformation, die die Mieter im Prozess vorgelegt haben, sind beide Farben diffusionsoffen, das heißt wasserdampf- und atmungsaktiv. Sie eignen sich damit für Wände im Innenbereich. „Ein Mieter darf sich bei der Verwendung von Farben grundsätzlich auf die vom Hersteller getätigten Produktinformationen verlassen. Bei der Auswahl der Farbe durften die Beklagten auch auf die Aussagen des Fachpersonals …vertrauen.“ so das Gericht.

https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/05035/index.php

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 05.11.2015:

LG Berlin – 52 O 102/15, Urteil vom 8.10.2015: Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären!

Das Landgericht Berlin hat der Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren. Die Richter gaben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, der ein Informationsblatt der Airline als teilweise irreführend kritisiert hatte.

„Das Landgericht hat klargestellt, dass eine Fluggesellschaft ihre Kunden eindeutig und vollständig über ihre Rechte informieren muss. Sie darf wichtige Kundenansprüche nicht einfach weglassen,“ sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/fluggesellschaft-muss-klar-und-vollstaendig-ueber-fluggastrechte-aufklaeren

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haufe.de am 22.10.2015: Vollwartungsvertrag: Vermieter muss Instandsetzung rausrechnen!

Amtsgericht Duisburg (AG Duisburg – 45 C 2556/14, Urteil v. 29.4.2015):

Hat der Vermieter für die Aufzugswartung einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen, muss er aus den Kosten vor der Umlage auf die Mieter einen Anteil für Instandsetzung herausrechnen. Unterlässt er dies, kann das Gericht diesen Anteil schätzen.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vollwartungsvertrag-anteil-fuer-instandsetzung-nicht-umlegbar_258_324932.html

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Pressemitteilung vzbv.de am 20.10.2015 – Bundesgerichtshof – XI ZR 166/14, Urteil vom 20.10.2015: Kostenloser Ersatz nach Kartensperrung!

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gewinnt Klage gegen die Postbank!

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte kein Entgelt verlangen, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat. Eine anderslautende Klausel im Preisverzeichnis ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20.10.2015 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Postbank AG entschieden.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/kostenloser-ersatz-nach-kartensperrung

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Landgericht Frankfurt am Main – 2-03 O 19/15, Urteil vom 30. Juli 2015: «+30 % mehr Wäschen pro Liter» für das sogenannte Lenor Superkonzentrat ist eine irrführende Angabe!

Verbraucherzentrale Hamburg am 21.09.2015: Gericht verbietet irreführende Werbung für Lenor!

Das Landgericht Frankfurt am Mai sah in dere Auslobung «+30 % mehr Wäschen pro Liter» für das sogenannte Lenor Superkonzentrat eine irrführende Angabe. Die Aussage ist zwar objektiv richtig, wird von der allgemeinen Verbraucherschaft aber mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden. Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wird das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er «+30 % mehr» Waschladungen pro Flasche erhält. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt hat, sind es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen.

http://www.vzhh.de/ernaehrung/409024/gericht-verbietet-irrefuehrende-werbung-fuer-lenor.aspx

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Verwaltungsgericht Berlin – VG 24 K 202.14, Urteil vom 23.09.2015: Nacktkatzen ohne Tasthaare sind Qualzucht!

Die Zucht von Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare ist als Qualzucht anzusehen und verstößt daher gegen das Tierschutzgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin hält und züchtet Canadian-Sphinx-Katzen (sog. Nacktkatzen). Die Tiere haben aufgrund einer Genveränderung keine funktionsfähigen Tasthaare. Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn ihnen Körperteile für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder diese untauglich sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Zur Vermeidung der Zucht kann die zuständige Behörde das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen. Das Veterinär- und Lebens-mittelaufsichtsamt des Bezirksamts Spandau untersagte der Klägerin auf dieser Grundlage die Zucht und forderte sie auf, den von ihr gehaltenen Kater „Willi“ kastrieren zu lassen. Hiergegen wandte sich die Klägerin ohne Erfolg.

Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab, nachdem sie zuvor ein tierfachärztliches Gutachten eingeholt und den Gutachter in der mündlichen Verhandlung befragt hat. Nach dessen Ausführungen seien Tasthaare ein wichtiges Sinnesorgan, das der Orientierung und der Kommunikation der Katzen diene. Daher sei deren Fehlen als Schaden und Leiden anzusehen.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20150923.1715.402486.html


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Berliner Zeitung am 20.09.2015 – Ehemaliges Gaswerk Tegel: Gewobag muss zwei Millionen Euro Schadensersatz zahlen!

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag soll zwei Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Laut Gericht hat sie Anleger nicht über Schadstoffe informiert, die auf einem Areal verdächtigt wurden, auf dem Wohnungen der Gesellschaft entstanden.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag muss an 20 Anleger rund zwei Millionen Euro Schadensersatz nebst Zinsen zahlen. Das hat das Berliner Kammergericht in zwei jetzt bekannt gewordenen Urteilen entschieden. Sie sind noch nicht rechtskräftig. Die Anleger hatten 1994 und 1996 in zwei Fonds Geld in den sozialen Wohnungsbau investiert – jeweils eine Summe zwischen rund 40.000 und 107.000 Euro.

Was die Anleger damals nicht wussten: Ein Teil der Wohnungen entstand auf dem Areal des ehemaligen Gaswerks Tegel, das seit 1989 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Altlastenverdachtsfläche eingestuft war. Im Verkaufsprospekt, der unter anderem von der Gewobag herausgegeben worden war, fanden sich dazu aber keine Angaben.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/ehemaliges-gaswerk-tegel-gewobag-muss-zwei-millionen-euro-schadensersatz-zahlen,10809148,31856470.html