Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 03.03.2015 – Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des LG Köln – 26 O 196/14 – vom 21.01.2015 hin, nach dem die DER Touristik GmbH keine pauschalen Stornokosten von 90 Prozent des Reisepreises verlangen darf, wenn ein Kunde die gebuchte Reise nicht antritt. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Die Richter stellten klar: Ein Reiseveranstalter muss seine Kalkulation offenlegen und belegen, dass sich seine Stornopauschalen am tatsächlichen Schaden orientieren. Diesen Nachweis blieb DER Touristik schuldig. So konnte das Unternehmen den Richtern nicht erklären, warum die strittige Stornopauschale für völlig verschiedene Reiseleistungen nahezu einheitlich 90 Prozent des Reisepreises betragen sollte. Das Gesetz verlangt, dass ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungsmöglichkeiten differenziert für jede Reiseart ermittelt werden.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/reiseveranstalter-darf-bei-nichterscheinen-keine-stornopauschale-von-90-prozent

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Verbot von Blumenkästen an der Balkonaußenseite!

1) Landgericht Berlin – 67 S 370/09, Urteil vom 20.05.2011: “Die Anbringung von Blumenkästen an der Außenfassade von Balkonen ist nicht mehr vom allgemeinen Mietgebrauch gedeckt und kann folglich bei Vorliegen eines sachlichen Grundes untersagt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter ausdrücklich mietvertraglich das Anbringen von Blumenkästen außerhalb der Mieträume unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt hat.”

2) Landgericht Berlin – 65 S 40/12, Urteil vom 03.07.2012:  “Anders als bei der Benutzung von Fensterbänken oder von Balkonbrüstungen, auf denen Balkonkästen, Blumenkübel oder Blumentöpfe selbst abgestellt werden können, stellt das Aufhängen von Balkonkästen in Halterungen außerhalb der Balkonbrüstung eine potentiell nicht unerheblich größere Verkehrsgefährdung dar. Es besteht jedenfalls beim Anbringen und beim Abnehmen der Kästen von der Brüstung bei grundlegenden Pflegearbeiten oder dem Neubepflanzen der Kästen die Gefahr, dass die Kästen dabei herunterfallen, weil die Haken am Geländer nicht sofort fassen oder fehl gegriffen wird.”

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-verbot-von-blumenkaesten-an-balkonaussenseite_258_155580.html

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Arbeitsgericht Berlin – 54 Ca 14420/14, Urteil vom 04.03.2015 – Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung!

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 04.03.2015 entschieden.

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20150305.0825.401310.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH ändert seine Rechtsprechung und stärkt Mieterrechte bei “Schönheitsreparaturen”!

1) BGH – VIII ZR 185/14, Urteil vom 18.03.2015: Wird eine Wohnung unrenoviert übergeben, sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen ungültig. “Die Renovierungsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Denn er muss die Vorspuren des vorhergehenden Mieters beseitigen. Außerdem muss er dem Vermieter die Wohnung gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben als er sie erhalten hat”, sagte Dietlind Weinland, Sprecherin des Bundesgerichtshofes.

2) BGH – VIII ZR 242/13, Urteil vom 18.03.2015: Auch die gängige Praxis, wonach Mieter bei vorzeitigem Auszug, wenn sie also kaum etwas abgewohnt haben, trotzdem per prozentualer Quote für Renovierungen aufkommen mussten, ist vorbei. Quotenabgeltungsklauseln sind ungültig, Begründung: Zu intransparent!

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-70523.html

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Pressemitteilung Nr. 8/15 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 04.03.2015 – OVG untersagt vorerst Tötung von Bibern und Eingriffe in deren Bauten im Oderbruch!

OVG Berlin-Brandenburg – OVG 11 S 3.15, Beschluss vom 26. Februar 2015: Ein Gewässerunterhaltungsverband im Oderbruch darf bis auf Weiteres zur Abwehr von Schäden durch Biberbauten keine Biber fangen oder töten und Biberdämme und Erdbaue nicht beschädigen oder zerstören. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Februar 2015 in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden und damit eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 7. Januar 2015 bestätigt

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20150304.1155.401303.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Darf man als Wohnungseigentümer seinen Teppichboden rausreißen und durch Parkett ersetzen, obwohl sich dadurch der Trittschall erhöht?

Zum Sachverhalt: Ein Rentner-Paar aus Travemünde an der Ostsee klagte gegen die über ihm wohnenden neuen Eigentümer. Diese hatten den alten Teppich in einer Wohnanlage aus den 1970er Jahren herausgerissen und mit Parkett ersetzt. Deshalb wurde es lauter in der unteren Wohnung.

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – V ZR 73/14, Urteil vom 27.02.2015) lautet: Ja, man darf. Es müssen nur die Schallschutznormen eingehalten werden, die beim Bau des Hauses galten.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bgh-urteil-zu-laerm-in-der-wohnung-nachbarn-muessen-lauteres-parkett-statt-teppich-dulden/11434970.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Erlischt die von einem Arbeitnehmer erteilte Einwilligung für die Veröffentlichung von Videoaufnahmen automatisch mit dem Ende seines Arbeitsverhältnisses?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 1011/13, Urteil vom 19.02.2015) lautet: Nein!

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/bundesarbeitsgericht-ex-mitarbeiter-muss-weiter-fuer-firma-werben-a-1019600.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Nr. 10/2015 des Amtsgericht München vom 20.02.2015 – AG München – 463 C 10947/14, Urteil vom 08.08.2014: Wird ein Mieter von Nachbarn und Mitmietern gegenüber der Vermieterin beschuldigt, den Hausfrieden zu stören, hat er keinen Anspruch gegenüber der Vermieterin zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt.

Zur Begründung heißt es: “Es bestehe kein Auskunftsanspruch aufgrund des Mietverhältnisses. Der Vermieterin sei es nicht zumutbar, die Namen derjenigen Mieter, die sich über das Verhalten des Klägers beschwerten, zu offenbaren und insbesondere auch, wer wann welche Anschuldigungen vorgebracht hat. Zu berücksichtigen sei dabei, dass die Vermieterin gegenüber ihren Mietern eine Fürsorgepflicht habe und die Gefahr bestünde, dass bei Erteilung der Auskunft sich die Störung des Hausfriedens verschärfe. Das Gericht stellt fest, dass es dem Kläger zuzumuten sei abzuwarten, ob die Vermieterin die Beschwerden tatsächlich zum Anlass für eine spätere Kündigung nimmt. Sollte es zu einer Kündigung und einem anschließenden Räumungsprozess kommen, müssten erst dann die behaupteten Anschuldigungen konkret von der Vermieterin bewiesen werden. Im Rahmen der Abwägung der gegenseitigen Interessen, sei der Auskunftsanspruch derzeit zu verneinen.”

https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/04698/index.php

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 16.02.2015 – Unzulässigkeit eines Mindestbetrags für geduldete Überziehungen!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des OLG Frankfurt a. M. – 1 U 170/13 – vom 04.12.2014 zu einer sittenwidrigen Pauschale der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG für geduldete Kontoüberziehungen hin.

Die beanstandete Klausel lautet wie folgt: “Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.”

In der vorgenannten Pressemitteilung heißt es wie folgt: “Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontoüberziehung fordern. Die Pauschale ist sittenwidrig, weil sie bei einer geringfügigen Überziehung „außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung“ steht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).”

http://www.vzbv.de/pressemeldung/pauschale-der-deutschen-bank-fuer-geduldete-kontoueberziehung-ist-sittenwidrig

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bundesfinanzhof – X R 15/13, Urteil vom 22.10.2014 – Erhöhte Absetzungen für Eigentumswohnungen in Sanierungsgebieten!

Unter der Randnummer 15 des vorgenannten Urteils des BFH lautet es wie folgt: “Nach Maßgabe des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG kann der Steuerpflichtige –abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG– bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren jeweils bis zu 10 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen. § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes im Sinne des Satzes 1 dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat (§ 7h Abs. 1 Satz 2 EStG). Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen ebenfalls für Anschaffungskosten in Anspruch nehmen, die auf Maßnahmen im Sinne der Sätze 1 und 2 entfallen, soweit diese nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrages oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt worden sind (§ 7h Abs. 1 Satz 3 EStG).”

http://www.verbaende.com/news.php/BFH-Urteil-Erhoehte-Absetzungen-fuer-Eigentumswohnungen-in-Sanierungsgebieten-auch-fuer-Dachausbauten-und-Umwidmungen?m=101538