Archiv der Kategorie: Gesetzesvorhaben

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Der Tagesspiegel am 31.10.2015: Gesetz zur “Wohnraumversorgung”

Mieten-Kompromiss: Initiative geht auf Distanz!

Die Initiative Mietenvolksentscheid distanziert sich vom Kompromiss mit dem Senat. In der Koalition reagiert man verwundert. Das Volksbegehren läuft vorerst weiter.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/gesetz-zur-wohnraumversorgung-mieten-kompromiss-initiative-geht-auf-distanz/12523056.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Verbraucherportal Baden-Württemberg am 27.10.2015: Weitere Senkung der Handygebühren im EU-Ausland im Jahr 2016 – Abschaffung 2017 – Vorsicht außerhalb der EU!

Bereits am 30.04.2016 sollen die Obergrenzen für Telefonate, SMS und Surfen im EU-Ausland nochmals gesenkt werden.

Nach der Einigung des EU-Parlaments mit dem EU-Ministerrat werden die Extra-Gebühren für Roaming zum 15.06.2017 abgeschafft und somit an die Tarife im Inland angeglichen.

http://www.verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Roaming_Gebuehren

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 28.10.2015: Ein Girokonto für Jedermann!

In Zukunft sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen Anspruch auf ein Konto haben – darauf hat sich das Bundeskabinett am 28.10.2015 geeinigt. Das sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet Kreditinstitute außerdem, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20151028_Zahlungskontengesetz.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

focus.de am 21.10.2015: Zehn-Prozent-Klausel – SPD-Politiker will Mieter gegen falsche Vermieter-Angaben stärken!

Zukünftig wird es Einsparungen für Mieter geben, denn die Große Koalition kippt die Zehn-Prozent-Klausel bei Wohnflächenabweichungen. Der Gesetzentwurf soll schon Anfang nächsten Jahres vorliegen. Die Zehn-Prozent-Klausel wurde 2004 nach einem Grundsatzurteil des BGH beschlossen.


Die Große Koalition hat sich offenbar darauf geeinigt, die Zehn-Prozent-Wohnflächenklausel zu kippen. Das kündigte der SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese im Interview mit dem ZDF-Magazin “Frontal21” an. „Es wird Einsparungen geben für die Mieterinnen und Mieter“, berichtet Wiese. „Das ist Mieterschutz, den wir hier auf den Weg bringen, und das ist ein guter Ansatz.“

http://www.focus.de/immobilien/mieten/aenderung-im-mietrecht-spd-politiker-dirk-wiese-kuendigt-an-die-10-prozent-huerde-wird-fallen_id_5026210.html

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Änderung im Unterhaltsrecht: Anpassung des Mindestunterhalts von Kindern!

Die Bundesregierung hat am 12. August den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen.

Durch eine Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150812_Unterhaltsrecht.html?nn=3433226

Den Gesetzesentwurf finden Sie unterhttp://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/GE_Aenderung_Unterhaltsrecht.pdf?__blob=publicationFile

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Bundesministerium der Finanzen am 15.06.2015: Zahlungskonto für Alle!

Am 17. September 2014 ist die Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen 2014/92/EU in Kraft getreten (kurz: Zahlungskontenrichtlinie). Die Richtlinie ist bis zum 18. September 2016 ins deutsche Recht umzusetzen. Das Gesetzesvorhaben steht unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Inkrafttreten des künftigen Zahlungskontengesetzes, mit dem jedem Verbraucher der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eingeräumt wird, ist für Anfang 2016 geplant.

Die wesentliche Neuerung stellt das Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen dar. Ein solches Konto soll alle Funktionen umfassen, die zur Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos und der damit verbundenen Zahlungsdienste erforderlich sind. Mit diesem Recht soll der Kontenlosigkeit entgegengewirkt werden Das Recht auf Zugang zu einem solchen Zahlungskontogeht über die bisherigen Empfehlungen deutscher Kreditinstitute und die Selbstverpflichtung der Sparkassen weit hinaus: Insbesondere können Verbraucher Konten dann auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eröffnen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/20141219-Zahlungskonto.html?view=renderPrint

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Die Welt am 09.08.2015: Alte Heizkessel bekommen jetzt ein Umweltlabel!

Mehr als zwei Drittel der in Deutschland installierten Heizkessel sind alt und verbrauchen daher viel zu viel Energie. Das will die Bundesregierung jetzt ändern – mit einem neuen Effizienzlabel.

Um die Verbraucher für das Thema zu sensibilisieren und den Austausch alter Heizungsanlagen voranzutreiben, will die Bundesregierung nun ab dem Jahr 2016 ein nationales Heizungslabel für alte Kessel einführen. Der Gesetzentwurf liegt der “Welt” vor. Er soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden, hieß es in Regierungskreisen.

http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article144994283/Alte-Heizkessel-bekommen-jetzt-ein-Umweltlabel.html

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BR.de am 06.08.2015: Kaffeefahrten – Abzocke beim Kaffeeklatsch!

“Kaffeefahrten” sind nicht unbeliebt – bei Rentnern nicht, und schon gar nicht bei den Veranstaltern, die an den integrierten Verkaufsveranstaltungen ordentlich verdienen. Zu viel und zu unredlich, finden viele. Ein Gesetzentwurf ist in Arbeit!

Ein neuer Gesetzentwurf im Bundesrat, eingebracht von Bayern, will die Verbraucher nun im Vorfeld schützen. Folgende Punkte enthält der Vorschlag:

  1. Vertriebsverbote: Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte, Reisen und Nahrungsergänzungsmittel dürfen auf Kaffeefahrten grundsätzlich nicht mehr verkauft werden.
  2. Anzeigepflicht: Grenzüberschreitende Kaffeefahrten sind bei den Behörden anzumelden, damit die im Falle eines Falles gezielt eingreifen könnten.
  3. Erhöhte Bußgelder: Für einen Verstoß gegen das Vertriebsverbot sollen bis zu 25.000 Euro fällig werden, bei einem gegen die Anzeigepflicht bis zu 10.000 Euro.

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/abendschau/kaffeefahrt-butterfahrt-haustuergeschaeft-100.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

EU-Erbrechtsverordnung gilt ab 17.08.2015 für Erbfälle mit Auslandsbezug!

Die bereits 2012 in Kraft getretene europäische Erbrechtsverordnung gilt für Erbfälle, die ab dem 17.08.2015 eintreten. Eine wesentliche Änderung zum bisherigen Recht ist die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Allerdings kann der Erblasser eine Rechtswahl treffen, ob er für seinen Nachlass das Erbrecht seines Herkunftsland oder seines gewöhnlichen Aufenthalts gilt.

  • Ab dem 17.08.2015 werden Gerichte und andere dafür zuständige Organe der Rechtspflege in den Staaten der EU nach der Verordnung EU Nr. 650/2012 (EU-ErbVO) beurteilen, welches nationale Recht bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt.
  • Nach Art. 25 EGBGB richtete sich die Anwendung des nationalen Erbrechts bisher danach, welchem Staat der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte.
  • Gemäß Art. 21 EU-ErbVO ist der Anknüpfungspunkt in Zukunft der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers.

Neu eingeführt wird das europäische Nachlasszeugnis, dass zukünftig den Nachweis der Erbenstellung im Ausland erleichtern soll.

  • Das Nachlasszeugnis ist stark an das Deutsche Erbscheinsrecht angelehnt.
  • Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Erbschein besteht darin, dass der Schutz des guten Glaubens an die Richtigkeit der Beurkundung nicht erst bei positiver Kenntnis von der Unrichtigkeit sondern auch schon bei grob fahrlässiger Unkenntnis entfällt.

Nicht alle europäischen Staaten machen mit. Für Dänemark, das Vereinigte Königreichund die Republik Irland gilt die EU-ErbVO nicht. Die übrigen 25 europäischen Staaten sind dabei.

http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/eu-erbrechtsverordnung-gilt-ab-1782015-fuer-erbfall-mit-eu-bezug_220_314070.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen wird verstärkt!

Die Bundesregierung hat am 29.07.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Die Straftatbestände erfassen Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür erfolgen, dass ein Angehöriger eines Heilberufs bei bestimmten heilberuflichen Entscheidungen einen anderen im Wettbewerb unlauter bevorzugt oder seine berufsrechtliche Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit verletzt. Bestechungsgelder, die für die Beeinflussung des Verordnungsverhaltens von Ärzten oder für die Zuführung von Patienten erfolgen, sollen künftig strafbar sein. Die Straftatbestände erfassen alle Heilberufsgruppen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Sie unterscheiden insbesondere nicht zwischen der privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung.

„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens ist korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten.“, betonte Bundesminister Heiko Maas.

„Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, von ihrem Behandler die für sie beste Versorgung zu erhalten und nicht diejenige, welche dem Behandler am meisten einbringt. Klar ist aber auch: Die weit überwiegende Mehrzahl der Ärzte sowie sonstiger Erbringer von Gesundheitsleistungen sind ehrlich und setzten sich täglich für das Wohl ihrer Patienten ein. Diese wollen wir schützen. Daher schaffen wir klare Regeln für strafbares Verhalten und geben so den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit an die Hand, allein gegen die „schwarzen Schafe“ im Markt einzuschreiten“, so Maas weiter.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Transfer/Kurzmeldungen/20150729_Korruption_Gesundheitswesen.html