Archiv der Kategorie: Gesetzesvorhaben

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Wohngeldreform zum 01.01.2016?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) kündigte am 20.02.2015 eine Wohngeldreform zum 01.01.2016 an! Das Wohngeld soll ab 2016 an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst werden.

Hierzu heißt es wie folgt: “Mit einer Wohngeldreform will das BMUB das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen. Insgesamt soll das Wohngeld damit steigen.

Zum einen sollen die sogenannten Tabellenwerte angepasst werden. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.

Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In Regionen mit stark steigenden Mieten sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen. Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen.”

http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldreform/

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 04.02.2015 – Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für einen besseren Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern!

Die Bundesregierung hat am 04.02.2015 die Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen.Die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen soll erweitert werden,  so dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Verstöße von Unternehmen beim Verbraucherdatenschutz vorgehen kann. „Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucherorganisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können“, so Klaus Müller.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/erweiterte-verbandsklagebefugnis-sorgt-fuer-besseren-schutz-persoenlicher-daten

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) vom 12.02.2015 – Positionspapier an das BMJV übergeben / DDIV lehnt Schlichtungsstellen für Immobilienverwalter ab!

“Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) arbeitet aktuell an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (RL 2013/11/EU) über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG). So sollen verbindliche Mindeststandards bei der alternativen Streitbeilegung geschaffen und außergerichtliche Einigungen im Sinne des Verbrauchers gefördert werden. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) als der Branchenverband spricht sich gegen die Errichtung einer solchen Schlichtungsstelle für die Immobilienverwalterbranche aus. Die Richtlinie ist bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.”

http://www.verbaende.com/news.php/Positionspapier-an-das-BMJV-uebergeben-DDIV-lehnt-Schlichtungsstellen-fuer-Immobilienverwalter-ab?m=101478

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Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.02.2015 – Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Ein Meilenstein für den Opferschutz im Strafverfahren!

Das Bundeskabinett hat am 11.02.2015 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, (3. Opferrechtsreformgesetz) beschlossen.

Hierzu erklärt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas: “Das Strafverfahren darf nicht dazu führen, dass Kriminalitäts-Opfer erneut traumatisiert werden. Auch wenn wir den Schutz und die Rechte von Opfern in den letzten Jahren bereits konsequent ausgebaut und dafür gesorgt haben, dass der Opferschutz seinen festen Platz in der Strafprozessordnung hat, sind weitere Verbesserungen möglich. Mit der Reform gehen wir weitere wichtige Schritte, um den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen.” Der Staat hat die Aufgabe, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten. „Opfer sind Menschen, die oftmals großen seelischen Belastungen ausgesetzt sind. Daher dürfen wir sie im Strafverfahren nicht allein lassen. Aus diesem Grund setzen wir nicht einfach nur die Opferschutzrichtlinie um, sondern nutzen die Gelegenheit, mit der Neuregelung zur psychosozialen Prozessbegleitung einen Meilenstein im Opferschutz zu setzen. Damit können wir den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung zu geben, die sie benötigen.“

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150211-ORRG.html;jsessionid=1B577FE417E292C0EC3A709DF2B2B5C9.1_cid289?nn=3433226

Den vollständigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.02.2015 finden Sie unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RegE-Gesetz-zur-Staerkung-der-Opferrechte-im-Strafverfahren.pdf?__blob=publicationFile

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Streit über die “Mietpreisbremse”!

CDU-Mann Christian von Stetten:  “Man kann keine Mietpreisbremse verhängen, ohne den Mietparteien Klarheit zu geben, wie hoch die örtlichen Mieten sind. Zumindest sollte eine Übergangsfrist vorgesehen werden, innerhalb derer die Kommunen Mietpreisspiegel einführen müssen.”

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/union-und-spd-streiten-ueber-mietpreisbremse-a-1017086.html

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Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts

Das Bundeskabinett hat am 04.02.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kernstück des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur Verbesserung der Durchsetzung des Datenschutzrechts. Verbraucherverbände sollen danach künftig im Wege der Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Näheres unterhttp://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150204-Verbandsklagerecht.html?nn=3433226

Der Gesetzesentwurf kann unterhttp://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RegE-UKlaG.pdf;jsessionid=676CEBA78CA8F08EE5D684E34590D9A2.1_cid289?__blob=publicationFile nachgelesen werden.

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30.01.2015: Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag!

Der Deutsche Bundestag hat am 30.01.2015 in erster Lesung den Entwurf für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beraten. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150130-Foerderung-von-Frauen-in-Fuehrungspositionen.html?nn=3433226