Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 15.03.2017: Neue Zahlen – Berliner Mieten steigen überdurchschnittlich stark

In Berlin erhöhten sich die Preise auf 9,29 Euro je Quadratmeter. Das entspricht einem Anstieg um 7,6 Prozent.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-zahlen-berliner-mieten-steigen-ueberdurchschnittlich-stark-26201148

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


swr.de am 07.03.2017: Wohnungsärger
– Wer ist für den Schimmel verantwortlich?

Immer wieder mal kommt es bei vermieteten Wohnungen zu Diskussionen und Streitigkeiten. Was müssen Mieter und Vermieter alles beachten? Wer etwa ist verantwortlich, wenn dauerhaft Schimmel in der Wohnung entsteht?

http://www.swr.de/marktcheck/aerger-zwischen-mieter-und-vermieter/-/id=100834/did=18882008/nid=100834/9zzsia/index.html

Aus der Rubrik “Mieterhinweise”:

haufe.de am 23.02.2017: Asbesthaltige Baustoffe: Vorsicht bei Sanierungen

Obwohl die Verwendung asbesthaltiger Bauprodukte bereits seit 1993 verboten ist, findet sich der Stoff heute noch in vielen Gebäuden. Bei Sanierungen ist Vorsicht geboten, um zu verhindern, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Markus Ruf vom TÜV Rheinland erläutert, wie entsprechende Sanierungskonzepte und Schutzmaßnahmen für Handwerker festgelegt werden können.

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/asbesthaltige-baustoffe-vorsicht-bei-asbestsanierungen_260_399654.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

rbb-online.de am 22.02.2017: Klage gegen hohe Miete wird zur Geduldsprobe

Die Mietpreisbremse in Berlin soll dafür sorgen, dass Vermieter nicht immer mehr abkassieren, sondern sich an den Preisen im Umfeld orientieren. Doch für Mieter ist es nicht immer einfach, ihr Recht durchzusetzen. Ein Mieter aus Britz zog vor Gericht – und hängt nun in der Warteschleife.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/av7/mietpreisbremse-prozess-berlin.html

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

WISO-Tipp vom 30.01.2017: Mieterhöhung

Was ist erlaubt?

Fast jeder zweite Deutsche wohnt zur Miete. Laut Deutschem Mieterbund sind ein Drittel der Mieterhöhungsverlangen fehlerhaft oder zu hoch. WISO sagt Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie das nächste Mal eine Mieterhöhung in Ihrem Briefkasten haben.

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/wiso-tipp-mieterhoehung-was-ist-erlaubt-100.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


Berliner Morgenpost am 17.02.2017: Prozess
– Berliner Mieter kämpft weiter gegen Mieterhöhung

Mieter Steffen Herrmann will seine Mieterhöhung nicht akzeptieren und beruft sich auf den Mietspiegel. Nun entscheidet das Gericht.

Interessant ist dieser Vorgang, weil er kein Einzelfall ist. Mieter, die Mieterhöhungsverlangen der Deutsche-Wohnen-Töchter Gehag und GSW nicht zustimmen, werden derzeit mit Klagen überzogen, bestätigt der Berliner Mieterverein (BMV). Berufen sich die Mieter auf die im amtlichen Berliner Mietspiegel ausgewiesene Vergleichsmiete, sendet ihnen das Unternehmen ein Schreiben, in dem es den Mietspiegel für ungeeignet erklärt und sich bei der Ermittlung einer angemessenen Miethöhe auf selbst recherchierte Daten beruft. Auf einer eigens zu dem Thema im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses anberaumten Anhörung am Mittwoch verteidigte die Unternehmenssprecherin dieses Vorgehen. Die Kritik der Abgeordneten aller Parteien an dieser Praxis änderte daran nichts.

http://www.morgenpost.de/berlin/article209634605/Berliner-Mieter-kaempft-weiter-gegen-Mieterhoehung.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Ablesetermin für Heizkosten verpasst – muss ich Gebühren zahlen?

Wenn der erste Ablesetermin für die Heizkostenverteiler – meist zum Jahresanfang – verpasst wird, fragt sich, ob der Mieter deswegen Gebühren zahlen muss.

http://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Verbrauchsabhaengigkeit/Verbrauchserfassung/Ablesetermin/Ablesetermin-fuer-Heizkosten-verpasst-muss-ich-Gebuehren-zahlen-E2813.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Betriebskostenabrechnung – Bescheinigung nach § 35a EStG

Für die steuerliche Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die im Rahmen von Betriebskosten anfallen, die der Mieter zahlt, braucht man eine Bescheinigung, Aufstellung des Verwalters / Vermieters , um über den anteiligen in der Steuererklärung anzusetzenden Aufwand Steuer sparen zu können.

http://www.promietrecht.de/Blog/Betriebskostenabrechnung-Bescheinigung-nach-35a-EStG-E2790.htm