morgenpost.de am 19.01.2017 – Mieterhöhungen: Streit um Mietspiegel – Deutsche Wohnen verklagt Mieter
Der Immobilienkonzern erkennt den Berliner Mietspiegel nicht an. Viele Bewohner akzeptieren zähneknirschend die Mieterhöhungen.
Der Immobilienkonzern erkennt den Berliner Mietspiegel nicht an. Viele Bewohner akzeptieren zähneknirschend die Mieterhöhungen.
Zwar haben Selbstnutzer von Wohneigentum anfangs höhere Ausgaben fürs Wohnen, doch schon nach wenigen Jahren wendet sich das Blatt. Im Alter, wenn die Immobilie schuldenfrei ist, muss ein Wohneigentümer nur noch jeden sechsten Euro fürs Wohnen ausgeben, ein Mieter hingegen fast jeden dritten Euro. Dieses Ergebnis ergibt sich aus einer aktuellen Analyse des Berliner Forschungsinstituts empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research (Quelle: ttps://www.lbs.de/presse/p/lbs_research/details_7143993.jsp) und muss zu einer politischen Kehrtwende bei Wohneigentum führen.
„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. setzt sich für ein Umdenken auf politischer Ebene ein und fordert ein Maßnahme-Paket, damit sich in Zukunft auch Otto Normalverdiener Wohneigentum zulegen können”, sagte RA Uwe Piper, 1. Vorsitzender des AMV. „Es ist dringend erforderlich, dass die Erwerbsnebenkosten drastisch gesenkt werden”, fordert Piper. „Der Ersterwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung sollte, so wie es bereits der Berliner … weiterlesen
deutsche-handwerks-zeitung.de am 13.01.2017: Unerlaubte Telefonwerbung – Wann ein Werbeanruf verboten ist
Telefonwerbung ist vielversprechend, doch rechtlich nicht unumstritten. Bei der Bundesnetzagentur gingen im vergangenen Jahr viele Beschwerden ein. Sie verhängte Bußgelder in Höhe von rund 500.000 Euro. Das gilt, wenn Betriebe am Telefon für ihre Leistungen werben.
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wann-ein-werbeanruf-verboten-ist/150/3100/196466
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 19.01.2017: Planmäßige Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau werden zum 01.04.2017 ausgesetzt
Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher: “Ich habe die Investitionsbank Berlin (IBB) als zuständige Förderbank beauftragt, die im Sozialen Wohnungsbau zum 01. April jährlich erfolgende Erhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich in 2017 für ein Jahr auszusetzen. Durch diese Maßnahme kann bei rd. 50.000 Haushalten die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau durchbrochen werden.”
Den Eigentümerinnen und Eigentümern der Sozialmietwohnungen wird zum Ausgleich für die Begrenzung der Mietentwicklung – je nach bisherigem Förderverlauf – ein entsprechender Zuschuss oder die Reduzierung der Zins-/Tilgungsverpflichtungen für zu bedienende Förderdarlehen angeboten.
Leider gibt es aufgrund des Wegfalls der Anschlussförderung 2003 sowie der zahlreichen freiwilligen Rückzahlungen von Förderdarlehen in den letzten Jahren bei vielen Sozialmietwohnungen keine kurzfristigen Nachsteuerungsmöglichkeiten bei den Mieten mehr.
“Meine Verwaltung prüft daher aktuell Möglichkeiten der nachhaltigen Reform der Mieten im Sozialen Wohnungsbau durch gesetzliche Änderungen”, so Senatorin Lompscher.
Ist für eine ofenbeheizte Wohnung ausreichend repräsentatives Datenmaterial für Vergleichswohnungen in den Berliner Mietspiegel 2013 eingearbeitet worden?
Die Antwort des Amtsgerichts Köpenick (AG Köpenick – 3 C 97/15, Urteil vom 17.05.2016) lautet: Nein!
Zur Begründung führt das Amtsgericht Köpenick in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Für die Vergleichbarkeit der ortsüblichen Mieten war jedoch vorliegend nicht der Mietspiegel 2015 zugrunde zu legen, da die streitgegenständliche Wohnung aufgrund der fehlenden Zentralheizung zur Gruppe der im Berliner Mietspiegel nur ungenügend erfassten Substandardwohnungen gehört. Das Gericht hat daher Beweis über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für die streitgegenständliche Wohnung erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Im Ergebnis der Beweisaufnahme steht für das Gericht zweifelsfrei fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für das streitgegenständliche Objekt nach den in § 558 Abs.2 Satz 1 BGB aufgestellten Kriterien 285,00 EUR nettokalt pro Monat beträgt. Dies folgt aus dem vorliegenden schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Manfred Stelter (Bl. 56 ff d.A.), auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird und dessen mündlicher Anhörung im Termin am 26.4.2016. Der Sachverständige hat seine Untersuchung sowohl schriftlich als auch mündlich ausführlich begründet. Gemäß seinen Ausführungen in der mündlichen Verhandlung, denen sich das Gericht nach eigener kritischer Prüfung umfassend anschließt, sind die Orientierungskriterien des Berliner Mietspiegels von der Systematik her für Substandardwohnungen nicht anwendbar. Der Sachverständige hat seine Ermittlung auf das Vergleichswertverfahren gestützt. Er hat die Gebäudeart, Lage, die Größe, die Ausstattung und Beschaffenheit der hier streitgegenständlichen Wohnung unter anderem im Rahmen einer Ortsbesichtigung ermittelt und dokumentiert. Sodann hat er 14 Vergleichsobjekte bestimmt und ausgewertet. Unter statistischer Auswertung der ermittelten Vergleichsmieten errechnete der Sachverständige nachvollziehbar eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für die streitgegenständliche Wohnung zum Stichtag 1.2.2015 in Höhe von 285,00 EUR nettokalt pro Monat. Diesem Ergebnis schließt sich das Gericht nach ausführlicher Erörterung des Gutachtens in der mündlichen Verhandlung an. Weitere Abschläge für etwaige von der Beklagten angeführte Minderausstattung kommen bei der Substandardwohnung nicht in Betracht, da der Mittelwert hier gerade nicht einer vollausgestatteten Durchschnittswohnung entspricht.”
Ein Fehler – Neue Wohnungsgemeinnützigkeit trotz überwiegender Expertenbefürwortung abgelehnt
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 18.01.2017 jeweils mit ihren Anträgen zur Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit gescheitert, obwohl eine Wiedereinführung bei Experten überwiegend auf eine positive Resonanz stößt (Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-pa-umwelt-bau/473342).
Im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hatten sich am 09.11.2016 vier Sachverständige, u. a. Ulrich Ropertz – Deutscher Mieterbund e.V. und Jan Kunert – Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH, dafür ausgesprochen, eine neue … weiterlesen
Unterwegs in Spandau am 19.01.2017: Alle AMV-Termine auf einen Blick
http://www.unterwegs-in-spandau.de/alle-amv-termine-auf-einen-blick/
daserste.de am 18.01.2017 – Heizkosten: Das lukrative Geschäft der Ableser
deutschlandradiokultur.de am 18.01.2017: Rauf aufs Dach! – Neue Wohnideen für Berlin
Berlin braucht also dringend neuen Wohnraum. Ebenerdig werden die Freiflächen jedoch knapp. Dafür ist auf den Dächern noch Platz: Ein paar Start-up-Unternehmer in Berlin haben Konzepte entworfen, wie die Dächer von Wohnhäusern, Parkdecks und Supermärkten bebaut werden könnten.
Insgesamt seien 50.000 Wohnungen auf den Dächern Berlins möglich, heißt es in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Doch so verführerisch das Wohnkonzept mit dem Minihaus klingt, so schwierig ist es, eine Baugenehmigung dafür zu erhalten.