Pressemitteilung 13/2019

Zivilkammer 63 setzt auf Sachverständigengutachten statt auf den Berliner Mietspiegel

Das Landgericht Berlin hat in dem Rechtsstreit 63 S 230/16 mit Endurteil vom 01.03.2019 einer Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen/Gehag in voller Höhe stattgegeben und dabei nicht den Berliner Mietspiegel 2015 angewandt, sondern auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden. Durch dieses Urteil wird der Berliner Mietspiegel extrem geschwächt und die Mieterinnen und Mieter massiv verunsichert.

Der Hintergrund: Die Gehag, die bis 2001 eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft war und im Jahr 2009 von der Deutsche Wohnen AG übernommen wurde, forderte von Mietern in der Waldsiedlung Zehlendorf in der Argentinischen Allee für ihre ca. 63 m² große Wohnung die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von monatlich 532,52 € um 42,83 € auf 575,35 €. Dies sind 9,11 € pro m². Da die Mieter ihre Zustimmung verweigerten, erhob die Gehag vor dem Amtsgericht Schöneberg Zustimmungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg – 107 C 479/15 – wies die Klage mit Urteil vom 04.08.2016 ab. Das Landgericht Berlin gab der Berufung der Gehag statt und verurteilte die Mieter zur Zustimmung in voller Höhe. und wandte dabei nicht den Berliner Mietspiegel 2015 an, sondern entschied auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens, da der Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage im Sinne des § 287 ZPO sei.

„Der Umstand, dass die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin den Berliner Mietspiegel 2015 nicht anwendet, sondern ein teures Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholt, ist eine Katastrophe für Berlins Mieterinnen und Mieter“, sagte Marcel Eupen, der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., „denn diese Vorgehensweise führt zu einer extremen Rechtsunsicherheit über die Anwendung des Mietspiegels und damit zu einer Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter. Der Mietspiegel ist das einzige Instrument für Mieter, Mieterhöhungen überprüfen zu können. Bei einer Nichtanwendung des Berliner Mietspiegels haben Mieter dagegen keine Möglichkeit, ihre Mieterhöhung zu überprüfen.“

Berlin, den 10.04.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 08.04.2019: Volksbegehren – Enteignungen: Schon 15.000 Unterschriften

Am Rande der Demonstration gegen steigende Mieten in Berlin sammelten die Aktivisten bereits zahlreiche Unterschriften.

Mit großem Erfolg startete am Sonnabend die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren der Kampagne „Deutsche Wohnen enteignen“. Nach eigenen Angaben sammelten die Aktivisten am Rande der Demonstration bereits über 15.000 Unterschriften.

Die Unterschriftensammlung geht in den nächsten Wochen weiter, auch wenn die erste Hürde von 20.000 Unterschriften bald geschafft sein wird. „Wir wollen ein starkes politisches Zeichen setzen und werden uns nicht mit den 20.000 Unterschriften zufrieden geben. Außerdem sollen alle, die wollen, die Möglichkeit bekommen, sich zu beteiligen“, sagte Pressesprecher Rouzbeh Taheri.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216860105/Enteignungen-Unterschriftensammlung-ein-voller-Erfolg.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 08.04.2019: Die Macht der Mieter – Stimmen nach härterem Vorgehen gegen Vermieter mehren sich

Unter dem Druck wachsender Proteste gegen steigende Mieten mehren sich Stimmen in der Politik, die ein härteres Vorgehen gegen Vermieter ins Gespräch bringen — darunter Forderungen nach Enteignungen, wie sie in Berlin durch ein Volksbegehren formuliert werden.

https://www.berliner-zeitung.de/politik/die-macht-der-mieter-stimmen-nach-haerterem-vorgehen-gegen-vermieter-mehren-sich-32340852

Pressemitteilung 12/2019

Standortwechsel Mieterberatung Staaken

Die vom AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. im Auftrag des Bezirksamts Spandau von Berlin in Staaken montags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführte Offene Mieterberatung findet ab sofort nicht mehr im Stadtteilladen Staaken Center sondern im Stadtteilzentrum Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V., Obstallee 22 d/e, 13593 Berlin, statt.

Berlin, den 10.04.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 05.04.2019: Nach SPD-Landesparteitag – Berliner Jusos wollen “konstruktiv” enteignen

Die Linke ist dafür, Grüne eher auch, CDU, FDP und AfD lehnen das Begehren ab – und die SPD? Die ringt noch immer um ihre Position.

Wenn am Sonnabend die große Mieten-Demo startet und zeitgleich Unterschriften für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ gesammelt werden, ringt die Berliner SPD noch um ihre Position. Das wird sich voraussichtlich bis zum Oktober hinziehen, dann werden die Sozialdemokraten auf einem Landesparteitag Beschlüsse fassen. Hätte die SPD auf dem Parteitag vor einer Woche das Thema nicht vertagt, wäre das Volksbegehren von den Delegierten wohl mehrheitlich unterstützt worden.

In einem „innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder“ wollen die Sozialdemokraten in den nächsten Monaten klären, wie es der SPD-Landesverband mit der Enteignung und Vergesellschaftung kommerziell genutzter Mietwohnungsbestände hält.

So kurz nach dem Parteitag gebe es noch keinen offiziellen Plan, wie dieser innerparteiliche Diskurs organisiert werden solle, sagte der Vize-Landeschef der SPD, Julian Zado. Befürworter und Gegner denken über Informations- und Diskussionsveranstaltungen nach, aber der Prozess steht noch ganz am Anfang. Das Pro und Kontra verteilt sich momentan über alle SPD-Kreisverbände, wenn auch nicht gleichmäßig.

Besonders viele Unterstützer der Enteignungsinitiative soll es in Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, Mitte, Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg geben. Vorreiter sind aber die Berliner Jungsozialisten – mit 6000 Mitgliedern eine innerparteiliche Macht. Mit der Initiative, die das Volksbegehren organisiert, sei man schon im Gespräch, sagte die Juso-Landesvorsitzende Annika Klose. Wie das Thema im SPD-Landesverband organisiert werden solle, müsse der Landesvorstand festlegen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-spd-landesparteitag-berliner-jusos-wollen-konstruktiv-enteignen/24184056.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

inforadio.de am 05.04.2019: Wie erfolgsversprechend ist eine Enteignung?

Der Berliner Wohnungsmarkt bleibt angespannt, die Mieten klettern immer weiter. Die Politik versucht gegenzusteuern – mit mäßigem Erfolg. Am Sonnabend startet die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” – so der provokative Titel. Wie sinnvoll ist das Vorhaben, für das Unterschriften gesammelt werden? Ein eher nüchternes Fazit treffen rbb-Reporterin Andrea Everwien und Inforadio-Landespolitik-Korrespondent Thorsten Gabriel.

Everwien bezweifelt, dass Enteignungen sinnvoll wären. Zum einen gäbe es juristische Hindernisse, wie das Gutachten des renommmierten Verfassungsrechtlers Helge Sodan, der die Machbarkeit verneint. Zum anderen ist die Finanzierung der Entschädigungen nicht geklärt. Denn sollte es zu einer Vergesellschaftung kommen, müsste der Senat Kosten in Höhe von 28,8 bis 36 Milliarden Euro bereitstellen. Zum Vergleich – der jährliche Berliner Gesamthaushalt liegt bei 30 Milliarden Euro. Hinzu kämen ungefähr zusätzliche 340 Millionen Euro jährlich. In Berlin greife aber ab 2020 die Schuldenbremse, es dürfen keine neuen Kredite aufgenommen werden.

Schärfere Gesetze und schnellere Urteile

Maßnahmen wie Zwecktentfremdungsgebot, Milieuschutzgebiete oder Neubauoffensive reichten offensichtlich nicht aus, so Everwien. Vor allem juristisch müsse sich etwas bewegen, beispielsweise aktuell bei Klagen gegen die Modernisierungsumlage. Hier wäre, so ein Kritikpunkt, das Gleichgewicht der Vertragsfreiheit nicht gewahrt. Es bräuchte mehr und schärfere Gesetze, die sich besser durchsetzten. Die Verfahren müssten schneller werden, damit Mieter nicht erst ihre Wohnung verlassen, um dann in 20 Jahren Recht zugesprochen zu bekommen, so Everwien.

Gabriel befürwortet hingegen die Debatte an sich. Diese hätte viel losgetreten, die “Deutsche Wohnen” gebe sich kommunikativ und ansprechbar. Das heißt noch nicht, dass sich wirklich etwas verändere, aber auf jeden Fall komme Bewegung in eine sehr verhärtete Debatte. Die Behauptung der Initiative “Deutsche Wohnen und Co. enteignen”, man könne die betroffenen Unternehmen weit unter Verkehrswert entschädigen, dürfte sich juristisch sehr lange hinziehen. Den Mietern helfe dies kurzfristig nicht. Zudem schaffen Enteignung oder Vergesellschaftung durch die Politik kein gutes Klima um pragmatische Lösungen für mehr Wohnraum und bezahlbare Mieten zu finden. Stattdessen müsse sich die Politik auf Bundesebene  – Mietrecht ist Bundesrecht – noch mehr engagieren. Berlin sei eine von vielen Großstädten mit diesem Problem – aber es gäbe kaum Bestreben nach Bündnissen mit anderen Städten. “Der Druck von der Straße müsse mehr in die Politik”, so Gabriel.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201904/05/325981.html

Pressemitteilung 11/2019

Wird am Donnerstag der Berliner Mietspiegel für Spandau gerettet?

Am 11.04. verhandelt das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 67 S 21/19 um 14:00 Uhr in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin, 3. Etage, Sitzungssaal 3807, die Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH gegen unser Mitglied Wolf-Dietrich Kniffka.Herr Kniffka zahlt zur Zeit für seine 42,15 m² große Wohnung An der Kappe 74c in 13583 Berlin-Spandau eine Nettokaltmiete in Höhe von 226,77 € (= 5,38 €/m²). Seine Vermieterin, die Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH, begehrt von ihm zum 01.10.2017 eine Mieterhöhung von 23,17 € monatlich, d.h. von 226,77 € um 23,17 € auf 249,94 € (= 5,93 €/m²).

Vorinstanz: Das Amtsgericht Spandau – 3 C 306/17, Urteil vom 29.11.2018, weigerte sich, den Berliner Mietspiegel 2017 anzuwenden und verurteilte den Spandauer auf der Basis eines für 2.850,00 € eingeholten Sachverständigengutachtens zu einer Mieterhöhung von monatlich 23,17 €.

Der Sachverständige ermittelte in seinem Gutachten nach dem Vergleichswertverfahren mit Nutzwertanalyse mit 15 Vergleichswohnungen eine ortsübliche Vergleichsmiete von 259,22 € (= 6,15 €/m²). Dieser Betrag liegt um 0,85 €/m² über dem Wert, der sich bei Anwendung des Berliner Mietspiegels ergeben würde (5,30 €/m²).

Zur Begründung heißt es in dem Urteil: „Die vom Sachverständigen herangezogenen Vergleichsobjekte sind der streitgegenständlichen Wohnung ähnlicher als die im Mietspiegel erfassten Objekte.“

Wolf-Dietrich Kniffka streitet nun in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Berlin nicht nur gegen seine Mieterhöhung sondern auch für die Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017 und gegen die Einholung von Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Miete.

Mit Hinweisbeschluss vom 01.03.2019 teilte die Landgerichtskammer 67 mit:

„Die Kammer weist darauf hin, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete auch im hiesigen Fall unter Zugrundelegung des Mietspiegels 2017 bestimmen wird.“

„Sollte das Landgericht Berlin bei seiner vorläufigen Rechtsauffassung bleiben und die ortsübliche Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Mietspiegels 2017 bestimmen, würde der Berliner Mietspiegel 2017 gestärkt. Die Rechtssicherheit des Berliner Mietspiegels würde erhöht“, erklärte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen. 

Berlin, den 08.04.2019Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 05.04.2019: Mieten in Berlin

Wohnungsenteignung: Darum geht es bei Demo und Volksbegehren

Demo gegen „Mietenwahnsinn“, Berliner Volksbegehren für Enteignungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnungs-Debatte.

Lange Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen, steigende Mieten und Verdrängung: In immer mehr deutschen Städten haben Menschen Probleme, noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Am Sonnabend werden Zehntausende zu Demos gegen diese Entwicklung erwartet – davon bis zu 25.000 allein in Berlin. Gerade in der Hauptstadt, deren Wohnungsmarkt viele internationale Investoren anzieht, wird das Problem immer drängender. Deshalb startet dort gleichzeitig ein bundesweit einmaliges Volksbegehren: Ziel ist die Enteignung großer Wohnungskonzerne.

„Mietenwahnsinn“: Worum geht es bei den Demonstrationen?

Die Veranstalter der Aktion „Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ – ein Bündnis von Mietervereinen und Initiativen aus ganz Deutschland – wollen darauf hinweisen, dass Wohnen keine Ware sei. Sie sagen: „Markt macht Armut – Wohnen ist Menschenrecht“. Im Rahmen eines europaweiten Aktionstages soll es Demonstrationen oder Aktionen etwa in Berlin, München, Köln, Dortmund, Dresden, Freiburg und Leipzig geben, außerdem in Metropolen wie Paris, Barcelona und Lissabon. Vor einem Jahr mobilisierten die Initiatoren zur bis dahin größte Demonstration dieser Art in Berlin deutlich mehr als 10.000 Teilnehmer, sie sprachen seinerzeit gar von 25.000 Demonstranten.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216833039/Wohnungsenteignung-Darum-geht-es-bei-Demo-und-Volksbegehren.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
deutschlandfunk.de am 05.04.2019: Riexinger (Die Linke): „Man muss die Immobilienspekulanten an die Kandare legen“

Der Linken-Vorsitzende Bernd Riexinger hat die geforderte Enteignung von Immobilienkonzernen als legitimes Anliegen bezeichnet. Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland sei von vier auf 1,5 Millionen zurückgegangen. „Darin liegt das ganze Drama der Entwicklung“, sagte Riexinger im Dlf.

Heinemann: Herr Riexinger, warum enteignen?

Riexinger: Es geht darum, dass die Immobilienkonzerne – und hier geht es wirklich um die Großkonzerne – mit Wohnungen spekulieren. Sie sind mit dafür verantwortlich, dass die Mieten in die Decke geschossen sind. Wir hatten selber eine Mieterin von Vonovia in der Fraktion eingeladen und Leute dieser Initiative, die uns doch erschreckende Beispiele geschildert haben, selbst davon betroffen sind, wie die Konzerne mit den Mietern umgehen. Und da ist es folgerichtig zu sagen, Wohnen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein und mit Wohnungen darf nicht spekuliert werden.

https://www.deutschlandfunk.de/riexinger-die-linke-man-muss-die-immobilienspekulanten-an.694.de.html?dram:article_id=445536

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

tagesschau.de am 05.04.2019: Initiative in Berlin – Mit Enteignungen gegen die Wohnungsnot?

Immer mehr Menschen können sich steigende Mieten in den Großstädten nicht mehr leisten. Eine Berliner Initiative will deshalb große Immobilienkonzerne enteignen. Kann das den Wohnungsmarkt entspannen?

Welches Anliegen verfolgt das Berliner Bündnis?

Die Kernforderung des Berliner Bündnisses “Deutsche Wohnen & Co. enteignen”, das aus zivilgesellschaftlichen Mieterinitiativen hervorgegangen ist, ist die Enteignung gewinnorientierter Immobilienkonzerne, die jeweils mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzen. Das Bündnis strebt zu diesem Zweck einen Volksentscheid in Berlin an.

Davon betroffen wäre vor allem Deutsche Wohnen als wichtigster privatwirtschaftlicher Akteur auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Die Firma besitzt etwa 112.000 der mehr als 200.000 Wohnungen, die im Fokus der Enteignungsabsichten stehen. Der Rest verteilt sich auf Unternehmen wie Vonovia oder Akelius.

https://www.tagesschau.de/inland/faq-enteignung-immobilien-101.html