Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Wie lang und wie dick muss eigentlich eine Banane sein, damit sie in der EU verkauft werden darf?

Die Antwort der Kommission der EU lautet: “Die Länge muß mindestens 14 cm und die Dicke mindestens 27 mm betragen.”

So ist es in der Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16.9.1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen geregelt.