Archiv für den Monat: November 2014

Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Was versteht man unter “Spielzeug”?

“Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.”

So ist es in Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.6.2009 über die Sicherheit von Spielzeug geregelt.

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter von seinem Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser pflichtwidrig die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 349/13, Urteil vom 11.6.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 92/2014 vom 11.6.2014 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Klägern nach § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Gestattung der Untervermietung der zwei vorderen Zimmer der Mietwohnung an die Untermietinteressentin zustand. Indem die Beklagte die Zustimmung zur Untervermietung verweigert hat, hat sie schuldhaft eine mietvertragliche Pflicht verletzt und ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens (Mietausfalls) verpflichtet.”

Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Wie muss die Mindestgröße einer Erdbeere sein?

“Die Größe wird nach dem größten Querdurchmesser bestimmt. Die Mindestgröße beträgt: – 25 mm in der Klasse Extra, – 18 mm in den Klassen I und II. Für Walderdbeeren ist keine Mindestgröße vorgeschrieben.”

So ist es im Anhang 1 – Teil B – Teil 7 – Kapitel III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7.6.2011 geregelt.

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein schwerbehinderter Mensch bei einer Stellenbewerbung seine Schwerbehinderung mitteilen?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 759/13, Urteil vom 18.9.2014) lautet: Ja, wenn er den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 45/14 vom 18.09.2014 wie folgt aus: “Ein schwerbehinderter Mensch, der bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. Eine solche Mitteilung muss bei jeder Bewerbung erfolgen. Auf Erklärungen bei früheren Bewerbungen kommt es nicht an.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Welche Rechte hat ein Mieter nach einem Wohnungsbrand, den er selbst leicht fahrlässig verursacht hat? Kann er von seinem Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen? Kann er bis zur Beseitigung die Miete mindern?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 191/13, Urteil vom 19.11.2014) lautet: Ja, zumindest dann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 170/2014 vom 19.11.2014 wie folgt aus: “Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht entfällt zwar grundsätzlich, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt nach der heutigen Entscheidung aber nicht, wenn – wie hier – eine für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen. Denn der Mieter kann auch in dieser Konstellation erwarten, dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kommen.”