Archiv für den Monat: März 2015

Aus der Rubrik “Fernsehtipps”:

Heute um 23:30 Uhr auf RTL bei “30 Minuten Deutschland – Justice”   – Alle Mieter raus! Wenn die energetische Modernisierung unbezahlbar wird!

Hat der Gesetzgeber, der vor allem Klimaschutz und Investitionen in Häusersanierungen fördern will, den Schutz der Mieter vernachlässigt?

http://www.eikon-nord.de/produktionen/details/justice-alle-mieter-raus-wenn-die-energetische-modernisierung-unbezahlbar-wird.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Verkäufer nach einem wirksamen Rücktritt des Käufers die Rückzahlung des Kaufpreises davon abhängig machen, dass ihm der Käufer einen noch ungeklärten Anspruch gegen seine Kaskoversicherung abtritt?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 38/14, Urteil vom 25.03.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 42/2015 vom 25.03.2015 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagte den Kaufpreis aufgrund des wirksamen Rücktritts zurückzuzahlen hat. Ein Zurückbehaltungsrecht nach §§ 348, 320 BGB steht ihr nicht zu. Sie kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der Versicherungsanspruch ihr bisher nicht wirksam abgetreten worden ist. Denn der Kläger hat derzeit nichts erlangt, was er herausgeben könnte.

Erlangt im Sinne des hier anwendbaren § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB ist etwas erst dann, wenn es sich im Vermögen des Bereicherten konkret manifestiert und dadurch eine Verbesserung seiner Vermögenslage eintritt. Dies ist hier nicht der Fall, weil der Kläger weder eine Zahlung von der Versicherung erhalten noch diese ihre Eintrittspflicht anerkannt hat. Ein etwaiger, noch im Prüfungsstadium befindlicher und wegen der verweigerten Genehmigung der Kaskoversicherung derzeit nicht abtretbarer Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Versicherungsleistung stellt keine herausgabefähige Bereicherung im Sinne des § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB dar. Auf etwaige Ansprüche, die der Beklagten gegen den Kläger erst in Zukunft dadurch erwachsen könnten, dass die Versicherung des Klägers den Anspruch auf die Versicherungsleistung feststellt oder den festgestellten Betrag auszahlt, kann ein Zurückbehaltungsrecht von vornherein nicht gestützt werden.”

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – Pressemitteilung vom 27.03.2015:

Die Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen sagte zum heutigen Bundesratsbeschluss zur Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen:

„Niemand muss Angst vor einer Geschlechterquote haben. Hier wird Geschichte gemacht. Unternehmensführungen werden weiblicher. Das ist gut für die Frauen und gut für die Unternehmen. Jetzt kommen mehr Spitzenfrauen an die Spitze und können Vorbild für junge Frauen sein.“

http://www.berlin.de/sen/aif/ueber-uns/presse/2015/pressemitteilung.287556.php

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat der Scheinvater einen Auskuntsanspruch gegen die Kindesmutter, wer als mutmaßlicher leiblicher Vater in Betracht kommt?

Die Antwort des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG – 1 BvR 472/14, Beschluss vom 24.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung Nr. 16/2015 vom 18.03.2015 wie folgt aus: “Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.  Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht, an der es fehlt. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Einen Beschluss des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts, durch den die Beschwerdeführerin im Ausgangsverfahren zur Auskunftserteilung verpflichtet worden war, hat der Senat aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Darf ein Vermieter seinem Mieter wegen einer lauten “Sex-Schaukel” kündigen?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 417 C 17705/13, Urteil vom 27.01.2014) lautet: Ja!

Pressemitteilung Amtsgericht München Nr. 36/2014 vom 22.08.2014 – “Quietschende Geräusche in einer Wohnung nachts über einen längeren Zeitraum hinweg sind nicht sozialadäquat und berechtigen den Vermieter zur Kündigung…  Die Richterin gab der Vermieterin Recht: Die ausgesprochene ordentliche Kündigung ist wirksam. Der beklagte Mieter habe seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt. Das Gericht geht davon aus, dass die Benutzung der Schaukel jedenfalls einen Teil dieser Geräusche verursacht hat. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden Geräusche in der Nacht würden nicht mehr dem normalen Mietgebrauch entsprechen und müssten deshalb von anderen Mietern und der Vermieterin nicht als sozialadäquat hingenommen werden.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2014/04473/

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

GESOBAU plant energetische Sanierung in der Kavalierstraße 19/19A in Berlin-Pankow!

Am 19.03.2015 fand deshalb die Pressekonferenz „Das besondere Denkmal und die energetische Sanierung“ in der Kavalierstraße 19 in Berlin-Pankow statt. Hintergrund der Pressekonferenz ist die Modernisierungsankündigung der GESOBAU AG. Die geplante energetische Sanierung bedroht das imposante Eckhaus mit der Nummer 19/19A in seiner Besonderheit.

Dr. Frank Seehausen, Architekt und Architekturhistoriker, erklärt: „Das Haus ist ein Beispiel moderner Reformarchitektur von außergewöhnlich hoher architektonischer und handwerklicher Qualität und – was besonders selten ist – in nahezu vollständig originalem Erhaltungszustand.“ Die geplante Modernisierung sieht das Ersetzen von Kastendoppelfenster aus Holz durch PVC-Fenster vor, sowie den Abriss der Putzfassade, die mit einem Dämmputz und einem Wärmedämmverbundsystem überzogen werden soll. Einer der beiden Türme im Hof, früher Dienstbotenaufgänge, soll einem Fahrstuhlschacht weichen.

http://pankowermieterprotest.jimdo.com/2015/03/20/verliert-pankow-sein-gesicht/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Frontal21 am 10.03.2015 – Klimapolitik zu Lasten der Mieter – Energetische Sanierungen oft unwirtschaftlich!

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist für die Mieter in vielen Fällen unwirtschaftlich und teuer. Das belegen Berechnungen von Mieterverbänden, Bauexperten und Gerichten. Durch energetische Sanierungen steigen die Mieten in vielen Fällen deutlich höher als die Kosten für Heizung und Warmwasser danach tatsächlich sinken. In der Folge können sich viele Menschen mit geringen Einkommen sanierte Wohnungen nicht mehr leisten. Ihnen droht Verdrängung.

http://www.zdf.de/frontal-21/klimapolitik-zu-lasten-der-mieter-energetische-sanierungen-oft-unwirtschaftlich-mietbremse-wirkungslos-37495528.html

 

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

In Berlin werden Sozialwohnungen knapp!

Vor zehn Jahre gab es in Berlin noch rund 400.000 Sozialwohnungen. Mittlerweile ist diese Zahl auf knapp 140.000 gesunken. Abhilfe ist nicht in Sicht: 2024 dürften es nur noch etwa 100.000 sein.

“Es kann nicht sein, dass Sozialwohnungen teurer sind als freifinanzierte. Deswegen arbeiten wir an einem Konzept zur Begrenzung der Miethöhen”, sagt Martin Pallgen, Sprecher des Stadtentwicklungssenators Andreas Geisel (SPD).

http://www.morgenpost.de/berlin/article138661576/In-Berlin-werden-die-Sozialwohnungen-knapp.html

 

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Müller: „Das vorliegende Mietrechtsnovellierungsgesetz ist ein Meilenstein in der Entwicklung des sozialen Mietrechts“

Pressemitteilung vom 27.03.2015 – Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, erklärte in seiner Rede zum Mietrechtsnovellierungsgesetz in der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015 u. a.: „Endlich kommt die Mietpreisbremse, endlich kommt das Bestellerprinzip für die Bezahlung der Makler. Es kommt darauf an, schnell zu helfen. Es geht um die vielen Wohnungssuchenden in unserem Land, die viele der angebotenen Wohnungen nicht bezahlen können. Für sie ist das Gesetz gemacht.“

http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.287540.php