Archiv für den Monat: März 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel wirksam?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 242/13, Urteil vom 18.03.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 39/2015 vom 18.03.2015 wie folgt aus: “(Quoten-)Abgeltungsklauseln erlegen dem Mieter die Pflicht zur anteiligen Tragung von Kosten der Schönheitsreparaturen für den Fall auf, dass die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren aufweist, die Schönheitsreparaturen aber nach dem in der Renovierungsklausel festgelegten Fristenplan noch nicht fällig sind… In dem Verfahren VIII ZR 242/13 hat der Senat zusätzlich entschieden, dass ein – von der klagenden Vermieterin hilfsweise geltend gemachter – Anspruch auf anteilige Kostentragung nach einer Quotenabgeltungsklausel nicht besteht… Im Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, aaO) hatte der Senat bereits Bedenken angedeutet, ob eine Berechnung des vom Mieter zu tragenden Anteils an den Renovierungskosten anhand einer hypothetischen Fortsetzung seines bisherigen Wohnverhaltens der Inhaltskontrolle standhält. Diese Bedenken hat der Senat nunmehr für durchgreifend erachtet und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine – zur Unwirksamkeit der Abgeltungsklausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB führende – unangemessene Benachteiligung des Mieters darin liegt, dass der auf ihn entfallende Kostenanteil nicht verlässlich ermittelt werden kann und für ihn bei Abschluss des Mietvertrags nicht klar und verständlich ist, welche Belastung gegebenenfalls auf ihn zukommt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Wohnung dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses renoviert oder unrenoviert überlassen wurde.”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Haftungsausschluss bei Gebrauchtwagen hat Grenzen!

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Haftung für Mängel am Pkw nicht vollständig ausschließen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 26/14, Urteil vom 04.02.2015) entschieden. Erlaubt ist es demnach nicht, in Vertragsklauseln die Haftung für Körper-und Gesundheitsschäden und grobes Verschulden außen vor zu lassen.

http://www.merkur-online.de/auto/ratgeber/urteil-bei-gebrauchtwagen-kein-voelliger-haftungsausschluss-zr-4807365.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Dragoner-Areal in Kreuzberg soll für 36 Millionen Euro verkauft werden!

In der Berliner City sollen die nächsten bundeseigenen Filetgrundstücke zum Höchstpreis an private Erwerber verkauft werden. Das geht aus Unterlagen des Finanzministeriums für den Bundestags-Haushaltsausschuss hervor.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bundeseigene-grundstuecke-in-berlin-dragoner-areal-in-kreuzberg-soll-fuer-36-millionen-euro-verkauft-werden,10809148,30200692.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist die formularmäßige Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung wirksam?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 185/14, Urteil vom 18.03.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 39/15 vom 18.03.2015 wie folgt aus: “Durch Renovierungsklauseln (auch Vornahme- oder Abwälzungsklauseln genannt) wird die (als Teil der Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB grundsätzlich dem Vermieter obliegende) Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt…
Gemessen daran ist eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Denn eine solche Klausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führt – jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung – dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat.

In dem Verfahren VIII ZR 185/14, in dem die Vorinstanzen der auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen gerichteten Klage überwiegend stattgegeben hatten, hat der Bundesgerichtshof unter Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts abschließend entschieden, dass die Klage wegen unterlassener Schönheitsreparaturen (insgesamt) abgewiesen wird. Die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf die beklagten Mieter ist unwirksam, denn nach den Feststellungen des Berufungsgerichts waren bei Mietbeginn in drei Zimmern Streicharbeiten erforderlich, so dass die Mieter bei Nutzungsbeginn eine unrenovierte Wohnung übernommen hatten. Der ihnen zu Mietbeginn gewährte Nachlass von lediglich einer halben Monatsmiete stellt in diesem Fall keinen angemessenen Ausgleich dar.”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – I ZR 94/13, Urteil vom 19.03.2015 –  Bewertungsportal haftet nicht für schlechte Kritiken!

Negative Kommentare auf Bewertungsplattformen im Internet müssen nicht vorab inhaltlich geprüft werden. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage gegen das Online-Reiseportal „HolidayCheck“ entschieden.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/urteil-des-bgh-bewertungsportal-haftet-nicht-fuer-schlechte-kritiken-13494251.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Stiftung Warentest – Zwei Paukenschläge aus Karls­ruhe!

Ausziehen ohne zu reno­vieren – das erlaubt der Bundes­gerichts­hof jetzt Millionen Mietern. In zwei Aufsehen erregenden Urteilen kehrt er seine bisherige Recht­sprechung um:

  • Urteil 1: Die erste mieterfreundliche Entscheidung betrifft Fälle, in denen Mieter in eine unreno­vierte Wohnung einge­zogen sind und Reno­vierungs­klauseln im Vertrag haben (Aktenzeichen VIII ZR 185/14).
  • Urteil 2: Die zweite Entscheidung erklärt sogenannte Quotenklauseln für unwirk­sam. Nach solchen Klauseln mussten Mieter bislang die anteiligen Kosten fürs Streichen und Tapezieren bezahlen, wenn sie vor Ablauf der üblichen Reno­vierungs­intervalle ausziehen (Aktenzeichen VIII ZR 242/13).

Konsequenz aus den Urteilen ist auch: „Wer beim Auszug reno­viert oder nach Quotenklausel anteilig bezahlt hat, obwohl nach der aktuellen Recht­sprechung keine Verpflichtung dazu bestand, kann Geld vom Vermieter zurück­fordern“, erklärt Mieterbund Sprecher Ropertz.

https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/

Aus der Rubrik “Wirtschaftsstatistiken”:

Statistisches Bundesamt (Destatis) – Pressemitteilung Nr. 107 vom 23.03.2015 – Jahr 2014: Export­über­schuss auf Rekord­niveau!

“Im Jahr 2014 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1 133,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 916,6 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, erreichte Deutschland damit einen Exportüberschuss von 216,9 Milliarden Euro. Der bisherige Höchstwert von 195,3 Milliarden Euro im Jahr 2007 wurde damit deutlich übertroffen. Im Jahr 2013 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz + 195,0 Milliarden Euro betragen.”

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/03/PD15_107_51.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bürgerentscheid in Friedrichshain – Gebaggert wird trotzdem!

Gegen die Bebauung des „Freudenberg-Areals“ hat eine Initiative 5.900 Unterschriften gesammelt. Das reicht für einen Bürgerentscheid – aber keinen Baustopp!

„Es ist eine absurde Situation“, erklärt Jonas Schemmel, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Friedrichshain-Kreuzberg, die komplizierte Lage. „Wir können zwar darüber abstimmen, ob wir den Willen des Volkes annehmen. Aber praktisch wird das keinerlei Konsequenzen haben. Denn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat als übergeordnete Behörde bereits Fakten geschaffen, denen wir uns als Bezirk beugen müssen.“

http://www.taz.de/Buergerentscheid-in-Friedrichshain/!156946/