Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

checked4you.de am 25.08.2015: “Rundumschutz” – Lohnt sich eine Handyversicherung?

Ob Diebstahl oder einfach kaputt: Die meisten Händler werben mit einem Rundumschutz fürs Handy. So rundum ist der aber meistens gar nicht.

Beim Kleingedruckten sollte man auf folgende Punkte achten:

  • Zeitwert. In der Regel wird nicht der Neupreis von einer Handyversicherung ersetzt, wenn ein Schaden eintritt. Schon nach einem Jahr kann ein Handy nur noch 80 Prozent oder weniger wert sein – je nach Bedingungen.
  • Selbstbeteiligung. Zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises müsst ihr häufig selbst bezahlen, wenn euer Handy kaputt ist und ihr die Versicherung in Anspruch nehmt.
  • Leistungsumfang. Nicht jede Versicherung zahlt für das Handy, wenn es geklaut wird – es sei denn, man bucht diese Leistung extra. Muss man aber nicht, wenn man schon eine Hausratversicherung hat. Denn die bezahlt sogar den Neupreis des Handys, wenn es aus der Wohnung geklaut oder euch unterwegs geraubt wird. Ist euer Phone tatsächlich weg oder so kaputt, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, gibt es selten Cash dafür. Stattdessen dürft ihr euch ein “Ersatzgerät gleicher Art und Güte” suchen, für das die Versicherung den Preis bis zum Wert eures kaputten Telefons abzüglich eurer Selbstbeteiligung bezahlt. Und was ist mit Kosten, die ein Dieb durch Telefonate oder Surfen im Internet verursacht? Die ersetzen manche Versicherungen, aber nicht immer in voller Höhe.
  • Ausschlüsse. Nach einem Sturz habt ihr jetzt die Spider-App auf dem Display, aber es funktioniert noch. Pech gehabt, sagt möglicherweise die Versicherung. Das gilt oft nur als Schönheitsfehler, der die Funktion des Smartphones nicht beeinträchtigt und deshalb gibt’s für die Reparatur keine Kohle. Gleiches gilt, wenn ihr euer Handy falsch bedient oder euch einen Virus eingefangen habt. Und wenn euer Telefon kaputt geht, weil ihr es nur kurz im Regen aus der Tasche geholt habt, stellen sich viele Versicherer auch quer. Es müsste euch schon ins Wasser gefallen sein.
  • Kündigungsfrist. Wie bei den allermeisten Handyverträgen gibt es auch bei den Versicherungen eine Mindestlaufzeit. Wer danach nicht weiter zahlen will, muss rechtzeitig kündigen. Falls ihr der Versicherung vor Ablauf der Zeit einen Schaden meldet, könnt ihr von euch aus kündigen. Kann ja sein, dass ihr unzufrieden mit der Regulierung seid oder euer Gerät komplett hin ist und ihr die Police gar nicht mehr braucht.

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