Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DIE WELT am 24.09.2015: Zwangsmaßnahmen – Dürfen Wohnungen für Flüchtlinge beschlagnahmt werden?

Die Unterkünfte für Flüchtlinge gehen aus. Städte versuchen, leer stehende Wohnungen zu beschlagnahmen. Nun wurde sogar Mietern gekündigt. Ist das erlaubt?

Beide Fälle werfen heikle juristische Fragen auf: Kann eine Gemeinde tatsächlich Mietern einer öffentlichen Wohnungsgesellschaft wegen “Eigenbedarfs” kündigen? Und kann sie privaten Wohnraum in Beschlag nehmen und Vermieter zum Vermieten zwingen?

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article146788586/Duerfen-Wohnungen-fuer-Fluechtlinge-beschlagnahmt-werden.html