Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Haufe.de am 24.11.2015: 18 Katzen in der Wohnung sind zu viel!

Amtsgericht Augsburg (AG Augsburg – 71 C 1264/15, Urteil v. 31.7.2015) – Hält der Mieter in einer 100-Quadratmeter-Wohnung 18 Katzen, überschreitet dies den vertragsgemäßen Gebrauch, so dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann.

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