Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 08.07.2016: VW Skandal – Landgericht Freiburg urteilt zugunsten eines Geschädigten gegen die ÖRAG!

Das Landgericht Freiburg, 14 O 61/16 (nicht rechtskräftig) hat in einem Verfahren die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verurteilt, ein Verfahren gegenüber einem Autohändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu decken. Das Landgericht Freiburg sieht hinreichende Erfolgsaussichten. Außerdem wurde festgestellt, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, alle Schäden zu ersetzen, die durch die unberechtigte Deckungsablehnung entstanden sind oder noch entstehen werden.

http://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-landgericht-freiburg-urteilt-zugunsten-eines-geschaedigten-gegen-die-oerag