Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

der Freitag am 05.09.2017: Bundesratsinitiative zur Mietpreisbremse

Gesetzesinitiative – Auf der heutigen Sitzung des Berliner Senats hat dieser eine Berliner Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Mietpreisbremse beschlossen.

Nach dieser Gesetzesinitiative sollen Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, bereits zu Mietbeginn von sich aus über die Miete des Vormieters zu informieren und nicht erst auf Verlangen der Mieterinnen und Mieter. Des Weiteren sollen die Mieterinnen und Mieter einen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Miete bereits ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns haben.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der bereits seit Längerem die Verschärfung der Mietpreisbremse fordert und hierzu am 02.06.2017 seine Online-Petition „Mietpreisbremse verschärfen“ (change.org/mietpreisbremse) startete, die inzwischen die 38.500er-Marke geknackt hat, begrüßt es ausdrücklich, das der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Mietpreisbremse auf den Weg bringen will. Es ist richtig, die beiden Konstruktionsfehler der Mietpreisbremse, dass die Angabe der Vormiete für den Vermieter nicht gesetzlich verpflichtend ist und Mieter einen Verstoß gegen die Vorschriften der Mietpreisbremse erst rügen müssen und nur die Miete zurückbekommen, die nach Zugang der Rüge fällig wird, zu beseitigen. Allerdings besteht weitergehender Handlungsbedarf. Wenn die Mietpreisbremse wirken soll, müssen auch die zahlreichen Ausnahmen – Überhöhte Vormiete, Erstbezug, Bezug nach Modernisierung, Wohnräume zum vorübergehenden Gebrauch – abgeschafft werden. Nur bei einer Abschaffung der Ausnahmen kann es in Zukunft zu einer wirksamen Mietpreisbegrenzung kommen. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse muss zukünftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld sanktioniert werden, damit Vermieter sich an die Mietpreisbremse und damit an geltendes Recht halten. Sonst bleibt die Mietpreisbremse ein zahnloser Tiger. Nur Sanktionen wirken gegen überzogene Mieten. Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg. Ohne Abschaffung der gesetzlichen Ausnahmen und ohne Einführung von Sanktionen ist die Berliner Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Mietpreisbremse zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, mehr jedoch nicht. Sie muss in der vorliegenden Form als halbherzig bezeichnet werden. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Schritte folgen werden.

https://www.freitag.de/autoren/marcel-eupen/bundesratsinitiative-zur-mietpreisbremse