Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Verwaltungsgericht Berlin – VG 6 L 756.17, Beschluss vom 23.01.2018

Berliner Morgenpost am 01.02.2018 – Zweckentfremdung: Verbot gilt auch für Monteur-Wohnungen

2400 Euro kassierte ein Vermieter in Spandau pro Monat von einer Firma, die in der Wohnung Mitarbeiter unterbrachte. Damit ist Schluss.

Seit knapp zwei Jahren verbietet das Zweckentfremdungsgesetz, dass Mietwohnungen als Ferienunterkünfte angeboten werden. Dass das Verbot auch für Monteurswohnungen gilt, stellt jetzt eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts klar, wie dessen Sprecher am Donnerstag mitteilte. Laut einem Beschluss vom 23. Januar (VG 6 L 756.17) ist die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung auch dann als Zweckentfremdung zu werten, wenn der Wohnraum an Firmen zur vorübergehenden Unterkunft von Mitarbeitern vergeben wird.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213293537/Zweckentfremdung-Verbot-gilt-auch-fuer-Monteur-Wohnungen.html