Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

tagesschau.de am 01.06.2018: Drei Jahre Mietpreisbremse – Kein Allheilmittel

Seit drei Jahren gibt es die Mietpreisbremse in rund 300 deutschen Städten und Kommunen. Bisher blieb sie allerdings weitgehend wirkungslos. Mit den Plänen der Großen Koalition soll sich das nun ändern.

“Bezahlbares Wohnen wird die soziale Frage des 21. Jahrhunderts werden”, sagt Bundesjustizministerin Katarina Barley, SPD, in der ARD-Sendung Hart aber fair. “Wir haben jede Menge Normalverdiener, die ein Drittel ihres Lohns für Miete ausgeben müssen. Das Problem ist gewaltig und wir müssen etwas dagegen tun.”

Eines der Instrumente, um dieses Problem anzugehen, soll die Mietpreisbremse sein. Seit genau drei Jahren gibt es sie nun in rund 300 deutschen Städten und Kommunen. Dort, wo sie gilt, darf die Miete bei Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine schöne Idee, doch gebremst hat das bislang auf dem Mietmarkt gar nichts. Geholfen hat sie allenfalls in Einzelfällen.

Das Problem: Wenn die vorherige Miete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, darf der Vermieter auch künftig diese im Vergleich zu hohe Miete verlangen. Doch für Mieter, die sich für eine Wohnung interessieren, ist es bislang nicht nur sehr schwer, die Höhe der Vormiete herauszufinden. Fraglich ist auch, ob man mit dem neuen Vermieter gleich zu Beginn des Mietverhältnisses einen Rechtsstreit beginnen will.

Zumindest hier will die Große Koalition durch eine Verschärfung der Mietpreisbremse nun Abhilfe schaffen. Der Gesetzesentwurf ist zwar noch nicht bekannt, er sei aber fertig und gehe bald in die Ressortabstimmung, heißt es aus dem zuständigen Justizministerium. Künftig muss der Vermieter vor Vertragsabschluss ankündigen, wenn er mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete fordert und muss die Vormiete entsprechend offenlegen. Tut er das nicht, kann er sich hinterher auch nicht mehr darauf berufen.

Der Mieter kann dann formlos die unzulässig hohe Miete rügen. Auch hier soll es eine Vereinfachung geben: Bislang müssen Mieter noch sehr genau begründen, wo die Rechtsverletzung des Vermieters liegt. Künftig soll ein einfacher Satz ausreichen: “Ich rüge die Verletzung der Mietpreisbremse.” So erklärt die Ministerin die Pläne in der ARD.

 

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