Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

taz.de am 15.08.2018: Gegen Schrottimmobilien vorgehen – Grüne dauert es zu lange

Schrottimmobilien sorgen immer wieder für Ärger. Senatorin Katrin Lompscher (Linke) will das Gesetz dazu aber erst 2020 reformieren.

Stuttgarter Straße 59, Scharnweberstraße 111, Kameruner Straße 5. Es sind nur drei Adressen von etwa sechzig, die in Berlin als Schrottimmobilien gelten. Die Wohnungen darin sind nahezu oder völlig unbewohnbar – und doch sind hier Menschen untergebracht. Skrupellose Eigentümer vermieten an Menschen, die sonst keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Für die überbelegten Wohnungen oder Matratzenlager – oft ohne Warmwasser, aber mit Schädlingsbefall – zahlen sie die Miete pro Kopf und in bar und haben keine Chance, ihre Rechte geltend zu machen.

Geht es nach den Grünen, sollen die gesetzlichen Möglichkeiten nun geschärft werden durch eine Überarbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Am Mittwoch stellten die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Fraktion, Katrin Schmidberger, und die Neuköllner Abgeordnete und Roma-Expertin Susanna Kahlefeld den Entwurf vor. Ihnen geht es darum, dass die Häuser schneller geräumt werden und die Bezirke nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

So sollen die Kosten für Ersatzwohnraum, für Gutachten zum Zustand des Hauses oder Müllbeseitigung zukünftig als öffentliche Last im Grundbuch eingetragen werden können und die Bußgelder für die Eigentümer von bisher maximal 25.000 Euro deutlich erhöht werden. Die Verfügungsberechtigten der Häuser sollen schon im Verdachtsfall auf eine Verwahrlosung zur Mitwirkung verpflichtet werden.

http://www.taz.de/!5528581/