Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Wird ein separat gegen Entgelt vermieteter Stellplatz im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels “zur Verfügung gestellt”?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 17 C 188/17, Urteil vom 13.04.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 2. b) wie folgt aus: “Als wohnwerterhöhend ist das vom Vermieter zur Verfügung gestellte PKW-Parkplatzangebot in der Nähe zu werten. Der Umstand, dass die Parkplätze nur gegen eine gesondert zu zahlende Miete genutzt werden können, beseitigt die wohnwerterhöhende Eigenschaft nach der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung für den Mietspiegel 2017 nach dem Wortlaut des Merkmals nicht. Auch ein separat gegen Entgelt gemieteter Stellplatz wird im Sinne der Merkmalsgruppe “zur Verfügung gestellt”.”