Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 08.01.2019: Modernisierungsankündigung vor Neujahr – Berliner Vermieter fordern Mieterhöhung vor Gesetzesänderung

Kurz vor Neujahr erhielten viele Mieter Ankündigungen zur Mieterhöhung. Offenbar wollten Vermieter noch von den alten Regelungen profitieren.

Seit dem neuen Jahr gilt ein Gesetz, das Mieter besser schützen und Mieterhöhungen stärker beschränken soll. Wie jetzt bekannt wurde, nutzten offenbar unzählige Berliner Vermieter die Gelegenheit, in der kurzen Frist vor Inkrafttreten des Gesetzes noch von den alten, vermieterfreundlicheren Regelungen zu profitieren.

Wenige Tage vor dem Jahreswechsel verschickten verschiedene Eigentümer Modernisierungsankündigungen, die nach den neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2019 rechtswidrig wären. Ausschlaggebend ist jedoch die Zustellung der Ankündigung – sofern diese noch im alten Jahr erfolgte, ist sie formal rechtsgültig.

Neue Regelung seit Jahresbeginn

Seit Jahresbeginn dürfen Vermieter nur noch acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Außerdem darf die Miete in den ersten sechs Jahren nach der Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen.

In den vergangenen Tagen hätten sich drei betroffene Mietparteien an das Bezirksamt Neukölln gewandt, sagt Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne). Er vermutet eine deutlich höhere Dunkelziffer. In einem Fall gehe es um eine Mieterhöhung von 472 Euro, die die bisherige Miete offenbar mehr als verdoppeln würde. „Da wird offensichtlich versucht, auf den letzten Drücker noch die elf Prozent Umlage zu kassieren“, sagt Biedermann. Teilweise seien die angekündigten Modernisierungen noch nicht einmal behördlich genehmigt worden

https://www.tagesspiegel.de/berlin/modernisierungsankuendigung-vor-neujahr-berliner-vermieter-fordern-mieterhoehung-vor-gesetzesaenderung/23841724.html