Archiv für den Monat: Januar 2019

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.01.2018: Mieter verliert Rechtsstreit gegen Deutsche Wohnen

Gutachten statt Mietspiegel

Ein Spandauer hat den Rechtsstreit mit der „Deutsche Wohnen“ verloren. Der Mieter wollte seiner Mieterhöhung nicht zustimmen und pochte vor Gericht auf den Mietspiegel. Der Amtsrichter sah das anders.

Das Amtsgericht Spandau hat einer Mieterhöhungsklage der „Deutsche Wohnen“ in voller Höhe zugestimmt. Betroffener Mieter ist Wolf-Dietrich Kniffka, der in der Wohnanlage An der Kappe wohnt. Zum 1. Januar 2017 sollte er für seine 42 Quadratmeter große Wohnung 23,17 Euro monatlich mehr zahlen und damit insgesamt 249,94 Euro Nettokaltmiete. Weil er die Mieterhöhung ablehnte, verklagte ihn seine Vermieterin auf Zustimmung.

Vor Gericht stritt Kniffka für die Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV)unterstützte sein Mitglied dabei, denn aus seiner Sicht lag das Mieterhöhungsverlangen über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Amtsrichter setzte dagegen auf ein zuvor eingeholtes Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Vergleichsmiete. Zur Begründung heißt es in dem Urteil: „Die vom Sachverständigen herangezogenen Vergleichsobjekte sind der streitgegenständlichen Wohnung ähnlicher als die im Mietspiegel erfassten Objekte.“

“Verunsicherung bei den Mietern wird steigen”„Dieses Urteil schwächt den Berliner Mietspiegel und verunsichert die Spandauer Mieter massiv“, sagt Marcel Eupen vom AMV. Der Mietspiegel sei das einzige Instrument für Mieter, Mieterhöhungen zu überprüfen. „Die Tatsache, dass Richter des Amtsgerichts Spandau den Mietspiegel nicht mehr anwenden, sondern teure Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholen, ist eine Katastrophe für Spandaus Mieter.“ Als Mieterverein müsse man in Zukunft jedem Mieter sagen: „Stimmen Sie der Mieterhöhung zu, auch wenn sie nach dem Mietspiegel falsch ist, da bei einer Klage die Gefahr droht, dass ein Sachverständigengutachten für 2850 Euro eingeholt wird und Sie im Falle des Verlierens diese Kosten tragen müssen.“ Für Wolf-Dietrich Kniffka belaufen sich die Prozesskosten nebst Gutachten auf knapp 3800 Euro.

https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-soziales/gutachten-statt-mietspiegel_a195688

Pressemitteilung 02/2019

Statistik kostenlose bezirkliche Mieterberatung: Größter Beratungsbedarf in Staaken

Große Nachfrage: 337 Bürgerinnen und Bürger suchen bezirkliche Mieterberatung des AMV auf

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hat im Auftrag des Bezirksamts Spandau in der Zeit vom 03.09.2018 bis zum 31.10.2018 an vier Beratungsstandtorten mit 30 Wochenstunden und in der Zeit vom 05.11.2018 bis zum 21.12.2018 an sieben Beratungsstandorten mit 40 Wochenstunden, d.h. insgesamt an 520 Stunden, 337 Bürgerinnen und Bürger beraten.
„Die im September im Rahmen des „Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021″ im Auftrag des Bezirksamts Spandau gestartete kostenfreie Mieterberatung hat sich inzwischen in Spandau nach kürzester Zeit etabliert und wird von den Spandauer Mieterinnen und Mietern sehr gut angenommen”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen. „Schade ist, dass wir unser Angebot an sieben Beratungsstandorten in 2019 von 40 auf 14 Wochenstunden reduzieren müssen. Wir hoffen, dass wir in 2020 wieder mehr Stunden anbieten können, denn der Beratungsbedarf ist unstreitig da”, so Eupen.
Statistik der durchgeführten Beratungen:
1) Staaken: 96 Ratsuchende in der Zeit vom 03.09.2018 bis zum 17.12.2018 an 16 Beratungstagen mit 112 Stunden
2) Falkenhagener Feld: 77 Ratsuchende in der Zeit vom 04.09.2018 bis zum 21.12.2018 an 32 Beratungstagen mit 112 Stunden
3) Wilhelmstadt: 69 Ratsuchende in der Zeit vom 06.09.2018 bis zum 20.12.2018 an 16 Beratungstagen mit 128 Stunden
4) Neustadt: 51 Ratsuchende in der Zeit vom 04.09.2018 bis zum 21.12.2018 an 16 Beratungstagen mit 128 Stunden

5) Siemensstadt: 20 Ratsuchende in der Zeit vom 07.11.2018 bis zum 19.12.2018 an 7 Beratungstagen mit 21 Stunden

6) Hakenfelde: 19 Ratsuchende in der Zeit vom 06.11.2018 bis zum 18.12.2018 an 7 Beratungstagen mit 35 Stunden
7) Haselhorst: 5 Ratsuchende in der Zeit vom 05.11.2018 bis zum 17.12.2018 an 7 Beratungstagen mit 14 Stunden
Die TOP 3 der Beratungsthemen waren:
1) Betriebs- und Heizkostenabrechnungen (143 Beratungen = 42,43 %)
2) Mieterhöhungsbegehren (75 Beratungen = 22,26 %)
3) Mietmangel und Mietminderung (57 Beratungen = 16,91 %)
Die Themenschwerpunkte waren an den einzelnen Beratungsstandorten unterschiedlich. Im Einzelnen:
1) Staaken

– 38 x Betriebs- und Heizkostenabrechnung (39,58 %)

– 24 x Mietmangel und Mietminderung (25,00 %)
– 13 x Mieterhöhungsbegehren (13,54 %)
– 4 x Nachbarrechtsstreit (4,17 %)
– 4 x Eigenbedarfskündigung (4,17 %)
2) Falkenhagener Feld
– 34 x Betriebs- und Heizkostenabrechnung (44,16 %)
– 14 x Mietmangel und Mietminderung (18,19 %)
– 11 x Mieterhöhungsbegehren (14,29 %)
– 7 x Mietkaution (9,09 %)

– 3 x Nachbarrechtsstreit (3,90 %)

3) Wilhelmstadt
– 26 x Betriebs- und Heizkostenabrechnung (37,68 %)
– 22 x Mieterhöhungsbegehren (31,88 %)
– 7 x Mietmangel und Mietminderung(10,15 %)
– 5 x Modernisierung (7,25 %)
– 2 x Umwandlung Mietwohnung in ETW (2,90 %)
4) Neustadt
– 27 x Betriebs- und Heizkostenabrechnung (52,94 %)
– 12 x Mieterhöhungsbegehren (23,53 %)
– 11 x Mietmangel und Mietminderung (21,57 %)
– 3 x Schönheitsreparaturen (5,88 %)
– 2 x Nachbarrechtsstreit (3,92 %)
5) Siemensstadt
– 16 x Mieterhöhungsbegehren (57,14 %)
– 2 x Betriebs- und Heizkostenabrechnung (7,14 %)
– 1 x Wohnberechtigungsschein (4 %)
– 1 x Modernisierung (4 %)
6) Hakenfelde
– 14 x Betriebs- und Heizkostenabrechnung (73,68 %)
– 2 x Schönheitsreparaturen (10,53 %)
– 1 x Wohnungstausch (5,26 %)
– 1 x Mieterhöhungsbegehren (5,26 %)
– 1 x Mitmieterstreit (5,26 %)
7) Haselhorst
– 2 x Betriebs- und Heizkostenabrechnung (28,57 %)
– 1 x Mietmangel und Mietminderung (14,29 %)
– 1 x Überlassung Ehewohnung nach Scheidung (14,29 %)
– 1 x Aufnahme Kind im Mietvertrag (14,29 %)
Berlin, den 07.01.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Prognosen”:

 

Berliner Zeitung am 02.01.2019: Prognose für den Wohnungsmarkt – Das kommt auf die Berliner Mieter 2019 zu

Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt bleibt auch im neuen Jahr angespannt. Die Mieten für freie Wohnungen steigen unvermindert an. Und mit dem neuen Mietspiegel, der im Frühsommer dieses Jahres erscheinen soll, müssen sich auch Haushalte in bestehenden Mietverhältnissen auf weitere Kostensteigerungen einstellen. Immerhin bringt die Novelle des bundesweiten Mietrechts, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, auch ein paar Verbesserungen für Mieter.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/prognose-fuer-den-wohnungsmarkt-das-kommt-auf-die-berliner-mieter-2019-zu–31813638

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 02.01.2019: Bezirkliche kostenlose Mieterberatung

Spandau reduziert Mieterberatung

Ab Januar wird die vom AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. im Auftrag des Bezirksamtes Spandau angebotene kostenlose Mieterberatung von 40 auf 14 Wochenstunden reduziert.

Die Beratungen finden in 2019 wie folgt statt:

1. Standort Haselhorst, Gemeinwesenverein Haselhorst e.V., Burscheider Weg 21, 13599 Berlin, montags 10 bis 12 Uhr

2. Standort Siemensstadt, Stadtteilbüro Siemensstadt, Wattstraße 13, 13629 Berlin, montags 13 bis 15 Uhr

3. Standort Staaken, Stadtteilladen Staaken-Center, Obstallee 28, 13593 Berlin, montags 16 bis 18 Uhr

4. Standort Hakenfelde, Seniorenfreizeittreff Hohenzollernring, Hohenzollernring 105, 13585 Berlin, dienstags 11 bis 13 Uhr

5. Standort Neustadt, Paul-Schneider-Haus, Schönwalder Straße 23-24, 13585 Berlin, dienstags 15 bis 17 Uhr

6. Standort Falkenhagener Feld, „KieztreFF“ (Einkaufszentrum Posthausweg), Falkenseer Chaussee 199, 13589 Berlin, dienstags 18 bis 20 Uhr

7. Standort Wilhelmstadt, Stadtteilladen Wilhelmstadt (ehemalige Post), Adamstraße 39, 13595 Berlin, donnerstags 08 bis 10 Uhr

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-soziales/spandau-reduziert-mieterberatung_a195433

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 30.12.2018: Rekommunalisierung
Gewobag stimmt Wohnungskauf an Karl-Marx-Allee zu

Gute Nachrichten für Mieter an der Karl-Marx-Straße. Gewobag und Senat garantieren Anwohnern, deren Wohnungen zu übernehmen.

Die Gewobag gibt grünes Licht für den Ankauf von rund 700 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee. Dies hat der Aufsichtsrat der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft auf seiner letzten Sitzung für die Blöcke C Süd, C Nord und D Nord beschlossen. Gewobag und der Senat garantieren den betroffenen Mietern damit den sogenannten „gestreckten Erwerb“ ihrer Wohnungen.

Dieses Modell sieht vor, dass zunächst die Mieter selbst von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, das ihnen durch die Veräußerung der Immobilien von der Predac Immobilien Management AG an die Deutsche Wohnen zusteht. Im gleichen Zug können sie die Wohnung dann an die Gewobag weiterverkaufen. Noch bis kommenden Donnerstag, 3. Januar, haben die Mieter Zeit, sowohl ihr Vorkaufsrecht auszuüben als auch dem Verkauf an die Gewobag zuzustimmen. Die Wohnungen würden auf diesem Weg rekommunalisiert.

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article216108733/Gewobag-stimmt-Wohnungskauf-an-Karl-Marx-Allee-zu.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 30.12.2018: Kommentar zur Karl-Marx-Allee – Die Deutsche Wohnen hat ein Imageproblem

Die Deutsche Wohnen hat ein Imageproblem. Berlins mit 115.000 Wohnungen größtes privates Immobilienunternehmen gilt als Mieterfresser Nummer Eins. Immer wieder gibt es Meldungen, dass der Konzern eine seiner Siedlungen teuer saniert, um die Miete über den ansonsten zulässigen Wert zu erhöhen. Das bedeutet erst recht in Zeiteneiner rotrotgrünen Regierung permanente Auseinandersetzungen mit der Öffentlichkeit – und diese schaden mitunter dem Geschäft.

https://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-zur-karl-marx-allee-die-deutsche-wohnen-hat-ein-imageproblem-31807556

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Abendblatt am 23.12.2018 – Mietspiegel umgangen: Deutsche Wohnen kassiert mehr

Die Deutsche Wohnen hat auf dem Klageweg eine höhere Miete für eine Wohnung in der Straße An der Kappe durchgesetzt.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der den Fall derzeit betreut, wertet die Entscheidung als eine „Katastrophe für Mieter in Spandau“.

Anstatt sich auf den Berliner Mietspiegel zu beziehen, hatte der Spandauer Amtsrichter zur Überprüfung der Klage des Wohnungsunternehmens ein Gutachten erstellen lassen. Demnach liegt die von der Deutsche Wohnen verlangte Miete für die gut 42 Quadratmeter große Wohnung mit knapp 250 Euro unterhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ von gut 259 Euro. Bislang zahlte der beklagte Mieter Wolf-Dietrich Kniffka rund 227 Euro. „Dieses Gutachten beruht auf gerade einmal 15 sogenannten Vergleichswohnungen in ganz Berlin“, sagt der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen. „So ein Vorgehen ist pseudowissenschaftlich und angesichts der Kosten von rund 2.850 Euro absolut unwirtschaftlich. Aus unserer Sicht ist die verlangte Mieterhöhung, die das Amtsgericht nun in voller Höhe abgesegnet hat, unwirksam.“

Berufung angekündigt

Laut Mietspiegel wäre die durch das Ende November gefällte Urteil festgelegte Nettokaltmiete weitaus geringer, sagt Eupen. „Die Tendenz der Rechtsprechung, die sich hier zeigt, ist mehr als besorgniserregend und führt zur Verunsicherung der Mieter. Wenn sich derartige Gerichtsurteile nicht mehr auf den Mietspiegel stützen, haben Betroffene keine Möglichkeit mehr, Mieterhöhungen zu überprüfen oder rechtlich dagegen vorzugehen.“ Eupen kündigt an, gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einlegen.

http://www.abendblatt-berlin.de/2018/12/23/mietspiegel-umgangen-deutsche-wohnen-kassiert-mehr/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Gilt ein Kündigungsausschluss zu Gunsten des Mieters auch gegenüber einem Erwerber?

Die Antwort des Amtsgerichts Charlottenburg (AG Charlottenburg – 211 C 85/18, Urteil vom 10.09.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Charlottenburg in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Der Kläger kann von der Beklagten nicht Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Wohnung verlangen. Das Mietverhältnis ist nicht wirksam durch die sog. Eigenbedarfskündigung vom 04.07.2017 beendet worden.

Die sog. Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist vorliegend nämlich durch den zugunsten der Klägerin vereinbarten Verzicht aus dem 1. Kaufvertrag aus dem Jahr 2004 wirksam ausgeschlossen. Zutreffend geht der Kläger davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein einseitiger dauerhafter Verzicht des Vermieters gegenüber dem Mieter auf die Geltendmachung einer Eigenbedarfskündigung der Schriftform nach § 550 BGB unterliegt (BGH, Urteil vom 04.04.2007 – VIII ZR 223/06). Anders als der Kläger meint, sind aber genau diese Anforderungen vorliegend eingehalten, genauer wurden durch den notariellen 1. Kaufvertrag aus dem Jahr 2004 die Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien – hier des jeweiligen Vermieters der streitgegenständlichen Wohnung Nr. 7 – dahingehend geändert, dass ein Verzicht auf die Eigenbedarfskündigung vereinbart wurde. Die Anforderungen des § 550 BGB bzw. der Rechtsprechung an den Umfang der Schriftform i.S.d. § 126 BGB sind vorliegend auch eingehalten. Der 1. Kaufvertrag wurde notariell beurkundet und nimmt in seinen Vereinbarungen und seiner anliegenden und mit dem Kaufvertrag fest verbundenen Anlage 3 unmittelbar und konkret Bezug auf das vorliegende Mietverhältnis. Eine ausreichende Konkretisierung bzw. Erkennbarkeit der Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien wie sie §550 BGB fordert ist damit gewährleistet. In der Anlage 3 sind nicht nur der Name der Mieterin, sondern auch der Mietvertragsbeginn, die Wohnungsgröße, der Mietzins inkl. genauer Angaben der Nebenkosten sowie die genaue Bezeichnung der Adresse der Wohnung aufgeführt. Dass die Mieterin, hier die Klägerin, unmittelbar eigene Rechte aus dem Vertrag erwirbt bzw. erwerben sollte, ergibt sich auch schon aus dem Umstand, dass der jeweilige Mieter berechtigt werden sollte, eine Teilausfertigung des Vertrags anzufordern und diese dann im Streitfall dem Vermieter entgegen zu halten. Zudem spricht auch die Formulierung im 1. Kaufvertrag “der Verzicht ist […] verbindlich und wirkt zugunsten der jeweiligen Mieter” eindeutig für einen echten Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB.

Durch diesen 1. Kaufvertrag wurde der Mietvertrag aus dem Jahr 1993 zugunsten der Mieterin im Sinne des § 328 BGB konkret und unmittelbar geändert. Dieser geänderte Mietvertrag, genauer dessen geänderte Rechte und Pflichten, sind sodann infolge der nachfolgenden notariellen Kaufverträge gem. § 566 BGB auf den jeweiligen Erwerber und zuletzt auf den Kläger übergegangen. Diese Vereinbarung über besondere Kündigungsmöglichkeiten bzw. deren Beschränkung bindet auch den Erwerber (vgl. dazu Streyl, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 566, Rn. 124). So war es im Übrigen auch schon in dem 4. Kaufvertrag mit dem Kläger formuliert: “mit unmittelbarer Drittwirkung zu Gunsten des jeweiligen Mieters der Wohnung Nr. 7”. Die Mieterin der Wohnung Nr. 7 ist immer noch die Beklagte und genau auf diese Mieterin bzw. ihren Mietvertrag und dessen essentialia negotii nimmt der 1. Kaufvertrag aus dem Jahr 2004 Bezug. Für den Kläger war die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten bekannt bzw. wenigstens erkennbar, so dass auch den Interessen bzw. dem Zweck der Schriftform i.S.d. § 550 BGB ausreichend Genüge getan ist.”

Pressemitteilung 01/2019

4. Kiezversammlung der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter im Falkenhagener Feld am 17.01.2019

– Wohnen mit oder ohne Deutsche Wohnen? –

E I N L A D U N G

Wann: 17.01.2019, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Klubhaus Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 13, 13589 Berlin-Spandau

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. lädt alle Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen/GSW-Großsiedlung im Falkenhagener Feld unter dem Motto „Wohnen mit oder ohne Deutsche Wohnen?” zur 4. Kiezversammlung am 17.01.2019 ein.

Was hat sich seit der 3. Kiezversammlung am 18.01.2018 im Hinblick auf die Wohnsituation der Mieterinnen und Mieter getan? Gibt es Veränderungen? Verbesserungen? Verschlechterungen? Welche weiteren Schritte im Umgang mit der Deutsche Wohnen erscheinen sinnvoll? Was ist von dem geplanten Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation beenden“ zu halten? Diese und ähnliche Fragen werden wir mit den Mieterinnen und Mietern sowie unseren Gästen auf der 4. Kiezversammlung besprechen.
Als Gäste haben zugesagt: Dr. David Eberhart (BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.), MdA Bettina Domer (SPD), MdAKatrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen), MdA Gaby Gottwald (DIE LINKE) sowie Michael Prütz, Sprecher des Bündnisses “Deutsche Wohnen enteignen”

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen der Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen/GSW-Großsiedlung im Falkenhagener Feld.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist – wie immer – kostenlos.
Berlin, den 02.01.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV