Archiv für den Monat: April 2019

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 03.04.2019: Kein Vorkaufsrecht für Mieter? Neue Runde im Streit um die Häuser der Karl-Marx-Allee

Der Streit um den Verkauf ehemals landeseigener Wohnungen entlang der KarlMarxAllee an die Deutsche Wohnen geht in die nächste Runde. Das Landgericht hat am Dienstagnachmittag über eine Einstweilige Verfügung verhandelt, mit der eine Tochter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) den Verkauf von rund 150 ehemals landeseigenen Wohnungen im sogenannten Block F-Nord an die Deutsche Wohnen stoppen will.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/kein-vorkaufsrecht-fuer-mieter–neue-runde-im-streit-um-die-haeuser-der-karl-marx-allee-32317890

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 02.04.2019: Nachverdichtung von Wohnsiedlungen – Berliner Mieter rücken näher zusammen

Der neue Stadtentwicklungsplan Wohnen setzt auf Neubau in bestehenden Wohnsiedlungen – doch Mieter laufen dagegen Sturm.

Plan und Praxis sind zwei Welten. Am Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 etwa haben jahrelang Fachleute unter Federführung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) getüftelt. Am Dienstag wurde er offiziell vorgestellt – wie schon vom Tagesspiegel berichtet, zeigt er Potenziale für 199 000 neue Wohnungen bis 2030 in Berlin auf. Damit wäre das Wohnproblem gelöst. Theoretisch.

In der Praxis sind fast alle im Plan aufgeführten Flächen heiß umkämpft. Wo immer in der Stadt die Bagger anrollen sollen, gehen die Anwohner auf die Barrikaden. Aktuelles Beispiel ist die angedachte Nachverdichtung von Wohnsiedlungen ab dem Baujahr 1949. Es klingt verführerisch: Die Siedlungen sind meist luftig errichtet und verkehrlich gut erschlossen, außerdem gehört der wertvolle Baugrund dem Land schon.

Der StEP sieht die Nachverdichtung von mehr als 30 solcher Siedlungen als „neuen Schwerpunkt“ in der Stadtentwicklung. Allein 23.000 Wohnungen sollen so geschaffen werden, darunter in Gropiusstadt, im Märkischen Viertel und im Hochhausquartier an der Heinrich-Heine-Straße in Mitte.

Mieter wehren sich gegen Nachverdichtungen

Aber bei diesen Plänen hat man die Rechnung ohne die Anwohner gemacht. In zwei Gesobau-Wohnsiedlungen in Pankow, die als erstes „weiterentwickelt“ werden sollen, proben die Mieter nun den Aufstand.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nachverdichtung-von-wohnsiedlungen-berliner-mieter-ruecken-naeher-zusammen/24172856.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Genügt ein bloßes Bestreiten des Mieters, wenn der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs -, Instandhaltungs – und Instandsetzungskosten vornimmt?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 192/17, Urteil vom 30.10.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Bezüglich der Position Hauswart ist die Abrechnung im Hinblick auf enthaltene Verwaltungskosten zwar nicht formell unwirksam, denn der Abzug der Verwaltungstätigkeiten ist ausgewiesen. Allerdings ist er lediglich pauschal mit 50 % angegeben. Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs -, Instandhaltungs – und Instandsetzungskosten vor, genügt das vorliegend bloße Bestreiten des Mieters. Dem Vermieter obliegt es in diesem Fall, die Kosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können (BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 – VIII ZR 27/07, GE 2008, 662). Eine hinreichend konkrete Aufschlüsselung der Hauswarttätigkeit ist nicht erfolgt. Danach sind die in der Abrechnung ausgewiesenen anteiligen Kosten von 282,28 EUR von den umlagefähigen Kosten in Abzug zu bringen.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 02.04.2019: Volksbegehren startet am Samstag – “Die Mietenlawine ist wie ein 20-Tonner-Lkw, der auf uns zurast”

Die Forderung ist radikal und entfacht heiße Diskussionen: Das Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen” setzt Immobilienkonzerne und Politik unter Druck. Doch was wollen die Mietaktivisten genau?

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen bläst zum Angriff auf die großen Wohnungsunternehmen und damit auch auf einen Grundpfeiler der Marktwirtschaft: das Privateigentum. Hätte man die Kampagne noch vor wenigen Jahren als Idee linker Spinner belächelt, befürwortet ein Großteil der Berlinerinnen und Berliner die Forderung nach Enteignung. Denn Mietenexplosion und Wohnungsnot sind für viele das größte Problem in der Hauptstadt.

Was sagen die Unternehmen?

Manuela Damianakis, Pressesprecherin “Deutsche Wohnen”: “Wir sehen dieses Mittel, das angestrebt wird, als völlig ungeeignet an, die Wohnungsnot in Berlin irgendwie zu bekämpfen. Als größter Vermieter der Stadt haben wir über 100.000 Wohnungen. Die stellen wir zu einem günstigen Mietpreis zur Verfügung. Durch eine etwaige Enteignung, die juristisch nicht zulässig ist, würden wir nichts an der Situation ändern, dass hier Wohnungen in Berlin fehlen.

Katrin Petersen, Pressesprecherin Grand City Properties: “Aus unserer Sicht wäre die Umsetzung einer Enteignung a) wirtschaftlich nicht tragfähig, b) mit Hinblick auf die Entwicklung der Mietpreise nicht wirksam und c) nicht im Sinne der Berlinerinnen und Berliner. Enteignungen würden nicht zu mehr verfügbarem Wohnraum führen; genauso wenig wie die Verlagerung des Eigentums von öffentlichen Unternehmen in städtisches Eigentum zu einer Verringerung der Miete pro Einheit führt.” Die meisten Unternehmen lehnen eine Stellungnahme zur Enteignungsforderung ab.

Ralf Spann, Geschäftsführer von “Akelius”: “Wir vertrauen dem Rechtsstaat und dem Rechtssystem. Wenn man damit den Mietenanstieg stoppen möchte, dann ist das der falsche Weg. Denn Regulierung schafft keinen neuen Wohnraum. Nur Neubau schafft Entlastung am Wohnungsmarkt. Sie schaffen keine einzige Wohnung, wenn Sie die Konzerne enteignen.”

Die meisten Unternehmen lehnen eine Stellungnahme zur Enteignungsforderung ab.

Was soll die Enteignung bringen?”Enteignung ist ein großes Wort, aber Gemeinwohl ist ein größeres Wort”, meint Rouzbeh Taheri. Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen die Wohnungen dann bewirtschaften. “Die öffentliche Hand muss so eine große Rolle auf dem Wohnungsmarkt spielen, dass die privaten nicht jeden Preis verlangen können.” In dem Volksbegehren schlägt die Initiative vor, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Verwaltung der Wohnungsbestände zu beauftragen. Eine Privatisierung müsse per Satzung ausgeschlossen werden.

Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungs-Unternehmen kritisiert das Vorhaben. Es würde dadurch keine einzige neue Wohnung in Berlin gebaut, stattdessen würde die Entschädigung viele Milliarden Steuergeld verschlingen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/volksbegehren-deutsche-wohnen-enteignen-berlin-brandenburg.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 02.04.2019: “Deutsche Wohnen” – Linken-Chefin Katja Kipping hält Enteignungen für richtig

In Berlin wird über die Enteignung großer Immobilienkonzerne diskutiert. Die Linken-Vorsitzende positioniert sich eindeutig.

Die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke) hält Enteignungen von Immobilien angesichts steigender Mieten in Großstädten für richtig. “Explodierende Mieten sind faktisch eine Enteignung der Mitte”, sagte die 41-Jährige am Dienstag im ARD-Morgenmagazin.

Durch die Enteignung würde zwar kein neuer Wohnraum geschaffen, dennoch sei es ein klares Signal an große Immobilienkonzerne. Ihnen wirft Kipping eine profitorientierte Geschäftspraxis vor.

“Wir brauchen nicht noch mehr große Luxuswohnungen”, betonte Kipping. Sondern man brauche Wohnraum “für die Menschen, die in der Stadt arbeiten, wie die Polizistin, die Pflegekraft, die Kindererzieherin. Die müssen dort, wo sie arbeiten, eine bezahlbare Wohnung haben”, erklärte sie.

Die Linken-Politikerin möchte dafür auch auf mehr kommunalen Wohnungsbau setzen, der in öffentlicher Hand geführt wird. Außerdem forderte sie mindestens 250 000 neue Wohnungen pro Jahr mit Sozialbindung.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216804817/Linken-Vorsitzende-Kipping-haelt-Enteignungen-fuer-richtig.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Genügt es bei einem papierlosem Büro bei der Belegeinsicht nur Kopien und keine Originalbelege vorzulegen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 192/17, Urteil vom 30.10.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Ohne Erfolg beanstanden sie, dass ihnen bei der Einsicht nur Kopien und keine Originalbelege vorgelegt worden sind. Die Klägerin hat nachvollziehbar dargelegt, dass ihre Hausverwaltung ein im Wesentlichen papierloses Büro führe und Originalunterlagen regelmäßig eingescannt und nach drei Monaten vernichtet werden. Angesichts der technischen Entwicklung ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden. Hinzu kommt, dass angesichts der vorliegenden Wirtschaftseinheit von fast 100 Mietverhältnissen es nicht schon praktisch möglich ist, unter Berücksichtigung der nach Angaben Kläger erforderlichen Zeit jedem Mieter hinreichend zeitnah jeweils die Originalbelege zur Einsicht Verfügung zu stellen. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich und werden auch von den Klägern unter Berücksichtigung ihrer aufgrund der Einsicht in die Kopien gewonnenen Erkenntnisse nicht aufgezeigt, dass Übereinstimmung der vorgelegten Kopien mit den maßgeblichen Originalen zweifelhaft sein könnte.”

Pressemitteilung 10/2019

Deutsche Wohnen erteilt Gutschriften im Falkenhagener Feld

Gutschriften für Parkhaus und Stellplätze

Die Deutsche Wohnen Management GmbH korrigiert im Falkenhagener Feld für Mieter im Bramwaldweg ihre Nebenkostenabrechnung 2016 und erteilt aufgrund des vorhandenen Parkhauses und der Stellplätze Gutschriften bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH rechnete in ihrer Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 für die Objekte Bramwaldweg 5 – 21, 20 – 26 gerade, Elmweg 11 – 15 ungerade und Steigerwaldstraße 20 – 26 gerade in 13589 Berlin für 377 Mietparteien die Betriebskosten ab und nahm aufgrund des dort vorhandenen Parkhauses sowie der Stellplätze zwar Vorwegabzüge bei den Kostenpositionen Grundsteuer und Strom, nicht hingegen bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst vor.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. legte Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 ein und monierte, dass durch die Tiefgarage und die Stellplätze auch Kosten für Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst entstanden seien und mit diesen nicht die Wohnraummieter hätten belastet werden dürfen. Vielmehr hätte insoweit zwingend ein Vorwegabzug erfolgen müssen.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH gab insoweit am 14.03.2019 dem Widerspruch des AMV statt und erteilte bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst Gutschriften.

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die Deutsche Wohnen Management GmbH der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 bezüglich der Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst zu überprüfen, zu korrigieren und Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit“, so Eupen.

Berlin, den 03.04.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 09/2019

Bezirkliche Mieterberatung Spandau – schon jetzt eine Erfolgsgeschichte

Große Nachfrage: 270 Ratsuchende im 1. Quartal 2019

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hat im Auftrag des Bezirksamts Spandau im 1. Quartal 2019 an sieben Beratungsstandorten mit 14 Wochenstunden 270 Bürgerinnen und Bürger in mietrechtlichen Angelegenheiten beraten.

Im Einzelnen: Staaken 73 Ratsuchende, Wilhelmstadt 57 Ratsuchende, Hakenfelde 32 Ratsuchende, Falkenhagener Feld 30 Ratsuchende, Siemensstadt 29 Ratsuchende, Haselhorst 26 Ratsuchende und Neustadt 23 Ratsuchende.

„Die im September 2018 im Rahmen des „Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021″ im Auftrag des Bezirksamts Spandau gestartete kostenfreie Mieterberatung ist ein wichtiges bezirkliches Beratungsangebot zum Schutz und zur Unterstützung von Spandauer Mieterinnen und Mietern. Sie hat sich nach kürzester Zeit etabliert und wird sehr gut angenommen. Im Zeitraum September 2018 bis März 2019 konnten insgesamt 607 Spandauerinnen und Spandauer von uns beraten werden“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen.

Berlin, den 02.04.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 28.03.2019: Initiative gegen Deutsche Wohnen – Enteignen für Milliarden

Deutsche Wohnen & Co enteignen? Das kostet Milliarden! Gut angelegtes Geld oder fehlt es woanders? Jetzt legt der Senat eine neue Kostenschätzung vor.

Das wichtigste vorweg: Das Land schwenkt auf die Linie der Initiatoren des Volksentscheids ab und rechnet nunmehr den Aufwand im Falle einer Finanzierung der Entschädigungen auf Pump. „Der Finanzierung liegt die Annahme zugrunde, dass diese Kosten vollständig mit Hilfe von Krediten finanziert werden“. Die Zinsen am Kapitalmarkt sind günstig. Aber trotzdem, zum Nulltarif wären die Wohnungen der Konzerne nicht zu haben. Im Gegenteil, die Vergesellschaftung wäre aus Sicht des Senats ein Zuschussgeschäft: Trotz der Mieteinnahmen seien bei unveränderten Einnahmen aus den Wohnungsmieten „voraussichtlich 100 bis 340 Millionen Euro jährlich“ aufzubringen – aus dem Haushalt.

Senat bleibt dabei: 28,8 bis 36 Milliarden Euro

Dieser hohe Preis für die Erweiterung der in öffentliche Hand übernommenen Wohnungen ist aus Sicht der Initiative „politisch teuer gerechnet“. Tatsache ist, dass der Senat bei der neuen Kostenberechnung nicht abweicht von seiner bisherigen Auffassung, wonach bei der „Vergesellschaftung“ aller Firmen mit mehr als 3000 Wohnungen eine Entschädigung zum Marktwert der Wohnungen erfolgen müsste. Die Initiative weist das zurück, führt andere staatliche Enteignungen ins Feld, wo Eigentümer für verstaatlichte Grundstücke oder Immobilien viel weniger als deren Marktpreis zur Entschädigung bekamen. Der Senat dagegen bleibt dabei: 28,8 bis 36 Milliarden Euro käme die Vergesellschaftung.

Fast zwei Milliarden für Nebenkosten

Zu dem Preis der Immobilien kämen Nebenkosten für Notare, Anwälte und andere beim Kauf erforderlichen Leistungen rund 180 Millionen Euro an Nebenkosten hinzu. Außerdem rechnet der Senat mit weiteren 1,5 bis 1,9 Milliarden Euro „für Erfassung und technische Bewertung der Immobilien, Entschädigungen für unbebaute Grundstücke, Ausgleichszahlungen für Wertminderungen und Personalüberhänge der betroffenen Unternehmen“.

https://m.tagesspiegel.de/politik/initiative-gegen-deutsche-wohnen-enteignen-fuer-milliarden/24158964.html

Pressemitteilung 08/2019

32. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – „Die mietenpolitische Situation in Spandau – aktuelle Informationen aus dem Bezirksamt”

Thema und Referent

Der 32. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. findet am 17.04.2019 um 19:30 Uhr im Restaurant Spandauer Stub´n (ehemals Stadtrandschänke), Pionierstraße 79, 13589 Berlin-Spandau, statt.

Der Spandauer Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend Stephan Machulik (SPD) wird zu dem Thema „Die mietenpolitische Situation in Spandau – aktuelle Informationen aus dem Bezirksamt” referieren und danach Fragen der anwesenden Mieterinnen und Mieter beantworten.

Mieten in Spandau steigen stärker als im Berliner Durchschnitt 

Die Mieten in Spandau steigen und steigen. Nach dem aktuellen Wohnmarktreport der Immobilienbank Berlin Hyp und des Immobiliendienstleisters CBRE ist der Anstieg in Spandau stärker als im Berliner Durchschnitt. Bei Neuvermietungen stiegen die geforderten Mieten in Spandau um sieben Prozent, berlinweit betrug der Anstieg 5,6 Prozent. 8,51 Euro pro Quadratmeter werden nun in Spandau im Durchschnitt gefordert. 

Hinzu kommen die Umwandlungen von Mietshäusern in Eigentumswohnungen. In den Monaten Januar bis November 2018 gab es 110 Umwandlungen; zusätzlich wurden für 643 Wohnungen sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigungen beantragt. Letztere sind notwendig, um später ein Mietshaus in eine Eigentumswohnungsanlage umzuwandeln.

Kampf um Wohnraum

Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum ist in Spandau angekommen. Der Druck auf die Mieterinnen und Mieter steigt. Die Angst vor Verdrängung und Wohnungsverlust nimmt zu.

Bezirkliche Rezepte?

Wie kann Spandau seine Mieterinnen und Mieter schützen? Kanndie Einführung von Milieuschutzgebieten oder Sozialplänen helfen? Diese und ähnliche Fragen wird Bezirksstadtrat Stephan Machulik auf der Veranstaltung des AMV problematisieren.

E I N L A D U N G

32. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – Die mietenpolitische Situation in Spandau – aktuelle Informationen aus dem Bezirksamt

Wann: 17.04.2019, 19:30 Uhr

Wo: Restaurant Spandauer Stub´n (ehemals Stadtrandschänke), Pionierstraße 79, 13589 Berlin-Spandau

Thema: Die mietenpolitische Situation in Spandau – aktuelle Informationen aus dem Bezirksamt

Referent: Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend Stephan Machulik (SPD)

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher!

Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

Berlin, den 01.04.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV