Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.10.2019: Erste Musterfeststellungsklage wendet drastische Mieterhöhung ab

Die Mieter einer Wohnanlage in München sollten ab 2020 deutliche Mieterhöhungen zahlen. Dagegen klagte stellvertretend der Münchner Mieterverein – mit Erfolg.

Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag dem örtlichen Mieterverein Recht gegeben. Der Verein hatte stellvertretend für mehr als 130 Mieter einer Wohnanlage in Schwabing gegen eine drastische Mieterhöhung geklagt, die mit einer Modernisierung begründet wurde.

Diese wurde kurz vor Jahresende 2018 angekündigt, erst zwei Jahre später sollte sie umgesetzt werden. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, „gerade noch altes Recht abgreifen“ zu können. Das darf es aus Sicht des OLG allerdings nicht. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Mieterverein begrüßte das Urteil. „Es ist das erste Musterfeststellungsurteil, das es überhaupt gibt und ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Die Mieter müssten sich jetzt auf Mieterhöhungen von höchstens 3 Euro pro Quadratmeter einstellen. Angekündigt seien zwischen 5 und 13 Euro gewesen. „3 Euro müssten für die meisten stemmbar sein“, sagte er.

https://www.tagesspiegel.de/politik/13-euro-mehr-pro-quadratmeter-erste-musterfeststellungsklage-wendet-drastische-mieterhoehung-ab/25120006.html