Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 18.10.2019: Rot-Rot-Grün schließt Kompromiss – Berliner Senat einigt sich auf Mietendeckel – und Mietensenkung

Die Berliner Regierungskoalition hat sich am Freitag nach einem Verhandlungsmarathon auf einen Berliner Mietendeckel verständigt. Die Mieten werden nach dem Kompromiss von Rot-Rot-Grün ab dem Stichtag 18. Juni 2019 in den kommenden fünf Jahren eingefroren. Auch Mietsenkungen sollen in zwei verschiedenen Verfahren möglich sein – etwa bei Neuvermietungen und Wucherpreisen.

Zunächst muss der Senat den Gesetzentwurf allerdings noch beschließen und das Abgeordnetenhaus darüber abstimmen.

Ab dem Jahr 2022 gibt es die Möglichkeit, die Mieten leicht anzuheben und einen Inflationsausgleich von etwa 1,3 Prozent pro Jahr einzubeziehen. Zusätzliche Umlagen gibt es für Modernisierungsmaßnahmen. „Das sollen keine Schönheitsmodernisierungen sein“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD).

Zusätzliche Umlagen dürfen ohne Genehmigung nur in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter festgelegt werden. Es gelte eine Anzeigepflicht. Für darüber hinausgehende Modernisierungskosten von maximal einem Euro sollen Förderprogramme genutzt werden.

Mieten, die bei mehr als 120 Prozent der in einer Tabelle für Mietobergrenzen festgehaltenen üblichen Mieten liegen, sollen auf Antrag gekürzt werden können. Die entsprechende Tabellen sollen am Dienstag vorliegen. Dabei werden Zu- und Abschläge für einfache Lage (bis 28 Cent/Quadratmeter), mittlere Lage (minus neun Cent/Quadratmeter) und gute Lage (plus 74 Cent/pro Quadratmeter) berücksichtigt.

Die Regelungen werden erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet. „Wir wollen etwas Rechtssicheres vorlegen. Wir wollen keine juristischen Abenteuer“, sagte Müller. „Es ist ein Kompromiss zwischen drei Partnern. Aber ein guter und tragfähiger Kompromiss, der den Mietern eine Atempause verschafft.“ Das Ziel bleibe, neue und bezahlbare Wohnungen zu schaffen.”

Auch bei einem Mieterwechsel soll die Miete gesenkt werden können. Zunächst soll die Vormiete weiter gelten und bei neuen Mietern nicht angehoben werden dürfen. Falls die Vormiete über den Mietobergrenzen liegt, soll die Miete abgesenkt werden dürfen.

Um das alles umzusetzen, sind laut Prognosen 50 zusätzliche Mitarbeiter in den Bezirken und 200 in den Hauptverwaltungen notwendig. Die Hauptverwaltung soll sich laut Müller um Einstellungsverfahren kümmern. Die Stadtentwicklungsverwaltung soll das Personal zentral rekrutieren.

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