AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 03.03.2020: Wohnen – Mietendeckel in Berlin: Erste Mieter bekommen Geld zurück

Einige Vermieter reduzieren jetzt ihre monatlichen Forderungen – trotz rechtlicher Bedenken. Die Mieter freut’s.

Wenige Tage, nachdem der in Kraft getreten ist, haben die ersten Vermieter die Miete reduziert. Betroffen sind Bewohner, deren Miete zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 erhöht wurde. Denn mit dem Mietendeckel wurden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Gewobag nimmt Mieterhöhungen zurück

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag teilte Mietern in Spandau jetzt mit, dass sie die noch 2019 vom damaligen privaten Eigentümer der Wohnungen ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknimmt. Die Gewobag hatte die Wohnhäuser an der Heerstraße-Nord zum 1. Dezember 2019 von der ADO Properties übernommen. Fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf kamen dabei wieder in die Hand eines kommunalen Unternehmens. Die ADO hatte die Mieten für viele Wohnungen vor der Übergabe an die Gewobag erhöht.

Im Fall eines Mieters aus der Maulbeerallee schreibt die Gewobag, die Mieterhöhung, die zum 1. September wirksam geworden sei, werde nun zurückgenommen. Anders als die Ideal Versicherung reduziert die Gewobag die Kaltmiete aber nicht erst vom Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels, sondern rückwirkend zum 1. September. „Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben“, teilt die Gewobag dem Mieter mit. Im Fall eines weiteren Mieters aus der Maulbeerallee, der dem Mieterhöhungsverlangen noch nicht zugestimmt hatte, nimmt die Gewobag das Erhöhungsverlangen zurück. Dieser Mieter soll seine alte Miete einfach weiter zahlen.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die Rücknahme der Mieterhöhungen durch die Gewobag und die Gutschrift der bereits kassierten Beträge rückwirkend zum 1. September.„Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der Gewobag-Neumieter im Vergleich zu den Gewobag-Altmietern gewahrt ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Hervorzuheben sei besonders die rückwirkende Erstattung der Miete vom September an, weil „es zurzeit noch äußerst fraglich ist“, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch auch für den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels zustehe, so der AMV-Chef.

Senkung erst ab 23. Februar nötig

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellte am Dienstag auf Anfrage klar, dass eine höhere Miete als jene vom 18. Juni 2019 erst „ab dem Tag des Inkrafttreten“ des Mietendeckels am 23. Februar   verboten sei. Die Miete sei von diesem Zeitpunkt an „auf die zulässige Miete“ zu reduzieren. Für wie viele Mieter die landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieten nach Inkrafttreten des Mietendeckels wieder reduzieren, ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bekannt. „Es liegen keine Informationen dazu vor“, so Behördensprecherin Katrin Dietl. Allerdings seien die städtischen Wohnungsgesellschaften vor dem 18. Juni 2019 gebeten worden, vor dem Hintergrund der Einführung des Mietendeckels auf Mieterhöhungen zu verzichten.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-in-berlin-erste-mieter-bekommen-geld-zurueck-li.77573