AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 03.03.2020: Mietendeckel – Die ersten Berliner erhalten Geld zurück

Wenige Tage, nachdem der Mietendeckel in Kraft getreten ist, haben die ersten Vermieter die Miete reduziert. Betroffen sind Bewohner, deren Miete zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 erhöht wurde. Denn mit dem Mietendeckel wurden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Die landeseigene Gewobag teilte Mietern in Spandau jetzt mit, dass sie die noch 2019 vom privaten Eigentümer der Wohnungen ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknimmt. Die Gewobag hatte die Wohnhäuser an der Heerstraße-Nord zum 1. Dezember 2019 von der ADO Properties übernommen.

Fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf kamen dabei wieder in die Hand eines kommunalen Unternehmens. Die ADO hatte die Mieten noch vor der Übergabe an die Gewobag erhöht. Anders als die Ideal reduziert die Gewobag die Miete  nicht erst nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels, sondern rückwirkend zum 1. September. „Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben“, teilt die Gewobag einem Mieter mit. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die Rücknahme der Erhöhungen. „Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der Gewobag-Neumieter im Vergleich zu den Gewobag-Altmietern gewahrt ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen.

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