Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:


INFOradio am 21.11.2017 – Bürgerbeteiligung: Baubremse oder Erfolgsgarant?

Der Wohnungsbau in Berlin ist eines der wichtigsten Vorhaben des rot-rot-grünen Senats. Weil es aber erfahrungsgemäß gegen jeden Neubau Widerstand gibt, hat sich die Koalition vorgenommen, die Bevölkerung mehr und anders als früher zu fragen, was sie denn will. Kritiker aber warnen: Wenn die Bürger früher gefragt werden, kann gar nicht mehr gebaut werden oder nur sehr spät. Ist das so?

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/bme/201711/21/183334.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 22.11.2017: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Verstößt der Bund gegen die Mietpreisbremse?

Der Bund besitzt derzeit 4.817 Wohnungen in Berlin.

Bei insgesamt 224 Neuvermietungen in diesem Jahr hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) in 63 Fällen die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/bundesanstalt-fuer-immobilienaufgaben-verstoesst-der-bund-gegen-die-mietpreisbremse–28936748

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine formularmäßige Klausel über die Endrenovierung einer Wohnung ohne Rücksicht auf die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen wirksam?

Die Antwort des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (AG Tempelhof-Kreuzberg – 11 C 347/16, Urteil vom 09.10.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Auch die Erstattung von 408,24 Euro als Schadensersatz für schlecht ausgeführte Malerarbeiten in der Wohnung konnten die Beklagten von den Klägern nicht verlangen (davon abgesehen davon, dass in diesem Betrag die Instandsetzung des Türschlosses mit 41,65 Euro brutto enthalten ist und nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund die Kläger diese Instandsetzung schulden sollen). Denn die Kläger waren zur Ausführung von Schönheitsreparaturen gar nicht verpflichtet, so dass die Beklagten auch keine Nacharbeiten verlangen konnten.

Die mietvertraglichen Formularklauseln bzgl. der Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter – und mangels hinreichend substantiierten Vortrags der Beklagten zum Aushandeln der Vereinbarung über eine Endrenovierung in Weiß ist auch die maschinenschriftlich unter § 25 Ziffer 3 in den Mietvertrag eingefügte Verpflichtung zur Endrenovierung in Weiß als von den Beklagten gestellte allgemeine Formularklausel anzusehen – sind unwirksam. In welchem Zustand sich die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses befand (im Mietvertrag ist unter § 12 Ziffer 2 insoweit lediglich festgehalten worden, dass die Dielen und das Parkett abgeschliffen und versiegelt waren und der Vormieter die Türen und Decken weiß gestrichen hatte), ist nicht entscheidungserheblich. Denn allein die Kumulierung der den Mietern auferlegten Verpflichtungen nach § 4 Ziffer 6 und § 25 Ziffer 3 würde letztlich dazu führen, dass der Mieter ohne Rücksicht auf die Fälligkeit von Schönheitsreparaturen innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung komplett weiß streichen muss, wenn er nicht noch mindestens 20 % der Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts zahlen will. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Daraus, dass in dem “Begehungsprotokoll” vom 13.11.2 15, das auch die Klägerin zu 1. unterschrieben hat, Mängel der von den Klägern durchgeführten Malerarbeiten festgehalten worden sind, ergibt sich für die Beklagten aufgrund der Unwirksamkeit der Klauseln über die Durchführung von Schönheitsreparaturen kein Anspruch auf Nachbesserung.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 22.11.2017: Wohnungsnot in Berlin – Für Behinderte ist die Wohnungssuche doppelt schwer

Menschen mit Handicap brauchen besonders ausgestattete Wohnungen – für meist wenig Geld. Doch davon gibt es in Berlin viel zu wenige.

Gilt die Wohnungsuche in der Hauptstadt schon für Durchschnitts­interessenten als sehr schwierig, ist das Verhältnis von Angebot zu Nachfrage beim behindertengerechten Wohnraum mehr als angespannt. 30.554 barrierearme sowie 959 barrierefreie Wohnungen meldete der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), der 40 Prozent aller Berliner Wohnungen versammelt, 2016. Das war zwar ein Zuwachs zum Vorjahr von 15 Prozent (barrierearm) beziehungsweise 24 Prozent (barrierefrei). Insbesondere die sechs landeseigenen Wohnungsgesellschaften steigerten das Angebot um 16 (barrierearm) und 42 (barrierefrei) Prozent.

Dennoch gab es, bezogen auf die 700.000 BBU-Wohnungen, zusammen nur 4,5 Prozent behindertengerechte Einheiten. Zahlen für den gesamten Mietwohnungsmarkt existieren nicht.

Genauso wenig dokumentiert wie das Angebot ist die Nachfrage nach Barrierefreiheit. 616.000 Berliner hatten Ende 2016 einen Behinderungsgrad von mindestens 20 Prozent. “Wie viele davon Bedarf oder Anspruch auf barrierefreien Wohnraum haben, dazu liegen keine validen Daten vor”, sagt Katrin Rietz, Sprecherin der Senatssozialverwaltung, der Berliner Morgenpost. Klar ist aber, dass Behinderte den knappen Bestand mit jener wachsenden Zahl an Senioren teilen müssen, die keine Treppen mehr steigen oder nicht ohne Rollator laufen können.

https://www.morgenpost.de/berlin/article212614837/Fuer-Behinderte-ist-die-Wohnungssuche-doppelt-schwer.html

Aus der Rubrik “Stadtentwicklung”:

Berliner Zeitung am 21.11.2017: Neubauförderung – Katrin Lompscher arbeitet an neuem Stadtentwicklungsplan

Berlin will gegen die Spekulation mit Baugrundstücken vorgehen, Mieter besser vor teuren Modernisierungen schützen und den Neubau von mehr preiswerten Wohnungen fördern.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neubaufoerderung-katrin-lompscher-arbeitet-an-neuem-stadtentwicklungsplan-28930390

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Verpflichtet die Verkehrssicherungspflicht den Hauseigentümer, das Grundstück nebst allen mitvermieteten Räumen und Flächen auf Gefahrenquellen zu überprüfen und diejenigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, die nach den gesamten Umständen zumutbar sind?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 109 C 186/16, Urteil vom 09.03.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Cerankochfeldes in ihrer Wohnung gegen die Beklagte.

1. Ein Anspruch ergibt sich nicht aus einer Vereinbarung der Parteien. Dass der Beklagte der Klägerin bei einer Wohnungsbesichtigung am 13.10.2015 verbindlich anbot, für die Reparatur 600 Euro zu bezahlen, hat sie nicht bewiesen.

2. Ein Anspruch ergibt sich im Übrigen auch nicht unter Zugrundelegung des von der Klägerin behaupteten (bestrittenen) Sachverhalts, wenn also angenommen wird, dass aufgrund der in dem Haus durchgeführten Stemmarbeiten am 13.6.2015 und der daraus resultierenden Erschütterungen eine Vase aus dem Küchenschrank der Klägerin auf das Kochfeld gefallen ist und dadurch dieses beschädigt wurde.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist weder gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 535 BGB noch aus § 823 Abs. 1 BGB gegeben, da es an einer Pflichtverletzung durch die Vermieter, die Beklagten, fehlt.

Zwar trifft den Vermieter im Rahmen seiner mietvertraglichen Pflichten auch eine Fürsorgepflicht. Darunter fällt auch der Schutz der Sachen des Mieters vor Beschädigungen. Die Fürsorgepflicht stellt einen Unterfall der dem Vermieter obliegenden Verkehrssicherungspflicht dar. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Hauseigentümer, das Grundstück nebst allen mitvermieteten Räumen und Flächen auf Gefahrenquellen zu überprüfen und diejenigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, die nach den gesamten Umständen zumutbar sind. Der hierfür anzulegende Maßstab richtet sich danach, was ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren, Schmidt-Futterer-Eisenschmid, Mietrecht, 11. Aufl., § 535 Rn. 139 mit Hinweis auf BGH.

Inwiefern die Beklagten diese Fürsorgepflicht verletzt haben, trägt die Klägerin schon nicht vor. Aus der Beschädigung des Kochfeldes allein, kann nicht auf eine Verletzung der Fürsorgepflicht geschlossen werden. Die Beklagten haben in dem Treppenhaus Stemmarbeiten durchführen lassen. Dazu sind sie berechtigt. Näheres zu Umfang und Intensität der Stemmarbeiten und zur Entfernung zu ihrer Wohnung trägt die Klägerin nicht vor, so dass der für zumutbare Maßnahmen anzulegende Maßstab schon nicht zu bestimmen ist. Welche zumutbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, also zur Vermeidung von Beschädigungen am Eigentum der Mieter durch Erschütterungen, haben die Beklagten unterlassen? Denkbar wären Warnhinweise. Dass ein Unterlassen von Warnhinweisen kausal für den Schaden geworden ist, legt die Klägerin jedoch nicht dar. Vielmehr behauptet sie lärmintensive Arbeiten, die sie wahrgenommen hat. Gewarnt werden musste sie nicht, zumal sie behauptet, dass zuvor schon andere Gegenstände auf den Herd gefallen waren.

Es liegt auch keine Pflichtverletzung der Bauarbeiter vor, die sich die auftraggebenden Beklagten gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müssen. Zu der Art und Weise der oder zu einer rücksichtslosen Durchführung der Arbeiten trägt die Klägerin nicht vor.”

Aus der Rubrik “Online-Petitionen”:

Spandauer Volksblatt am 23.11.2017: AMV unterstützt Online-Petition „Mieterhöhungen stoppen – BImA darf Preisspirale nicht künstlich nach oben drücken”

Mieterprotest und Online-Petition

Mieterinnen und Mieter der BImA-Wohnanlagen um die Sundgauer-/Mühlen-Straße und die Lissabon-/Lindenthaler Allee in Berlin Steglitz-Zehlendorf wandten sich am 12.10.2017 in einem Offenen Brief an das Bundesministerium der Finanzen und starteten die Online-Petition „Mieterhöhungen stoppen – BImA darf Preisspirale nicht künstlich nach oben drücken” (https://www.openpetition.de/petition/online/mieter…). Sie fordern angesichts der bundesweiten Wohnungskrise, dass die BIma für ihren Wohnungsbestand nicht die Preisspirale weitertreiben, sondern mit niedrigen Mieten und Verkaufspreisen an Kommunen gezielt gegen die grassierende Wohnungsnot in den Ballungsräumen ankämpfen solle.

AMV fordert Umdenken auf Bundesebene und neue Mietenpolitik

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. unterstützt die Forderung der Mieterinnen und Mieter der BImA-Wohnanlagen. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für untere und mittlere Einkommensgruppen in Berlin und anderen Ballungsstädten ist extrem hoch und erfordert ein Umdenken auf Bundesebene und eine neue Mietenpolitik. Mit seinem Wohnungsbestand kann der Bund zumindest dazu beitragen, den momentan angespannten Wohnungsmarkt nicht noch mehr aufzuheizen, indem er auf Mieterhöhungen, die die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten, verzichtet. Die alleinige Orientierung an den gesetzlichen Regelungen entspricht nicht dem Gemeinwohl, der sozialen Verantwortung sowie der Vorbildfunktion, die der Bund haben sollte. Wenn Zwecke des Gemeinwohls – angespannte Wohnungsmärkte – es erfordern, darf sich der Bund nicht verschließen, sondern muss kooperativ und solidarisch sein. Die BIma sollte sich unverzüglich der Kooperationsvereinbarung “Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” anschließen. Die Bestandsmieten in den 4.817 Wohnungen der BIma sollten künftig um nicht mehr als 2 % pro Jahr steigen. Mieterhöhungen, die in diesem Jahr wirksam wurden, sollten rückwirkend korrigiert werden. Die Modernisierungsumlage sollte auf 6 % begrenzt werden.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/amv-unterstuetzt-online-petition-mieterhoehungen-stoppen-bima-darf-preisspirale-nicht-kuenstlich-nach-oben-druecken-d137853.html

Berliner Zeitung am 18.11.2017: Verdrängung – Auch Sozialwohnungen sind vor drastischen Mieterhöhungen nicht sicher

Der Vermieter setzt auf einmal höhere Kosten an als noch vor zwei Jahren. Die zulässige Durchschnittsmiete für die 99 Wohnungen erhöht sich danach von bisher knapp 7,43 Euro pro Quadratmeter auf rund 9,82 Euro pro Quadratmeter kalt.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verdraengung-auch-sozialwohnungen-sind-vor-drastischen-mieterhoehungen-nicht-sicher-28869350

Berliner Zeitung am 17.11.2017: Wohnungsgesellschaften – Hunderte Räumungen wegen Mietschulden

Die rot-rot-grüne Koalition will zwar Wohnungsräumungen wegen Mietschulden bei den landeseigenen Unternehmen vermeiden, doch trotzdem hat es in diesem Jahr bereits 349 Räumungen bei den städtischen Vermietern gegeben.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnungsgesellschaften-hunderte-raeumungen-wegen-mietschulden-28863318

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

Berliner Morgenpost am 17.11.2017: Verdrängung – Modernisierung der Wohnung: So können sich Mieter wehren

Durch Modernisierung steigen die Mieten rasant an und zwingen Mieter zum Auszug. Mit diesen Tipps können sich Mieter dagegen wehren.

https://www.morgenpost.de/berlin/article212569529/So-koennen-sich-Mieter-wehren.html