Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Immobilien Zeitung am 11.11.2017: Wohnungsknappheit und steigende Mieten bergen Konfliktpotenzial

Am Berliner Wohnungsmarkt brodelt es immer heftiger. Auf der einen Seite stehen Vermieter wie die Deutsche Wohnen, die den Run auf die Hauptstadt nutzen wollen, um mehr Kapital aus ihrem Wohnungsbestand zu schlagen. Auf der anderen Seite stehen Menschen, die verzweifelt nach preiswertem Wohnraum suchen, oder Mieter, die weitere Mieterhöhungen fürchten. Der Berliner Mieterverein fordert deshalb eine Mietrechtsreform.

https://www.immobilien-zeitung.de/144018/wohnungsknappheit-und-steigende-mieten-bergen-konfliktpotenzial

Aus der Rubrik “Mietenentwicklung”:

Deutschlandfunk am 10.11.2017: Berlin bleibt Rekordstadt bei Mieten-Wachstum

Die Mieten steigen in Berlin weiterhin rasant – deutlich stärker als in anderen großen deutschen Städten.

Für eine Wohnung mittleren Wohnwerts, die nach 1949 erbaut wurde, zahlten Neumieter dieses Jahr im Schnitt 8,75 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter – 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr, wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) mitteilte. Auch bei Altbauten stieg der Neumietpreis in Berlin deutschlandweit am höchsten: Pro Quadratmeter wurden dort nun 7,50 Euro fällig, 5,8 Prozent mehr als 2016.

http://www.deutschlandfunk.de/immobilien-berlin-bleibt-rekordstadt-bei-mieten-wachstum.1939.de.html?drn:news_id=814119

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Gehören zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch die Kaution gesichert werden, auch Nachforderungen auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten?

Die Antwort des Landgerichts Karlsruhe (LG Karlsruhe – 9 S 66/17, Urteil vom 29.09.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Karlsruhe in seiner vorgenannten Entscheidung unter 2. wie folgt aus: “Die Klägerin hat keinen fälligen Anspruch auf Rückzahlung des vom Beklagten noch einbehaltenen Teils der Kaution in Höhe von 400,- Euro, da der entsprechende Einbehalt zu Recht zur Sicherung noch möglicher Ansprüche des Beklagten auf Betriebskostennachzahlung gegen die Klägerin erfolgt. Zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch die Kaution gesichert werden, gehören auch Nachforderungen auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution bzw. einen angemessenen Teil davon bei noch ausstehender Nebenkostenabrechnung bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, NJW 2006, 1422, 1423). Dass eine Nachzahlung zu erwarten ist, wurde von der Klägerin erstmals im Berufungsverfahren bestritten, ohne dass vorgetragen oder ersichtlich wäre, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung dieses neuen Vortrags gem. § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Woche am 12.11.2017: Deutsche Wohnen klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen Mietspiegel

Die Deutsche Wohnen zieht vor das Landesverfassungsgericht, um den Berliner Mietspiegel zu kippen. Das könnte massive Auswirkungen auf die Entwicklung der Mieten haben, auch in Marzahn-Hellersdorf.

Die Deutsche Wohnen hat zahlreiche Prozesse mit Mietern wegen Mieterhöhungen geführt und wegen des Mietspiegels viele verloren. In zwei Fällen aus Wilmersdorf, in denen sie beim Berliner Landgerichts scheiterte, geht sie nun vor das Verfassungsgericht. Die Fälle beziehen sich zwar auf die Mietspiegel 2013 und 2015, ein Urteil wäre aber grundsätzlicher Natur. „Die Deutsche Wohnen stellt den Mietspiegel als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht infrage“, erklärt Mira Schnittger, Pressesprecherin der Deutsche Wohnen. Das Unternehmen bezweifle aber die Wissenschaftlichkeit des bisherigen Verfahrens.

http://www.berliner-woche.de/hellersdorf/politik/deutsche-wohnen-klagt-vor-verfassungsgerichtshof-gegen-mietspiegel-d136720.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Abendblatt am 11.11.2017: Ist der Mietspiegel in Gefahr?

Berliner Abendblatt am 11.11.2017: Ist der Mietspiegel in Gefahr?

Mehr als 5.100 Wohnungen besitzt Deutschlands größter Vermieter, die Deutsche Wohnen, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, darunter jene von Tochterunternehmen wie die GSW. Bei der Vermietung muss sich das Unternehmen an den Mietspiegel halten. Dessen Gültigkeit in seiner jetzigen Form greift der Konzern nun aber erneut an – und legt Beschwerde vor dem Berliner Verfassungsgericht ein.

Ist der Mietspiegel in Gefahr?

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat der neue Eigentümer einer Wohnung gegenüber seinem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 416 C 10784/16, Urteil vom 12.08.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht München in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch auf Duldung der erstmaligen Besichtigung der Wohnung wie beantragt zu. Unstreitig hat der Kläger die vermietete Wohnung ohne vorherige Besichtigung erworben, sodass in seinem Bedürfnis auf erstmalige Information hinsichtlich des Aussehens, der Ausstattung sowie der genauen Größe der Wohnung ein berechtigtes Interesse zu sehen ist, das das Interesse des Mieters an fehlender Störung deutlich überwiegt.

Das Informationsbedürfnis des Klägers hinsichtlich der genauen Maße der Wohnung wird vorliegend auch nicht durch die beklagtenseits übersandte Architektenskizze befriedigt. In der Skizze sind lediglich Quadratmeterangaben enthalten, jedoch weder die Maße der Wände noch ein konkreter Maßstab. Für den Kläger, der beabsichtigt, selbst in die Wohnung einzuziehen und diese daher ausmessen möchte, ergeben sich aus der Architektenskizze daher nicht die benötigten Informationen.

Entgegen der Auffassung des Beklagtenvertreters regelt § 10 des streitgegenständlichen Mietvertrags das Besichtigungsrecht des Vermieters nicht abschließend. Die Regelung ist nicht dahingehend auszulegen, dass dem Vermieter ausschließlich in den dort aufgezählten Fällen ein Besichtigungsrecht zusteht. Vielmehr ist sie so zu verstehen, dass das Besichtigungsrecht des Vermieters jedenfalls in den dort aufgezählten Fällen besteht. Selbst wenn man – wie nicht – von einer abschließenden Regelung des § 10 ausgehen würde, hätte der Kläger entsprechend § 10 Abs. 2 des streitgegenständlichen Mietvertrags ein Besichtigungsrecht, da er dieses als Kaufinteressent nicht vor Abschluss des Kaufvertrags, sondern nunmehr erst hinterher geltend macht.”

Pressemitteilung 79/2017

Die richtige Altersrente

Nachlese zum 27. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 15.11.2017 – „Rund um die Rente”

Jan Graßhoff – Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zu Gast beim AMV

Am 15.11.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 27. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Rund um die Rente”.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Herr Jan Graßhoff, Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, zu dem Thema „Rund um die Rente” und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

DER TAGESSPIEGEL am 09.11.2017: Wohnungsnot in der Hauptstadt – Dachausbau in Berlin erfolgreich ausgebremst

Eine neue Richtlinie erschwert den privaten Dachausbau. Die Anträge sind zurückgegangen. Die Zahl der Baugenehmigungen steigt aber insgesamt.

Pläne für den Bau von 17.817 Wohnungen haben Senat und Bezirke in den ersten neun Monaten dieses Jahres genehmigt, gut fünf Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres. Der Zuwachs wäre aber noch viel höher gewesen, wenn der Ausbau von Dachgeschossen nicht ausgebremst worden wäre. Doch hier meldet das Amt für Statistik einen Rückgang der Baugenehmigungen um knapp ein Viertel: Nur noch 2.227 neue Wohnungen direkt unter dem Berliner Himmel wurden genehmigt.

In Mitte wird am meisten gebaut, am wenigsten in Spandau

Eine Ursache dafür ist Experten zufolge eine neue Richtlinie des Senats, die den Ausbau von Dachgeschossen durch private, nicht durch Sozialmieten gebundene Projekte erschwert: Diese sollen nicht mehr durch kulante Regelungen etwa beim Beschnitt von Straßenbäumen oder bei den Rettungswegen erleichtert werden.

Unterm Strich steht trotzdem ein Anstieg der Baugenehmigungen stadtweit, wobei vor allem Wohnhausprojekte in den Bezirken Mitte (3543 Wohnungen), Treptow-Köpenick (2709) und Marzahn-Hellersdorf (1983) beigetragen haben. Den schwächsten Einsatz im Kampf gegen die Wohnungsnot in Berlin zeigten die Bezirke Spandau, wo nur 379 neue Wohnungen genehmigt wurden, Tempelhof-Schöneberg (546) sowie Steglitz-Zehlendorf (696).

http://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-der-hauptstadt-dachausbau-in-berlin-erfolgreich-ausgebremst/20564528.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

Berliner Morgenpost am 10.11.2017: 17.000 neue Wohnungen genehmigt
Anstieg von Januar bis September 2017 besonders in Mitte und Treptow-Köpenick

Von Januar bis September 2017 jedenfalls stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,1 Prozent auf 17.817, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am 09.11.2017 mitteilte.

Wie schon in den Vorjahren ist die Anzahl der von den jeweiligen Bauämtern ausgestellten Baugenehmigungen für Wohnungen sehr ungleich über die zwölf Berliner Bezirke verteilt. Die meisten Baugenehmigungen haben die Bezirke Mitte (3543 Wohnungen) und Treptow-Köpenick (2709) erteilt. Die wenigsten stellten die Ämter in Spandau (379) und Tempelhof-Schöneberg (546 Wohnungen) aus.

https://www.morgenpost.de/berlin/article212497003/17-000-neue-Wohnungen-genehmigt.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 09.11.2017: Keine Vereinbarung mit dem Senat – Bundeswohnungen ohne Berliner Mietpreisbremse

Die Mieter in den Wohnungen des Bundes in Berlin können nicht auf eine stärkere Begrenzung des Mietanstiegs hoffen. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Bericht an die Linken-Abgeordnete Gesine Lötzsch mitteilt, will sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) nicht der Vereinbarung des Senats mit den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen anschließen, die Mieten nicht mehr als zwei Prozent jährlich anzuheben.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/keine-vereinbarung-mit-dem-senat-bundeswohnungen-ohne-berliner-mietpreisbremse-28820334