Archiv der Kategorie: AMV Pressemitteilungen

Pressemitteilung 12/2018

Gemeinsame Pressemitteilung STV Wilhelmstadt und AMV

SPD unterläuft Runden Tisch Milieuschutzgebiete in Spandau

SPD-Anträge Milieuschutzgebiete in der Neustadt I und in der Wilhelmstadt I

Die SPD Spandau hat am 12.03.2018 zwei Anträge (Drucksachen 0726/XX und 0728/XX) zur Einleitung von Voruntersuchungen für die Einrichtung von Erhaltungsgebieten in der Spandauer Neustadt und in der Wilhelmstadt in die Bezirksverordnetenversammlung Spandau eingebracht.

Kommentar der Sprecher der Stadtteilvertretung Wilhelmstadt

„Obwohl wir erst letzten Mittwoch in der STV zusammen sassen, hat die SPD uns mit keinem Wort über diese Anträge informiert oder gar Rücksprache mit uns gehalten. Als extra dafür eingerichtete Bürgerbeteiligung ist das natürlich sehr enttäuschend“, erklärte Emilio Paolini, einer der Sprecher der STV Wilhelmstadt.

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es zwar ausdrücklich, dass die Spandauer SPD nunmehr das Thema
Milieuschutzgebiete in Spandau für sich entdeckt hat, hält jedoch den Zeitpunkt der beiden Anträge im Interesse der Spandauer Mieterinnen und Mieter
für absolut falsch und kontraproduktiv”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Jetzt wo ein parteiübergreifender Runder Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben gerufen ist und dieser am 14.03.2018 zum ersten Mal tagt, hätten nicht zwei Tage vorher von der Spandauer SPD Anträge zu diesem Thema in die BVV eingebracht werden dürfen. Nun ist es dank der Spandauer SPD kaum noch möglich, sich dem Thema parteiübergreifend anzunähern und eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln. Ziel des Runden Tisches sollte es gerade sein, das wichtige Thema “Milieuschutz” vor einer parteipolitischen Auseinandersetzung in der BVV zu bewahren, bevor zuvor die Grundlagen, Möglichkeiten und Perspektiven ausreichend erörtert wurden. Dieses Ziel hat die Spandauer SPD sehenden Auges aus parteipolitischem Kalkül beerdigt, bevor der Runde Tisch seine Arbeit überhaupt aufnehmen konnte. Dieses Verhalten können wir nicht gut heißen; im Gegenteil: Wir verurteilen es als Aktionismus!”, so Eupen.

Berlin, den 13.03.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 11/2018

Deutsche Wohnen kooperiert bei Kreuzberger Spring-Siedlung

Mieter der Kreuzberger Spring-Siedlung erhalten bei Modernisierung sozialverträgliche Unterstützung. Das geht aus einem Modernisierungsvertrag zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Deutsche Wohnen hervor.

Die Kreuzberger Spring-Siedlung wird zurzeit saniert. Die GSW Immobilien AG, ein Tochterunternehmen der Deutsche Wohnen SE, führt dort neben umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen, u. a. auch Maßnahmen zur Energieeinsparung, durch. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung der Fassaden und der Fensteraustausch.

Durch die Modernisierungsmaßnahmen steigen auch die Mieten. Denn nach § 555b BGB können elf Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden. Entsprechend haben viele Mieter*innen bereits Modernisierungsankündigungen mit prognostizierten Mieterhöhungen erhalten.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat mit der Deutsche Wohnen SE einen Vertrag geschlossen, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, um den sozialverträglichen Ablauf der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen:

  • Die Modernisierungsumlage für die Fassadendämmung wird auf 40 Prozent begrenzt.
  • Die Mieter*innen haben nach Zugang der Modernisierungsankündigung zwei Monate Zeit, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Ein finanzieller Härtefall ist immer gegeben, wenn die Bruttowarmmiete nach der Modernisierung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens überschreiten würde.
  • Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe darf die Miete nach Modernisierung die zulässige Miethöhe nach Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen.
  • Bei Härtefällen wird die Deutsche Wohnen adäquate Hilfsmaßnahmen anbieten. Härtefälle mit besonderem Regelungsbedarf ergeben sich insbesondere aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und baubedingten Gründen.

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. befürwortet den zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Deutsche Wohnen geschlossenen Modernisierungsvertrag, der eine Reihe von mieterschützenden Maßnahmen regelt, ausdrücklich”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Sowohl die Begrenzung der Modernisierungsumlage für die Fassadendämmung auf 40 % als auch die Regelungen zum finanziellen Härtefalleinwand sind für das Bezirksamt im Interesse der Mieterinnen und Mieter als Verhandlungserfolg anzusehen”, so Eupen.

„Für zukünftige Modernisierungsverträge wäre es wünschenswert, analog der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 6 % der aufgewandten Modernisierungskosten zu begrenzen und die Nettokaltmiete dergestalt zu deckeln, dass diese nach erfolgter Modernisierung und unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigen darf”, fordert Eupen.

Berlin, den 01.03.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 10/2018

Deutsche Wohnen zeigt AMV die kalte Schulter

Deutsche Wohnen sieht keine Notwendigkeit zum Abschluss einer Dialog-Vereinbarung

Am 22.01.2018 schlug der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. der Deutsche Wohnen den Abschluss einer Dialog-Vereinbarung für den Bezirk Spandau vor. Mit Antwort-E-Mail vom 27.02.2018 teilte die Deutsche Wohnen dem AMV mit, dass sie keine Notwendigkeit zum Abschluss einer Dialog-Vereinbarung sehe.

Im Einzelnen:

Angebot des AMV am 22.01.2018:

„Wir bieten Ihrem Unternehmen im Interesse Ihrer Mieterinnen und Mieter den Abschluss einer Dialog-Vereinbarung zwischen der Deutsche Wohnen und dem AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund für den Bezirk Spandau an.

Die Eckpunkte einer Dialogvereinbarung benennen wir vorläufig wie folgt:

I. Regelmäßiger Gedanken – und Erfahrungsaustausch

Die Deutsche Wohnen und der AMV vereinbaren, sich einmal im Quartal zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch bezüglich der Wohnsituation der Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen in Spandau zusammenzusetzen.

II. Vorabinformation bei größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsvorhaben in Spandau

Die Deutsche Wohnen wird den AMV rechtzeitig vor größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsvorhaben in Spandau in einem persönlichen Gespräch über die beabsichtigten Baumaßnahmen informieren und die Deutsche Wohnen und der AMV werden den Versuch unternehmen, für AMV-Mitglieder eine Vereinbarung abzuschließen, die den Bauablauf und etwaige Mietminderungsansprüche regelt.

III. Gütegespräch vor Klageerhebung bei Mieterhöhungen
Bei Mieterhöhungsbegehren der Deutsche Wohnen, in die der AMV auf Seiten von Mieterinnen und Mietern durch Schriftverkehr involviert ist, werden Deutsche Wohnen und AMV vor einer Klageerhebung seitens der Deutsche Wohnen ein Gütegespräch führen und versuchen, eine Einigung herbeizuführen.
IV. Gütegespräch vor Klageerhebung bei Betriebs- und Heitkostenabrechnungen

Bei Betriebs- und Heitkostenabrechnungen der Deutsche Wohnen, bei denen der AMV eine Belegprüfung vorgenommen sowie einen Belegprüfungsbericht erstellt hat, werden Deutsche Wohnen und AMV vor einer Klageerhebung ein Gütegespräch führen und versuchen, eine Einigung herbeizuführen.”

Antwort der Deutsche Wohnen am 27.02.2018:

„In Ihrer Mail schlagen Sie des Weiteren vor, eine sog. „Dialogvereinbarung“ mit dem AMV abzuschließen. Einer der Anlässe für den Abschluss einer solchen Vereinbarung könnte aus Ihrer Sicht die Vorabinformation bei größeren Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten sein. Dieser Anlass für den Abschluss einer möglichen Vereinbarung besteht auf absehbare Zeit nicht. Wir planen derzeit mittelfristig keine größeren Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Falkenhagener Feld.

Den von Ihnen vorgeschlagenen regelmäßigen Gedankenaustausch zur Wohnsituation unserer Mieter sehen wir durch andere, direkte Formate abgedeckt. Sie bzw. der AMV sind selbstverständlich unser Ansprechpartner in konkreten Fällen, wenn Sie Mieter von uns vertreten. M. W. sind Sie in solchen Fällen wiederkehrend zu Gesprächen bei uns im Haus gewesen und werden dies vermutlich auch künftig sein.

Alle Fragen rund um die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen klären wir im Einzelfall mit unseren Mietern. Sollte der AMV mandatiert sein, sind Sie auch bei Fragen rund um die Betriebskosten-Abrechnung selbstverständlich auch weiterhin Partner dieser individuellen Klärungen im Einzelfall.

Hinsichtlich der für uns sehr relevanten Frage, wie stark tatsächlich der Gesprächsbedarf bei den insgesamt ca. 2.700 Mieterparteien im Falkenhagener Feld ist, lassen Sie mich bitte folgendes ausführen:

Vor gut einem Jahr hatte der AMV die Deutsche Wohnen zum Gegenstand einer Unterschriftensammlung bei unseren Mietern im Falkenhagener Feld gemacht. Sie haben uns damals in einem Termin die 325 Unterschriften, die dabei zusammen gekommen sind, übergeben. Wir haben Ihre damalige Kampagne zum Anlass genommen, eine ausschließlich für Mieter des Falkenhagener Feldes eingerichtete Sprechstunde in den Räumen des lokalen Quartiersmanagements anzubieten. Auf diese Sprechstunde haben wir per Hausaushang und durch die Hausmeister auch mündlich aufmerksam gemacht.

Eine erste Mietersprechstunde im Quartier fand am 27. April 2017 statt. Dabei haben in insgesamt drei Stunden lediglich acht Mieter den Bedarf gesehen, die Sprechstunde zu nutzen. Die folgenden drei Termine im Frühjahr/Frühsommer 2017 á jeweils drei Stunden wurden von maximal sechs Mietparteien besucht. Angesichts des im Zuge der Unterschriftenkampagne vermittelten Eindrucks einer kollektiven Unzufriedenheit mit unserem Service ein überraschendes Ergebnis, welches sich aber mit den Eindrücken unserer Kollegen vor Ort deckt, die zum Teil seit über 10 Jahren – noch in Diensten der GSW – den Kiez und die Mieter betreuen und kennen.

Im Januar 2018 haben wir unsere Mieter per Anschreiben über unsere Sprechzeiten im Service Point Spandau informiert. Dieses Schreiben senden wir Ihnen zu Ihrer Information mit dieser Mail zu. Nach Zustellung des Schreibens haben sich bis heute gerade einmal vier Personen aus dem Falkenhagener Feld bei uns gemeldet.

Sehr geehrter Herr Eupen, wie Sie sehen, stehen wir über unsere Mitarbeiter im direkten Kontakt zu unseren Mietern und sehen deshalb keine Notwendigkeit zum Abschluss einer sogenannten Dialogvereinbarung.”

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. bedauert es sehr, dass die Deutsche Wohnen nicht zu einer regelmäßigen dialogischen Gesprächskultur bereit ist und die direkte ständige Kommunikation mit uns ablehnt, da so die Möglichkeit eines fruchtbaren Gedankenaustauschs von vornherein nicht zugelassen wird”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Die Deutsche Wohnen vertut eine Chance, mit uns in einen kontinuierlichen Diaolog über die Probleme ihrer Mieterinnen und Mieter einzutreten. Es hat noch nie geschadet, miteinander zu reden, im Gegenteil”, meint Eupen.

„Die Deutsche Wohnen verkennt kolossal die Wohnsituation ihrer Mieterinnen und Mieter imFalkenhagener Feld, wenn sie eine kollektive Unzufriedenheit mit ihrem Service negiert und ihre Schlussfolgerung insbesondere auf eine geringe Frequentierung ihrer Sprechstunden im Service Point Spandau stützt. Auf den von uns am 10.11.2016, am 26.01.2017 und am 18.01.2018 veranstalteten drei Kiezversammlungen der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter im Falkenhagener Feld, die jeweils von weit über 100 Mieterinnen und Mietern besucht waren, machten diese ihrem Unmut über ihre Wohnsituation und die Verwaltungspraxis der Deutsche Wohnen Luft und schilderten ausführlich ihre Probleme. Wäre die Deutsche Wohnen unseren Einladungen zur Teilnahme an den Kiezversammlungen gefolgt, hätte sie sich selber ein realistisches Bild über die Situation machen können; aber hierzu war sie leider nicht bereit”, so Eupen.

Berlin, den 28.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 09/2018

Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit

Nachlese zum 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 21.02.2018 – „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen”

Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu Gast beim AMV

Am 21.02.2018 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen”.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Herr Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu dem Thema „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen” und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Gesetzlicher Anspruch auf barrierefreie Wohnung

Nach § 554a Abs. 1 BGB kann ein Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.

Berechtigtes Interesse des Mieters an der behindertengerechten Nutzung

Der Mieter muss also zunächst ein berechtigtes Interesse an der behindertengerechten Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr haben. Das Interesse des Mieters kann sich daraus ergeben, dass er selbst behindert ist. Der Mieter hat aber auch dann einen Anspruch auf Zustimmung zu der Einrichtung, wenn sein Lebenspartner, mit dem er einen auf Dauer angelegten Haushalt in der Wohnung führt oder seine mit ihm berechtigterweise in der Wohnung lebenden Angehörigen behindert sind. Die Art und der Grad der Behinderung sind nicht ausschlaggebend, ebenso wenig der Entstehungsgrund. Neben Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit kommen auch Seh-, Hörbeeinträchtigungen und geistige Behinderungen in Betracht. Entscheidend ist allein, ob die Behinderung eine bauliche Veränderung oder sonstige Einrichtungen erfordert. Dabei sind Art, Dauer und Schwere der Behinderung zu berücksichtigen. Die Behinderung muss auf Dauer bestehen; vorübergehende Behinderungen mit Heilungschancen reichen nicht aus. Der Begriff Behinderung richtet sich nicht nur allein nach der Definition des Schwerbehindertengesetzes. Eingeschlossen ist auch die immer größer werdende Gruppe der älteren Menschen.

Die angestrebte bauliche Veränderung oder Einrichtung muss ferner objektiv geeignet sein, die Einschränkungen in der Wohnungsnutzung durch die Behinderung auszugleichen; unerheblich ist, dass die Maßnahme möglicherweise zugleich die Bequemlichkeit erhöht (z. B. Treppenlift in einem Haus, in dem sich kein Fahrstuhl befindet). Der Mieter kann Zustimmung zu baulichen Veränderungen sowohl in seiner Wohnung als auch an Gemeinschaftsflächen verlangen.

Mit den sonstigen Einrichtungen sind Maßnahmen gemeint, die nicht in die bauliche Substanz des Hauses eingreifen.

Verweigerung der Zustimmung

Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Vorrangig ist also das Interesse des Mieters. Liegt dieses vor, kann der Mieter grundsätzlich Zustimmung verlangen. Je schwerer die Behinderung ist, um so stärkere Eingriffe in die Bausubstanz sind vom Vermieter zu akzeptieren.

Der Vermieter kann seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn seine Interessen wesentlich schwerwiegender sind. Insoweit sind der Umfang der Bauarbeiten und der Substanzeingriffe, deren Dauer und die Möglichkeit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu berücksichtigen.

Stellung einer Sicherheit

Nach § 554a Abs. 2 BGB kann der Vermieter seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. Die Höhe der Kaution richtet sich dabei nach den voraussichtlichen Rückbaukosten, es gibt keine Begrenzung analog zu § 551 Abs. 1 BGB (Mietsicherheit). Die Sicherheit ist ohne anderslautende Vereinbarung vor Beginn der Maßnahme fällig und vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen anzulegen (§ 554a Abs. 2 Satz 2 BGB).

Finanzielle Zuschüsse durch Pflegekassen

Die Pflegekassen können nach § 40 Abs. 4 SGB XI subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 € je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.000 € je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Wohnungsanpassung infolge Krankheit, Unfalls oder Arbeitsunfalls

Ist die Wohnungsanpassung infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder Arbeitsunfalls erforderlich, so werden die Betroffenen bei der Wohnraumanpassung und -ausstattung in der Regel vom zuständigen Rehabilitationsträger (§ 33 SGB IX) oder dem Integrationsamt (§ 102 SGB IX) unterstützt. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind vorrangig die Rehabilitationsträger – das sind je nach Aufgabenbereich die gesetzliche Krankenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Kriegsopferversorgung und -fürsorge, die öffentliche Jugendhilfe oder die Sozialhilfe – für die Finanzierungshilfen zuständig.

Kontakt bei Fragen

Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Rigaer Straße 3, 10247 Berlin, Tel.: 030/51 64 13 30, Mobil: 0162/ 192 48 20, Telefax: 030/ 51 64 13 31, E-Mail: info@doc-darmer.de

Dank!

Der AMV dankt ausdrücklich Herrn Rüdiger Darmer für seinen äußerst informativen und kompetenten Vortrag.

Vorschau auf den 29. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 16.05.2018

Der 29. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 16.05.2018 statt und widmet sich dem Thema „Stadtumlandverkehr in der Hauptstadtregion am Beispiel des Südwestraumes und Erschließungsdefizite in sich wandelnden Räumen am Beispiel des Bezirkes Spandau“. Referieren wird Herr Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig (CDU).

Berlin, den 27.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 08/2018

Mieterverein AMV lobt Problemvermieter Deutsche Wohnen

Rasche und unkomplizierte Hotelunterbringung nach Heizungsrohrbruch

Der Albtraum eines jeden Mieters: Ein Rohrbruch hat die Wohnung unter Wasser gesetzt!

Mieterin Tamara H. traf der Schlag, als sie abends ihre Wohnungstür aufschloss und ihre 1-Zimmer-Wohnung in der Westerwaldstraße 1 im Falkenhagener Feld betreten wollte: Ihre Wohnung hatte sich in eine Tropfsteinhöhle verwandelt. Von der Decke und der Lampenfassung tropfte das Wasser, aus einem Mauervorsprung direkt in Fußbodenhöhe kam Wasser aus der Wand und der Fußboden war überflutet. Sämtliche Möbel, Einrichtungsgegenstände und persönliche Sachen waren vom Wasser betroffen und klatschnass. Der Albtraum eines jeden Mieters war Wirklichkeit geworden: Ein Rohrbruch hatte die Wohnung unter Wasser gesetzt!

Der unverzüglich herbeigerufene Dienstleister der Deutsche Wohnen, die Fa. B&O, stellte die Heizung sofort ab und es wurde noch am Abend ein Trocknungsgerät aufgestellt, das rund um die Uhr laufen muss, um die Wohnung zu trocknen.

Unterbringung im Hotel auf Kosten der Deutsche Wohnen

Am 19.02.2018 wandte sich Tamara H. an den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., bei dem sie Mitglied ist und dieser forderte noch am gleichen Tag die Deutsche Wohnen Kundenservice GmbH schriftlich auf, Tamara H. bis zum 20.02.2018 Ersatzwohnraum (Leerwohnung, Gästewohnung, Umsetzwohnung, Hotel, Pension etc.) zur Verfügung zu stellen. Die Deutsche Wohnen ließ die Wohnung noch am 19.02.2018 durch einen Sachverständigen begutachten, der die Wohnung für unbewohnbar erklärte, und buchte ein Hotelzimmer in einem Hotel in der Heerstraße. Tamara H. ist seit dem Abend des 20.02.2018 auf Kosten der Deutsche Wohnen im Hotel untergebracht, und zwar bis zur endgültigen und abschließenden Sanierung ihrer Wohnung. Ihr Hotelzimmer verfügt über Wasserkocher, Mikrowelle und Kühlschrank, so dass sie sich selbst verpflegen kann. Ihre Möbel, Einrichtungsgegenstände und persönliche Sachen sind in einer Leerwohnung im 17. OG des Hauses Westerwaldstraße 1 untergebracht. Tamara H. hat zu dieser Wohnung einen Schlüssel, so dass sie während der Sanierung jederzeit an ihre Sachen kommt.

AMV sagt Danke!

„Die Deutsche Wohnen, die von uns in der Vergangenheit immer wieder wegen ihrer Verwaltungspraxis, der nicht ausreichenden Wahrnehmung ihrer Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht, der Nichtanerkennung des Berliner Mietspiegels, überhöhten Mieterhöhungsbegehren, ihres Auftretens nach Gutsherrenart, um nur einige Punkte zu nennen, harsch kritisiert worden ist, hat im vorliegenden Fall vorbildlich reagiert und der von uns vertretenen Mieterin unverzüglich und unkompliziert mit der Hotelunterbringung und der Kostentragungspflicht geholfen und dies sogar überobligatorisch”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Die Deutsche Wohnen trifft nach § 555a Abs. 3 BGB zwar die Pflicht, die Kosten der Hotelunterkunft, die unser Mitglied infolge der Unbewohnbarkeit der Wohnung während deren Instandsetzung übergangsweise aufbringen muss, zu tragen bzw. zu erstatten, war jedoch rechtlich nicht verpflichtet, ihrer Mieterin ein Hotelzimmer zu besorgen. Sie hätte die Hotelsuche auch unserem Mitglied überbürden können”, so Eupen. „Die prompte und unproblematische Hilfe durch die Deutsche Wohnen ist ausdrücklich zu loben. Besonderer Dank gebührt der zuständigen Kundenbetreuerin Annette Woldt, die uns telefonisch laufend unterrichtet und die Hotelunterbringung innerhalb eines Arbeitstages bewerkstelligt hat”, schließt Eupen.

Berlin, den 23.02.2018

Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender des AMV

Pressemitteilung 07/2018

Landgericht Berlin stärkt Berliner Mietspiegel 2017

Das Landgericht Berlin (LG Berlin – 64 S 74/17, Urteil vom 14.02.2018) hat entschieden, dass auch der Berliner Mietspiegel 2017 als Schätzungsgrundlage geeignet sei, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen; ein Sachverständigengutachten sei nicht einzuholen.

In diesem Rechtsstreit begehrte die klagende Vermieterin, ein größeres Wohnungsbauunternehmen, die Verurteilung der beklagten Mieter, der Erhöhung ihrer monatlichen Miete für eine 93,56 m² große, in Berlin-Friedenau gelegenen Wohnung zuzustimmen. Die Vermieterin wollte die Miete von bisher 657,04 EUR netto kalt um 44,81 EUR auf 701,85 EUR netto kalt ab dem 1. September 2016 erhöhen und berief sich zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf diverse Wohnungsmieten aus ihrem Bestand bzw. auf ein einzuholendes Sachverständigengutachten.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte die Klage abgewiesen. Das Landgericht gab der Klägerin aufgrund ihrer Berufung teilweise Recht und verurteilte die Beklagten, der Erhöhung der Miete auf 675,65 EUR monatlich netto kalt zuzustimmen. Die ortsübliche Vergleichsmiete sei anhand des Mietspiegels 2017 zu schätzen. Die Kammer gehe – ebenso wie für den Mietspiegel 2015 – davon aus, dass die Daten als verlässliche Grundlage für eine Schätzung zu verwenden seien. Für das maßgebliche Mietspiegelfeld L 2 seien die Daten von rund 13.190 Wohnungen zugrunde gelegt worden; diese Zahl betrage ein Vielfaches der mindestens zu fordernden 30 Vergleichswohnungsmieten. Zudem seien auch in einem angemessenen Verhältnis die Daten von privaten Vermietern und städtischer Wohnungsbaugesellschaften erhoben worden. Das Gericht könne auf die “Orientierungshilfe” zur Spanneneinordnung zurückgreifen, die auf der Expertise von Fachleuten beruhe.

Die Kammer hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen; eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof wäre unzulässig.

„Die Entscheidung des Landgerichts Berlin stärkt den Berliner Mietspiegel 2017. Damit sollten Vermieter – insbesondere die Deutsche Wohnen – endlich anerkennen, dass sie mit Angriffen auf den Berliner Mietspiegel nicht mehr durchdringen“, sagte Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

„Das Landgericht Berlin hat sich ausführlich mit der Erstellung des Berliner Mietspiegels 2017 auseinandergesetzt und hat keine Zweifel an der hinreichenden Verlässlichkeit des Mietspiegels. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Amtsgerichte dem Landgericht Berlin folgen werden und so Rechtssicherheit für die Berliner Mieterinnen und Mieter eintritt. Der Berliner Mietspiegel 2017 ist ein wichtiges Instrument, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Berlin und seine Mieterinnen und Mieter brauchen ihn“, so Eupen.

Berlin, den 15.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 06/2018

Deutsche Wohnen erstattet Mietern im Falkenhagener Feld Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge

Die Deutsche Wohnen Management GmbH korrigiert ihre Nebenkostenabrechnung 2016 bezüglich der Position Sicherheitsdienst/Concierge und erteilt Gutschriften.

Öffentliche Aufforderung vom 24.01.2018

Mit Pressemitteilung 03/2018 vom 24.01.2018 hatten wir die Deutsche Wohnen Management GmbH öffentlich aufgefordert, ihre Nebenkostenabrechnung für das Abrechnunsjahr 2016 für die Objekte Böhmerwaldweg 1 – 11, Elmweg 1 – 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 – 12 gerade, Hainleiteweg 1 – 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 – 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 – 10, Steigerwaldstraße 1 – 19 ungerade, Westerwaldstraße 1, Westerwaldstraße 4 – 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22 unverzüglich zu überprüfen, diese hinsichtlich der Position Sicherheitsdienst/Concierge zu korrigieren und den betroffenen 1.234 Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen, da diese Objekte nicht mit Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge hätten belastet werden dürfen. Außerdem hatten wir die Deutsche Wohnen für AMV-Mitglieder, die in der betroffenen Wirtschaftseinheit wohnen, mit gesonderten Schreiben zur Korrektur aufgefordert.

Reaktion der Deutsche Wohnen

Nunmehr liegen uns diverse Antwortschreiben der Deutsche Wohnen vor, in denen es wie folgt heißt:

“Wir haben die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 nochmals geprüft und korrigieren diese hinsichtlich der Position

Sicherheitsdienst/Concierge. Wir schreiben dem Mieterkonto Ihres Mitglieds den Betrag in Höhe von … € gut. … Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.”

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die Deutsche Wohnen der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 zu überprüfen, diese hinsichtlich der Position Sicherheitsdienst/Concierge zu korrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Besonders erfreulich ist dabei, dass sich die Erstattung auf sämtliche Objekte bezieht, d. h. auch auf das Objekt Westerwaldstrasse 1, das als einziges tatsächlich über einen Sicherheitsdienst/Concierge verfügt”, ergänzte Eupen. „Wir hoffen, dass die Gutschrift nicht nur bei AMV-Mitgliedern, die von uns vertreten hierzu aufgefordert haben, erfolgt ist sondern bei allen betroffenen 1.234 Mietern der Wirtschaftseinheit. Anderenfalls läge eine nicht zu vertretende soziale Ungleichbehandlung vor, die moralisch verwerflich wäre”, schließt Eupen.

Berlin, den 05.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 05/2018

Zuhause im Alter – Tipps zum barrierefreien Wohnen 

28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“

Thema und Referent

Der 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. findet am 21.02.2018 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wird zu dem Thema „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten.

Die wichtigsten Fragen zum barrierefreien und altersgerechten Wohnen – Standfest im Badezimmer, Küchenarbeit leichter gemacht etc. – werden auf dem 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV ausführlich behandelt und besprochen werden.

Wohnung als Lebensmittelpunkt

Wohnen ist weit mehr als ein Dach über dem Kopf. Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Wohnen heißt, ein Zuhause zu haben. Mit steigendem Alter eines Menschen wächst die Bedeutung der Wohnung als Lebensmittelpunkt. Nahezu jeder Mensch möchte bis ins hohe Alter in seiner eigenen Wohnung und in seiner vertrauten Umgebung bleiben. Dafür lohnt sich ein Umbau, der die Wohnung barrierefrei oder zumindest barriereärmer macht.

Ist Ihre Wohnung altersgerecht?

Um möglichst lange in der persönlichen und vertrauten Umgebung bleiben zu können, ist es wichtig, dass Ihre Wohnung entsprechend ausgestattet, das Wohnumfeld bedarfsgerecht ist und bei Bedarf entsprechende Hilfen und soziale Netze im Umfeld verfügbar sind oder eventuell aufgebaut werden können.

Wie sieht es bei Ihnen aus? Ist der Zugang zu Ihrem Wohnhaus trittsicher? Ist Ihre Wohnung frei von Stolperfallen? Kommen Sie ohne Schwierigkeiten in Ihr Bad? Können Sie Ihre Dusche oder Badewanne bequem nutzen, auch wenn Ihre Bewegungsfreiheit schon etwas eingeschränkt ist?

Es sind meist Kleinigkeiten, die das Leben im Alter erschweren. Dies gilt gerade für Baulichkeiten in Ihrer Wohnung und Wohnumgebung. Die Abschaffung solcher Hürden und Hindernisse kommt vor allem Ihrer Lebensqualität zugute.

Standfest im Badezimmer

Die altersgerechte Gestaltung des Badezimmers trägt maßgeblich zu mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bei. Wenn Sie die Toilette, die Dusche oder die Badewanne nicht mehr mühelos nutzen können, können je nach Bedarf kleine und große Hilfsmittel eingesetzt werden.

Küchenarbeit leichter gemacht

Es muss nicht immer im Stehen gekocht werden. Wenn genug Platz vorhanden ist, lässt sich ein Teil der Arbeitsplatte tiefer montieren und durch Entfernen des Unterschrankes Beinfreiheit schaffen. Alternativ kann auch bereits eine Stehhilfe gute Dienste leisten.

Größere bauliche Maßnahmen gezielt planen

Manchmal werden kleine Maßnahmen nicht ausreichen, damit Sie weiterhin selbstständig in Ihrer Wohnung leben können. Bauliche Veränderungen können notwendig werden, weil Sie Stufen nicht mehr überwinden können oder das Bad nicht mehr selbstständig nutzen können. Ein leichter und sicherer Zugang zum Haus kann zum Beispiel durch eine angebaute Rampe ermöglicht werden. Innerhalb der Wohnung können mobile oder fest installierte Rampen die Bewegungsfreiheit verbessern und den Zugang in alle Räumlichkeiten ermöglichen. Wenn die baulichen Gegebenheiten es zulassen, kann ein Treppenlift eingebaut werden. Ist das Treppensteigen nicht mehr möglich und können keine Umbauten vorgenommen werden, helfen mobile Treppensteighilfen wie Treppenraupen und Treppenrollstühle. Durch Bodenerhöhungen oder den Anbau einer Zwischenstufe können hohe Schwellen zum Balkon überwunden und dessen Nutzung erleichtert werden.

Diese und andere Themen des altersgerechten Wohnens werden auf dem 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV besprochen werden.

E I N L A D U N G

  1. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

Wann: 21.02.2018, 19:30 Uhr

Wo: Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema: Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

Referent: Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

 

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher!

Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

 

Berlin, den 05.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 04/2018

AMV fordert Sachlichkeit und Besonnenheit beim Thema Milieuschutzgebiete in Spandau

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert alle Spandauer Politikerinnen und Politiker im Vorfeld der 1. Sitzung des Runden Tisches “Milieuschutzgebiete in Spandau” am 14.03.2018 zur Sachlichkeit und Besonnenheit auf. Hintergrund für diese Aufforderung ist die Pressemitteilung der SPD-Politikerin Bettina Domer vom 30.01.2018.

Zur Erinnerung:

Auf der 3. Kiezversammlung der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter im Falkenhagener Feld am 18.01.2018, die vom AMV organisiert und veranstaltet worden ist, wurde der Ruf nach Milieuschutzgebieten in Spandau laut. Auf Vorschlag von Bodo Byszio (Vorstandsvorsitzender Kreisverband Spandau Bündnis90/Die Grünen) vereinbarten daraufhin alle an der Versammlung teilnehmenden Spandauer Politikerinnen und Politiker, einen parteiübergreifenden Runden Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben zu rufen. Die 1. Sitzung des Runden Tisches ist für den 14.03.2018 terminiert. Die Einladungen wurden am 26.01.2018 verschickt.

Der Runde Tisch soll im Vorfeld von Initiativen und Anträgen in der Bezirksverordnetenversammlung dazu dienen, sich dem Thema parteiübergreifend anzunähern und eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln. Hiermit soll versucht werden, das wichtige Thema “Milieuschutz” vor einer parteipolitischen Auseinandersetzung in der BVV zu bewahren, bevor die Grundlagen, Möglichkeiten und Perspektiven erörtert wurden.

Pressemitteilung MdA Bettina Domer (SPD) am 30.01.2018

In ihrer Pressemitteilung vom 30.01.2018, die die Überschrift “Milieuschutz und mehr Sozialwohnungen in Spandau überfällig – Blockade der CDU, FDP und AfD zu Gunsten der Mieter*innen überwinden” trägt, äußerte sich MdA Bettina Domer wie folgt: „Der Milieuschutz in Spandau ist längst überfällig. Ich begrüße die Einrichtung des parteiübergreifenden Runden Tisches am 14. März sehr, denn wir brauchen endlich Entscheidungen im Bezirksamt vom Baustadtrat Frank Bewig (CDU), in welchen Gebieten wir einen Milieuschutz zuerst einrichten wollen, um Mietervertreibungen durch Luxussanierungen und Eigentumsumwandlungen zu verhindern. Unsere Spandauer Mieter*innen leiden unter den hohen Mieten. Zuletzt wurden in der Straßburger Straße 40 Mieter*innen nach einer Altbausanierung mit einer Mieterhöhung von 75% vertrieben – die Blockade gegen den Milieuschutz und den Neubau günstiger Sozialwohnungen des CDU Baustadtrats Frank Bewig muss gestoppt werden, bevor es zu spät ist. Nicht nur beim Milieuschutz werden wir gebremst, auch sorgt die CDU, gemeinsam mit der FDP und der AFD dafür, dass keine günstigen Sozialwohnungen in Spandau gebaut werden können. Zuletzt wurde im Dezember mit den Stimmen der Bezirksverordneten der CDU, FDP und der AFD ein Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung in der Spandauer BVV abgelehnt, der vorsah, bei jedem Wohnungsbauprojekt 30% bezahlbaren Wohnraum durch Sozialwohnungen zu schaffen – ich habe für diese mieterfeindliche Politik absolut kein Verständnis mehr.”

Kommentar des AMV

“Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es zwar ausdrücklich, dass sich mit MdA Bettina Domer nun eine SPD-Politikerin für Milieuschutzgebiete in Spandau lautstark einsetzt, ist jedoch über den Zeitpunkt sowie die Schärfe ihrer Erklärung überrascht und erachtet diese für die Spandauer Mieterinnen und Mieter als wenig hilfreich und sogar in der momentanen Situation für kontraproduktiv”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. “In der Vergangenheit war es nicht die Spandauer SPD, die vehement Milieuschutzgebiete für Spandau gefordert hat, sondern einzig die Spandauer Linke um ihren BVV-Fraktionsvorsitzenden Lars Leschewitz. So stellte die Linksfraktion am 20.02.2017 in der BVV Spandau den Antrag “Spandaus Kieze durch Milieuschutz erhalten – Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben” (Drucksache 0099/XX) und am 10.07.2017 den Antrag “Neustadt durch Milieuschutz erhalten – Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben” (Drucksache 0362/XX). BVV-Anträge der SPD-Fraktion in der BVV Spandau zu diesem Thema sucht man hingegen vergeblich”, so Eupen. “Jetzt wo ein parteiübergreifender Runder Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben gerufen ist, ist Sachlichkeit und Besonnenheit gefragt und nicht lautes Poltern. Anderenfalls ist das Ziel des Runden Tisches, eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln, bereits gefährdet, bevor der Runde Tisch überhaupt zum ersten Mal getagt hat”, äußerte Eupen. “Der AMV appeliert im Interesse der vor Verdrängung zu schützenden Spandauer Mieterinnen und Mieter an alle am Runden Tisch beteiligten Politikerinnen und Politiker, von Globalangriffen auf politische Kontrahenten vor der 1. Sizung des Runden Tisches abzusehen und konstruktiv in der Sache zu arbeiten”, schließt Eupen

Berlin, den 02.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 03/2018

Unberechtigte Umlage von Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge auf Mieter im Falkenhagener Feld

Fehler oder Abzocke, das ist hier die Frage. Die Deutsche Wohnen belastet diverse Mieter im Falkenhagener Feld mit Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge, die überhaupt keinen Sicherheitsdienst/Concierge haben!

Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat mit ihrer Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016, die die Mieterinnen und Mieter im November 2017 erhielten, erstmalig Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge auf 1.234 Mieterinnen und Mieter umgelegt, und zwar in Höhe von 43.680,84 €. Betroffen sind die Mieterinnen und Mieter in den Objekten Böhmerwaldweg 1 – 11, Elmweg 1 – 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 – 12 gerade, Hainleiteweg 1 – 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 – 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 – 10, Steigerwaldstraße 1 – 19 ungerade, Westerwaldstraße 1, Westerwaldstraße 4 – 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22. Bis auf das Objekt Westerwaldstraße 1 gibt es in den übrigen Häusern keinen Sicherheitsdienst/Concierge, so dass diese zu Unrecht mit Kosten belastet worden sind.

Pro m²-Wohnfläche werden von der Deutsche Wohnen 0,52 € (43.680,84 € Gesamtkosten : 83.948,46 m² Wohnfläche = 0,52 €/m²) auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, so dass sich bei einer 50 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 26,02 €, bei einer 75 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 39,03 € und bei einer 100 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 52,03 € ergeben, die nicht auf die Mieterinnen und Mieter der Objekte Böhmerwaldweg 1 – 11, Elmweg 1 – 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 – 12 gerade, Hainleiteweg 1 – 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 – 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 – 10, Steigerwaldstraße 1 – 19 ungerade, Westerwaldstraße 4 – 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22 hätten umgelegt werden dürfen, da diese Objekte nicht über einen Sicherheitsdienst/Concierge verfügen. Nur das Objekt Westerwaldstraße 1 hat einen Sicherheitsdienst/Concierge.

Auch die Mieterinnen und Mieter des Objektes Westerwaldstraße 1 hätten nach hiesiger Rechtsauffassung nicht mit den Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge belastet werden dürfen, da ein Sicherheitsdienst/Concierge aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort nicht erforderlich ist (vgl. BGH – VIII ZR 78/04, Beschluss vom 05.04.2005). Weder die Größe des Wohnhauses, noch die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, noch ein Bedürfnis der Mieter nach gesteigerter Sicherheit erfordern vorliegend einen Sicherheitsdienst/Concierge.

Kommentar des AMV

„Der AMV fordert die Deutsche Wohnen auf, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 unverzüglich zu überprüfen, diese hinsichtlich der Position Sicherheitsdienst/Concierge zukorrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Unabhängig von unserer öffentlichen Aufforderung sollten die Mieterinnen und Mieter sich sofort schriftlich an die Deutsche Wohnen wenden und den Betrag fürSicherheitsdienst/Concierge unter Fristsetzung zurückfordern”, rät Eupen. „Sollte sich die Deutsche Wohnen weigern, sollten sich die Mieterinnen und Mieter an einen Mieterverein oder an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, damit ihre Forderung durchgesetzt wird”, schließt Eupen.

Berlin, den 24.01.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV