Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – XI ZR 103/15 – Urteil vom 19.01.2016: Immobilien-Darlehen leichter auflösbar – BGH stoppt überhöhte Strafzahlungen!

Der Bundesgerichtshof macht es Bankkunden leichter, die ein Darlehen haben. Sie können ihre Verträge künftig einfacher vorzeitig kündigen. Überhöhte Strafzahlungen sind den Richtern zufolge dann unzulässig.

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-stoppt-zahlungen-vorzeitige-kuendigungen-101.html

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BGH – I ZR 65/14, Urteil vom 14.01.2016: Freunde finden

vzbv.de am 14.01.2016 – Wegweisendes BGH-Urteil: Facebooks Einladungs-E-Mails waren unlautere Werbung!

  • Import von Adressdaten über den Freundefinder, den Facebook 2010 verwendet hat, verstößt gegen Verbraucherrechte.
  • Der vzbv hat außerdem ein Ordnungsgeld gegen Facebook beantragt, da die IP-Lizenz-Klausel in den AGB aus Sicht des Verbands nicht ausreichend angepasst wurde.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/wegweisendes-bgh-urteil-facebooks-einladungs-e-mails-waren-unlautere-werbung

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Landgericht Berlin – 20 O 172/15, Urteil vom 17.12.2015: Eltern einer minderjährig Verstorbenen haben Anspruch auf Zugang zu deren Facebook-Account!

Die Zivilkammer 20 des Landgerichts hat mit einem Urteil vom 17. Dezember 2015 entschieden, dass die Eltern einer minderjährig Verstorbenen als deren Erben von Facebook die Zugangsdaten zu dem Benutzerkonto herausverlangen können.

http://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.431037.php

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil der 11. Kammer vom 4. Januar 2016 (VG 11 K 132.15) – Berliner Allee in Weißensee: Anwohner erzwingt Tempo 30!

Pressemitteilung Nr. 1/16 vom 04.01.2016: Anwohner können im Einzelfall die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen verlangen, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20160104.1325.402882.html

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Bundesgerichtshof verbietet “HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER”-Werbung von Teekanne
Bundesgerichtshof (BGH – I ZR 45/13, Urteil vom 02.12.2015): Himbeer-Vanille-Abenteuer II

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat abschließend in einem Rechtstreit über die Irreführung von Verbrauchern durch die Produktaufmachung eines Früchtetees entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und das Urteil des Landgerichts wiederhergestellt. Er hat angenommen, dass das Publikum durch die hervorgehobenen Angaben “HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER” und die Abbildungen von Vanilleblüten und Himbeeren zu der Annahme veranlasst wird, in dem Tee seien Bestandteile oder Aromen von Vanille und Himbeeren enthalten. Zwar lesen Verbraucher, die sich in ihrer Kauf-entscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, das Verzeichnis der Zutaten. Der Umstand, dass dieses Verzeichnis auf der Verpackung des Tees angebracht ist, kann jedoch für sich allein nicht ausschließen, dass die Etikettierung des Erzeugnisses und die Art und Weise, in der sie erfolgt, die Käufer irreführen. Die Etikettierung umfasst alle Angaben, Kennzeichnungen, Hersteller­ und Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen, die sich auf ein Lebensmittel beziehen und auf dessen Verpackung angebracht sind. Wenn die Etikettierung eines Lebensmittels und die Art und Weise, in der sie erfolgt, insgesamt den Eindruck entstehen lassen, dass das Lebensmittel eine Zutat enthält, die tatsächlich nicht vorhanden ist, ist eine Etikettierung geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen. Danach sind die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung des Früchtetees insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein normal informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann. Das ist vorliegend aufgrund der in den Vordergrund gestellten Angaben auf der Verpackung der Fall, die auf das Vorhandensein von Vanille- und Himbeerbestandteilen im Tee hinweisen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=72999&pos=1&anz=199

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Landgericht Berlin – 18 S 183/15, Urteil vom 02.12.2015 – Berufung gegen das „Mietspiegel-Urteil“ des Amtsgerichts Charlottenburg zurückgewiesen (PM 57/2105)!

Die Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin hat am 02.12.2015 die Berufung der Mieter gegen das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.05.2015 zum Mietspiegel 2013 (vgl. zum Sachverhalt die Pressemitteilungen Nr. 22/2015 und 55/2015) zurückgewiesen.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20151202.1510.402781.html

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Haufe.de am 24.11.2015: 18 Katzen in der Wohnung sind zu viel!

Amtsgericht Augsburg (AG Augsburg – 71 C 1264/15, Urteil v. 31.7.2015) – Hält der Mieter in einer 100-Quadratmeter-Wohnung 18 Katzen, überschreitet dies den vertragsgemäßen Gebrauch, so dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/18-katzen-in-der-wohnung-sind-zu-viel_258_329442.html

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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 19.11.2015 – Stromkunden: Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhungen durch Abgaben und Steuern!

Wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen, muss dem Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt werden. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 22.10.2015, Aktenzeichen 14d O 4/15, nicht rechtskräftig) hat aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden, dass das gesetzliche Sonderkündigungsrecht in diesem Fall nicht ausgeschlossen sein darf. Eine gegenteilige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromio GmbH haben die Richter für unwirksam erklärt.

http://www.vz-nrw.de/stromkunden–sonderkuendigungsrecht-auch-bei-erhoehungen-durch-abgaben-und-steuern

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rp-online am 19.11.2015: Karlsruhe – Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Mietern!

Die Richter legen fest: Mieterhöhungen haben “auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche” zu erfolgen.

http://www.rp-online.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-staerkt-rechte-von-mietern-aid-1.5570515

Anmerkung: Der AMV hat hierzu am 18.11.2015 seine Pressemitteilung 68/2015 “Grundsatz-Urteil zum Mietrecht: Abkehr des BGH bei Mieterhöhungen von bisheriger Rechtsprechung bei Wohnflächenabweichung!” veröffentlicht.

“Zwar begrüßt der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. die Entscheidung des BGH aus rein dogmatischer Sicht, da sich die ortsübliche Vergleichsmiete nur aus den tatsächlichen Begebenheiten, hier der Wohnungsgröße, und nicht aus fälschlicherweise fiktiv angenommenen Umständen ergeben kann, jedoch wird die Abkehr des BGH von seiner bisherigen pragmatischen 10 % – Rechtsprechung in der Praxis zu vermehrten Rechtsstreitigkeiten führen und das nicht nur bei Mieterhöhungen, sondern auch bei Mietminderungen wegen Wohnflächenabweichungen sowie bei der Höhe der Betriebskosten bei Wohnflächenabweichungen,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Da sich die nunmehrige Entscheidung des BGH ausschließlich auf Mieterhöhungen bei Wohnflächenabweichungen beschränkt und keine Aussagen zu den Problembereichen Mietminderungen wegen Wohnflächenabweichungen sowie Höhe der Betriebskosten bei Wohnflächenabweichungen trifft, wird es in Zukunft in der Instanzenrechtsprechung zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen und damit zu einer Verunsicherung kommen,” meint Piper. “Um dies zu verhindern, ist der Bundesgesetzgeber gefordert, unverzüglich zu handeln und mit eindeutigen gesetzlichen Regelungen für Rechtsklarheit zu sorgen,” fordert Piper.https://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-682015/1650265425247925

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Immobilien Zeitung am 16.11.2015: Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 247/14, Urteil vom 07.10.2015) – Mieter in der Pflicht bei der Stellung eines Nachmieters!

Ein Mieter, der einen Nachmieter stellen darf, um vorzeitig aus dem Mietvertrag für seine Wohnung rauszukommen, muss dafür sorgen, dass der Vermieter alle notwendigen Unterlagen und Informationen zum möglichen Nachfolger erhält. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil vom 7. Oktober 2015 klargestellt (Az. VIII ZR 247/14).

http://www.immobilien-zeitung.de/1000028679/mieter-in-pflicht-bei-stellung-nachmieters