Archiv der Kategorie: Gesetzesvorhaben

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

NOZ am 07.07.2015: „Heuschreckensteuer“ geplant!

Bremen: Rot-Grün will Immobilienspekulanten abschrecken!

Die rot-grüne Koalition in Bremen möchte eine „Heuschreckensteuer“ einführen, um den Grunderwerb durch Immobilienspekulanten „stark zu beschneiden“. So steht es in der jetzt bekannt gewordenen Endfassung der Koalitionsvereinbarung für die neue Wahlperiode nach der jüngsten Bürgerschaftswahl.

Demnach sollen Finanzinvestoren oder Immobilienkonzerne, die an der Weser größere Wohnungsbestände aufkaufen, statt bisher 5,5 Prozent Grunderwerbssteuer künftig 19 Prozent zahlen. Ab welcher Menge von Wohnungen der Zuschlag fällig wird, ist noch offen. Denkbar seien hundert zusammenhängende Wohneinheiten pro Jahr, vielleicht aber auch 50 oder 150, …

http://www.noz.de/lokales-dk/bremen/artikel/593323/bremen-rot-grun-will-immobilienspekulanten-abschrecken

Der AMV verweist hierzu auf seine Pressemitteilung 42/2015 vom 09.07.2015 –  “Heuschreckensteuer” in Berlin für Portfoliokäufer? (abrufbar unterhttps://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-422015/1610185069255961):

“Schaut man sich allein das “Schicksal” der fast 2.800 ehemaligen Wohneinheiten der GSW in der Großsiedlung Heerstraße an, die keine 18 Monate nach Übernahme der GSW durch die Deutsche Wohnen AG bereits an die in Berlin-Schöneberg ansässige ADO Properties respektive die ADO Immobilien Management GmbH weiter veräußert wurden, so zeigt sich, dass auch in Berlin über eine “Heuschreckensteuer” nachgedacht werden sollte,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Viele Großsiedlungen in Berlin sind unter Instandhaltungsgesichtspunkten in keinem guten Zustand und bieten sich als Spekulationsobjekte für “Heuschrecken”, denen es ausschließlich um Gewinnabschöpfung und nicht um Werterhaltung geht, an, sodass Handlungsbedarf im Interesse der Mieterinnen und Mieter besteht,”ergänzt Piper. “Eine Heuschreckenspekulationssteuer würde helfen, das Monopoly der Heuschrecken auf dem Berliner Immobilienmarkt uninteressant zu machen und somit die Mieterinnen und Mieter schützen,” meint Piper.

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Verordnung über das Verbot des Bettelns mit Beteiligung von Kindern!

Der Berliner Senat verbietet das Betteln in Begleitung von Kindern und durch Kinder, um Kinder effektiver vor einem Missbrauch zum Betteln zu schützen. Am 23.06.2015 hat der Senat dazu einer Vorlage von Innensenator Frank Henkel zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung zugestimmt. Diese sieht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 500 Euro vor.

Als Kinder sind in der Rechtsverordnung Personen definiert, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Verordnung stützt sich auf die § 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.

Die Verordnung wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.333565.php

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Das Land Brandenburg hebt die Grunderwerbsteuer deutlich an. Ab 1.7.2015 beträgt diese 6,5 Prozent!

Mit dem erhöhten Steuersatz liegt Brandenburg mit Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein, die ebenfalls 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer erheben, bundesweit am höchsten.

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/grunderwerbsteuer-in-brandenburg-steigt_84342_307634.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Berliner Senat vom 16.06.2015: Neue AV-Wohnen endgültig beschlossen!

Der Senat hat am 16.06.2015 auf Vorlage des Senators für Gesundheit und Soziales Mario Czaja die Neufassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) endgültig beschlossen.

Sozialsenator Mario Czaja: „Mit der heute beschlossenen neuen AV-Wohnen konnten wir den eben erschienen Berliner Mietspiegel 2015 berücksichtigen. Damit enthalten die Richtwerte für angemessene Mieten noch einmal höhere Nettokaltmieten und höhrere Betriebskosten pro qm als in der im März 2015 vorgelegten Fassung. Diese beruhte auf dem Mietspiegel 2013. Die Richtwerte liegen nun im Schnitt um rund 4 % höher als in der März-Fassung. Den Mietsteigerungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt wird nun auch für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen Rechnung getragen. Damit geht der Senat einen weiteren wichtigen Schritt, um die sozialen Strukturen in den Stadtgebieten zu erhalten und ärmere Berlinerinnen und Berliner nicht an die Stadtränder zu verdrängen.“

Die Neufassung der AV-Wohnen wird voraussichtlich nach der Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin ab 1. Juli 2015 in Kraft treten.

http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.330534.php

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FAZ am 28.05.2015: EU-Richtlinie – Mehr Schutz bei Online-Reisen!

Wer eine Pauschalreise online bucht, dürfen sich auf einen besseren Rechtsschutz durch den Gesetzgeber freuen. Der EU-Ministerrat hat sich auf eine neue Richtlinie geeinigt, die die Position der Urlauber stärkt.

Reisende können sich nach Angaben des Verbraucherministeriums auf mehr Rechtsschutz bei Pauschalreisen einstellen. Die neue EU-Richtlinie, über die am 28.05.2015 im EU-Ministerrat eine Einigung erzielt wurde, stärke die Position der Verbraucher „insbesondere bei Online-Buchungen“, sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Gerd Billen, in Brüssel. Nach der Einigung im Kreis der Mitgliedstaaten muss nun noch das Europaparlament zustimmen.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/mehr-rechtsschutz-bei-online-pauschalreisen-fuer-urlauber-13616283.html

 

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Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung

Am 27. Mai hat die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung beschlossen. Künftig können Verbraucher und Unternehmer dann für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.

„Durch den Ausbau der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten werden sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer neue niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung geschaffen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas nach dem Beschluss.
Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten, etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen, in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen, eine Schlichtung zu erreichen. Häufig führe die Schlichtung dann zügig zu einer einvernehmlichen Lösung und erspare den Beteiligten damit den Weg zu den Gerichten, so Maas weiter.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150527_ADR-Richtlinie.html?nn=3433226

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Umstrittenes Gesetz zur Tarifeinheit am 22.05.2015 im Bundestag beschlossen!

Union und SPD haben das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Bei der Abstimmung gab es aber auch Gegenstimmen aus der Koalition. Das Gesetz kann voraussichtlich im Juli in Kraft treten.

Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten, soll im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten.

Den Bundesrat soll das Gesetz am 12. Juni passieren. Da eine Mehrheit in der Länderkammer nicht erforderlich ist, dürften die Regelungen im Monat darauf in Kraft treten.

http://www.heute.de/bundestag-stimmt-ueber-umstrittenes-gesetz-zur-tarifeinheit-ab-38563740.html

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Verbraucherschutz im Grauen Kapitalmarkt wird gestärkt!

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen. Mit den neuen Regelungen werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten geschützt. Das gemeinsam von dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetz sieht mehr und aktuellere Informationen für Anleger sowie Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor und stärkt die Staatsaufsicht über den Finanzmarkt.

„Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz legen wir unseriösen Anbietern das Handwerk. Das schafft mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch mehr Vertrauen im Finanzmarkt.“, so Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150423-Kleinanlegerschutzgesetz.html?nn=3433226

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Mietpreisbremse: Gesetz gilt ab Juni!

Das Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen tritt am 1.6.2015 in Kraft.

Jetzt ist es amtlich: Ab Juni gelten die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbremse. Das Gesetz, das auch die Einführung des Bestellerprinzips für Maklerleistungen enthält, wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

http://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/mietpreisbremse-und-bestellerprinzip-gelten-ab-juni_84342_301920.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Heiko Maas im Morgenmagazin zur Vorratsdatenspeicherung: “Keine Massenüberwachung”!

“Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu bewahren, legen wir klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vor“, betonte Heiko Maas. „Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs halten wir ein.“

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2384824/Maas-Keine-Massenueberwachung#/beitrag/video/2384824/Maas-Keine-Massenueberwachung