Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Süddeutsche Zeitung am 19.10.2017: Mieterbefragungen – Fühlen Sie sich bei uns wohl?

Umfragen bei Bewohnern sind für Verbraucherschützer vor allem ein Mittel der Imagepflege. Unternehmen hingegen erhoffen sich davon neue Erkenntnisse. Zum Beispiel über Stimmung und Raumbedarf.

Die Mieter des Konzerns Deutsche Wohnen erhielten vor einiger Zeit eine besondere Einladung. Die Gesellschaft bat sie, an einer Mieterbefragung teilzunehmen und lockte gleichzeitig mit einem Gewinnspiel und Einkaufsgutscheinen. “Wir wollten, dass sich möglichst viele Mieter an der Umfrage beteiligen”, begründet Sprecherin Manuela Damianakis den monetären Anreiz. Die Rückläufe seien auch durchaus zufriedenstellend, ergänzt sie. Die Aktion stieß allerdings nicht nur auf positive Resonanz. So fühlten sich einige Bewohner verunsichert, als sie die Fragen lasen und wandten sich an den Berliner Mieterverein. Die Skepsis einiger Mieter erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, folgendermaßen: “Der Fragebogen ist eigentlich nicht problematisch. Manche Mieter sind allerdings nach Mieterhöhungen und wegen des Datenschutzes generell beunruhigt.”

http://www.sueddeutsche.de/geld/mieterbefragungen-fuehlen-sie-sich-bei-uns-wohl-1.3713792

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Stiftung Warentest am 16.10.2017 – Mietrecht: Wann der Vermieter in die Wohnung darf

Wer eine Wohnung gemietet hat, besitzt das Hausrecht. Will der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter die Wohnung betreten, muss er das sachlich begründen und sogar schriftlich ankündigen. Erlaubt ist zum Beispiel, dass der Vermieter Hand­werker schickt. test.de erklärt, in welchen Fällen der Vermieter sonst noch in die Wohnung darf.

https://www.test.de/Mietrecht-Wann-der-Vermieter-in-die-Wohnung-darf-5241274-0/

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

focus.de am 13.10.2017: Renovieren, Putzen, Schlüsselübergabe – Diese sieben Fehler sollten Mieter bei der Wohnungsübergabe vermeiden

Vermieter nutzen Wohnungsübergaben oft, um noch günstig die Wände gestrichen oder das Parkett geschliffen zu bekommen. Aber Achtung: Mieter müssen sich nicht alles gefallen lassen! FOCUS Online zeigt sieben Fallen und wie Sie richtig reagieren.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/rechte_und_pflichten/renovieren-putzen-schluesseluebergabe-diese-sieben-fehler-sollten-mieter-bei-der-wohnungsuebergabe-vermeiden_id_5228064.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-wissen&fbc=facebook-focus-online-wissen&ts=201710152209

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promietrecht.de: Unberechtigte Abmahnung – Können Mieter den Widerruf verlangen?

Bei einer erheblichen Pflichtverletzung kann der Mietvertrag gekündigt werden. Oftmals verlangen die Gerichte, dass vor einer Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Dies soll – gerade bei nicht so schweren Pflichtverletzungen – dem anderen Vertragsteil (Mieter) klar machen, dass eine bestimmte Verhaltensweise als Pflichtverletzung angesehen wird und bei Wiederholung zur Kündigung führt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann der Mieter die Entfernung einer Abmahnung oder einen Widerruf nicht verlangen. Die Abmahnung verschaffe dem Vermieter keinen Beweisvorteil. Wenn er wegen eines abgemahnten Grundes den Mietvertrag später kündigt, müsse er auch das früher abgemahnte Verhalten beweisen.

https://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Vertragsverletzung/Abmahnung/Gegendarstellung/Unberechtigte-Abmahnung-Koennen-Mieter-den-Widerruf-verlangen-E1861.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Süddeutsche Zeitung am 05.10.2017: Mietrecht – Schummeln erlaubt

Die Höhe der Miete richtet sich in der Regel nach der Größe der Wohnung. Was aber zählt bei der Flächenberechnung alles mit? Und was tun, wenn die Angaben nicht stimmen?

http://www.sueddeutsche.de/geld/mietrecht-schummeln-erlaubt-1.3695389

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

anwalt.de am 27.09.2017: Den Partner aus der Wohnung werfen – wann darf man das?

Nicht verheiratete Paare, die zusammenleben, gibt es immer öfter. Geht die Beziehung auseinander, muss einer raus aus der Wohnung. Wie schaut’s dann aus? Wer hat ein Recht darauf, in der Wohnung zu bleiben? Die Freundin oder der Freund beziehungsweise dann die Ex-Freundin oder der Ex-Freund?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/den-partner-aus-der-wohnung-werfen-wann-darf-man-das_116892.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


focus.de am 28.09.2017: Ein Immobilienkauf ist häufig günstiger als die Miete

Mehr als die Hälfte der Deutschen lebt in einer Mietwohnung. Dabei könnten sich durchaus ein größerer Teil von ihnen einen Wohnungskauf leisten. Der Käufer muss es nur einmal richtig für sich durchrechnen.

Beispielrechnung für Berlin

Am 26. September dieses Jahres hatte das Immobilienportal Immobilienscout24 insgesamt 17 bezugsfreie Eigentumswohnungen in Berlin im Angebot, die zwischen 45 und 55 Quadratmeter groß sind und maximal 100.000 Euro kosten. Gesucht wurde in einem Radius von 20 Kilometern um das Stadtzentrum. Wenn man eine solche Wohnungzu 100 Prozent finanziert, betragen die Zinskosten bei einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent 170 Euro im Monat.

Hinzu kommen zwei Prozent Tilgung, das sind weitere 170 Euro im Monat. Damit beträgt die monatliche Rate, die an die Bank zu richten ist, 340 Euro. Als Eigentümer hat man noch weitere Kosten, die Mieter nicht haben: die WEG-Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Wir rechnen mit 55 Euro im Monat und kommen nun auf 395 Euro. Betriebskosten wie Wasser und Heizung kommen noch hinzu, betreffen Eigentümer und Mieter aber gleichermaßen.

Das Problem sind die Kaufnebenkosten

Trotzdem wird diese Chance vielfach nicht ergriffen. Für viele Haushalte ist das notwendige Eigenkapital der Knackpunkt. Selbst wenn eine Wohnimmobilie zu 100 Prozent finanziert wird – besser wäre natürlich ein geringerer Finanzierungsanteil – müssen Käufer immer noch die Kaufnebenkosten aufbringen. Diese können nämlich in der Regel nicht mit einem Immobiliendarlehen finanziert werden. Und die Kaufnebenkosten können beträchtlich sein. Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision summieren sich beispielsweise in Berlin auf gut 15 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 200.000 Euro sind das 30.000 Euro, die Käufer zusätzlich aufbringen müssen und die nicht finanziert werden können.

http://www.focus.de/immobilien/experten/baufinanzierung-ein-immobilienkauf-ist-haeufig-guenstiger-als-die-miete_id_7652360.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Baufreiheit in Mietwohnungen – Platz für Handwerker schaffen

Wenn der Vermieter Arbeiten in Ihrer Wohnung durchführen will, dies nicht ohne das Wegräumen von Möbeln, Sachen möglich ist, dann stellt sich die Frage, wer die sogenannte Baufreiheit, Platz für Handwerker, schaffen muss. Und: Was ist mit den Kosten, die deswegen entstehen? Baufreiheit – Mietern steht für Aufwendungen, Auslagen Kostenerstattung zu.

Für Aufwendungen, die Mietern im Rahmen der Schaffung der Baufreiheit und auch im Rahmen der Ausführung späterer Arbeiten entstehen, kann der Mieter Aufwendungsersatz vom Vermieter verlangen.
Mieter müssen keine Baufreiheit, Platz für auszuführende Arbeiten von Handwerkern schaffen

https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Bauarbeiten/Baufreiheit-in-Mietwohnungen-Platz-fuer-Handwerker-schaffen-E3057.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Hausmeister – welche Kosten sind Betriebskosten des Mieters?

Meist sind die Kosten des Hausmeisters vom Mieter als Betriebskosten zu tragen, weil eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag dies regelt. Trotzdem gibt es immer wieder Ärger um diese Betriebskosten.

Durch welche Tätigkeit entstehen umlegbare Betriebskosten für einen Hausmeister?

Hausmeistertätigkeiten, die z.B. als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können:

  • Reinigung von Treppenhaus, Kellergängen und Hof,
  • Kontrolle des freien Durchgangs der Flucht- und Rettungswege,
  • Winterdienst,
  • Bedienung und Kontrolle der Heizung,
  • Gartenpflege,
  • Kontrolle des Fahrstuhls,
  • Kontrolle eines Gemeinschaftskellers,
  • Kontrolle Müllstandsflächen.
Hinweis: Das gilt natürlich nur, soweit diese Tätigkeiten nicht schon als Fremdleistungen separat berechnet werden.

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Hauswart/Hausmeister-welche-Kosten-sind-Betriebskosten-des-Mieters-E2080.htm