Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Mieterbewerbungsmappe

immobilienscout24.de – Wohnungsbesichtigung: Die perfekte Bewerbung!

In Großstädten sind Mietwohnungen knapp und heiß begehrt. 30 und mehr Teilnehmer an Besichtigungsterminen sind keine Seltenheit. Wer mit einer vollständigen Bewerbungsmappe erscheint, kann seine Chancen auf die Wunschwohnung erhöhen.

Was in die Bewerbungsmappe gehört:

-Bewerbungsschreiben

-Lebenslauf

-Einkommensnachweis

-SCHUFA-Auskunft

-Mietzahlungsbestätigung

http://www.immobilienscout24.de/ratgeber/wohnungsbewerbung.html

 

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

fr-online.de am 22.09.2015: Streichen, Putzen – Was Mieter vor dem Auszug erledigen müssen!

Wer aus einer Mietwohnung auszieht, muss die vier Wände wieder auf Vordermann bringen. Aber wie viel muss wirklich gestrichen, geputzt und renoviert werden? Mieterschützer klären über die Rechte und Pflichten auf. …

http://www.fr-online.de/recht/streichen–putzen-was-mieter-vor-dem-auszug-erledigen-muessen,21157310,31871890.html?dmcid=sm_fb

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immoelt.de am 10.09.2015 – Haustierhaltung: Was erlaubt und was verboten ist!

Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, dürfen Mieter Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Hunde- und Katzenhaltung bedarf allerdings der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/tipps-fuer-mieter/artikel/artikel/haustierhaltung-was-erlaubt-und-was-verboten-ist.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

promietrecht.de: Übergabeprotokoll bei Rückgabe der Wohnung!

Bei Rückgabe der Wohnung kann der Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Bei der endgültigen Übergabe ist grundsätzlich davon abzuraten, dass Sie ein Übergabeprotokoll unterschreiben, wenn Sie sich unsicher sind. Besonders immer dann, wenn der Vermieter wünscht, dass noch bestimmte Renovierungsarbeiten ausgeführt werden sollen, Sie diese Forderung nicht nachvollziehen können. Unterschreiben Sie trotzdem und der Vermieter auch, so kann daraus abgeleitet werden, dass Sie der Ausführung der aufgeführten Arbeiten zugestimmt haben. Sie sind nicht verpflichtet, eine Unterschrift zu leisten.

Übergabe der Wohnungsschlüssel bei Rückgabe der Wohnung

  • Falls in dem Übergabetermin auch die Schlüssel übergeben werden, achten Sie darauf, dass die Rückgabe der Schlüssel separat quittiert wird. Vorsorglich können Sie eine solche Quittung schon vorbereitet haben.
Hinweis:

Es kann sinnvoll sein, wenn an der Übergabe der Wohnung außer Ihnen und der Vermieterseite für Sie auch ein Zeuge / eine Zeugin teilnimmt, damit Sie notfalls beweisen können, was besprochen wird bzw. wurde.

http://www.promietrecht.de/Rueckgabe-der-Wohnung/Uebergabeprotokoll/Uebergabeprotokoll-bei-Rueckgabe-der-Wohnung-E1773.htm

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

promietrecht.de: Vorbereitung der Wohnungsrückgabe mit Vorabnahmeprotokoll!

Zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe kann es sich empfehlen, dass eine sogenannte “Vorabnahme” mit dem Vermieter gemacht wird. In einem Vorabnahmeprotokoll kann vereinbart werden, welche Arbeiten bis zum Tag der Wohnungsrückgabe gemacht werden sollen.

Tipp:

Ob die Renovierungspflicht für Sie gemäß Ihrem Mietvertrag überhaupt besteht, sollten Sie noch vor dem Termin einer Vorabnahme durch fachkundige Beratung prüfen lassen. In den letzten Jahren gab es einige Urteile des Bundesgerichtshofs, worin Klauseln für ungültig, unwirksam erklärt wurden.

Bei der Vorabnahme in einer bewohnten Wohnung müssen Sie bedenken, dass hinter Schränken und Einbaumöbeln sich nach dem Abbau Farbunterschiede an der Wand zeigen können, die eine Renovierungspflicht an diesen Wänden auslösen kann.

Läuft alles glatt, und ist man sich einig, dann wird die Erstellung des abschließenden Übergabeprotokolls bei der Wohnungsrückgabe an den Vermieter häufig sehr vereinfacht, wenn die in einem Vorabnahmetermin besprochenen Arbeiten durchgeführt wurden.

http://www.promietrecht.de/Rueckgabe-der-Wohnung/Uebergabeprotokoll/Vorbereitung-der-Wohnungsrueckgabe-mit-Vorabnahmeprotokoll-E1858.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

tz.de am 15.09.2015 – So heizen Sie richtig und kostensparend:

1. Die meisten Menschen fühlen sich bei Innenraumtemperaturen von 19 bis 22 Grad wohl. Aber für das Wohligkeitsgefühl ist nicht nur die Lufttemperatur, sondern auch die Strahlungswärme der Wände verantwortlich. Der Mieterverein rät deshalb, die Heizung nie vollständig abzudrehen und die Wohnung nie ganz abkühlen zu lassen. Denn das Hochheizen zu einer wieder angenehmen Temperatur braucht dann lange und erhöht die Heizkosten.

2. Lassen Sie die Heizkörper auch nachts oder bei Abwesenheit auf einer niedrigen Stufe laufen. Dann können Sie die Heizung einfach wieder hochdrehen, wenn Sie da sind. So kühlen die Wände nie ganz aus und geben stets behagliche Strahlungswärme ab.

3. Damit die Heizkörper ihre optimale Leistung bringen können, sollten sie frei stehen und nicht von Möbeln oder Vorhängen verdeckt sein. Damit ein Luftaustausch möglich ist, sollten Möbel nicht direkt an den Wänden aufgestellt werden, sondern mit fünf Zentimetern Abstand.

4. Um die Luftfeuchtigkeit in den Räumen unter Kontrolle zu bekommen und so Schimmel zu verhindern, ist es wichtig, für Luftaustausch zu sorgen. Mehrmals am Tag sollte deshalb stoßgelüftet werden. Am besten, Sie öffnen gleichzeitig alle Fenster und sorgen für Durchzug. Je wärmer es draußen ist, desto länger muss gelüftet werden. Als Faustregel gilt, dass bei Temperaturen um den Minuspunkt die Fenster mehrmals am Tag fünf Minuten offenstehen sollten.

5. Je kälter Innenräume sind, umso mehr Kondenswasser bildet sich bei hoher Luftfeuchtigkeit. Deshalb müssen kalte Räume besonders häufig gelüftet werden.

6. Wichtig ist es auch, die selbst geschaffene Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. Deshalb sollte Wäsche möglichst nicht in der Wohnung getrocknet werden – und wenn doch, dann muss zusätzlich gelüftet werden. Nach dem Aufstehen sollte ebenfalls sofort gelüftet werden. Das vertreibt die Feuchtigkeit, die sich über die Atmung nachts in der Luft und an Wänden und Möbeln angesammelt hat.

http://www.tz.de/leben/wohnen/heizkosten-sparen-die-besten-tipps-5526758.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 10.09.2015: Trotz Mietpreisbremse: Wohnen wird teurer!

In einigen deutschen Städten gilt seit einigen Wochen die Mietpreisbremse. Trotzdem sind vielerorts die Mieten im August gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Auswertung von immowelt.de. In fünf von zehn Städten sind die Mieten aktuell teurer als vor Einführung der Mietpreisbremse.

Beispiel Berlin: Im Mai 2015, also dem letzten Monat ohne Mietpreisbremse, mussten Neumieter im Median* 9,10 Euro für den Quadratmeter zahlen. In den Folgemonaten Juni und Juli waren die Mieten zwar leicht rückläufig, stiegen aber im August wieder. Aktuell zahlen Mieter nun sieben Prozent mehr als noch im Mai: Mit einer Kaltmiete von 9,40 Euro pro Quadratmeter haben die Mieten in Berlin drei Monate nach Einführung der Mietpreisbremse sogar einen vorläufigen Jahreshöchststand erreicht.

Die Mieten in den zehn untersuchten Städten im Überblick: 

Stadt Mai Juni Juli August
Berlin 9,30 Euro 9 Euro 8,80 Euro 9,40 Euro
Bonn 9,10 Euro 9,10 Euro 9,10 Euro 8,90 Euro
Düsseldorf 9,40 Euro 9,50 Euro 9,40 Euro 9,60 Euro
Erlangen 9,60 Euro 9,80 Euro 9,90 Euro 10 Euro
Hamburg 11,40 Euro 11,20 Euro 11,10 Euro 10,90 Euro
Ingolstadt 10 Euro 10,40 Euro 10,60 Euro 10,90 Euro
Köln 10,50 Euro 10,60 Euro 10,20 Euro 10,10 Euro
München 15,50 Euro 15,90 Euro 15,60 Euro 15,50 Euro
Nürnberg 8,60 Euro 8,70 Euro 8,60 Euro 8,90 Euro
Würzburg 9,70 Euro 10,60 Euro 9,70 Euro 9,70 Euro

* Untersucht wurden die Angebotspreise von rund 63.100 Mietwohnungen in 10 exemplarischen Städten, in denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde. Die Preise geben den Median der Kaltmieten bei neu zu vermietenden Wohnungen (Neu- und Bestandsbauten) wieder, die zwischen Januar und August 2015 auf immowelt.de angeboten wurden. Der Median ist der mittlere Wert der Angebotspreise.

http://news.immowelt.de/mietpreise/artikel/3113-trotz-mietpreisbremse-wohnen-wird-teurer.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Der Tagesspiegel am 08.09.2015: Schutz vor Einbrechern durch Abschließen!

Sollen Haustüren nach 22 Uhr zum Schutz vor Einbrechern zugesperrt werden? Die Ansichten dazu gehen auseinander. Das Abschließen behindert bei Feuer den Fluchtweg, warnt die Feuerwehr.

Wer kennt es nicht, das Schild im Hausflur mit der Aufschrift „Bitte nach 22 Uhr die Tür abschließen“? Speziell in Mietshäusern, die keine Türschließanlage („Summer“) haben, ist das häufig gang und gäbe. Das Landgericht Frankfurt am Main hat nun gegen das Abschließen entschieden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Verweis auf die „Neue Juristische Wochenschrift“. Eine verschlossene Haustür behindere den Fluchtweg und könne die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit sei aber wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner, so das Gericht.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/kriminalitaet-in-berlin-schutz-vor-einbrechern-durch-abschliessen/12294234.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Morgenpost am 10.09.2015: Mieter müssen in ihrer Wohnung nicht frieren!

Mindesttemperatur gilt auch außerhalb von Heizperioden.

“Mieter haben während der üblichen Tagesstunden von 6 bis 23 beziehungsweise 24 Uhr Anspruch auf eine warme Wohnung”, sagt Mieterbundsprecher Ulrich Ropertz. Warm bedeutet mehreren Gerichtsurteilen zufolge 20 Grad Celsius in Wohn-, Schlafzimmer und Küche sowie 22 Grad in Bad und Dusche. Lediglich im Flur sei eine Raumtemperatur von 15 Grad ausreichend. Zur Nachtzeit dürfen diese Werte um bis zu drei Grad unterschritten werden. Wenn im Mietvertrag stehe, dass die Heizung außerhalb der Heizperiode nicht betrieben werden müsse, sei diese Klausel unwirksam, so Ropertz weiter. “Beträgt die Zimmertemperatur tagsüber nur noch 18 Grad Celsius oder noch weniger, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden, egal, was im Mietvertrag steht.”

http://www.morgenpost.de/web-wissen/article205660859/Mieter-muessen-in-ihrer-Wohnung-nicht-frieren.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Gesundheitsrisiko – Asbest in Haus und Wohnung!

Bis weit in die 1980er Jahre wurden in vielen Häusern und Wohnungen Materialien verwendet, die Asbest enthalten. Werden in Haus oder Wohnung Asbestfasern frei, kann das zu einem Gesundheitsrisiko führen.

Asbest ist eine Mineralfaser, die in vielen vorgefertigten Bauteilen verwendet wurde, also Bodenplatten, Wand- und Deckenplatten, Dacheindeckungen (Eternit, Baufanit), Verkleidung von Abwasserrohren, Heizungsrohren usw. Die Fasern wurden auch gespritztem Material beigemischt (Spritzasbest und Asbestzement).  Einerseits werden durch das faserige Material Bauteile stabiler, vor allem aber ist Asbest unbrennbar. Das heißt, ein entstehendes Feuer findet an dieser Stelle keine Nahrung und kann sich dadurch weniger leicht ausbreiten. Deshalb wurden asbesthaltige Materialien viel in Neubauten verwendet.

Hinweis:

Wenn Sie ernsthafte Hinweise haben, dass in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung asbesthaltige Bauteile vorhanden sind, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Erst recht dann, wenn Sie erkennen können, dass diese Bauteile kaputt gehen, oder im Zuge von Bauarbeiten beschädigt, entfernt oder bearbeitet werden sollen.

http://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Asbest/Gesundheitsrisiko-Asbest-in-Haus-und-Wohnung-E2238.htm