Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Kurier am 15.04.2020: Heftige Kritik Preis-Schock für Tausende Sozialmieter in Berlin

Für Sozialwohnungen gilt der Berliner Mietendeckel nicht. Für mehrere Tausend Sozialwohnungen wurden deswegen zu Beginn des Jahres die Mieten angehoben. Mit dabei: Die landeseigenen Unternehmen Degewo, Gesobau und Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM). Das sorgt für Ärger in der Regierungskoalition.

„Der Senat steht in der Pflicht, besonders einkommensschwache Mieter in unserer Stadt zu entlasten und deshalb sollte er darauf hinwirken, dass alle landeseigenen Wohnungsunternehmen auf erhöhte Mietzahlungen komplett verzichten“, sagt die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger.

„Es sind zwar keine hohen Mietzahlungen, es geht aber auch um ein Signal an die Berliner Sozialmieter, dass auch sie genauso geschützt werden wie Mieter, deren Wohnungen unter den Mietendeckel fallen“, sagt Schmidberger. Die meisten Mieterhöhungen sprach die Degewo aus. Sie erhöhte für rund 7800 Sozialwohnungen die Miete – im Schnitt um sechs Euro pro Wohnung. „Gerade angesichts der Corona-Krise und der Einkommenssituation der Sozialmieter ist jeder Euro Mieterhöhung zu viel und muss zurückgenommen werden“, fordert die Grünen-Abgeordnete.

Der CDU-Abgeordnete Christian Gräff sagt, es sei „der falsche Zeitpunkt für Mieterhöhungen“. Die Anhebungen zeigten aber auch, dass die landeseigenen Unternehmen wirtschaftlich überfordert seien.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass die landeseigenen Unternehmen in der Corona-Krise nach einem Senatsbeschluss vom 24. März für sechs Monate auf Mieterhöhungen verzichten sollen. Vor dem 24. März ausgesprochene Mieterhöhungen, die erst danach wirksam werden sollten, würden „grundsätzlich zurückgenommen“, wie bei der Gewobag. Für Mieter, die vor dem 24. März eine Erhöhung erhielten, gebe es Hilfen wie eine Härtefallregelung.

https://www.berliner-kurier.de/wohnen/preis-schock-fuer-tausende-sozialmieter-in-berlin-li.81293

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 15.04.2020: Wohnungsmarkt Sozialwohnungen: Abgeordnete fordern Rücknahme von Mieterhöhungen

Während der Mietendeckel die Haushalte in freifinanzierten Wohnungen in Berlin entlastet, steigen für Tausende Sozialmieter die Kosten. Das sorgt für Kritik. In der Regierungskoalition wird schon die Rücknahme der Erhöhungen verlangt.

„Der Senat steht in der Pflicht, besonders einkommensschwache Mieter in unserer Stadt zu entlasten und deshalb sollte er darauf hinwirken, dass alle landeseigenen Wohnungsunternehmen auf erhöhte Mietzahlungen komplett verzichten“, sagt die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger.

„Es sind zwar keine hohen Mietzahlungen, es geht aber auch um ein Signal an die Berliner Sozialmieter, dass auch sie genauso geschützt werden wie Mieter, deren Wohnungen unter den Mietendeckel fallen“, sagt Schmidberger. Die meisten Mieterhöhungen sprach die Degewo aus. Sie erhöhte für rund 7800 Sozialwohnungen die Miete – im Schnitt um sechs Euro pro Wohnung. „Gerade angesichts der Corona-Krise und der Einkommenssituation der Sozialmieter ist jeder Euro Mieterhöhung zu viel und muss zurückgenommen werden“, fordert die Grünen-Abgeordnete. Der CDU-Abgeordnete Christian Gräff sagt, es sei „der falsche Zeitpunkt für Mieterhöhungen“. Die Anhebungen zeigten aber auch, dass die landeseigenen Unternehmen wirtschaftlich überfordert seien.

Senatsverwaltung verweist auf Härtefallregelung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass die landeseigenen Unternehmen in der Corona-Krise nach einem Senatsbeschluss vom 24. März für sechs Monate auf Mieterhöhungen verzichten sollen. Vor dem 24. März ausgesprochene Mieterhöhungen, die erst danach wirksam werden sollten, würden „grundsätzlich zurückgenommen“, wie bei der Gewobag. Für Mieter, die vor dem 24. März eine Erhöhung erhielten, gebe es Hilfen wie eine Härtefallregelung.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ruecknahme-von-mieterhoehungen-in-sozialbauten-gefordert-li.81266

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 14.04.2020: Kommentar Sozialwohnungen: Miet-Erhöhung muss gestoppt werden

Eine weitere Möglichkeit zur Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau muss abgeschafft werden. Geringverdiener müssen geschützt werden.

Wer eine Sozialwohnung gemietet hat, für den reicht das Einkommen in der Regel kaum zum Leben aus. Jede Mieterhöhung trifft diese Menschen besonders hart, weil von dem ohnehin wenigen Geld noch weniger übrig bleibt.

Es ist deswegen nach Inkrafttreten des Mietendeckels in Berlin notwendig gewesen, dass es in diesem und im nächsten Jahr keine Mieterhöhungen auch im sozialen Wohnungsbau gibt, wie vom Senat verkündet. Denn für Sozialwohnungen gilt der Mietendeckel nicht, die Bewohner bedürfen aber eines besonderen Schutzes.

Leider beschränkt sich der Mietenstopp im sozialen Wohnungsbau nur auf die jährlich zum 1. April erlaubten Mieterhöhungen. Diese werden möglich, weil die Förderung der Sozialwohnungen jedes Jahr reduziert wird. Die Vermieter dürfen die verringerte Förderung auf die Miete umlegen.

Es muss nachgebessert werden

Mehr als 300 Millionen Euro lässt sich Berlin den Mietenstopp im sozialen Wohnungsbau bis zum Auslaufen der Förderung kosten. Das ist viel Geld. Unverständlich ist, warum der Senat nicht noch zusätzlich Mittel in überschaubarer Höhe bereitstellt, um eine weitere Möglichkeit zur Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau abzuschaffen: die alle drei Jahre mögliche Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

Pro Wohnung fallen hier im günstigen Fall monatlich Kosten von vier bis sechs Euro an. Dadurch, dass die Kosten noch umgelegt werden können, hat sich für Tausende Mieter in Sozialwohnungen die Miete in diesem Jahr doch erhöht. Hier muss nachgebessert werden.

Instinktlos ist, dass drei der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieterhöhungen mitmachen. Sie hätten auch darauf verzichten können.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 02.04.200: Wegen der Coronakrise – In Berlin soll es sechs Monate lang keine Mieterhöhung geben

Angesichts der Coronakrise fordert Bausenatorin Katrin Lompscher Hilfe und Kulanz von den Wohnungsverbänden. Nicht alle reagieren darauf erfreut.

Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), hat in einem Brief an die drei großen Wohnungsverbände Berlins appelliert, „mindestens sechs Monate“ lang auf Mieterhöhungen zu verzichten, „keine Kündigungen bei Zahlungsrückständen“ zu betreiben und „kulante Lösungen“ zu finden.

Das geht über den Mieterschutz des Bundes hinaus. In dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, teilt Lompscher mit: „Es ist absehbar, dass infolge der Corona-Pandemie Hunderttausende ArbeitnehmerInnen von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sein werden“.

Wenn schon vor der Krise „ein Großteil der Betroffenen“ ihr komplettes Einkommen für Wohnen und Lebensunterhalt brauchten, würden sich diese mit staatlichen Hilfen „von knapp 60 bis 70 Prozent ihrer jetzigen Einnahmen die Mieten nicht mehr dauerhaft leisten können“.

Um dieser Not zu begegnen, schreibt Lompscher: Zur „Finanzierung der solidarischen Unterstützung für Betroffene begrüße ich ausdrücklich Überlegungen zur Einrichtung eines umfassenden Fonds“. Bei dessen „Planung und Einrichtung“ seitens der Verbände werde sie diese „gerne unterstützen“.

Der Chef von „Haus und Grund“ in Berlin, Carsten Brückner, nennt den Vorschlag eine „Unverschämtheit“: Die Senatorin „wälzt das Risiko der Pandemie auf die Eigentümer ab“. Er kenne Vermieter von Gewerbeflächen, die aus eigenem Antrieb auf Mieten verzichten. „Die sehen ja, dass kein Euro reinkommt bei geschlossenen Läden“. Aber ein Fonds könne nicht von Verbänden in Eigenregie aufgebaut werden, sondern müsse mit öffentlichen Mitteln gespeist werden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-der-coronakrise-in-berlin-soll-es-sechs-monate-lang-keine-mieterhoehung-geben/25710596.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeiung am 01.04.2020: Enge Fristen Kreuzberger Mieter in Angst vor Verdrängung

Der Bezirk prüft das Vorkaufsrecht für das Haus an der Manteuffelstraße 105/Ecke Muskauer Straße 41. Doch die Bewohner befürchten, dass die Corona-Krise das Verfahren erschwert.

Wieder bangen Bewohner eines Berliner Mietshauses, wie lange sie noch in ihren Wohnungen bleiben können. Der Grund: Ihr Haus an der Manteuffelstraße 105/Ecke Muskauer Straße 41 in Kreuzberg wurde an einen privaten Erwerber verkauft.

„Wir stehen vor der Verdrängung aus unserem Kiez, wie es bereits Mietern aus mehreren Häusern in unserer näheren Umgebung ergangen ist“, sagt Linda Ellen Kokott, die Sprecherin der Bewohner. Zwar liegt das Haus in einem Milieuschutzgebiet, in dem der Bezirk ein Vorkaufsrecht besitzt, das er zugunsten eines gemeinwohlorientierten Unternehmens ausüben kann. Doch fürchten die Mieter, dass die Corona-Krise die Verhandlungen erschweren könnte.

Mieter fordern Aussetzung der Frist

Schon die Abstimmung unter den Mietern sei aufgrund der jetzigen Kontaktbeschränkungen schwierig. „Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie erscheinen uns die Handlungsmöglichkeiten des Bezirks und aller anderen Protagonisten, wie möglichen Käufern, extrem eingeschränkt zu sein“, sagt Kokott.

Das Problem sind die engen Fristen: Für die Ausübung des Vorkaufsrechts hat der Bezirk zwei Monate Zeit. Im vorliegenden Fall bis zum 20. April. Die Mieter fordern, die Frist in der Corona-Krise auf Bundesebene auszusetzen – ähnlich wie bei Kündigungen wegen Mietschulden. Davon würden auch die Mieter anderer Häuser profitieren.

Der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt (Grüne) sieht die Handlungsfähigkeit des Bezirks trotz Corona-Krise nicht in Gefahr. „Die Mitarbeiter im Bereich Milieuschutz arbeiten viel von zu Hause“, sagt er. „Auch in dieser schwierigen Situation wird das Vorkaufsrecht geprüft.“ Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag schaue, ob sie das Haus übernehmen könne.

Baustadtrat: „Vorkaufsrecht wird auch jetzt noch geprüft“

Nicht zum Zuge kommt das Vorkaufsrecht, wenn sich der private Käufer verpflichtet, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. Eine solche Verpflichtung wird im Behördendeutsch Abwendungserklärung genannt. Erst in der vergangenen Woche sei für ein Haus in der Waldemarstraße eine solche Abwendungsvereinbarung erzielt worden, sagt Schmidt. Für das Haus an der Manteuffelstraße/Ecke Muskauer Straße stehe das Bezirksamt „in intensivem Austausch mit dem Käufervertreter, der sich nicht komplett einer Abwendungsvereinbarung zu verschließen scheint“, so der Baustadtrat.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass eine Aussetzung der Frist rechtlich nicht möglich ist, „angesichts der laufenden Prüfung aber auch nicht notwendig“ sei. „Ein geordneter Verfahrensablauf ist – trotz der momentanen Ausnahmesituation – gewährleistet“, sagt Behördensprecherin Petra Rohland. So bleibt den Mietern, von denen einige seit Geburt in dem Haus leben, nur auf das Verhandlungsgeschick des Bezirks zu vertrauen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bezirk-prueft-vorverkaufsrecht-doch-bewohner-sehen-sich-durch-corona-benachteiligt-li.80154

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Berliner Zeitung am 30.03.2020: Petition – Volksinitiative fordert mehr bezahlbare Wohnungen 

Der Verein Neue Wege für Berlin will den Bau preiswerter Unterkünfte voranbringen.

Das Ziel sind mindestens 12.500 bezahlbare Wohnungen pro Jahr. So viele preiswerte Unterkünfte sollen in Berlin errichtet werden, wenn es nach der Initiative Neue Wege für Berlin geht. Vertreter des wirtschaftsnahen Vereins haben am Montag 67.125 Unterschriften, die im Rahmen einer Volksinitiative gesammelt wurden, an das Abgeordnetenhaus übergeben.„Wir brauchen den Neubau von sozialen und bezahlbaren Wohnungen“, sagte der Vereinsvorsitzende Heiko Kretschmer. „Mit der Volksinitiative beschreiten wir den aus unserer Sicht effektivsten Weg, das drängende Thema auf der politischen Agenda Berlins nachhaltig anzugehen.“ Der Verein, der Vorschläge nach einer Enteignung als „Irrweg“ bezeichnet, will erreichen, dass in acht Jahren insgesamt 100.000 Wohnungen zu Mieten von sechs bis zehn Euro je Quadratmeter kalt entstehen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/volksinitiative-fordert-mehr-bezahlbare-wohnungen-li.79969

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Berliner Zeitung am 25.03.2020: Kommentar – Auch Vermietern muss in der Corona-Krise geholfen werden

Dass Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden sollen, ist gut. Aber nicht jeder Vermieter wird es verkraften, wenn die Mieten nicht mehr wie gewohnt fließen.

Es ist gut, dass Bundesregierung und Bundestag die Mieter in der Corona-Krise vor dem Verlust ihrerWohnung schützen wollen. Die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung, die Kündigungen wegen Zahlungsverzugs zunächst nur für drei Monate ausschließt, ist aber deutlich verbesserungsbedürftig. Sie sollte auf mindestens sechs Monate, oder am besten gleich auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Denn nur dann wird aus einer guten Idee ein starkes Signal – dass sich Mieter keine Sorgen machen müssen, ob sie zu Weihnachten noch in ihrer Wohnung sein werden.

Eines ist aber ebenfalls klar: Ein Beschluss des Bundestags, dass Vermieter die fälligen Beträge stunden sollen und auf Kündigungen zu verzichten haben, setzt zugleich voraus, dass Vermietern in Not genauso geholfen wird. Denn nicht jeder wird es verkraften, wenn die Mieten nicht mehr wie gewohnt fließen. Ohne die Mieten aber lassen sich keine Reparaturen finanzieren. Es ist also im Interesse der Allgemeinheit, wenn die Zahlungsfähigkeit der Vermieter erhalten bleibt.

Wie soll das gehen? Ganz einfach. Der Deutsche Mieterbund und der Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft haben die Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“ vorgeschlagen. Dieser soll die Miete übernehmen, wenn Mieter sie wegen der Corona-Krise nicht mehr bezahlen können – per Zuschuss oder zinslosem Darlehen. Das klingt gut, weil das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zusätzlich belastet wird. Dass zwei Gegner in der Sache einen solchen Vorschlag machen, ist überdies bemerkenswert. Es zeigt: In der Krise ist manches möglich.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/auch-vermietern-muss-in-der-corona-krise-geholfen-werden-li.79555

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Berliner Zeitung am 06.03.2020: Wohnungsbau – Neues Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen

Der Bezirk geht einen neuen Weg, um Bauherren dazu zu bringen, einen Anteil preiswerter Unterkünfte zu errichten. Er könnte Vorbild für andere sein.

Preiswerte Wohnungen in Berlin sind rar. Doch gerade die Zahl der Sozialwohnungen bei privaten Bauprojekten ist noch immer gering. Das will der Bezirk Neukölln jetzt ändern. Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) hat dazu ein Modell ausgearbeitet. Es könnte Vorbild für andere Bezirke werden.

„An vielen Stellen wird am Bedarf der Neuköllner vorbei gebaut“, sagte Biedermann am Donnerstag bei der Vorstellung der Pläne. „Mit dem Neuköllner Modell setzen wir einen Rahmen für bezahlbare und lebenswerte Kieze.“ Das Modell sieht vor, dass der Bezirk von den Bauherren verlangen kann, auf 30 Prozent der neu zu schaffenden Geschossfläche Sozialwohnungen zu errichten.

So funktioniert das Neuköllner Modell

Zwar gibt es das bisher schon unter dem Namen „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ für die ganze Stadt. Doch dieses Modell greift dieses nur in solchen Fällen, in denen mit einem Bebauungsplan Baurecht erst geschaffen wird. Bei Projekten in Baulücken und in Hinterhöfen, bei denen es ein Baurecht  im Grunde schon gibt, läuft es dagegen ins Leere.

Hier setzt das Neuköllner Modell an. Es macht sich dabei den Umstand zunutze, dass die Bebaubarkeit von Hinterhöfen und Baulücken zwar oft zulässig ist, aber die mögliche Geschossfläche eng begrenzt wird. In Fällen, in denen der Bauherr nun mehr Geschossfläche errichten möchte, will Neukölln dies auf dem Weg der Befreiung erlauben, diese aber an den Bau von Sozialwohnungen auf 30 Prozent der Geschossfläche koppeln – wobei die Bebauung zugleich nach oben begrenzt ist.

Neuköllner Modell macht Förderung möglich

Gelten soll das Neuköllner Modell, wenn aufgrund der Befreiungen mehr als 1000 Quadratmeter neue Geschossfläche entstehen, sagte Biedermann. Dann sind 30 Prozent Sozialwohnungen zu schaffen. Darüber hinaus müssen sich die Bauherren an der Finanzierung von Grundschul- und Kita-Plätzen beteiligen, sofern diese nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Sozialwohnungen werden zurzeit für 6,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vermietet und stehen Menschen offen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Wer eine Sozialwohnung baut, darf dafür eine Förderung in Anspruch nehmen, muss dies aber nicht tun. Biedermann sagte, er schätze das Potenzial in Neukölln auf 2100 Wohnungen, die nach dem neuen Modell genehmigt werden könnten – 700 Sozialwohnungen ließen sich so schaffen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neues-neukoellner-modell-fuer-mehr-sozialwohnungen-li.77808

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Berliner Zeitung am 05.03.2020: Mietendeckel – Vonovia muss für viele Berliner die Miete senken

Der Konzern erwartet in Berlin Einbußen von 10 Millionen Euro.

Für Tausende Berliner Mieter des Immobilienkonzerns Vonovia dürfte infolge des die Miete sinken. Vonovia-Chef Rolf Buch sagte am Donnerstag, er rechne damit, dass sein Unternehmen für ein Drittel der rund 40.000 Wohnungen in der Hauptstadt die Mieten senken müsse. Das mache zehn Millionen Euro weniger an Mieteinnahmen pro Jahr aus.

Mit dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar werden die Mieten in Berlin auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren. Ab November gilt zudem, dass Mieten reduziert werden müssen, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen der Mietentabelle liegen. Aus Buchs Angaben ergibt sich grob gerechnet im Schnitt eine um  60 Euro geringere Monatsmiete je betroffener Wohnung. Vonovia kündigte an, wegen des Mietendeckels 2020 keine Wohnungen in Berlin zu modernisieren. Die Vonovia hat bundesweit 356.000 Mietwohnungen, 42.241 davon in der Hauptstadt.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-vonovia-muss-fuer-viele-berliner-die-miete-senken-li.77834

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rbb24.de am 27.02.2020: Berliner Verwaltung muss aufstocken – 200 neue Mitarbeiter für Mietendeckel nötig

Berlin benötigt für die Umsetzung des Mietendeckels 200 neue Mitarbeiter. Bis November muss sich die Verwaltung personell und fachlich auf den Mietendeckel vorbereiten. Erst dann können überhöhte Mieten in bestehenden Verträgen abgesenkt werden.

Nach rbb-Informationen werden dafür zusätzlich 153 Beschäftigte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gebraucht sowie 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Berliner Bezirken.

Die Beschäftigtenvertretung der Berliner Verwaltung bewertet den Zeitplan als ambitioniert. Das sei nur machbar, wenn bereits jetzt bei Auswahlverfahren, Schulungen sowie dem IT-System alles reibungslos laufe, sagte Daniela Ortmann vom Hauptpersonalrat dem rbb.

Möglicherweise zu wenig Bewerber

In einigen Bezirken gibt es allerdings noch keine Termine für die Stellenausschreibungen. Ortmann befürchtet, dass es hier zu Verzögerungen kommt: Das könne der Flaschenhals werden. Weitere Probleme erwartet sie, weil die Stellen befristet sind und sich deshalb möglicherweise nicht genug geeignete Bewerber finden.

Wenn der Mietendeckel den rechtlichen Überprüfungen standhält, würden laut einer Schätzung der Senatsverwaltung etwa 340.000 Menschen in der Hauptstadt zu viel Miete zahlen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/berlin-mietendeckel-neue-mitarbeiter-verwaltung.html