Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 13.05.2020: Wohnungsmarkt Linke: Mieten sollen um 30 Prozent gesenkt werden

Die Opposition im Bundestag will private Haushalte in der Corona-Krise stärker entlasten. Die Forderungen der Linken gehen besonders weit.

Je länger die Corona-Krise dauert, umso stärker wächst die Sorge der Mieter, ihre Wohnung zu verlieren. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 300 örtlichen Mietervereinen, über die der Deutsche Mieterbund am Mittwoch berichtete. Anlass für den Mieterbund, erneut die Einrichtung eines Solidarfonds zu fordern, aus dem die Mieten von Haushalten in finanzieller Not beglichen werden sollen. Grüne und Linke im Bundestag verlangen ebenfalls mehr Schutz für die Mieter.

Zwar hat die Koalition von Union und SPD im Bundestag beschlossen, dass Mieter in der Corona-Krise einen Kündigungsschutz genießen und die Stundung ihrer Miete verlangen können. Doch ist die gestundete Miete bis Mitte 2022 mit Zinsen zurückzuzahlen. Mieter müssen also ihren Verpflichtungen nachkommen, nur zu einem späteren Zeitpunkt. Das Problem: Die Zeit zur Begleichung der Rückstände ist knapp.

Die Grünen schlagen vor, ein „Sicher-Wohnen-Programm“ bei der KfW-Förderbank aufzulegen, über das Mieter für zehn Jahre ein zinsloses Darlehen erhalten, um ihre Rückstände zu begleichen. „Niemand darf während der Corona-Pandemie in Deutschland seine Wohnung verlieren“, sagt der Grünen-Abgeordnete Chris Kühn. „Aber wir als Politik haben auch dafür Sorge zu tragen, dass niemand in Folge der Corona-Krise seine Wohnung verliert.“ Bei einer zehnjährigen Laufzeit des Kredits hätten die Menschen tatsächlich die Chance, das Darlehen zurückzuzahlen, sagt Kühn. „Sie werden so nicht kurzfristig von Mietschulden erdrückt.“ Vorteil für die Vermieter: Sie kämen nach dem Grünen-Modell gleich an ihr Geld und müssten nicht zwei Jahre warten. Selbstnutzer von Wohneigentum sollen nach den Plänen der Grünen ebenfalls Anspruch auf die Unterstützung haben.

Härtefallfonds vorgeschlagen

Die Forderungen der Linken gehen noch darüber hinaus. Sie verlangen für die Dauer der Corona-Pandemie einen Mieterhöhungsstopp sowie ein Verbot von Kündigungen und Zwangsräumungen. Für Mieter, die coronabedingt „von erheblichen Einkommensverlusten betroffen sind“, soll die Kaltmiete um 30 Prozent gesenkt werden, heißt es in einem Antrag, den die Bundestagsfraktion beschlossen hat. So sollen Vermieter an den Kosten der Krise beteiligt werden.

„Wenn kein Soforthilfeprogramm für Mieterinnen und Mieter kommt, wird es zur nächsten Verdrängungswelle kommen“, sagt die Linken-Abgeordnete Caren Lay. „Das muss verhindert werden.“ Die Kosten der Krise dürften nicht alleine auf die Mieter abgewälzt werden. „Auch Vermieter und der Staat müssen sich beteiligen“, sagt Lay. Für Privatvermieter, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften sowie kleine Unternehmen soll nach den Plänen der Linken ein Härtefallfonds eingerichtet werden. Selbstnutzer von Wohneigentum sollen über ein Moratorium für Kreditverpflichtungen ebenfalls entlastet werden.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mieten-sollen-um-30-prozent-gesenkt-werden-li.83463

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

staaken.info am 14.05.2020 – Kommentar zur verschobenen Gewobag-Mietanpassung: Mietanpassung ist de facto Mieterhöhung

Ein Nachtrag aber kein Nachtreten – der Kommentar der Bundestagsabgeordneten aus Spandau und  Charlottenburg-Nord, Helin Evrim Sommer, hat – wie auf dem Foto oben bei der Mieterversammlung am 22. Januar 2020 – sich besonders in den heißen Phasen der Widersprüche und Widerhaken beim Eigentumsübergang von ADO zu Gewobag deutlich für die Interessen der Mieterschaft in der Staakener Großwohnsiedlung Heerstraße engagiert und nun auch klare Worte gefunden zu der nur bis September verschobenen „Mietanpassung“:

Nachfolgend Kommentar von Helin Evrim Sommer (MdB) zu der verschobenen de-facto-Mieterhöhung der Gewobag:

„Es ist unerträglich und nicht akzeptabel, was sich die Gewobag nun schon seit Monaten gegenüber Mieterinnen und Mieter leistet. Und gerade jetzt, wo Bürgerinnen und Bürger noch weitaus mehr Probleme haben.

Makaber ist auch die Argumentation des Vorstandes der Gewobag, dass es sich hierbei um keine Mieterhöhung handelt. Es gehe hier lediglich um eine Neuberechnung der Miete aufgrund der Anpassung der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, die gesetzlich erlaubt sei und für die es keiner Zustimmung durch Mieterinnen und Mieter bedarf. Machen wir uns doch nichts vor. Auch wenn es keine klassische Mieterhöhung im Wortsinn ist, erhöht sich letztendlich die Miete. Mieterinnen und Mieter müssen monatlich mehr für ihre Wohnung zahlen.

Wenn selbst die Bundesregierung auf Mieterinnen und Mieter zugeht, wenn auch halbherzig, erwarte ich von einer städtischen Wohnungsgesellschaft das gleiche. Der Teilrückzug der Gewobag ist ein Eingeständnis, dass sie falsch gehandelt hat. Die Ankündigung, auf die Anpassung der Miete bis zum 30. September 2020 zu verzichten, ist aber vollkommen unzureichend.

Ich erwarte, dass die Gewobag die Anpassung ebenfalls für zwei Jahre aussetzt, so wie es der Senat Ende März dieses Jahres für die Erhöhungen im Sozialwohnungsbau getan hat. Eine Gesellschaft, die in der Lage ist, für 6.000 Wohnungen 920 Mio. Euro auf den Tisch zu legen und beabsichtigt, weitere Bestände zu erwerben, sollte dies auch wirtschaftlich verkraften.“

Berlin im Mai 2020

https://www.staaken.info/2020/05/mietanpassung-ist-de-facto-mieterhoehung/

AMV im Lichte der Presse:

 

staaken.info am 07.05.2020 – Gewobag: 128 Mietnachlässe verlängert – Mietanpassung für alle „nur” verschoben

Ob das Verwirrspiel der letzten Wochen um Mieterhöhungen, die mal verkündet, mal zurückgenommen und dann doch nicht …, nun ein Ende hat, wird man sehen.  Eines aber ist klar, aktuell gibt es nur Erfreuliches für alle alten und neuen Mietparteien der Gewobag in der Großwohnsiedlung beiderseits der Heerstraße in Spandau: Die Miete bleibt vorerst wie sie ist.

Ganz besonders freuen können sich die exakt 128 neue Gewobag-Mieter*innen, denen noch von den früheren Eigentümerinnen GSW bzw. ADO befristete Mietnachlässe bis zum 31. 12. 2019 gewährt wurden, die – ohne vorherige Ankündigung von der Gewobag aufgehoben wurden (s. Artikel vom 19.02.2020).

Die sind nun doch von der Gewobag – ohne Einzelfallprüfung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – akzeptiert und bis zum 31.12. 2020 verlängert worden. Eine Entscheidung über den Fortbestand des Nachlasses im Jahr 2021 wird nach Vorlage von Einkommens- und ggf. Wohngeldbescheiden gefällt.

Der – nicht nur in dieser Frage – im Stadtteil besonders mit Beratung von Mietern und Mieterinitiativen aktive Spandauer Mieterbund AMV drückt die Hoffnung aus, dass auch über den Jahreswechsel hinaus die Gewobag „sozial verträgliche Lösungen“ für die betroffenen Mietparteien finden wird.

Vorerst „nur“ aufgeschoben ist jedoch die angekündigte Mieterhöhung bzw. Mietanpassung zum 1. Mai 2020, aufgrund der am Verbraucherpreisindex orientierten und für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau gesetzlich zulässigen Anpassung der Instandhaltungs- und Verwaltungspauschale. Die wurde noch rechtzeitig vor Ultimo wieder zurückgenommen. Jedoch verbunden mit der Ankündigung einer „Neuberechnung der Miete“ zum 1. Oktober des Jahres.

Und das obwohl am 27. März 2020 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch ganz stolz der Presse verkündet wurde:

Für Mieterinnen und Mieter im Sozialen Wohnungsbau gibt es keine Mieterhöhungen in den nächsten beiden Jahren“ (s. Pressemitteilung vom 27.3.)

Dumm nur, dass nicht nur die in der o.a. Pressemeldung angesprochene alljährlich zum 1.4. anstehende Erhöhung um 13 Cent pro qm anstand sondern auch die alle drei Jahre – zuletzt in 2017 – erfolgende Anpassung der Instandhaltungs- & Verwaltungspauschale entsprechend dem Preisindex, die eine Erhöhung um 4,84% möglich machte.

Schön, dass die Gewobag darauf verzichtet, diesen Möglichkeit der Umlage auf die Miete schon zum 1. Mai auszunutzen. Weniger schön aber, das nur fünf Monate später im Rahmen der Neuberechnung nachzuholen und dabei im Widerspruch steht nicht nur zur Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher – „keine Mieterhöhung in den nächsten beiden Jahren“ – sondern auch zur eigenen Unternehmenssprecherin Anne Grubert –“wir nehmen die Mieteranpassung zum 1. Mai zurück“ (s. Berliner Zeitung v. 14.4.).

Die Krux scheint wohl zu sein, dass einerseits von Seiten des Senats so getan wurde als ob der Mietendeckel sozial verträgliche Mieten für alle sichert, man aber das Gesetz mit zu vielen Ausnahmen – u.a. ausgerechnet sogar für den Sozialen Wohnungsbau der landeseigenen Gesellschaften – gründlich durchlöchert hat.

Zum Schluss noch einmal der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV:

„Der AMV erwartet von der Gewobag und allen landeseigenen Wohnungsgeselschaften, dass sie nicht nur die jährlich zum 1. April anstehenden Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau um jeweils 0,13 €/m² Wohnfläche monatlich für die nächsten zwei Jahre aussetzt, sondern auch auf die Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten komplett verzichtet, um  besonders einkommensschwache Mieter zu entlasten. Die Berliner Sozialmieter müssen genauso geschützt werden wie Mieter, deren Wohnungen unter den Mietendeckel fallen.“

https://www.staaken.info/2020/05/gewobag-128-mietnachlaesse-verlaengert-mietanpassung-fuer-alle-nur-verschoben/

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 06.05.2020: Normenkontrolle – Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel eingereicht

Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und der FDP haben einen Antrag auf Normenkontrolle eingereicht. Das Land verletze die Verfassung.

Das juristische Gezerre um den Mietendeckel geht in die nächste Runde. Am Mittwoch haben Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und FDP eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), den sogenannten Mietendeckel, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Union und Liberale halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachtet. Mit dem Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre auf ein gesetzlich festgelegtes Niveau begrenzen.

Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel: „Ein starkes politisches Signal“

„Die rot-rot-grüne Koalition hat ein beispielloses Chaos auf dem Berliner Wohnungsmarkt verursacht“, begründete Jan-Marco Luczak, der das Verfahren für die Abgeordneten der CDU/CSU koordiniert. Es sei ein untragbarer Zustand, dass Millionen von Mietern und Vermietern mit sich widersprechenden Rechtsbefehlen konfrontiert werden. „Niemand weiß mehr, ob er sich an Bundes- oder Landesrecht halten soll“, sagte Luczak weiter. Mit der abstrakten Normenkontrolle wolle man nun möglichst schnell wieder Rechtssicherheit herstellen.

Insgesamt 284 Bundestagsabgeordnete unterstützen nach Angaben Luczaks die abstrakte Normenkontrolle. Allein 204 Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU hätten den Antrag unterschrieben. Damit haben allerdings nicht alle Mitglieder der Unionsfraktion den Antrag unterstützt: Insgesamt stellen CDU und CSU 246 Abgeordnete im Bundestag. Von der FDP-Fraktion haben dagegen alle 80 Mitglieder unterschrieben.

„Es ist ein starkes politisches Signal, dass wir das notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages aus eigener Kraft deutlich übertroffen haben“, wertete Luczak das Ergebnis. Mit den Unterschriften aus der FDP-Fraktion würden nun insgesamt 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten Karlsruhe anrufen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article229054967/Verfassungsklage-gegen-Berliner-Mietendeckel-eingereicht.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 06.05.220: Klage von CDU/CSU und FDP – Berliner Mietendeckel kommt vors Bundesverfassungsgericht

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag reichen am Mittwoch einen Antrag auf Normenkontrolle in Karlsruhe ein. Senatorin Lompscher begrüßt das sogar.

Der Berliner Mietendeckel kommt vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben ihre Normenkontroll-Klage gegen das Gesetz des Landes Berlin fertig gestellt und legen diese am Mittwoch dem obersten Gericht zur Entscheidung vor.

Kern des Vorwurfs: Mit der erstmals überhaupt von einem Bundesland verfügten gesetzlichen Regulierung der Mieten würden bestehende Regelungen des Bundes zum Mieterschutz verdrängt. Dies sei ein unzulässiger „Übergriff in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers“.

Berlins Gesetz zum Mietendeckel bewege sich „im verfassungsrechtlichen Niemandsland“, sagte Jan-Marco Luczak. Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz ist einer der Initiatoren der Klage. Hinter die „abstrakte Normenkontrolle“ hätten sich 284 Bundestagsabgeordnete gestellt, 204 Parlamentarier aus der Union sowie 80 aus der FDP-Fraktion. Das seien 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten überhaupt.

CDU-Rechtsexperte Luczak: “Stoppzeichen gegen Übergriff”

CDU-Rechtsexperte Luczak, selbst direkt gewählter Abgeordneter aus Tempelhof-Schöneberg, nannte die Klage „ein Stoppzeichen“: Die Abgeordneten seien nicht bereit „den Übergriff in unsere Kompetenz als Bundesgesetzgeber hinzunehmen“.

Luczak zufolge würden die „vielen mieterschützenden Regelungen“ des Bundes „in Berlin durch den Mietendeckel verdrängt“. Als „populistische Scheinlösung“ helfe der Mietendeckel den Menschen nicht, sondern schade ihnen vielmehr. Denn der „dringend benötigter Neubau wird verhindert, der alters- und klimagerechte Umbau von Wohnungen torpediert“.

Hinzu komme, dass der Mietendeckel Mieter begünstige, die staatlicher Hilfe nicht bedürften: „Gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen in bester Citylage profitieren von ihm am meisten.“ Während sich dort die Miete oftmals halbiere, hätten Mieter in Marzahn nichts vom Mietendeckel. Ungerecht sei der Mietendeckel ferner, weil auch „soziale Vermieter wie Genossenschaften in wirtschaftliche Existenznot“ gerieten „und private Kleinvermieter um ihre Altersvorsorge gebracht“ würden.

Stadtentwicklungssenatorin Lompscher “begrüßt notwendige Klärung”

Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke) sagte auf Anfrage: „Wir haben die gerichtliche Überprüfung erwartet und begrüßen die notwendige Klärung, um die bestehende Unsicherheit bei Mieterinnen und Mietern zu beenden.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/klage-von-cdu-csu-und-fdp-berliner-mietendeckel-kommt-vors-bundesverfassungsgericht/25803582.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 06.05.2020: Überprüfung in Karslruhe – Mietendeckel: Union und FDP reichen Normenkontrollklage ein

Das Bundesverfassungsgericht soll den Mietendeckel in Berlin überprüfen – dazu wollen die Bundestagsfraktionen von FDP, CDU/CSU am Mittwoch eine Normenkontrollklage einreichen. Das Land Berlin habe mit dem Mietendeckel seine Befugnisse überschritten, hieß es.

FDP und CDU/CSU im Bundestag lassen den Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Sie reichen an diesem Mittwoch in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen die Maßnahme ein, die den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt dämpfen soll. “Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung”, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. “Es hat seine Befugnisse eindeutig überschritten. Das Mietrecht ist Sache des Bundesgesetzgebers.”

FDP sieht sich in der Pflicht

“Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen”, so Buschmann weiter. Viele Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Ihre bisherige Kalkulation werde nun gefährdet. “Diese rechtswidrige Zumutung wollen wir beseitigen”, sagte Buschmann.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/05/mietendeckel-normenkontrollklage-fdp-cdu-csu.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 03.05.2020: Kommentar Begrenzt die Mieten für Sozialwohnungen!

Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin muss endlich dafür sorgen, dass die Haushalte in den Sozialwohnungen entlastet werden.

Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat ihre Arbeit 2016 mit dem Versprechen angetreten, den teuren sozialen Wohnungsbau zu reformieren. Die Mieten sollten „gesenkt und nach dem Einkommen der Mieter“ gestaffelt werden – so formulierten es SPD, Grüne und Linke im Koalitionsvertrag.

Die Zielsetzung war richtig und sie ist es noch immer, weil manche Sozialwohnung teurer als eine Wohnung auf dem freien Markt ist. Nur: Bislang sind alle Reformbemühungen gescheitert. Das ist bitter für all jene Haushalte, die auf Entlastung gehofft hatten.

Für einen Teil der Sozialwohnungen konnte zwar der weitere Mietanstieg verhindert werden, aber nicht für alle. So gibt es noch immer Fälle wie den eines Charlottenburger Mieters, dessen Miete in zwei Schritten vom Dezember 2018 bis Dezember 2019 um mehr als 100 Euro auf 728 Euro gestiegen ist.

Das zeigt nicht nur, wie dringend notwendig die Reform des sozialen Wohnungsbaus ist. Es zeigt sich zugleich, dass der 2017 eingeführte Mietzuschuss in der Praxis an seine Grenzen stößt. Er wird nämlich nur für die Wohnfläche gezahlt, die als angemessen gilt.

Das klingt nachvollziehbar, entspricht aber nicht immer der Lebenswirklichkeit. Denn wenn sich die Familienverhältnisse ändern, ist eine Wohnung, die für zwei Personen noch angemessen war, für eine Person plötzlich unangemessen groß. In eine kleinere Wohnung umzuziehen ist im sozialen Wohnungsbau jedoch schwer möglich.

Mit dem Mietendeckel hat die Koalition einen Versuch gestartet, um die Mieten auf dem freien Markt einzufrieren. Nun muss die Koalition dafür sorgen, dass die Haushalte in den Sozialwohnungen  entlastet werden. Versprochen ist versprochen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/begrenzt-die-mieten-fuer-sozialwohnungen-li.82699

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 03.05.2020: Neue Berechnung – Warum Mieten für bestimmte Sozialwohnungen steigen

Sozialwohnungen sind teuer. Wer auf zu großer Fläche lebt, bekommt seit kurzem weniger Mietzuschuss.

Sozialwohnungen in Berlin sind teuer. Wenn Mieter mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Warmmiete aufbringen, haben sie deswegen Anspruch auf einen Mietzuschuss. Doch ausgerechnet für manche der Bedürftigen wurde der Zuschuss verringert – weil er vorher angeblich zu hoch war.

Peter Müller (Name geändert), 62, ist enttäuscht. Bis Ende 2019 bekam der Arbeitslose für seine 59 Quadratmeter große Sozialwohnung in Charlottenburg noch einen Mietzuschuss von 148 Euro monatlich. Doch seit Januar sind es nur noch 56,78 Euro. Die Differenz muss Müller aus seinem Arbeitslosengeld II in Höhe von 432 Euro bezahlen. „Ich habe ein Gesamteinkommen von 1061,80 Euro inklusive des Mietzuschusses von 56,78 Euro und eine Miete von 728 Euro“, rechnet Müller vor. „Mir bleiben also 333,80 Euro zum Leben.“

Dass sich der Mietzuschuss verringert hat, liege an einer „neuen Berechnungsmethode“, teilte die Firma ZGS Consult mit, als Müller dort nachfragte. Die ZGS war bis 2019 für die Bearbeitung der Mietzuschuss-Anträge zuständig. Nach Darstellung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steckt hinter dem Fall allerdings mehr als nur eine andere Berechnungsmethode. Behördensprecherin Katrin Dietl sagt, „bei einer Routineprüfung“ sei eine aus Sicht ihres Hauses „nicht gesetzeskonforme Berechnung“ entdeckt worden. Dabei geht es um angeblich zu hoch ausgefallene Mietzuschüsse für sogenannte übergroße Wohnungen.

Das sind Wohnungen, die über mehr Fläche verfügen als den Mietern zusteht. Ein-Personen-Haushalte etwa haben nur Anspruch auf 50 Quadratmeter. Im Fall von Peter Müller deckte der Zuschuss anfangs auch einen Teil der nicht als angemessen eingestuften Wohnungsgröße ab. Seit Mai 2019 sei die Berechnungsmethode umgestellt worden, sagt Dietl. „Wir gehen von circa 180 Fällen aus, in denen ein zu hoher Mietzuschuss in einer nach dem Gesetz zu großen Wohnung gezahlt wurde“, so die Sprecherin. Dadurch sei „eine Überzahlung von rund 600.000 Euro“ entstanden.

Die durchschnittliche Quadratmetermiete belief sich im November 2019 in Sozialwohnungen, die über 30 Jahre gefördert wurden, auf 6,52 Euro (kalt). Bei Beständen, für die nach 15 Jahren keine Anschlussförderung für weitere 15 Jahre gezahlt wurde, belief sie sich auf 7,35 Euro. Rechtlich zulässig wären im Schnitt sogar 12,17 Euro. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Miete auf dem freien Markt beläuft sich laut Mietspiegel 2019 auf 6,72 Euro je Quadratmeter.

Eigentlich hatte Rot-Rot-Grün eine Reform des sozialen Wohnungsbaus versprochen. Die Mieten sollten „gesenkt und nach dem Einkommen der Mieter“ gestaffelt werden. Doch die Reform lässt auf sich warten. Die Stadtentwicklungsverwaltung räumt ein, dass die bisherigen Anläufe gescheitert sind. Es werde aber „so schnell wie möglich einen weiteren Versuch“ geben, die Berechnung der Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau landesrechtlich zu regeln.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neun-quadratmeter-zu-viel-li.82670

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 29.04.2020: Wohnungspolitik – So tricksen Vermieter beim Mietendeckel

Mieterverein schlägt Alarm: Mit Gewerbeverträgen, Schattenmieten oder Sonderzahlungen versuchen Vermieter, das neue Gesetz zu umgehen.

Anders als von vielen Initiativen befürchtet, halten sich die meisten Berliner Vermieter an die Regelungen des Mietendeckel-Gesetzes. Zwei Monate nach dessen Inkrafttreten sind diese ganz überwiegend ihrer Pflicht nachgekommen, ihren Mietern bis zum vergangenen Donnerstag Auskunft zu erteilen über „die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände“, wie es im Gesetz heißt. Mit dieser Information kann dann gegebenenfalls ab dem 23. November 2020 die Miete gesenkt werden. Allerdings gibt es auch schwarze Schafe unter den Vermietern.

„Bei uns haben sich viele Betroffene gemeldet, deren Vermieter offenbar mit verschiedenen Tricks den Mietendeckel umgehen oder sich mit Vereinbarungen unterschiedlichster Art die Mietzahlungsansprüche für den Fall der Verfassungswidrigkeit sichern wollen“, berichtet Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV).

„Solche Versuche bestehen zum Beispiel darin, neue Wohnmietverhältnisse mit Gewerbeverträgen zu versehen oder Nutzungsverträge anzubieten, für die angeblich der Deckel nicht greift oder die Einzahlung der den Mietendeckel überschreitenden Miete auf ein Treuhandkonto des Vermieters zu verlangen“, nennt BMV-Chef Wild einige Beispiele. Auch die Zahlung horrend hoher Sicherheitszahlungen werde den Mietern abverlangt.

So möchte beispielsweise ein Vermieter einer Wohnung in Prenzlauer Berg eine „Individualvereinbarung zum sogenannten Mietendeckel“ in den Mietervertrag einfügen. In dieser soll sich der Mieter verpflichten, „dem Vermieter eine Sicherheit (§232 BGB) zu leisten“, für den Fall, dass der Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt werden sollte. „Die Sicherheit soll 25.000 Euro betragen“, heißt es weiter, und: „Verletzt die Mieterseite vorstehende Verpflichtung, so steht dem Vermieter deshalb ein Sonderkündigungsrecht zu.“

Mieter sollen Treuhandkonto einrichten oder Schattenmiete zahlen

Andere Vermieter dagegen senden ihren Mietern Briefe zu, in denen die Einrichtung eines Treuhänderkontos nahegelegt wird. „Wir stimmen der Einrichtung eines Treuhandkontos durch Sie zu unseren Gunsten und unverzinslichen Verwahrung der Differenz der zulässigen Miete nach dem MietenWoG (Mietendeckel-Gesetz, A.d.R.) zu der nach dem BGB vereinbarten Miete zu“, heißt es in einem Vordruck, den der Mieter unterschreiben soll.

Begründet wird dies in dem Anschreiben zum Formular mit der voraussichtlichen Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels, der dann zu Nachzahlungen der bis dahin aufgelaufenen Mietdifferenz führen würde. „Mit jeder von Ihnen nicht geleisteten Differenz zwischen der wirksam vereinbarten Miete und der Stichtagsmiete geraten sie zivilrechtlich in Zahlungsverzug. Dies kann ein Recht zur ordentlichen, aber auch außerordentlichen Kündigung des mit Ihnen bestehenden Mietverhältnisses begründen“, heißt es in dem Schreiben. „So etwas verunsichert natürlich viele Mieter“, berichtet Wild.

Bei neuen Verträgen werde vielfach auch eine „Schattenmiete“ verlangt, wie der BMV-Chef sie nennt. Während der Laufzeit des Mietendeckels werde dabei nur die Mietendeckelmiete verlangt, parallel werden Mieter aber zu einer höheren Miete jenseits des Mietendeckels vertraglich verpflichtet. Das führt dazu, dass in einem Mietvertrag gleich zwei verschiedene Miethöhen stehen, wobei die Differenz mehrere hundert Euro betragen kann.

https://www.morgenpost.de/berlin/article229006379/So-tricksen-Vermieter-beim-Mietendeckel.html

Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Pressemitteilung Bezirksamt Neukölln von Berlin am 16.04.2020: Neukölln übt Vorkaufsrecht aus – 164 Wohnungen sollen an Genossenschaft gehen

Das Bezirksamt Neukölln hat erneut sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Der Häuserblock Leinestraße 28-36 / Oderstraße 28-29 am Tempelhofer Feld mit insgesamt 164 Wohnungen soll von der Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG übernommen werden.

Neukölln hat damit zum dritten Mal in diesem Jahr das Vorkaufsrecht ausgeübt. Nach Wohnungszahl ist das sogenannte “Luftbrückenhaus” das größte Objekt, für das der Bezirk Neukölln bisher das Vorkaufsrecht geprüft hat. Berlinweit handelt es sich um den größten Vorkauf zugunsten einer Genossenschaft.

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Verkäufer und ursprünglicher Käufer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste hierzu: “Ich bedanke mich ganz herzlich beim Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin für die Bereitschaft, zur Ausübung des Vorkaufsrechts zur Verfügung zu stehen und für die wirklich unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich freue mich sehr, dass Genossenschaften sich zunehmend engagieren. Gemeinsam können wir den Ausverkauf Berlins aufhalten. Mit den Mieter*innen standen wir die gesamte Zeit in engem Kontakt. Sie haben ihrem Anliegen auf kreative Weise Gehör verschafft – trotz dieser schwierigen Zeiten. Auch dafür möchte ich mich bedanken. Nun heißt es abwarten, ob das Verfahren in die Verlängerung geht oder die Mieter*innen schnell Sicherheit haben werden.”

Hintergrund:
Käufer*innen können das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer sogenannten Abwendungsvereinbarung verhindern. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz. Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen. Käufer wie Verkäufer können – wie gegen jeden Verwaltungsakt – Widerspruch einlegen und ggf. auch dagegen vor Gericht gehen.

In mittlerweile elf Fällen konnte das Vorkaufsrecht bisher rechtssicher ausgeübt werden, seitdem der Bezirk im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung in Neukölln zu nutzen. In vier weiteren Fällen, in denen Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind Gerichtsverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk in dieser Zeit 34 Abwendungsvereinbarungen mit Käufer*innen schließen.

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.920434.php