Archiv für den Monat: Februar 2018

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

Berliner Morgenpost am 31.01.2018: Wohnen in Berlin – Berliner Senat will Wohnungsbauprojekte beschleunigen

In Berlin müssen bis 2030 mindestens 194.000 neue Wohnungen gebaut werden. Jetzt soll ein neues Verfahren Tempo machen.

Um Konflikte etwa mit Anwohnern, bei der Verkehrsanbindung oder dem Umweltschutz schneller aufzulösen und zu rascheren Entscheidungen zu kommen, soll es künftig ein abgestuftes Verfahren geben. Das teilten Regierungschef Michael Müller (SPD) sowie seine Stellvertreter Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) am Mittwoch nach einer Klausurtagung der rot-rot-grünen Regierungsmannschaft mit.

Der “Steuerungskreis”, der nun Besserung bringen soll, geht auf eine Idee Lompschers zurück. Nicht durchsetzen konnten sich der Regierungschef und die SPD mit ihrem vor gut einer Woche präsentierten Vorschlag, ein solches Gremium bei Müller in der Senatskanzlei anzusiedeln.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213281409/Berliner-Senat-will-Wohnungsbauprojekte-beschleunigen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 31.01.2018: Wohnungsnot in Berlin –  Bauen, bauen, bauen reicht nicht

Das aktuelle private Bauen und Modernisieren verschärft die sozialen Ungleichheiten statt den Wohnungsmarkt zu entspannen. Berlins Lebensqualität ist damit ebenso gefährdet wie sein Image.

Die Statistik sieht nicht so schlecht aus: 2016 wurden Baugenehmigungen für 25.063 Wohnungen erteilt, bis September 2017 für 17.817 Wohnungen. Das entscheidende Problem aber ist: Was da gebaut wird, geht am Bedarf der meisten Wohnungssuchenden vorbei. Denn die Struktur der Investoren hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Privatinvestoren bauen heute durchweg  hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen. Viele dieser Wohnungen werden nicht an (Neu-)Berliner verkauft, sondern als Vermögensanlage und Zweitwohnung weltweit vermarktet. Das aktuelle private Bauen und Modernisieren verschärft die sozialen Ungleichheiten statt den Wohnungsmarkt zu entspannen.

https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/wohnungsbau-zwischen-zeitdruck-und-profitgier/bauen-bauen-bauen-reicht-nicht.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein Sondereigentümer, wenn er seine Wohnung vermietet, gegenüber seinem Mieter binnen Jahresfrist abrechnen und für den fristgerechten Zugang der Betriebskostenabrechnung sorgen?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 28 C 22/17, Urteil vom 01.12.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 2. wie folgt aus: “Den Klägern steht auch ein Nachzahlungsanspruch aus der Betriebskostenabrechnung für 2014 nicht zu.

Dies folgt bereits aus dem fehlenden Zugang der Abrechnung innerhalb eines Jahres nach dem Ende der Abrechnungsperiode, § 556 Abs. 3 BGB. Nach dieser Vorschrift ist über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. So liegt der Fall hier.

Die Kläger haben zum bestrittenen Zugang der Abrechnung im September 2015 keinen Beweis angeboten und bleiben beweisfällig. Hieran ändert auch die Behauptung, der Zugang folge aus der Anpassung der Mietzahlung nichts, denn aus der Berechnung ergibt sich (wie die Beklagte zutreffend hervorhebt) gar keine Änderung der Vorauszahlungshöhe. Für 2014 und 2015 legen die Kläger jeweils identische Vorauszahlungsbeträge zugrunde. Nach dem Beklagtenvortrag ist die Abrechnung erst 2017 zugegangen.”

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

Berliner Morgenpost am 31.01.2018: Wohnen in Berlin – Aldi baut jetzt Wohnungen in Berlin

In fünf Jahren sollen auf 30 Discountern 2000 Wohnungen entstehen. Aldi will sie für 6,50 bis zehn Euro je Quadratmeter vermieten.

An mindestens 30 Standorten in Berlin sollen in Kombination mit Aldi-Nord-Märkten rund 2000 Wohnungen entstehen, wie das Unternehmen am Mittwoch in Berlin mitteilte. In Neukölln und Lichtenberg sollen die ersten knapp 150 Wohneinheiten bereits Mitte 2019 fertig sein.

“Je höher das Bevölkerungswachstum, desto höher ist auch der Bedarf an Aldi-Märkten – und Wohnungen”, sagt Jörg Michalek, Geschäftsführer der Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG. Daher wolle man beides miteinander verbinden.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213276131/Aldi-baut-jetzt-Wohnungen-in-Berlin.html

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

DER TAGESSPIEGEL am 31.01.2018: Discounter steigt in Immobilienmarkt ein – Aldi baut Wohnungen über Filialen in Berlin

Während der Senat in Sachen Wohnungsbau immer noch nicht vorankommt, macht die Discounter-Kette Aldi ernst: Auf ihren Innenstadt-Filialen sollen 2000 Wohnungen errichtet werden.

Der Discounter will 2000 neue Wohnungen an rund 30 Filialstandorten in Berlin bauen. Zwei „Leuchtturmprojekte“ an der Sedanstraße in Lichtenberg und der Silbersteinstraße in Neukölln seien bereits unterwegs, sagte Aldi-Immobilienchef Jörg Michalek. Bis 2019 sollen an den Standorte 200 Wohnungen über neuen Supermärkten entstehen, 30 Prozent davon als Sozialwohnungen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/discounter-steigt-in-immobilienmarkt-ein-aldi-baut-wohnungen-ueber-filialen-in-berlin/20911048.html

Pressemitteilung 04/2018

AMV fordert Sachlichkeit und Besonnenheit beim Thema Milieuschutzgebiete in Spandau

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert alle Spandauer Politikerinnen und Politiker im Vorfeld der 1. Sitzung des Runden Tisches “Milieuschutzgebiete in Spandau” am 14.03.2018 zur Sachlichkeit und Besonnenheit auf. Hintergrund für diese Aufforderung ist die Pressemitteilung der SPD-Politikerin Bettina Domer vom 30.01.2018.

Zur Erinnerung:

Auf der 3. Kiezversammlung der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter im Falkenhagener Feld am 18.01.2018, die vom AMV organisiert und veranstaltet worden ist, wurde der Ruf nach Milieuschutzgebieten in Spandau laut. Auf Vorschlag von Bodo Byszio (Vorstandsvorsitzender Kreisverband Spandau Bündnis90/Die Grünen) vereinbarten daraufhin alle an der Versammlung teilnehmenden Spandauer Politikerinnen und Politiker, einen parteiübergreifenden Runden Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben zu rufen. Die 1. Sitzung des Runden Tisches ist für den 14.03.2018 terminiert. Die Einladungen wurden am 26.01.2018 verschickt.

Der Runde Tisch soll im Vorfeld von Initiativen und Anträgen in der Bezirksverordnetenversammlung dazu dienen, sich dem Thema parteiübergreifend anzunähern und eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln. Hiermit soll versucht werden, das wichtige Thema “Milieuschutz” vor einer parteipolitischen Auseinandersetzung in der BVV zu bewahren, bevor die Grundlagen, Möglichkeiten und Perspektiven erörtert wurden.

Pressemitteilung MdA Bettina Domer (SPD) am 30.01.2018

In ihrer Pressemitteilung vom 30.01.2018, die die Überschrift “Milieuschutz und mehr Sozialwohnungen in Spandau überfällig – Blockade der CDU, FDP und AfD zu Gunsten der Mieter*innen überwinden” trägt, äußerte sich MdA Bettina Domer wie folgt: „Der Milieuschutz in Spandau ist längst überfällig. Ich begrüße die Einrichtung des parteiübergreifenden Runden Tisches am 14. März sehr, denn wir brauchen endlich Entscheidungen im Bezirksamt vom Baustadtrat Frank Bewig (CDU), in welchen Gebieten wir einen Milieuschutz zuerst einrichten wollen, um Mietervertreibungen durch Luxussanierungen und Eigentumsumwandlungen zu verhindern. Unsere Spandauer Mieter*innen leiden unter den hohen Mieten. Zuletzt wurden in der Straßburger Straße 40 Mieter*innen nach einer Altbausanierung mit einer Mieterhöhung von 75% vertrieben – die Blockade gegen den Milieuschutz und den Neubau günstiger Sozialwohnungen des CDU Baustadtrats Frank Bewig muss gestoppt werden, bevor es zu spät ist. Nicht nur beim Milieuschutz werden wir gebremst, auch sorgt die CDU, gemeinsam mit der FDP und der AFD dafür, dass keine günstigen Sozialwohnungen in Spandau gebaut werden können. Zuletzt wurde im Dezember mit den Stimmen der Bezirksverordneten der CDU, FDP und der AFD ein Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung in der Spandauer BVV abgelehnt, der vorsah, bei jedem Wohnungsbauprojekt 30% bezahlbaren Wohnraum durch Sozialwohnungen zu schaffen – ich habe für diese mieterfeindliche Politik absolut kein Verständnis mehr.”

Kommentar des AMV

“Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es zwar ausdrücklich, dass sich mit MdA Bettina Domer nun eine SPD-Politikerin für Milieuschutzgebiete in Spandau lautstark einsetzt, ist jedoch über den Zeitpunkt sowie die Schärfe ihrer Erklärung überrascht und erachtet diese für die Spandauer Mieterinnen und Mieter als wenig hilfreich und sogar in der momentanen Situation für kontraproduktiv”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. “In der Vergangenheit war es nicht die Spandauer SPD, die vehement Milieuschutzgebiete für Spandau gefordert hat, sondern einzig die Spandauer Linke um ihren BVV-Fraktionsvorsitzenden Lars Leschewitz. So stellte die Linksfraktion am 20.02.2017 in der BVV Spandau den Antrag “Spandaus Kieze durch Milieuschutz erhalten – Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben” (Drucksache 0099/XX) und am 10.07.2017 den Antrag “Neustadt durch Milieuschutz erhalten – Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben” (Drucksache 0362/XX). BVV-Anträge der SPD-Fraktion in der BVV Spandau zu diesem Thema sucht man hingegen vergeblich”, so Eupen. “Jetzt wo ein parteiübergreifender Runder Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben gerufen ist, ist Sachlichkeit und Besonnenheit gefragt und nicht lautes Poltern. Anderenfalls ist das Ziel des Runden Tisches, eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln, bereits gefährdet, bevor der Runde Tisch überhaupt zum ersten Mal getagt hat”, äußerte Eupen. “Der AMV appeliert im Interesse der vor Verdrängung zu schützenden Spandauer Mieterinnen und Mieter an alle am Runden Tisch beteiligten Politikerinnen und Politiker, von Globalangriffen auf politische Kontrahenten vor der 1. Sizung des Runden Tisches abzusehen und konstruktiv in der Sache zu arbeiten”, schließt Eupen

Berlin, den 02.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Sind Kosten einer Türsprechanlage als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, wenn sie im ursprünglichen Mietvertrag nicht aufgeführt werden?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 28 C 22/17, Urteil vom 01.12.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. wie folgt aus: “Die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für 2015, § 556BGB, ist nicht geschuldet, weil der Kostenanteil für die Türsprechanlage in Höhe 35,28 EUR den Nachzahlungsbetrag übersteigt und nicht geschuldet war.

Die Kläger sind der Behauptung, die Türsprechanlage sei bereits bei Vermietung vorhanden gewesen, nicht hinreichend entgegen getreten. Jedenfalls haben die Kläger keinen Beweis dafür angeboten, dass die Türsprechanlage erst nach Mietbeginn eingebaut wurde. Die Kosten für die Türsprechanlage sind im ursprünglichen Mietvertrag nicht angesprochen, wonach deren nachträgliche Umlage ausgeschlossen ist. Die Kosten sind mit der Nettokaltmiete abgegolten.”

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Abendblatt am 30.01.2018: Schutz vor Verdrängung gefordert

Runder Tisch in Sachen Millieuschutz soll gegründet werden

Trotz des Orkantiefs Friederike kamen am 18. Januar mehr als 100 Menschen ins Klubhaus Falkenhagener Feld. Sie waren der Einladung des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) zur 3. Kiezversammlung gefolgt. Gemeinsam mit neun Politikern aus Bundestag, Abgeordnetenhaus und Bezirk sollte unter dem Motto „Probleme und Ärger mit der Deutschen Wohnen“ die Situation vieler Mieter in der Großsiedlung Falkenhagener Feld diskutiert werden.

„Die Deutsche Wohnen hat unsere Einladung telefonisch ausgeschlagen“, äußerte Marcel Eupen, 2. Vorsitzender des AMV, zu Beginn der Veranstaltung sein Bedauern. Damit seien die Verursacher der Gründe für diese Zusammenkunft zum dritten Mal in Folge nicht anwesend. So werde auch die Symptombekämpfung schwierig. Gegenüber unserem Schwesterblatt Berliner Zeitung wies Manuela Damianakis, die Sprecherin der Deutschen Wohnen, diese Darstellung zurück: „Die Veranstaltung war von vornherein als Tribunal aufgebaut. So etwas ist nicht zielführend, und deshalb haben wir unsere Teilnahme abgesagt.“

Aus den zahlreichen Wortmeldungen und Schilderungen war ebenfalls deutlich herauszuhören, dass unter den Mietern im Falkenhagener Feld Angst vor Verdrängung durch weitere Mietsteigerungen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen herrscht. Die Forderung nach Milieuschutzgebieten in Spandau wurde mehrfach erhoben und zusammen mit den Politikern diskutiert. Auf Vorschlag von Bodo Byszio von den Spandauer Grünen vereinbarten die an der Versammlung teilnehmenden Politiker, einen parteiübergreifenden Runden Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben zu rufen.

Ziel des Runden Tischs sei es, eine Handlungsempfehlung an das Bezirksamt Spandau zu erarbeiten, ob und in welchen Ortsteilen beziehungsweise Siedlungen Milieuschutzgebiete für erforderlich gehalten werden. An dem Runden Tisch sollen neben Bezirkspolitikern aller Parteien der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig (CDU) sowie Vertreter des Berliner Mietervereins (BMV) und des AMV teilnehmen.

http://www.abendblatt-berlin.de/2018/01/30/schutz-vor-verdraengung-gefordert/

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:


DER TAGESSPIEGEL am 30.01.2018: Wohnungsbau in Berlin 
– “Erwartungen sind höher als das, was wir in der Realität einlösen können.”

Ein Jahr Wohnungsbaupolitik – was wurde denn nun erreicht? Senatorin Lompscher und Andrej Holm versuchen es mit einer Antwort.

„Es ist überall noch viel zu tun“, sagte Lompscher. Man habe den Stadtentwicklungsplan 2030 auf den Weg, die Wohnungsbaubedarfsprognose öffentlich und in der Bürgerbeteiligung erste Schritte gemacht. Rasch fallen ihre Worte auf den Stand des Wohnungsbaus: „Uns helfen nur die Wohnungen weiter, die dem Bedarf der Wohnungssuchenden entsprechen.“ Darüber müsse in langwierigen, aufwendigen Prozessen verhandelt werden, wodurch auch Verzögerungen entstanden. „Das muss ich natürlich auf meine Kappe nehmen“, sagte Lompscher.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsbau-in-berlin-erwartungen-sind-hoeher-als-das-was-wir-in-der-realitaet-einloesen-koennen-/20906554.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Stellen allgemeine Wartungskosten eine umlagefähige Kostenart in einer Betriebskostenabrechnung dar?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 28 C 22/17, Urteil vom 01.12.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. wie folgt aus: “Auch “allgemeine Wartungskosten” sind nicht ersatzfähig, weil es sich diesbezüglich um keine umlagefähige Kostenart, sondern eine Sammelbezeichnung handelt (Schmidt/Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 556 Rn. 336). Es bleibt unklar, auf welche ggf. umlagefähige oder nicht umlagefähige Kostenart die Wartungskosten in welcher Höhe jeweils entfallen. Die Aufschlüsselung ist dem Vermieter zuzumuten, da er ohnehin zur Vorbereitung der Abrechnung eine entsprechende Aufstellung fertigen muss (Schmidt/Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 556 Rn. 347).”