Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Wohnungspoltik”:


Berliner Morgenpost am 06.11.2017: Kommentar
 – Das Vorkaufsrecht der Berliner Bezirke wackelt

Das vom Senat gefeierte Wundermittel gegen die Verdrängung finanzschwacher Mieter droht zu verpuffen, sagt Isabell Jürgens.

“Die Mieter*innen können aufatmen, Friedrichshain-Kreuzberg hat erneut den Verkauf eines Hauses an einen Investor verhindert”, teilte Florian Schmidt, Baustadtrat des Bezirks, kürzlich mit. Bereits bei zehn Häusern habe man das Vorkaufsrecht erfolgreich ausgeübt, weitere sollen folgen. Die Siegerlaune könnte dem grünen Baustadtrat schon bald vergehen. Das zumindest legt die schriftliche Begründung eines Urteils des Berliner Landgerichts nahe, die der Senat bislang unter Verschluss gehalten hat.

https://www.morgenpost.de/meinung/article212451081/Vorkaufsrecht-wackelt.html

Aus der Rubrik “Wohnungspoltik”:


Berliner Morgenpost am 06.11.2017: 
Urteil – Landgericht stoppt Vorkaufsrecht der Bezirke für Immobilien

Der Erwerb durch die Bezirke soll günstige Mieten sichern. Der Berliner Senat geht nach dem Urteil gegen das Vorkaufsrecht in Berufung.

Berlins Mietenpolitik bei der Ausübung des Vorkaufsrechts von Wohnhäusern steht auf dem Spiel. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil klargestellt, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden darf, wenn das betreffende Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplanes liegt und das Gebäude darauf den Festsetzungen des Planes entspricht.

https://www.morgenpost.de/berlin/article212451669/Landgericht-stoppt-Vorkaufsrecht-der-Bezirke-fuer-Immobilien.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss eine Modernisierungsankündigung beim Austausch von Fenstern die genaue Fensterart angeben?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 453 C 22061/15, Urteil vom 30.12.2016) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht München in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Bezüglich der Fenster erfolgte eine genaue Beschreibung, weiche einzelnen Bauschritte geplant sind. Die genaue Fensterart ist für den Eingriff in die Wohnung aber unerheblich. Aus der Ankündigung ergibt sich hinreichend, dass die Größe der Fenster beibehalten werden soll, allein die Größe des Küchenfensters soll durch den Einbau einer Fenstertüre verändert werden. Nachdem die Klagepartei keine Angaben zur Schalldämmung gemacht hat, ist davon auszugehen, dass sich insoweit durch die Baumaßnahme keine Änderungen ergeben. Eine genaue Bezifferung der Energieeinsparung ist nicht erforderlich (BGH NZM 2011, 849). Hier enthält die Ankündigung die konkrete Angabe der beiden Wärmedurchgangskoeffizienten, so dass die Energieeinsparung nachvollzogen werden kann und den Anforderungen genügt.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Promietrecht.de: Schufa, Selbstauskunft, Bonität prüfen – Was darf Vermieter verlangen?

Zulässig sind Fragen zur Identität, zum Nettoeinkommen, zur Anzahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder, zum Arbeitsverhältnis oder zu Haustieren, auch vermögensrelevante Fragen (Mietschulden, Einkommenspfändung, Insolvenz, eidestattliche Versicherung) können für die Bonitätsprüfung im Einzelfall zulässig sein.

https://www.promietrecht.de/Mietvertrag/vor-dem-Vertrag/Schufa-Selbstauskunft-Bonitaet-pruefen-Was-darf-Vermieter-verlangen-E2492.htm

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 03.11.2017: Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek – “Wir müssen Neubauprojekte schneller fördern”

Die Berliner Fraktionschefin der Grünen, Antje Kapek, fordert ein Bündnis mit Investoren und mehr Engagement des Senats.

Wir entwickeln gerade Leitlinien für Beteiligung, der Stadtentwicklungsplan Wohnen wird überarbeitet. Das ist alles richtig. Aber wir müssen Neubauprojekte schneller fördern und umsetzen. Das bedeutet auch, dass Bezirke, die weniger Engagement zeigen, diesbezüglich aufgefordert werden müssen.

Es gibt eine Reihe von Projekten im Stadtentwicklungsplan Wohnen wie zum Beispiel in Lichterfelde Süd, wo 2500 Wohnungen entstehen sollen. Das ist aber nicht ausreichend. Ich werbe deshalb für ein Bündnis für stadtverträglichen Neubau mit privaten Investoren.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/gruenen-fraktionschefin-antje-kapek-wir-muessen-neubauprojekte-schneller-foerdern/20535008.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss eine Modernisierungsankündigung beim Austausch von Elektroleitungen und Heizungsrohre unter-putz dem Mieter den genauen Verlaufsort angeben?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 453 C 22061/15, Urteil vom 30.12.2016) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht München in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Beim Austausch von Elektroleitungen und Heizungsrohre unter-putz ist es nicht notwendig, dass dem Mieter der genaue Verlaufsort mitgeteilt wird. Oftmals wird sich dieser nämlich erst im Laufe der Bauarbeiten herausstellen. Dies gilt auch für die Angabe der genauen Stellen, an denen die Wände aufgeschlitzt werden sollen. Dieser Planungsspielraum ist mithin dem Vermieter zuzugestehen. Selbiges gilt für Anzahl und Standort der Anschlüsse und Steckdosen. Da der Sicherungskasten sowie der Fehlstromschutzschalter keine wesentlichen Änderungen der Wohnung oder ihrer Gebrauchsmöglichkeiten bewirken, ist es nicht notwendig, dass der Vermieter den genauen Standort in der Ankündigung angibt. Die genaue Angabe, wie die elektrische Lüftung montiert werden soll, ist ebenfalls nicht notwendig, da sich hieraus weder eine wesentliche Änderung der Wohnung noch deren Gebrauchsmöglichkeit ergibt.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:


Berliner Morgenpost am 01.11.2017: 
Mieten in Berlin – Mieterverein kritisiert Angriff auf Berliner Mietspiegel

Der Mietspiegel sei “unwissenschaftlich”, behauptet die Deutsche Wohnen. Der Mieterverein bestreitet diesen Vorwurf.

Der Berliner Mieterverein hat Bemühungen der privaten Wohnungsgesellschaft Deutschen Wohnen kritisiert, den Mietspiegel als Richtwertvorgabe zu kippen. “Dem Unternehmen geht es vorrangig darum, bei ihren Mieterhöhungsverlangen die sogenannten Marktmieten durchzusetzen”, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Vereins.

https://www.morgenpost.de/berlin/article212404755/Mieterverein-kritisiert-Angriff-auf-Berliner-Mietspiegel.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:


Berliner Morgenpost am 01.11.2017: Mieten in Berlin
 – Wohnkonzern will Berliner Mietspiegel kippen

Die Deutsche Wohnen bestreitet die Rechtmäßigkeit des Mietspiegels und legt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.

Der größte Vermieter der Hauptstadt, die Deutsche Wohnen, will mit einer Verfassungsbeschwerde Mieterhöhungen über den Mietspiegel
hinaus durchsetzen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article212404299/Wohnkonzern-will-Berliner-Mietspiegel-kippen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss eine Modernisierungsankündigung grundsätzlich die Außenmaße der einzelnen Heizkörper, die eingebaut werden sollen, angeben?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 453 C 22061/15, Urteil vom 30.12.2016) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht München in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Hinsichtlich der Heizungskörper ist zu beachten, dass beim Austausch von Gaseinzelöfen zwar Zahl und Standort der neuen Heizkörper – wie hier erfolgt – anzugeben sind. Es ist jedoch nicht erforderlich, die Außenmaße der einzelnen Heizkörper, die eingebaut werden sollen, anzugeben (Ermann-Dickersbach, 14. Auflage, 2014, § 555 c, Rn. 5). Dies kann zwar anders sein, wenn sich die Größe auf den Gebrauch auswirken kann. Dafür sind vorliegend aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben. Es ist daher unschädlich, dass die Angabe der Tiefe der Heizkörper fehlt, zumal die Breite der Heizkörper aus dem Plan ersichtlich ist. Schließlich ist jedenfalls klar erkennbar, in weichen Räumen Heizkörper montiert werden sollen, so dass unerheblich ist, dass Bad und Abstellkammer im Plan vertauscht wurden. Auch die zu erwartenden Maßnahmen im Bad sind aufgrund der Angaben in der Ankündigung sowie im Plan hinreichend im Sinne des § 555 c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB erkennbar.”

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.11.2017: Alles Wichtige zur Rente

Wann? 15.11.2017 19:30 Uhr

Wo? TSV Spandau 1860 Restaurant und Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585Berlin

Wo muss ich meine Rente beantragen? Ab wann kann ich in Rente gehen, und wie hoch sind die Abschläge, wenn ich mit 63 in Rente gehe? Über all diese Fragen klärt der nächste Mieter- und Verbraucherstammtisch auf, zu dem der Alternative Mieterverein (AMV) am Mittwoch, 15. November, einlädt. Es referiert Jan Graßhoff von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Er informiert auch darüber, ab wann eine Rente besteuert wird, ob ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird, und wie viel man dazu verdienen darf. Auch über die Mütterrente und Witwenrente oder die Zahlung beim Umzug ins Ausland gibt der Rentenexperte detalliert Auskunft. Der Stammtisch beginnt um 19.30 Uhr im Restaurant des Tanzsportzentrums vom TSV 1860 Spandau am Askanierring 150.

http://www.berliner-woche.de/spandau/bildung/alles-wichtige-zur-rente-d136170.html