statista.com am 20.09.2017: Die steigenden Mieten in deutschen Großstädten

https://de.statista.com/infografik/11157/die-steigenden-mieten-in-deutschen-grossstaedten/
statista.com am 20.09.2017: Die steigenden Mieten in deutschen Großstädten

https://de.statista.com/infografik/11157/die-steigenden-mieten-in-deutschen-grossstaedten/
fnp.de am 28.09.2017 – FDP: Mietpreisbremse wirkt als „Mietbeschleunigungspumpe”
Jürgen Lenders von der FDP-Fraktion im hessischen Landtag hat die Abschaffung der Mietpreisbremse gefordert. Sie beschneide in verfassungswidriger Weise Eigentumsrecht und Vertragsfreiheit, sagte er am Donnerstag bei einer Debatte im Landtag. Außerdem wirke sie ohnehin als „Mietbeschleunigungspumpe”. Vermieter nutzten Freiräume und erhöhten die Mieten, sagte er.
http://www.fnp.de/rhein-main/FDP-Mietpreisbremse-wirkt-als-Mietbeschleunigungspumpe;art1491,2781651
focus.de am 28.09.2017: Ein Immobilienkauf ist häufig günstiger als die Miete
Mehr als die Hälfte der Deutschen lebt in einer Mietwohnung. Dabei könnten sich durchaus ein größerer Teil von ihnen einen Wohnungskauf leisten. Der Käufer muss es nur einmal richtig für sich durchrechnen.
Beispielrechnung für Berlin
Am 26. September dieses Jahres hatte das Immobilienportal Immobilienscout24 insgesamt 17 bezugsfreie Eigentumswohnungen in Berlin im Angebot, die zwischen 45 und 55 Quadratmeter groß sind und maximal 100.000 Euro kosten. Gesucht wurde in einem Radius von 20 Kilometern um das Stadtzentrum. Wenn man eine solche Wohnungzu 100 Prozent finanziert, betragen die Zinskosten bei einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent 170 Euro im Monat.
Hinzu kommen zwei Prozent Tilgung, das sind weitere 170 Euro im Monat. Damit beträgt die monatliche Rate, die an die Bank zu richten ist, 340 Euro. Als Eigentümer hat man noch weitere Kosten, die Mieter nicht haben: die WEG-Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Wir rechnen mit 55 Euro im Monat und kommen nun auf 395 Euro. Betriebskosten wie Wasser und Heizung kommen noch hinzu, betreffen Eigentümer und Mieter aber gleichermaßen.
Das Problem sind die Kaufnebenkosten
Trotzdem wird diese Chance vielfach nicht ergriffen. Für viele Haushalte ist das notwendige Eigenkapital der Knackpunkt. Selbst wenn eine Wohnimmobilie zu 100 Prozent finanziert wird – besser wäre natürlich ein geringerer Finanzierungsanteil – müssen Käufer immer noch die Kaufnebenkosten aufbringen. Diese können nämlich in der Regel nicht mit einem Immobiliendarlehen finanziert werden. Und die Kaufnebenkosten können beträchtlich sein. Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision summieren sich beispielsweise in Berlin auf gut 15 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 200.000 Euro sind das 30.000 Euro, die Käufer zusätzlich aufbringen müssen und die nicht finanziert werden können.
Berechtigen außerhalb der Wohnung liegende Mängel grundsätzlich nur ausnahmsweise zu einer Minderung?
Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 18 C 108/15, Urteil vom 09.02.2016) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das Amtsgericht Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. 4. wie folgt aus: “Die Miete war entgegen der Ansicht der Beklagten nicht gemäß § 536 BGB gemindert. Ein Minderungsrecht ist nach § 536 Abs. 1 BGB nur dann gegeben, wenn die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt und die Mieter den Vermieter vom Vorliegen eines Mangels in Kenntnis gesetzt haben, § 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB. Denn nur dann ist der Vermieter in der Lage seiner Instandsetzungspflicht aus § 535 Abs. 1 BGB nachzukommen. Aus dem Erfordernis der “nicht nur unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung” folgt ferner, dass nicht jeder Instandsetzungsanspruch des Mieters ein Minderungsrecht impliziert.
Weshalb unzureichende Gartenpflege die Tauglichkeit der Mietsache erheblich beeinträchtigt haben soll, ist nicht ersichtlich. Außerhalb der Wohnung liegende Mängel berechtigen grundsätzlich nur ausnahmsweise zu einer Minderung. Darüber hinaus wird insbesondere bei lediglich optischen Beeinträchtigungen die Erheblichkeitsschwelle im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB in der Regel nicht erreicht sein (vgl. zuletzt LG Berlin, Urteil vom 27. März 2015 – 63 S 359/12 -, WuM 2015, 486). Offensichtlich beanstandete die Beklagte das Absägen der Koniferen und mangelhafte Gehwegreinigung, wie den Anlagen B5-B7 (Bl. 72ff. d.A.) zu entnehmen ist. Dies genügt für eine Minderungsberechtigung nicht. Darüber hinaus würde eine rückwirkende Minderung an § 814 BGB scheitern.”
Ansprechpartner für Seniorensicherheit des Landeskriminalamtes Berlin zu Gast beim AMV
Der 26. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 18.10.2017 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Ein Ansprechpartner für Seniorensicherheit des Landeskriminalamtes Berlin, Prävention 2, wird zu dem Thema „Schutz vor Trickbetrug im Alter“ referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten.
Seit 1994 gibt es beim Landeskriminalamt Berlin hauptamtliche „Ansprechpersonen für Seniorensicherheit”. Sie werden von derzeit 13 pensionierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unterstützt, die diese Beratungstätigkeit ehrenamtlich ausführen. Auf der Veranstaltung wird anhand aktueller Taten aufgezeigt werden, welche Tricks angewendet werden und wie man sich mit einfachen Mitteln schützen kann. Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an ältere Menschen sondern auch an deren Angehörige und andere Interessierte.
Berliner Abendblatt am 28.09.2017: Erster Spandauer Wohntag
Alle Mieter sind herzlich eingeladen.
Der AMV (Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V.) veranstaltet am 7. Oktober im Klubhaus Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 13, den ersten Spandauer Wohntag. Unter der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters, Helmut Kleebank, sind Vorträge und Infostände zum Thema „Wohnen in Spandau“ geplant, zu denen alle Mieter eingeladen sind.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem Angebote der städtischen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, der Wohnungsneubau im Bezirk, das Wohnen bei der Degewo und der WBM im Neubauprojekt Pepitahöfe in Hakenfelde, die Wohngeld-Entwicklung der sozialgebundenen Wohnheiten in Spandau. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
wiwo.de am 25.09.2017: Stromanbieter-Ranking – Faire und günstige Stromtarife für 100 Städte
Mit dem Wechsel des Stromanbieters können Haushalte ihre Stromrechnung deutlich senken. Unser exklusives Ranking der 100 größten Städte zeigt faire und günstige Tarife – und wer hinter den Anbietern steckt.
http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/stromanbieter-ranking-faire-und-guenstige-stromtarife-fuer-100-staedte/20353570.html
Muss der einer Kostenmieterhöhung beizufügende Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung zeitlich aktuell sein?
Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 18 C 108/15, Urteil vom 09.02.2016) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das Amtsgericht Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. 2. wie folgt aus: “Die Beklagte schuldet auch die weiteren Erhöhungsbeträge von 59,53 Euro ab 01.12.2014 nicht. Durch die weitere Erhöhungserklärung vom 14.10.2014 fand eine Erhöhung der Miete schon deshalb nicht statt, weil dem Schreiben keine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt war. § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG verlangt aber eine Berechnung, welche die Höhe der laufenden Aufwendungen erkennen lässt. Eine Berechnung die über drei Jahre alt ist, genügt diesen Anforderungen nicht.”
Das Europäische Verbraucherzentrum
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet nicht nur persönliche Beratung zu Verbraucherrechten in Europa, sondern unterstützt Sie auch kostenlos bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen in einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island.
Wir prüfen Ihren Fall anhand der Unterlagen, die Sie uns zusenden. Sind wir zuständig, kontaktieren wir unsere Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums, in dem das betreffende Unternehmen seinen Sitz hat. Diese wenden sich wiederum direkt an das Unternehmen, um eine Lösung in Ihrem Sinne zu erzielen.
Möglicherweise bietet es sich auch an, eine passende Schlichtungsstelle einzuschalten, was wir nur in Rücksprache mit Ihnen tun werden.
Über den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie von uns regelmäßig informiert. Verfahren dauern in der Regel etwa drei Monate. Dies ist jedoch ganz vom Rechtstreit und der Kooperation des Unternehmens abhängig. 75 % aller Fälle können wir zu Gunsten der Verbraucher lösen.
https://www.evz.de/de/ihr-problem-loesen/so-helfen-wir/
Süddeutsche Zeitung am 27.09.2017 – BGH: Mieterschutz ist wichtiger als Profit des Vermieters
BGH – VIII ZR 243/16, Urteil vom 27.09.2017
Der Bundesgerichtshof hat eine überraschend klare Entscheidung zum Vorrang des Mieterschutzes vor den Renditeinteressen des Vermieters gefällt. Die Kündigung einer Wohnung aus rein wirtschaftlichen Gründen ist dem Vermieter nur dann erlaubt, wenn ihm andernfalls “erhebliche Nachteile” für seine Immobilie entstünden. Damit hob er ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen auf.