Archiv der Kategorie: AMV Pressemitteilungen

Pressemitteilung 06/2020 

 

Kiez Heerstraße Nord: Gewobag nimmt ADO-Mieterhöhungen rückwirkend zurück und erstattet Mieterhöhungsbeträge

Die Gewobag hat unmittelbar nach Inkrafttreten des „Mietendeckel-Gesetzes” mit Schreiben vom 25.02.2020 bei diversen Mietparteien im Kiez Heerstraße Nord in Staaken die ADO-Mieterhöhungen aus Juni bzw. August 2019 rückwirkend zum 01.09. bzw. zum 01.11.2019 zurückgenommen und den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben.

In den maßgeblichen Schreiben heißt es wie folgt:

„Sehr geehrte Frau …,

Sehr geehrter Herr …,

Sie haben vom bisherigen Verwalter eine Mieterhöhung zum 01.09.2019 (alternativ: 01.11.2019) erhalten. Das nunmehr beschlossene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), kurz Mietendeckel genannt, legt fest, dass die Klatmiete (ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser) auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren wird. Die Mietanpassung der Kaltmiete wird daher zurückgenommen.

Da die Mieterhöhung bereits mietwirksam wurde, haben wir rückwirkend zum 01.09.2019 (alternativ: 01.11.2019) die Kaltmiete angepasst. Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben.”

Zur Erinnerung: Mieterhöhungen unmittelbar vor Verkauf

Kurz vor dem Abschluss des Anteilskaufvertrags im September mit der Gewobag über den Verkauf sämtlicher Anteile an den Ofek-Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilienobjekten mit insgesamt ca. 5.800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind, ließ die ADO Properties S.A. durch die ADO Immobilien Management GmbH im Juni und August 2019 zahlreiche Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter in Staaken verschicken. Die Mieterhöhungen wurden von der ADO zum 01.09. bzw. 01.11.2019 ausgesprochen. Die Übernahme durch die Gewobag erfolgte zum 01.12.2019. Die Gewobag kam so in den Genuss höherer Nettokaltmieten.

Kommentar des AMV:

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der bereits mit Pressemitteilung vom 22.10.2019 vehement die Rücknahme gefordert hatte (http://mieter-verbraucherschutz.berlin/2019/10/pressemitteilung-31-2019-2/), begrüßt es außerordentlich, dass die Gewobag nicht nur die ADO-Mieterhöhungen aus Juni bzw. August 2019 rückwirkend zum 01.09. bzw. zum 01.11.2019 zurückgenommen hat, sondern insbesondere, dass sie darüber hinaus auch den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben hat und dies, obwohl es zurzeit noch äußerst fraglich ist, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch auch für den Zeitraum zwischen dem 19.06.2019 (Stichtag) und dem 23.02.2020 (Inkrafttreten) zusteht”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der „Gewobag-Neumieter“ im Vergleich zu den „Gewobag-Altmietern“ gewahrt ist”, so Eupen.

Berlin, den 04.03.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 05/2020

Informationsveranstaltung zum Mietendeckel

Der Gemeinwesenverein Haselhorst e. V. und der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. laden am 12.03.2020 zu einer Informationsveranstaltung zum Mietendeckel ein.

E I N L A D U N G
 
„Fragen und Antworten rund um den Mietendeckel”
 
Wann: 12.03.2020, 17:30 Uhr – 19:00 Uhr
 
Wo: Gemeinwesenverein Haselhorst e. V., Burscheider Weg 21, 13599 Berlin
 
Thema: „Fragen und Antworten rund um den Mietendeckel”
 
Referent: Ass. Marcel Eupen, 1. Vorsitzender AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
 
Der Gemeinwesenverein Haselhorst und der AMV freuen sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Mieterinnen und Mieter!
 
Die Teilnahme ist kostenlos!

HaselhorstDer Mietendeckel ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Doch was verbirgt sich hinter ihm? Was bringt er für Mieterinnen und Mieter? Gilt er für alle Wohnungen? Was heißt Miete im Sinne des Mietendeckels? Was heißt Mietenstopp? Welche Rolle spielt der Stichtag 18.06.2019? Gilt der Mietendeckel auch für Staffelmieten und für Indexmieten? Was passiert bei einer Wiedervermietung? Wann und wie ist eine überhöhte Miete zu senken? Was besagt die Mietentabelle? Was bedeuten die Mietobergrenzen? Was ist mit Ein- und Zweifamilienhäusern? Sind Modernisierungen weiter möglich? Was ist ein Härtefall und was folgt daraus? Wie und woher bekomme ich die Angaben zur zulässigen Miethöhe? Wie werden Verstöße gegen den Mietendeckel geahndet? Diese und ähnliche Fragen werden auf der Veranstaltung beantwortet.

Berlin, den 24.02.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 04/2020

Gewobag beendet Mietnachlass in Staaken

Die Gewobag lässt den von der GSW, von der Deutsche Wohnen und von der ADO Immobilien Management GmbH gewährten Mietnachlass bei diversen Mietern in der Großsiedlung Heerstraße Nord in Staaken auslaufen und setzt sich damit dem Vorwurf aus, indirekt sowohl gegen die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” als auch ab dem 23.02.2020 gegen den „Mietendeckel“ zu verstoßen.

In der Großsiedlung Heerstraße Nord hatten diverse Mieter bis zum 31.12.2019 einen befristeten Mietnachlass, der über Jahre hinweg bestand und jeweils für ein oder für zwei Jahre verlängert wurde.

Bei einer Mieterin aus dem Blasewitzer Ring 20 belief sich dieser für deren 60,80 m² große Wohnung zunächst auf 147,47 €, d.h. die Nettokaltmiete wurde von 481,60 € um 147,47 € auf 334,13 € gekürzt. Im Januar 2018 wurde der vorgenannte Mietnachlass von 147,47 € auf 122,88 € reduziert und befristet bis zum 31.12.2019 gewährt, so dass sich die Nettokaltmiete für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 auf 358,72 € und die Bruttomiete zuletzt auf 592,72 € belief. Im Februar 2020 zog die Gewobag nicht nur die Februarmiete sondern auch den Mietnachlass in Höhe von 2 x 122,88 €, d.h. insgesamt 838,48 € ein. Auf das Beschwerdeschreiben der Mieterin vom 03.02.2020 teilte die Gewobag am 11.02.2020 lapidar mit:

„Sehr geehrte Frau …,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.02.2020. Gerne möchten wir Ihr Anliegen klären:

Zum 31.12.2019 ist Ihr monatlicher Mietnachlass in Höhe von 122,88 EUR entfallen. Ab dem 01.01.2020 beträgt Ihre monatliche Miete insgesamt 715,60 EUR. Bei der Abbuchung Anfang Februar 2020 wurde die monatliche Miete in Höhe von 715,60 EUR und die Restforderung für den Monat Januar 2020 in Höhe von 122,88 EUR berücksichtigt, insgesamt 838,48 EUR.”

Festzuhalten bleibt, dass die Gewobag ohne vorherigen Kontakt mit der Mieterin und ohne Kenntnis über deren finanzielle Möglichkeiten statt der bis Dezember 2019 geschuldeten Miete in Höhe von 592,72 € Anfang Februar 2020 einen Betrag in Höhe von 838,48 € eingezogen hat.

Kommentar des AMV:

 „Die Gewobag hätte nicht ohne vorherigen Kontakt mit der Mieterin die volle Miete ohne Mietnachlass einziehen dürfen“, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. „Sie hätte vielmehr zunächst die Miethöhe nach dem Mietspiegel zum Stichtag 18.06.2019 ermitteln und diese der betroffenen Mieterin mitteilen müssen. Sie hätte beachten müssen, dass nach der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” die Mieten in Summe für Bestandsmietverträge um nicht mehr als 2 % jährlich steigen dürfen sowie dass ab dem 23.02.2020 nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung eine Miete verboten ist, die die am 18.06.2019 (Stichtag) wirksame Miete überschreitet. Zwischen einer Mieterhöhung und einer Beendigung eines Mietnachlasses darf insoweit kein Unterschied bestehen“, meint Eupen.

„Selbst wenn die Beendigung des Mietnachlasses entgegen der vorgenannten Rechtsauffassung rechtmäßig sein sollte, ist das Verhalten der Gewobag dennoch unakzeptabel. Dann hätte sie sich zumindest erkundigen müssen, ob die Miete ohne Nachlass sozialverträglich nach der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” ist, d.h. nicht über 30 % des Haushaltsnettoeinkommens liegt und sie hätte die Mieterin auf eine Absenkungsmöglichkeit bei Härtefällen auf 30 % hinweisen müssen”, so Eupen.

Forderung des AMV:

 Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Gewobag auf, die ursprünglich bis zum 31.12.2019 gewährten Mietnachlässe dauerhaft und unbefristet weiter zu gewähren.

Berlin, den 21.02.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 03/2020

Gewobag räumt Asbestverdacht in Staaken ein

Die Gewobag, die zum 01.12.2020  von der ADO Properties S.A.die Ofek Grundstücksgesellschaften mit ca. 3.350 Wohnungen in Staaken zwischen Magistratsweg und Sandstraße übernahm, räumte nunmehr ein, dass bei diesen ein konkreter Asbestverdacht besteht. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 04.02.2020 auf eine parlamentarische Anfrage des baupolitischen Sprechers der Grünen, MdA Andreas Otto, vom 16.01.2020 hervor (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22206.pdf).

Es handelt sich um die Objekte Heerstraße 362-372, Heerstraße 402-422, Sandstraße 64, 64a, 64b, 66, Blasewitzer Ring 1-31 ungerade und 4-24 gerade, Obstallee 2-22, 22 f und g, 24-32,  Magistratsweg 2-8, 8a, 10 gerade, Maulbeerallee 23-55 ungerade inklusive alle a und b: 27a, 31a,b, 35a,b, 37a, 41a,b, 45a,b, 47a, 51a,b, Heerstraße 385-407 ungerade, Heerstraße 413-419 ungerade, Sandstraße 37-41 ungerade, Gruberzeile 28, 28a, 30, 32, Mareyzeile 1, 1 a, 3-11 ungerade, Meydenbauerweg 30-44 gerade sowie Meydenbauerweg 49.

Kommentar des AMV:
 
„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Gewobag auf, in einem 1. Schritt die betroffenen Mieterinnen und Mieter der maßgeblichen Großsiedlung in Staaken unverzüglich umfassend zu informieren und aufzuklären. Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen und eine Gesundheitsgefährdung beim Austritt von Asbestfasern sehr hoch ist, da bereits eine einzelne Faser die Gesundheit schädigen und zu einer tödlichen Erkrankung führen kann, so wäre ein Schweigen und Nichthandeln der Gewobag unverantwortlich”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „In einem 2. Schritt erwartet der AMV sodann eine planmäßige Erfassung aller asbestbelasteten Wohnungen und maßgeblichen Bauteile in einem Asbestregister, das von allen Mieterinnen und Mietern der Wohnsiedlung einsehbar ist und in dem sie sich informieren können, in einem 3. Schritt ein Asbestsanierungskonzept und in einem 4. Schritt schließlich die zügige Asbestsanierung aller belasteten Wohnungen”, so Eupen.
 
Berlin, den 17.02.2020
 
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 02/2020

ADO-Mieterhöhungen trotz bevorstehendem Mietenstopp
Die ADO Immobilien Management GmbH versandte am 14.01.2020 in der Siedlung Angerburger Allee 35 – 55 (Belvedere) in Charlottenburg diverse Mieterhöhungsverlangen zum 01.04.2020, und dies obwohl am 23.02.2020 der Berliner Mietendeckel in Kraft treten wird.
Bei einem Ehepaar in der Angerburger Allee 53 verlangt die ADO Immobilien Management GmbH für die Vermieterin RVB Angerburgerallee B.V. den Höchstbetrag des Mietspiegelfeldes I 4. Der Mieterhöhungsbetrag beläuft sich auf 68,01 € bzw. 10,80 %. Die Mieter sollen ab dem 01.04.2020 eine Nettokaltmiete von 697,79 € statt bisher 629,78 € zahlen.
Auch diverse Mieter in der Weißenburger Straße 51 in Spandau erhielten mit Schreiben vom 14.01.2020 Mieterhöhungsverlangen der ADO Immobilien Management GmbH. Hier wurden die Mieten für die ADO 9330 Grundstücks GmbH erhöht.
Kommentar des AMV
„Zwar sind die Mieterhöhungen der ADO bis zum 22.02.2020 rechtlich gesehen noch zulässig, da der Mietendeckel mangels Veröffentlichung des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin im Gesetz- und Verordnungsblatt noch nicht gilt, jedoch ist er vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und wird am 23.02.2020 in Kraft treten, so dass die Mieterhöhungen zum 01.04. nicht mehr greifen werden, da sie dann gegen den Mietenstopp des § 3 des Mietendeckel-Gesetzes verstoßen werden”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.  „Da der Mietenstopp am 14.01. bereits voraussehbar war, müssen die Mieterhöhungen moralisch als unnötige Verunsicherung  der Mieterinnen und Mieter verurteilt werden. Die ADO betreibt ein unwürdiges Spiel mit der Angst, wenn sie ihren Mieterinnen und Mietern in der Mieterhöhung ankündigt, bei Nichtzustimmung  „ohne nochmalige Ankündigung … gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen”, so Eupen.  „Der AMV empfiehlt den betroffenen Mieterinnen und Mietern, zurzeit den Mieterhöhungen auf keinen Fall zuzustimmen, sondern juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier bieten sich insbesondere die kostenlosen bezirklichen Mieterberatungen an”, schließt Eupen.
Berlin, den 17.02.2020
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 01/2020

Bezirksamt Spandau stockt bezirkliche Mieterberatung auf

Mehr Beratungsstunden aufgrund des Mietendeckels

Das Bezirksamt Spandau von Berlin stockt ab sofort die Stunden für die kostenfreie bezirkliche Mieterberatung im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 auf, da die entsprechenden Mittel von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für das laufende Jahr von 100.000,00 € um 30.000,00 € auf 130.000,00 € erhöht wurden.

Hintergrund: Aufgrund des Berliner Mietendeckels wird mit einem erhöhten Beratungsbedarf gerechnet. Die bezirklichen Mieterberatungen sollen nun auch zusätzlich zu Fragestellungen zum Mietendeckel beratend tätig sein.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. wird ab Februar 3 Beratungsstunden mehr pro Woche anbieten, und zwar jeweils eine Stunde mehr in Staaken, in der Neustadt sowie in der Wilhelmstadt. Die Anzahl der wöchentlichen Beratungsstunden des AMV erhöht sich von 14 auf 17.

Kommentar des AMV:

„Es ist sinnvoll, gut und erforderlich, dass die wöchentlichen Beratungsstunden rechtzeitig in Spandau erhöht worden sind. Wir rechnen aufgrund des Mietendeckels mit einem enormen Anstieg der Beratungsgespräche. Dies insbesondere aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung des Mietendeckels, dass jeder Mieter seinen Anspruch auf  Einhaltung der Mietobergrenze individuell durchsetzen muss”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen.

Übersicht:

– Haselhorst, Standort „Gemeinwesenverein Haselhorst e.V.“, Burscheider Weg 21, 13599 Berlin, montags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

– Siemensstadt, Standort „Stadtteilbüro Siemensstadt“, Wattstraße 13, 13629 Berlin, montags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

– Staaken, Standort „Stadtteilzentrum Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V., Obstallee 22 d/e, 13593 Berlin, montags 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (bisher: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

– Hakenfelde, Standort „Seniorentreff Hohenzollernring“,Hohenzollernring 105, 13585 Berlin, dienstags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

– Neustadt, Standort „Paul-Schneider-Haus“Schönwalder Straße 23-24, 13585 Berlin, dienstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (bisher: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

– Falkenhagener Feld, Standort „KieztreFF“ (Einkaufszentrum Posthausweg), Falkenseer Chaussee 199, 13589 Berlin, dienstags von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

– Wilhelmstadt, Standort „Stadtteilladen Wilhelmstadt“ (ehemalige Post), Adamstraße 39, 13595 Berlin, donnerstags 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (bisher: 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr)

Berlin, den 24.01.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 37/2019

Jahresbilanz des AMV zur kostenlosen Mieterberatung im Bezirk Spandau

Größter Beratungsbedarf in Staaken

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. zieht Bilanz.
 
Der AMV, der im Auftrag des Bezirksamts Spandau von Berlin an sieben Beratungsstandtorten in Spandau die zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Bezirksamt Spandau geschlossene Vereinbarung zum Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 umsetzt, d.h. die bezirkliche kostenlose Mieterberatung organisiert und durch beauftragte Volljuristen durchführen lässt, teilt mit, dass in der Zeit vom 03.01.2019 bis zum 19.12.2018 an den sieben Beratungsstandtorten mit 14 Wochenstunden, d.h. an insgesamt 656 Beratungsstunden, 1.284 Bürgerinnen und Bürger bei mietrechtlichen Problemen beraten worden sind. Im Einzelnen:
 
1) Staaken – 372 Beratungen
2) Wilhelmstadt – 273 Beratungen
3) Falkenhagener Feld – 146 Beratungen
4) Haselhorst – 143 Beratungen
5) Neustadt – 138 Beratungen
6) Siemensstadt – 127 Beratungen
7) Hakenfelde – 85 Beratungen*
 
*Die Beratungsstelle Hakenfelde war aufgrund von Bauarbeiten zwischen Ende Juli 2019 und Oktober 2019 geschlossen.
 
Die fünf am meisten nachgefragten Themen waren:

1) Mieterhöhungsverlangen – 406 Beratungen = 61,89 %

2) Betriebs- und Heizkostenabrechnung – 321 Beratungen = 48,93 %
3) Mietmangel und Mietminderung – 217 Beratungen = 33,10 %
4) Mietkaution – 39 Beratungen – 5,95 %
5) Modernisierung – 32 Beratungen – 4,88 %
 
„Die im September 2018 im Rahmen des „Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021″ im Auftrag des Bezirksamts Spandau gestartete kostenfreie Mieterberatung hat sich inzwischen in Spandau nach kürzester Zeit etabliert und wird von den Spandauer Mieterinnen und Mietern sehr gut angenommen“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen.

Berlin, den 20.12.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 36/2019

Gewobag lässt zukünftige Mieter im Regen stehen!

Die Gewobag unterrichtet mit einem Rundschreiben vom 19.11.2019, eingeworfen in die Hausbriefkästen am 25.11.2019,  ihre zukünftigen Mieterinnen und Mieter in Staaken, dass sie plane, zum 01.12.2019 die Bewirtschaftung der Wohnungen zu übernehmen, vorausgesetzt, dass bis dahin alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt seien. Wenn dies planmäßig gelinge, würden die Mieterinnen und Mieter eine neue Kontonummer zur Überweisung der Miete erhalten, heißt es weiter in dem Mieterschreiben.

Schlechter Start

Kein Wort darüber, an wen die Miete für Dezember gezahlt werden muss. Was ist mit Mietern, die einen Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung erteilt haben? An wen sollen sich Mieterinnen und Mieter ab dem 01.12.2019 (in drei Tagen) in Notfällen (Fahrstuhlausfall, Havarie, etc.) wenden. Fragen über Fragen und keine Antworten. „Gewobag, das ist ein ganz schlechter Start und einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft nicht würdig”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen.

Fassungslosigkeit

„Der AMV ist sprachlos über so wenig Empathie und Einfühlungsvermögen der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gewobag und fordert diese auf, sich in ihre zukünftigen Mieterinnen und Mieter hineinzuversetzen. Diese sind absolut verunsichert und wissen nicht, an wen sie ihre Dezembermiete zahlen sollen”, so Eupen.

Aufforderung

„Der AMV fordert von der Gewobag eine unverzügliche Erklärung dergestalt, dass die Miete solange noch an die ADO zu zahlen ist, bis eine neue Bankverbindung mitgeteilt worden ist. Außerdem sind den Mieterinnen und Mietern noch vor dem 01.12. die Kontaktdaten mitzuteilen, an wen sie sich ab dem 01.12. in Notfällen wenden sollen”, fordert Eupen.

Empfehlung

„Der AMV empfiehlt allen betroffenen Mieterinnen und Mietern, die Miete zunächst weiterhin an die ADO zu zahlen und sich auch bei Notfällen wie bisher an die ADO zu wenden, und zwar solange, bis sich die Gewobag nicht rechtsverbindlich erklärt hat”, sagte Eupen.

Berlin, den 28.11.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Gewobag Mieterinformation

Pressemitteilung 35/2019

Korrekturen zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2018

ADO erstattet erneut Betriebskosten in Staaken

Die ADO Immobilien Management GmbH korrigiert für ein Ehepaar aus der Heerstraße 385 aufgrund des Widerspruchs des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. ihre Nebenkostenabrechnung 2018 vom 26.08.2019 und erteilt eine Gutschrift in Höhe von insgesamt 188,58 Euro.

Die ADO Immobilien Management GmbH storniert in ihrer streitgegenständlichen Nebenkostenabrechnung 2018 die Positionen Ungezieferbekämpfung (10,03 €), Wartung Entlüftung (0,89 €), Wartung BSA (1,89 €), Wartung RWA (2,28 €), Objektsicherheit/Sicherheitskosten (45,70 €) und Hauswart (127,79 €).

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. legte am 11.10.2019 für seine Mitglieder Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2018 ein und monierte insbesondere die vorgenannten Positionen, da das Mietverhältnis seit 1978 besteht und die angegriffenen Positionen nicht vertraglich vereinbart sind. Außerdem wurde eingewandt, dass es in der Anlage überhaupt keinen Hauswart gibt.

Die ADO Immobilien Management GmbH übersandte dem AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. nun nach äußerst kurzer Bearbeitungszeit am 01.11.2019 eine Korrekturabrechnung. Sie stornierte die angegriffenen Positionen mangels vertraglicher Vereinbarung sowie die Hauswartskosten komplett.

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die ADO Immobilien Management GmbH der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 zu überprüfen, zu korrigieren und den betroffenen Mietern auf deren Mieterkonto eine Gutschrift zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV –  Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. 

„Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit“, so Eupen.

Berlin, den 11.11.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 34/2019

Gerichtsschlappe: Deutsche Wohnen scheitert mit Umstellung der Versicherungsprämie

Amtsgericht Spandau verurteilt GSW Immobilien AG zur Rückzahlung

Die Deutsche Wohnen Management GmbH legte bis 2015 in der Deutsche Wohnen/GSW-Großsiedlung im Falkenhagener Feld die Kosten der Versicherung nach der Anzahl der Objekte um. In 2016 änderte sie einseitig den Abrechnungsmaßstab: Seit 2016 werden die Kosten der Versicherung nach Quadratmeter Wohnfläche abgerechnet. Durch die Änderung des Abrechnungsmaßstabs ist es in der Großsiedlung zu einer Kostensteigerung von über 50 % gekommen.

Für das klagende Ehepaar L. aus der Westerwaldstraße 29 beliefen sich die Kosten der Versicherung für ihre Wirtschaftseinheit in 2015 auf  90.994,65 € (= 1,83 €/m²) bzw. für ihre Wohnung auf 149,65 € und für 2016 betrugen sie 137.982,02 € (= 2,78 €/m²) bzw. für ihre Wohnung 227,33 €. Die Kostensteigerung von  2015 zu 2016 beträgt 51,64 % bzw. 46.987,37 €. Für die Kläger sind dies 77,68 € Mehrkosten. Ursache ist der Wechsel des Abrechnungsmaßstabs von der Anzahl der Objekte zu Quadratmeter Wohnfläche.

Das Amtsgericht Spandau (AG Spandau – 6 C 293/19, Urteil vom 18.10.2019) gab der Klage der Eheleute L. auf Rückzahlung der Differenz in Höhe von 77,68 € statt. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a. wie folgt:

„Die Beklagte hat den Klägern € 77,68 zu erstatten, weil sie – anders als in den Vorjahren – Versicherungsprämien in die Abrechnung eingestellt hat, deren Berechnung nicht der Anzahl der Mietobjekte zur Grundlage hatte, sondern die Wohn-/Nutzfläche, was zu der von den Klägern zutreffend errechneten Erhöhung des auf die Kläger umgelegten Anteils geführt hat. Diese Kostenerhöhung aufgrund veränderter Prämienberechnung ist entweder überhaupt nicht oder nur aufgrund eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot eingetreten.

Der in Rede stehende Versicherungsvertrag hatte eine feste Laufzeit vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Januar 2017. Es ist nicht ersichtlich, dass der Versicherer eine vertraglich eingeräumte Befugnis hatte, die Grundlage der Prämienberechnung während der Laufzeit einseitig zu ändern, …”

Kommentar des AMV:

„Das Amtsgericht Spandau hat in seinem maßgeblichen Urteil überzeugend und nachvollziehbar begründet, warum die auf der einseitigen Umstellung beruhende Prämienerhöhung unwirksam ist, so dass die höheren auf die Mieter umgelegten Versicherungskosten nicht zu bezahlen bzw. zurückzuzahlen sind”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen.

„Zwar ist die Entscheidung des Amtsgerichts Spandau nur ein kleines „Puzzleteil“ im Betriebskostenrecht, jedoch ein positives Signal für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter, dass es sich lohnt, sich seine Betriebs- und Heizkostenabrechnung genau anzuschauen und sie von Experten überprüfen zu lassen”, so Eupen.

„Wir hoffen, dass die Deutsche Wohnen nun freiwillig Erstattungen der Kosten der Versicherung an die übrigen betroffenen Mieterinnen und Mieter leistet und sich weitere Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen”, sagte Eupen.

Berlin, den 05.11.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV