Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Arbeitsgericht Berlin – 28 Ca 2405/15, Urteil vom 17.04.2015: Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam!

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigung als eine nach § 612 a BGB verbotene Maßregelung angesehen. Der Arbeitgeber habe das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil der Kläger in zulässiger Weise den gesetzlichen Mindestlohn gefordert habe; eine derartige Kündigung sei unwirksam.

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20150429.1320.401842.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt – 6 C 1267/14, Urteil vom 27.10.2014: Vermieter darf Wohnung nur bei konkretem Anlass besichtigen!

Der Vermieter einer Wohnung kann sich im Mietvertrag nicht das Recht vorbehalten, die Wohnung regelmäßig zu besichtigen. Ein Besichtigungsrecht steht dem Vermieter nur zu, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt.

Im Mietvertrag von 1995 ist dem Vermieter das Recht vorbehalten, die Wohnung „in angemessenen Abständen“ und „nach rechtzeitiger Ankündigung“ zu besichtigen, um deren Zustand zu prüfen.

Die Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein Recht zur Wohnungsbesichtigung ohne konkreten Anlass einräumt, ist unwirksam. Zum einen ist nicht definiert, was unter einem „angemessenen Abstand“ und einer „rechtzeitigen Ankündigung“ zu verstehen ist. Zum anderen benachteiligt die Klausel den Mieter unangemessen. Während der Dauer des Mietvertrags steht dem Mieter das alleinige und uneingeschränkte Gebrauchsrecht an der Wohnung zu. Zudem steht die Wohnung unter dem besonderen Schutz von Art. 13 GG. Dem Vermieter kann daher nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne konkreten Anlass regelmäßig zu besichtigen. Eine Vertragsklausel, die ein derartiges anlassloses Recht zum Betreten der Wohnung festschreibt, ist damit unwirksam.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vermieter-darf-wohnung-nur-bei-konkretem-anlass-besichtigen_258_303264.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Berlin – 63 S 373/13, Urteil vom 24.06.2014: Mieter müssen für Reparaturen keine Baufreiheit schaffen!

Hat der Vermieter umfangreiche Arbeiten in der Wohnung angekündigt, muss der Mieter für die Maßnahmen nicht die betroffenen Räume leerräumen. Benötigen die Handwerker einen freien Zugang, muss der Vermieter dafür Sorge tragen.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/immobilien-mieter-muessen-fuer-reparaturen-keinen-platz-schaffen_id_4656577.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Frankfurt am Main – 33 C 3506/14, Urteil vom 26.03.2015: Mieter droht mit Straftat – Fristlose Kündigung berechtigt!

Droht ein Mieter einem anderen Hausbewohner an, ihm Körperteile abzuschneiden, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Das Verhalten des Mieters ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung. Die Vermieterin muss es nicht hinnehmen, dass ein Mieter einen anderen Hausbewohner mit einem Verbrechen bedroht, damit eklatant gegen die Rechtsordnung verstößt und nachhaltig den Hausfrieden stört. Der Vermieterin ist es nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Sie hat gegenüber den anderen Mietern eine Schutzpflicht.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mieter-droht-mit-straftat-fristlose-kuendigung-berechtigt_258_301080.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 104/14, Urteil vom 29.04.2015 – Gebrauchtwagenhändler haftet für Rost!

  • Der BGH entschied, dass beim Gebrauchtwagenverkauf der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist. Diese umfasst zwei Jahre.
  • Typische Fälle von Gewährleistung sind etwa Schäden an Getriebe und Motor. Bei Verschleiß greift die Gewährleistung nicht.

http://www.sueddeutsche.de/auto/bgh-urteil-gebrauchtwagenhaendler-haftet-fuer-rost-1.2458650

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 197/14, Urteil vom 29.04.2015 – zu Lärmbelästigung: Darf man wegen Bolzplatzlärm die Miete kürzen?

Lautstarkes Gebolze nach Feierabend – muss man das als Anwohner ertragen? Der BGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt. Überraschende Antwort: Es kommt auf das Alter der Kicker an.

Kinderlärm muss toleriert werden!

Die Richter verwiesen dazu auf das sogenannte Toleranzgebot zu Kinderlärm, das 2011 in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen wurde. Der Gesetzgeber hatte es damals als ein “klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft” bezeichnet und betont, dass der Lärm spielender Kinder grundsätzlich als “Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung” zumutbar ist. Dem BGH zufolge reicht dieses Toleranzgebot so weit, dass Mieter nicht argumentieren könnten, die Regelung sei erst nach Abschluss ihres Mietvertrages in Kraft getreten und deshalb auf ihre Situation nicht anwendbar.

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/bolzplatzlaerm-bgh-urteilt-dass-mieter-spielende-kinder-ertragen-muessen-2190646.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Stellt ein verwitterter Anstrich der Fenster für sich allein einen Mietmangel dar?

Die Antwort des Amtsgerichts Wedding – 3 C 576/13, Urteil vom 04.11.2014 – lautet: Nein!

Ein verwitterter Anstrich der Fenster stellt für sich allein keinen Mietmangel dar. Der Mieter kann daher weder Instandsetzung verlangen noch eine Minderung geltend machen.

Der verwitterte Zustand des Außenanstrichs der Fenster hindert den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht. Die Befürchtung, das Reinigen der Fenster sei erschwert, weil man an der abgeblätterten Farbe hängen bleiben könnte, schränkt den Mietgebrauch nicht ein. Dem Mieter ist es zumutbar, beim Reinigen der Fenster auf die abgeblätterte Farbe zu achten und es so zu vermeiden, hieran mit der Kleidung oder dem Putztuch hängenzubleiben.

Auch eine Mietminderung kommt nicht in Betracht. Eine optische Beeinträchtigung kann nur in ganz besonders gelagerten Fällen die Erheblichkeitsschwelle des § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB überschreiten. Derartige Umstände liegen nicht vor. Da auch durch den Zustand der Fenster sonst keine Gebrauchsbeeinträchtigung gegeben ist, scheidet eine Minderung aus. Folglich besteht auch kein Zurückbehaltungsrecht.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/verwitterte-fenster-sind-kein-mangel_258_298270.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 20.04.2015 – Mietminderung –  Berliner Mieter bekommen bei Asbest mehr Geld zurück!

Das könnte für Hausbesitzer teuer werden: Mieter einer Wohnung mit mehreren beschädigten und fehlenden asbesthaltigen Bodenfliesen haben Anspruch auf eine Mietminderung. Das hat das Amtsgericht Spandau jetzt entschieden.

Das Amtsgericht Spandau entschied, dass Samuel Motos und seine Lebensgefährtin Anspruch auf Mietminderung haben. Das Besondere dabei: Das Gericht sprach der Familie einen rückwirkenden Anspruch von 20 Prozent Mietminderung ab dem Tag des Einzugs zu. Weitere fünf Prozent Mietminderung billigte ihnen das Gericht von dem Tag an zu, an dem sie Kenntnis von der Gesundheitsgefahr erlangten.

Ob der Eigentümer des Hauses in Berufung geht, ist unklar. Die Deutsche Wohnen, zu der die GSW gehört, hat 3 286 Wohnungen in der Siedlung nördlich der Heerstraße verkauft, darunter die ehemalige von Samuel Motos. Von dem neuen Eigentümer war keine Stellungnahme zu erhalten.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietminderungen-in-berlin-berliner-mieter-bekommen-bei-asbest-mehr-geld-zurueck,10809148,30480480.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Gesundheitswerbung für Becel pro.aktiv ist unzulässig!

Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2015, AZ. 315 O 283/14  – Die Unilever Deutschland GmbH darf in der Werbung nicht suggerieren, die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv könne den Cholesterinwertspiegel um mehr als 20 Prozent senken. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Konzern entschieden. Der vzbv hatte die Werbung als Verstoß gegen die europäische Health-Claims-Verordnung kritisiert, die Verbraucher vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Aussagen schützen soll.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/gesundheitswerbung-fuer-becel-proaktiv-ist-unzulaessig

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Senat beschließt Energiewendegesetz!

Im dritten Anlauf soll es nun mit dem Klimaschutzgesetz in Berlin klappen. Zwei Mal ist der Senat bereits in letzter Instanz gescheitert. Nun versucht es der relativ neue Umweltsenator Andreas Geisel erneut. Die erste Etappe ist genommen. Der Senat hat sein Energiewendegesetz verabschiedet. Der Gegenwind ist aber einmal mehr als stürmisch.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/04/berlin-beschliesst-energiewendegesetz.html

Hierzu der Berliner Mieterverein am 14.04.2015 – Pressemitteilung Nr. 12/15: “Der Elefant gebar eine Maus”
Zum Beschluss des Senats über das Energiewendegesetz erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild: „Das geplante Energiewendegesetz wird nur eine geringe Wirkung entfalten, denn es verlagert die Steuerungsmöglichkeiten auf ein noch zu erstellendes Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK). Mit einem derartigen Programm können jedoch Eingriffe zur Energieeinsparung und für den Klimaschutz nicht rechtssicher herbeigeführt werden. Ob im Gebäudesektor, im Verkehrssektor oder bei der Energiewirtschaft, der Senat setzt komplett auf Freiwilligkeit. Das aber wird nicht reichen, um bis zum Jahre 2050 die CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 um 85 Prozent zu senken.“ In der Begründung zum Gesetzentwurf, damals unter Federführung des jetzigen Regierenden Bürgermeisters Michael Müller, hieß es entlarvend: „durch das Inkrafttreten des Energiewendegesetzes entstehen unmittelbar noch keine Auswirkungen auf die Umwelt.“

Positiv bewertet der Berliner Mieterverein, dass nun die Klimaschutzziele in einem Gesetz festgehalten sind, auch wenn die Nichtumsetzung des früheren Berliner Energieeinspargesetzes nicht gerade optimistisch stimmt.

http://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/pm1512.htm