Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 01.07.2022 – Legionellen-Alarm in Wohnkomplex in Westend: Gefahr noch nicht gebannt
Weiterhin zu hohe Legionellen-Konzentration. Erste Meldungen zu Grenzwertüberschreitungen schon im Jahr 2013. Mieterschützer fordern schnellere Instandsetzung.
Für die Mieter war es ein Schock. „Für dieses Objekt besteht bis auf Weiteres ein Duschverbot“, stand auf einem Aushang im Wohnhaus Angerburger Allee 53 in Westend. Bei einer Untersuchung der Wasserversorgungsanlage auf Legionellen sei „eine extrem hohe Kontamination“ festgestellt worden. Der höchste analysierte Wert habe bei 14.100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser gelegen – damit wurde der zulässige Grenzwert der Trinkwasserverordnung um das 141-Fache überschritten. Das war im Juli vergangenen Jahres.
Heute, elf Monate später, ist zwar das Duschverbot aufgehoben, doch die Legionellen-Belastung in dem Wohnkomplex ist noch immer nicht beseitigt. Zum Ärger der Mieter. „Das ist doch kein Zustand“, sagt ein Bewohner. Der Vermieter, die Adler Group, habe zwar eine Mietminderung gewährt und stelle Duschköpfe mit Filter gegen die Legionellen-Gefahr zur Verfügung, doch ansonsten habe sich nichts getan.
„Unsere bisherigen Reparaturversuche konnten leider nicht erfolgreich abgeschlossen werden“, heißt es bedauernd in einem Schreiben der Adler Group, das im Mai dieses Jahres an Mieter verschickt wurde. „Im Zuge der vorgenommenen Maßnahmen“ sei festgestellt worden, „dass erhebliche Aufwendungen erforderlich sind, um den Mangel dauerhaft zu beseitigen“. Man bitte daher „noch um etwas Geduld“. Dem Mieter aus der Hausnummer 53 reicht das nicht aus. Er wolle wieder duschen, ohne Angst haben zu müssen, dass sich sein gesundheitlicher Zustand verschlechtere. „Das ist eine bedrohliche Sache“, sagt er.

Legionellen können schwere Lungenentzündung verursachen

Die Trinkwasserverordnung schreibt Eigentümern vor, Wasserversorgungsanlagen in Wohnhäusern regelmäßig auf den Befall von Legionellen zu überprüfen. Laut Trinkwasserverordnung gilt, dass ein Wert von 100 KBE pro 100 Milliliter Wasser nicht überschritten werden darf. Im Fachjargon wird dieser Wert als Maßnahmewert bezeichnet. Falls eine Überschreitung des Werts festgestellt wird, wie im vorliegenden Fall, muss eingeschritten werden. Der Vermieter muss dann unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchführen, eine Gefährdungsanalyse erstellen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher durchführen, das bezirkliche Gesundheitsamt unterrichten und die betroffenen Verbraucher informieren, heißt es in einer Information des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
Viele Mieter aus der Angerburger Allee sehen sich indes alles andere als gut informiert – vom Vermieter wie vom Bezirk. Nach dem ersten Aushang in der Hausnummer 53, in dem auf die hohe Legionellen-Belastung und das Duschverbot hingewiesen wurde, hätten sie mehr Informationen erwartet, sagen sie. Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), berichtet, dass es Bewohner anderer Hausaufgänge im Wohnkomplex an der Angerburger Allee gebe, die noch vor kurzem bei ihm nachgefragt haben, ob sie ebenfalls betroffen seien. Auch für diese Mieter habe er bei der Adler Group aber anschließend eine Mietminderung durchsetzen können, die „aufgrund erhöhter Legionellenbelastung“ gewährt wurde.

Bezirksverordnetenversammlung macht Druck

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Charlottenburg-Wilmersdorf macht unterdessen politisch Druck. In einem Beschluss der BVV auf Antrag der Linken vom März dieses Jahres wird das Bezirksamt aufgefordert, in der Angerburger Allee 35–55 (ungerade Hausnummern) „unverzüglich zu kontrollieren, ob und welche Maßnahmen der Hauseigentümer Adler Group durchführt, um den bereits seit dem 22. Juli bekannten Legionellen-Befall zu beseitigen“. Sollte der Hauseigentümer keine beziehungsweise unzureichende Maßnahmen ergreifen, solle „das Gesundheitsamt diese anordnen“ und bei Nichtbefolgen der Anordnung per Ersatzvornahme durchführen, also selbst veranlassen und dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Die Adler Group muss die Trinkwasseranlage jetzt schnellstmöglich instand setzen, um die Gesundheitsgefahren für die Mieter zu beseitigen.
AMV-Chef Marcel Eupen
Mit den Bewohnern sei zudem ein „dichtes Kommunikationsnetz zu entwickeln, über das sie regelmäßig und zeitnah über die geplanten Maßnahmen und erfolgten Schritte zur Beseitigung der gesundheitsbedrohlichen Situation informiert werden“. Die zuständigen Fachausschüsse der BVV seien in jeder Sitzung über die Umsetzung des Beschlusses zu informieren, bis das Problem beseitigt wurde.
Wir wollten wissen, was der Bezirk getan hat – und befragten dazu Gesundheitsstadt Detlef Wagner (CDU). Seine Auskunft enthält sogleich eine Überraschung. Die erste Mitteilung über eine Grenzwertüberschreitung in der Angerburger Allee sei „bereits im Jahr 2013“ erfolgt, berichtet er. „Seit diesem Zeitpunkt wird in diesem großen Wohngebäudekomplex schrittweise die Sanierung der teilweise über mehrere Wohnhäuser erstreckenden Leitungssysteme durchgeführt.“ Aber offenkundig mit begrenztem Erfolg. In den letzten Nachproben vom 23./24. Mai 2022 seien „weiterhin an verschiedenen Stellen Legionellen-Konzentrationen oberhalb des Maßnahmewertes der Trinkwasserverordnung nachgewiesen“ worden, so der Stadtrat.

Stadtrat: Gesundheitsamt berät Mieter bei Bedarf

Der Vermieter sei bisher „der Informationspflicht nachgekommen“, das Gesundheitsamt habe jedoch die Beauftragung von Maßnahmen regelmäßig abfragen müssen, so der Stadtrat. Die Informationspflicht über Grenzwertüberschreitungen liege beim Betreiber der Trinkwasseranlage, also beim Vermieter. Dieser habe sowohl das Gesundheitsamt als auch die Mieter zu informieren. Das Gesundheitsamt berate aber besorgte Bürger „auf Anfrage“ und es überwache die Maßnahmen zur Trinkwasserverbesserung.
Der Sanierungsaufwand ist groß und wurde schrittweise geplant
Stadtrat Charlottenburg-Wilmersdorf
Dass der Mangel noch immer nicht beseitigt wurde, ist nach Angaben des Stadtrats bekannt. „Der Sanierungsaufwand ist groß und wurde schrittweise geplant“, berichtet er. Das Gesundheitsamt überwache die Abarbeitung der Maßnahmen und habe, da Schritte zur Sanierung auch erfolgt seien, bislang keine Konsequenzen eingeleitet.
Und die Ausschüsse? Der Gesundheitsausschuss der BVV sei regelmäßig informiert worden, so der Stadtrat. Darüber hinaus habe das Bezirksamt die BVV im Rahmen einer mündlichen Anfrage am 23. Juni 2022 über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt. Der Fachausschuss für Stadtentwicklung sei wegen der fehlenden Zuständigkeit nicht informiert worden. Legionellen-Erkrankungen, die gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind, seien bislang in der Angerburger Allee nicht gemeldet worden.

Adler Group: beauftrage Fachfirma seit zwei Wochen vor Ort tätig

Die Adler Group bestätigt, dass im Juli vergangenen Jahres in drei Wohnungen in der Angerburger Allee 53 eine Belastung mit Legionellen festgestellt wurde. In einer Wohnung sei der Wert von 14.100 KBE erreicht worden. An den beiden anderen Stellen hätten die Messwerte „erheblich darunter“ gelegen, so eine Sprecherin. Die entsprechenden Protokolle seien der Adler Group ab dem 20. Juli 2021 zugegangen. „Wir haben daraufhin die Mieter umgehend mittels Aushängen im Gebäude informiert und über die einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt“. Zudem seien „diverse betroffene Entnahmestellen“, also Armaturen und Perlatoren, kurzfristig erneuert worden. „Darüber hinaus wurden in Wohnungen Duschfilter installiert; teilweise auch vorbeugend, ohne dass an der entsprechenden Stelle eine Belastung nachgewiesen wurde“, berichtet die Sprecherin.
Mit der Installation der Duschfilter seien die zwischenzeitlich verhängten Duschverbote, die ausschließlich in der Angerburger Allee 53 verhängt wurden, wieder aufgehoben worden. „Seitdem nimmt eine von uns beauftragte Fachfirma regelmäßig Kontrolluntersuchungen über ein installiertes digitales System vor“, so die Sprecherin. Im November 2021 habe es eine umfassende Nachuntersuchung gegeben, bei der „eine deutlich geringere Belastung festgestellt wurde, die aber nach wie vor über dem Normbereich“ liege. Die Mieter seien „daher weiterhin angehalten, regelmäßige Spülungen und Reinigungsmaßnahmen vorzunehmen“, worüber sie informiert worden seien.
Die Adler Group hat nach Angaben der Sprecherin „auf Basis der Ergebnisse einer extern erstellten Gefährdungsanalyse“ verschiedene Maßnahmen im Gebäude und in den Wohnungen veranlasst. „Die von uns beauftragte Fachfirma ist bereits seit zwei Wochen vor Ort tätig, um diverse Installationen zu überprüfen und bei Bedarf instand zu setzen“, so die Sprecherin. Der Fortgang der Arbeiten hänge „von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem auch von der Zugänglichkeit der Wohnungen“. Somit lasse sich „derzeit noch nicht absehen, wann die Arbeiten abgeschlossen“ seien. Die Unternehmenssprecherin verspricht aber: „Wir halten die Mieterinnen und Mieter im Gebäude auf dem Laufenden und stehen ihnen bei Fragen zur Verfügung.“ Wichtigste Erkenntnis aus ihrer Stellungnahme: Die beauftragte Fachfirma ist seit zwei Wochen vor Ort tätig, also gut zehn Monate nach Verhängung des Duschverbots im Juli 2021.

Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund verlangt mehr Tempo

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund, der viele Mieter in dem Wohnkomplex vertritt, zeigt sich wenig zufrieden. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Reparatur so lange dauert“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Erst recht nicht, wenn wir jetzt erfahren, dass die erste Mitteilung an das Gesundheitsamt über eine Grenzwertüberschreitung bereits im Jahr 2013 erfolgt ist.“ Es sei „erklärungsbedürftig, warum es seitdem nicht gelungen sein soll, das Problem zu beseitigen“, so Eupen. „Die Adler Group muss die Trinkwasseranlage jetzt schnellstmöglich instand setzen, um die Gesundheitsgefahren für die Mieter zu beseitigen.“
Zugleich müssten die Mieter „von der Adler Group endlich umfassend über den Stand der Arbeiten und die Messergebnisse informiert“ werden. „Auch und erst recht, wenn die Messergebnisse noch immer über dem zulässigen Grenzwert liegen“, so Eupen. Wenn der Bezirk darauf verweise, dass das Gesundheitsamt besorgte Bürger auf Anfrage berate, werde er dem Auftrag der BVV nicht gerecht. Deren Beschluss verlange, mit den Bewohnern „ein dichtes Kommunikationsnetz zu entwickeln, über das sie regelmäßig und zeitnah über die geplanten Maßnahmen und erfolgten Schritte“ informiert werden. Davon könne bisher keine Rede sein, so Eupen. „Der zuständige Stadtrat sollte diesem Auftrag endlich nachkommen.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 10.05.2022: Erstattung Vorauszahlung und Überprüfung Verbrauchswerte 2019:

Gewobag: Noch mehr Korrekturbedarf!

Hohe Heizkostenvorauszahlung soll kein zinsloses Darlehen sein. Ein Nachschlag aber kein Nachtreten: Mit der Korrektur der Kosten für den Heizungsstrom in der Betriebskostenabrechnung 2020 und der Erstattung der Guthaben ist es nun mal noch lange nicht getan. Denn das landeseigene Wohnungsunternehmen hat doch beim Versand der korrigierten Abrechnung an die betroffenen Mieter:innen glatt vergessen(?), auch die Pauschale der Vorauszahlung für den Strom der Nachtspeicheröfen entsprechend zu senken, wie nun von Mieter:innen mit Hilfe des AMV Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund gefordert.
Aber auch die unerklärlich hohen Verbrauchswerte 2019 sollen nicht unwidersprochen bleiben.
Das geht sogar noch, auch wenn die einjährige Widerspruchsfrist für die Betriebskostenabrechnung 2019 mit dem Jahreswechsel 2021/22 schon verstrichen ist. Denn erst mit der Abrechnung der korrigierten Verbrauchswerten und Kosten vom 28.4. dieses Jahres  ist ja erst auffällig geworden, dass für die gleichen Abrechnungs- und Wohneinheiten im Jahr 2019 mehr als doppelt soviel an Kosten abgerechnet worden sind.
Auf jeden Fall: Für alle Mieter:innen der betroffenen Wohneinheiten in unserer Großwohnsiedlung lohnt es sich, zu widersprechen und Rückzahlung bzw. Überprüfung zu fordern oder den Weg einzuschlagen zu einer Mieterberatung – z.B. des AMV immer montags von 15.30-18.30 Uhr im Staakentreff Obstallee 22E  bzw. dienstags von 8-10 Uhr im Staakentreff Brunsbütteler Damm 267 (im Rahmen der kostenlosen Beratungsangebote des Bezirks) – natürlich mit den Miet- und Abrechnungsunterlagen “im Gepäck”.
  1. Reduzierung der monatlichen Heizkostenvorauszahlung
Mit Ihrer ursprünglichen Nebenkostenabrechnung für 2020 vom November 2021 hat die Gewobag die monatlichen Vorauszahlungen erhöht.
Ein konkretes Beispiel für eine Wohneinheit in der Großwohnsiedlung: Mit der ersten, fehlerhaften Abrechnung für das Jahr 2020 wurde die Heizkostenvorauszahlung zum Jahresanfang 2022 um 40 € erhöht von 219 € auf 259 €.
Grundlage dafür war, dass für diese Mieteinheit aufgrund der fehlerhaften Verbrauchsdaten Heizkosten im Jahr 2020 ausgewiesen worden sind in Höhe von 3.027,40 €. Nach der Korrektur sind es nun aber nur noch 872,62 €, woraus sich eine monatliche Vorauszahlung von gerundet 75 € ergibt.
Dementsprechend wurde nun die Gewobag unter Fristsetzung aufgefordert, dass Sie die monatlichen Vorauszahlungen ab Juni 2022 auf 75,00 € reduziert und die Differenz zu der bereits geleisteten Vorauszahlung im Zeitraum Januar bis Mai 2022 erstattet. Im obigen Fall geht es um die satte Summe von 920,00 €. (bezahlt wurden 5 x 259 = 1.295 € statt 5×75 = 375 €)
  1. Überprüfung Nebenkostenabrechnung 2019 bzgl. „Brennstoffe/Lieferung/Leistung“
Als Kosten für „Brennstoffe/Lieferung/Leistung“ sind in der Nebenkostenabrechnung 2019 (v. 03.11.2020) 494.402,96 € ausgewiesen, während die am 28.4. verschickte korrigierte Nebenkostenabrechnung 2020 – für die gleichen Abrechnungseinheiten und Heizflächen – nur noch 224.003,74 € aufweist. Eine Differenz von 2020 zu 2019 von über 270.000 €.
Nichts aber auch gar nicht weist darauf hin dass die Kosten für die Lieferung und Leistung des „Brennstoffs“ Heizstroms der Nachtspeicherheizungen im Jahr im Jahr 2020 um mehr als die Hälfte billiger geworden ist als im Vorjahr.
Es drängt sich also der Verdacht auf, dass es auch im Jahr 2019 zu einem „Übermittlungs“-Fehler“ zu Lasten der Mieterschaft gekommen ist.
Ich habe die Gewobag gestern unter Fristsetzung aufgefordert, die Kosten für  „Brennstoffe/Lieferung/Leistung“ im Jahr 2019 zu überprüfen und uns das Ergebnis Ihrer Überprüfung mitzuteilen.
  1. Nichtverbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung 
Die Gewobag hat in Ihrer Abrechnung die Heizkosten zu 100% nach der Heizfläche verteilt und abgerechnet und damit keine verbrauchsabhängige Abrechnung und Kostenverteilung vorgenommen und ist der im § 6 Abs. 1 HeizkostenVO vorgeschriebenen Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung und Kostenverteilung nicht nachgekommen.
Die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 11 Abs. 1 Nr. 1 b HeizkostenVO liegen nach Auffassung des AMV nicht vor und dessen Vorstand Marcel Eupen bestreitet, dass die Erfassung und Verteilung der Kosten nach Wärmeverbrauch der einzelnen Wohneinheiten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Es dürfte auch für die Gewobag möglich sein, das so umzusetzen, dass der Kostenaufwand innerhalb von zehn Jahren durch die Einsparungen erwirtschaftet werden kann.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 04.05.2022: Obdachlosigkeit für eine 9köpfige Familie vorerst verhindert:

Gewobag setzt Zwangsräumung aus!

Quasi auf den letzten Drücker – so hatte es den Anschein – konnte die für Donnerstag angedrohte Zwangsräumung einer Familie aus der Obstallee, mit sechs Kindern im Alter von 2 bis 18 Jahren, verhindert werden. Die  Protestaktion, des Berliner Bündnis Zwangsräumung verhindern u.a. mit Unterstützer:innen aus der Stadtteilarbeit in der Großwohnsiedlung (s.Foto oben), am Mittwoch 4.5. am Gewobag-Hauptsitz in Moabit, sollte quasi umfunktioniert werden zum “Erfüllen des letzten Schritts” der am Nachmittag verbreiteten Vereinbarung: dem Vorlegen des Zahlungsnachweises in Höhe der offenen Mietschuld, von etwas mehr als einer Monatsmiete, wodurch der Grund für die Räumungsklage erledigt sein sollte.
Aber: im Gespräch mit dem Geschäftsführer der Gewobag Mieterberatungs GmbH musste die kleine Abordnung der 9köpfigen Familie zusammen mit Tom Liebelt von der Stadtteilarbeit des Gemeinwesenvereins Heerstraße Nord erfahren, dass ihr Gegenüber a. keine Kenntnis hat von dem Vorgang und b. auch nichts dazu sagen kann ob die auf Donnerstag 8. Mai 8.30 Uhr angesetzte Räumung – wie bereits in manchen Medien verkündet – abgesagt bzw. ausgesetzt ist.
So blieb gestern noch knapp 20 Stunden vor dem Räumungstermin eine für die Familie unerträgliche Situation, nicht zu wissen wo sie am nächsten Tag eine Bleibe finden kann und wohin mit all ihren Möbeln, Gerätschaften und Habseligkeiten.
Erst Stunden später, am Mittwochnachmittag, hat die von der Räumung bedrohte Familie bei einem Extratermin, im ansonsten immer noch verschlossenen Quartiersbüro der Gewobag in der Spandauer Altstadt erfahren, dass die Räumung abgesagt und ausgesetzt ist, jedoch nicht zurückgezogen.  Aufgrund einiger ihnen nicht unbedingt wohl gesonnenen Nachbar:innen und so mancher Nachbarschaftsstreitigkeiten, schwebt das Wiederaufgreifen der Räumungsklage wie ein Damoklesschwert über allen neun kleinen wie großen Köpfen der Familie.
Dem voran gingen diese Woche am Montag und Dienstag, vor allem für Tom Liebelt aber auch für Marcel Eupen, den Mieterberater vom AMV, eine Reihe von Beratungen, Emails, Anfragen, Gesprächen mit Vertreter:innen der Berliner Medien, der drei Koalitionsparteien des Berliner Senats und mit potentiellen Unterstützer:innen, wie dem Bündnis Zwangsräumung verhindern … 
Am Ende mit dem positiven Ergebnis, dass diverse Presseberichte, vor allem als auch die Statements von maßgeblichen Politiker:innen der SPDBündnis 90/Grüne und die Linke sowie letztendlich dem Senator für Stadtentwicklung Andreas Geisel, das kommunale Wohnungsunternehmen Gewobag soweit beeinflussen konnten, die Familie, nicht wie geplant, vor die Tür zu setzen.
Wir hoffen sehr, dass sowohl die bestehenden Möglichkeiten der Gewobag für Sozialberatung bei Mietschulden und Konflikten künftig auch “aufsuchend” zum Einsatz kommen dürfen und dabei  Austausch und Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beratungs- und Begleitungsangeboten sowie der Nachbarschaftlichen Konfliktschlichtung des Gemeinwesenvereins im Stadtteil gesucht und gepflegt werden können.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 04.05.2022: Zwangsräumung ausgesetzt – Neunköpfige Familie vor Obdachlosigkeit gerettet
Mieter können in Wohnung der Gewobag bleiben. Vermieter verbindet Entscheidung damit, dass nachbarschaftliche Regeln eingehalten werden.
Es ist eine Lösung in letzter Minute. Die für Donnerstag angesetzte Zwangsräumung der Wohnung einer neunköpfigen Familie in Staaken wegen Mietschulden ist abgewendet worden. Der Vermieter, die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag, teilte am Mittwochabend mit, dass die geplante Räumung „vorerst“ ausgesetzt werde.  Zuvor hatte es eine breite Unterstützung für die Familie gegeben. Das Bündnis Zwangsräumungen verhindern protestierte am Morgen in der Unternehmenszentrale der Gewobag gegen die Räumung. Auch die Abgeordneten Katrin Schmidberger (Grüne) und Niklas Schenker (Linke) hatten sich zuvor für die Familie starkgemacht.

Mietschuldenberater machte keinen Hausbesuch

Erledigt hat sich der Fall nach Ansicht des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) damit allerdings nicht. AMV-Chef Marcel Eupen kritisierte, dass die Gewobag nicht genug getan habe, um eine solche Situation von vornherein abzuwenden. „Auch wenn die Gewobag vorliegend schriftlich und telefonisch versucht hat, über ihre Mietschuldenberater Kontakt zu der betroffenen Familie aufzunehmen, und sogar schriftlich Ersatzwohnraum angeboten hat, hat sie dennoch nicht alles ihr Zumutbare unternommen“, so Eupen. „Bei einer Familie mit Migrationshintergrund, bei der unter Umständen die Sprachkenntnisse nur unzureichend sind, müssen die Mietschuldenberater zwingend einen Hausbesuch vornehmen.“ Dieser habe nach Kenntnis des AMV „nicht stattgefunden“. Damit sei das Verhalten der Gewobag unzureichend gewesen, so Eupen.
Die neunköpfige Familie lebt seit 2017 in einer Sechszimmerwohnung der Gewobag in Staaken. Die Warmmiete beläuft sich auf 1355,84 Euro. Die Gewobag hatte der Familie gekündigt und dies mit einem Zahlungsrückstand begründet. Gewobag-Sprecherin Anne Grubert bezifferte die Rückstände auf „insgesamt 2089,05 Euro“. Wie es zu dem Rückstand kam, lässt sich nicht genau rekonstruieren. Klar ist: Die Miete wird normalerweise vom Jobcenter direkt an die Gewobag gezahlt. Offenbar gab es aber im Oktober vergangenen Jahres eine Ausnahme.

Miete sei unregelmäßig und zu wenig gezahlt worden

„Das Jobcenter sagt, es habe die Miete an uns überwiesen“, sagt Familienmutter Fatima B. „Aber das stimmt nicht. Der Betrag, den wir erhalten haben, kommt jedenfalls nicht hin.“ Gewobag-Sprecherin Anne Grubert sagt, dass das Jobcenter „die Miete unregelmäßig gezahlt und unterzahlt“ habe, teilweise habe es „auch Mietzahlungen ausgesetzt“. Grubert: „Dadurch kamen die Mietrückstände zustande.“ Die Gründe seien „beim Jobcenter zu erfragen“. Das wollte die Berliner Zeitung gern tun. Doch das Jobcenter verlangte vor einer Stellungnahme „eine ausgefüllte Vollmacht zur Datenfreigabe“ durch die betroffene Familie. Diese war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten.
Die Gewobag erhob gegen die Familie nicht nur Vorwürfe wegen des Zahlungsrückstandes, sondern verwies zugleich auf „erhebliche Vertragsstörungen“. So seien die Mieter mehrfach wegen Verstoßes gegen die Hausordnung abgemahnt worden. Auch habe es von anderen Bewohnern Beschwerden gegeben. Die Familie weist die Vorwürfe zurück. Sie sieht sich als Opfer falscher Behauptungen aus der Nachbarschaft. Fatima B. zeigt sich zugleich offen für Gespräche. Sie habe kein Problem, sich für einen Neustart mit den Nachbarn zusammenzusetzen, sagt sie. „Mit mir kann man über alles reden.“
Gespräche mit dem Versuch, zwischen den Mietern zu vermitteln, hat es offenbar nicht gegeben. Sozialarbeiter Tom Liebelt sagt: „Man kann Mieter kaum schneller kündigen, als es die Gewobag in diesem Fall getan hat.“ Hinter der Kündigung wegen Mietschulden stecke offenbar ein Nachbarschaftsstreit im Haus, der auf Kosten der Familie B. habe gelöst werden sollen. „Eine Mediation hat es leider nicht gegeben“, so Liebelt. „Wir haben versucht zu schlichten, doch ist uns das nicht gelungen.“

Kritik vom Mieterberater: Zwei offene Miete führen zu Wohnungsverlust

Was den Fall politisch brisant macht: Eigentlich sollen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Kündigungen vermeiden – durch Informationen, Beratung, Mediation und ähnliche Maßnahmen. Dieser Auftrag ergebe sich aus der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnungsbaugesellschaften“, auf die sich die Unternehmen mit dem Senat verständigt haben, so AMV-Chef Eupen. Es sei im vorliegenden Fall „nicht zu erkennen, dass die Gewobag diesem Präventivauftrag im ausreichenden Maße nachgekommen ist“. Es sei „ein Unding, dass es bei nicht einmal zwei offenen Mieten zum Wohnungsverlust kommen sollte“.
Die Gewobag sagte am Mittwochabend Hilfe zu. „Wir werden die Familie auch weiterhin mit unseren Angeboten und entsprechend unserer Möglichkeiten unterstützen“, so eine Unternehmenssprecherin. Dabei werde es aber auch an der Familie liegen, „entsprechend zu handeln und sich im Sinne eines nachbarschaftlichen Zusammenlebens an geltende Regeln und Gesetze zu halten und so ihren Beitrag zur Lebensqualität aller MitmieterInnen zu leisten“.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 02.05.2022: Satte Gutschriften für fast 1.700 Betriebskostenabrechnungen 2020:

Gewobag: Korrektur mit Beigeschmack

Ein nachösterliches “Präsent” wurde kurz vor dem Wochenende in den Briefkästen gefunden, von etwa der Hälfte der insgesamt 3.400 Gewobag-Neumietparteien aus den ehem. ADO-Beständen in der Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg: Statt heftigen Nachzahlungen gibt es satte Guthaben, laut der nun korrigierten Betriebskostenabrechnung 2020, mit um fast zwei Drittel reduzierten Stromkosten für die Nachtspeicherheizungen.Nur ein Grund zur Freude? Für die betroffenen Mieter:innen auf jeden Fall. Aber es bleiben offene Fragen und ein bitterer Beigeschmack.
Die erste Abrechnung  vom November 2020 hatte, z.B. für die Abrechnungseinheit der Wohnungen mit geraden Hausnummern in der Obstallee 2-22. Heizkosten festgestellt, die im Vergleich zum Vorjahr – mit 494.402,96 € = 1,59 €/m²/mtl. in 2019 – sich auf  774.517,63  € = 2,97 €/m²/mtl. im Jahr 2020 nahezu verdoppelt haben. Wohlgemerkt, für die gleichen 412 Wohneinheiten mit 21.732,5 m² beheizter Fläche.
Offenbar hat in dem kommunalen Wohnungsunternehmen Gewobag niemand auf die “wundersame Verteuerung” des Brennstoffes “Strom” vernünftig und mit der erforderlichen Sorgfaltspflicht für ihre Mieterschaft reagiert und vom Stromlieferanten Vattenfall eine Aufklärung und Überprüfung gefordert?
Stattdessen beschäftigte man sich mit der (Er-)Findung von vermeintlich erklärenden Auskünften. Zuerst hieß es, man habe ab 2020, sowohl die Erhöhung der EEG-Umlage (gerade mal 0,351 Cent pro kWH) vor allem aber auch einen einen neuen teuereren Ökostrom-Vertrag mit Vattenfall abgeschlossen.
Das haben viele Mieter:innen  – auf Anraten und z.T. ausgestattet mit entsprechenden Schreiben von dem Mietrechtsexperten des AMV Marcel Eupen – nicht hingenommen und Widerspruch eingelegt, gegen die Abrechnung und die erhöhten Kosten, da so ein Vertragswechsel weder für den Betrieb notwendig, noch  dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen würde.
Mit der zunehmenden medialen Beachtung des Vorgangs und der Auseinandersetzungen, nahm parallel im Hause Gewobag ein “munteres Entwickeln” Fahrt auf, von immer wieder neuen und sich nicht selten widersprechenden Begründungen für die überhöhten Stromabrechnungen. Mal war es kein Vertragswechsel aber eine Tarifanpassung, mal wachsende Steuern und Abgaben im Verbund mit einem vehement gestiegenen Verbrauch im Zuge der Corona-Pandemie und am Schluss sogar die Behauptung: die Gewobag wäre quasi gezwungen worden, die neuen Bestände mit in den (offenbar ungünstigeren) Rahmenvertrag der kommunalen Wohnungsgesellschaften einzugliedern …
Nun, ein halbes Jahr nach der ersten Betriebskostenabrechnung musste man kleinlaut zugeben – was auch in einem Begleitschreiben von Vattenfall bestätigt wurde – dass es keine Vertrags- oder Tarifänderung, keine wesentlich höheren Abgaben für Steuer und Umlagen und auch keinen höheren Verbrauch gab, sondern: Ein IT-Fehler bei der landeseigenen Stromnetz Berlin hätte die Übermittlung falscher, überhöhter Verbrauchswerte verursacht.
Am Ende stehen nun für die o.g. beispielhaften 412 Wohnungen der Aufgänge Obstallee 2-22  für  Lieferung+Leistung des Heizungsstroms nur noch 224.0003,74 € zu Buche!
Weniger als ein Drittel der ersten Abrechnung und sogar weniger als die Hälfte der Kosten, die für diese Wohn- und Abrechnungseinheiten im Jahr 2019 abgerechnet und von den Mieter:innen beglichen worden sind.
Da drängt sich doch die eine oder andere Frage förmlich auf:Wo liegt denn nun der Fehler? In der jetzt korrigierten Abrechnung 2020 oder bezog man für die Abrechnung des Heizungsstroms im Jahr 2019 auch schon falsche, viel zu hohe Verbrauchswerte?Oder welche Erklärung gibt es sonst für die Halbierung der Kosten von 2019 auf 2020?
Was ist eigentlich mit den restlichen rund 1.700 Wohnungen in der Großwohnsiedlung  des ADO-Gewobag Deals? Hatten die in 2020 im Vergleich zu dem Vorjahr “normale” Werte?
Wenn ja, hätten da nicht sofort bei allen Verantwortlichen in dem landeseigenen Wohnungsunternehmen die Alarmglocken läuten müssen, dass die in Rechnung gestellten Werte bei den 1.693 Wohnungen falsch sein müssen?
Egal wie: Nach diesem Abrechnungs-Desaster mit öffentlich verkündeten Fehlinformationen hat die Gewobag eine Menge aufzuholen im Wettbewerb um das Vertrauen bei ihren Mieterinnen und Mietern. Wohl nicht nur aus den betroffenen Wohnungen oder in der Staakener Großwohnsiedlung.
zum Nachlesen:• Gewobag: Heizkosten fast verdoppelt v. 17. Nov. 2021• Alle drin! Beim ADO-Gewobag-Deal v. 11. Nov. 2019
Die kostenlose Mieterberatung des AMV Alternativen Mieter- & Verbraucherschutzbund – im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung, zwischen Bausenat und Bezirk – findet “bei uns” in der Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg
immer montags von 15.30 bis 18.30 statt,im Stadtteilzentrum Staakentreff | Obstallee 22 E

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 02.05.2022: Falsche Heizkostenabrechnung – Mieter bekommen Geld zurück
Landeseigene Gewobag räumt Fehler ein und korrigiert frühere Angaben. Mieterberater fordern Aufklärung.
Überraschende Wende im Streit um hohe Heizkostennachzahlungen für Mieter in Staaken. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag hat jetzt eingeräumt, dass Betriebskostenabrechnungen für 1693 Wohnungen in Staaken falsch gewesen seien. In Schreiben an die Mieter heißt es: „In der Betriebskostenabrechnung 2020 wurde ein falscher Grund für die erhöhten Stromkosten angegeben. Diesen korrigieren wir hiermit.“ Die zu viel verlangten Stromkosten für das Abrechnungsjahr 2020 würden den Bewohnern im Gebiet Heerstraße Nord „gutgeschrieben“. Für eine durchschnittliche Wohnung mit 65 Quadratmetern ergibt sich nach Angaben von Gewobag-Sprecherin Anne Grubert ein Guthaben zwischen 450 und 600 Euro.
Durch die „Übermittlung falscher Daten vom städtischen Netzbetreiber Stromnetz Berlin GmbH an den Energieversorger Vattenfall“ seien „von Vattenfall an die Gewobag fehlerhafte Rechnungsbeträge“ erhoben worden, heißt es in Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft an die Mieter. Dies habe dazu geführt, dass von den Bewohnern „eine zu hohe Forderung“ erhoben worden sei. Die Stromnetz Berlin GmbH habe „ihren Fehler erkannt, korrigiert und die richtigen Daten an Vattenfall übermittelt“.
Worin der Fehler bestand, geht aus einem Schreiben von Vattenfall an die Mieter hervor. Darin heißt es, dass es nach einer IT-Umstellung bei Stromnetz Berlin „für das Vattenfall-Abrechnungssystem nicht erkennbar“ gewesen sei, dass es sich bei der Verbrauchsstelle um eine Nachtspeicherheizungsanlage und nicht um „einen Standardstromanschluss“ gehandelt habe. Bei Nachtspeicherheizungen würden geringere Netzentgelte und eine geringere Konzessionsabgabe vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Deshalb seien der Gewobag im vorliegenden Fall von Vattenfall „zu hohe Rechnungsbeträge“ übermittelt worden, „was zu einer falschen Forderung seitens der Gewobag“ gegenüber den Mietern geführt habe.

Aus hohen Nachforderungen werden hohe Gutschriften

Wie berichtet, enthielten die ursprünglich erstellten Betriebskostenabrechnungen der Gewobag für die Mieter mit Nachtstromspeicherheizungen teils Nachforderungen von mehreren Hundert Euro für das Jahr 2020. In einem Fall, in dem die Mieter eigentlich 489,80 Euro nachzahlen sollten, dürfen sich die Bewohner nun nach der Korrektur über ein Guthaben von 872,62 Euro freuen.
Die Gewobag hatte die Wohnungen in Staaken erst Ende 2019 von der privaten ADO Properties erworben. Die höheren Nachzahlungen für das Jahr 2020 begründete die Gewobag gegenüber den Mietern zunächst mit einer kuriosen Erklärung. Die Kostenerhöhung resultiere unter anderem „daraus, dass in dem neuen Vertrag von Stromerzeugung aus Kernenergie auf Ökostrom gewechselt wurde“, hieß es. Später rückte die Gewobag davon ab – und erklärte, es habe gar keinen Tarifwechsel gegeben. Sowohl die ADO als auch die Gewobag nutzten den Tarif Klima Natur des Stromerzeugers Vattenfall. Mit einem Unterschied: Die private ADO habe „denselben Tarif Klima Natur zu günstigeren Konditionen eingekauft als die Gewobag im Wege der öffentlichen Ausschreibung“. Die Erklärung, die Erhöhung der Kosten resultiere daraus, dass in einem neuen Vertrag von Stromerzeugung aus Kernenergie auf Ökostrom gewechselt wurde, sei „fehlerhaft“ gewesen. Das sei aber „erst im Nachgang“ aufgefallen.
Die Gewobag verwies schließlich darauf, dass „sich rund drei Viertel der höheren Kosten durch die Erhöhung von Steuern und Abgaben“ erklärten. „Der Rest entstand durch den Preis pro Einheit Energie und durch den erhöhten Energieverbrauch in Zeiten der Pandemie.“ Die Heizungen seien in dieser Zeit „mehr genutzt“ worden, da die Mieter „mehr Zeit zuhause verbracht“ hätten. Jetzt nun die komplette Kehrtwende mit einer Korrektur der Nebenkostenabrechnung. „Die Gesamtrückzahlung von Vattenfall beträgt rund 800.000 Euro“, erklärt Gewobag-Sprecherin Grubert.

Unternehmen verteidigt sein Vorgehen

Die Gewobag verteidigt ihr Vorgehen. „Die Betriebskostenabrechnung war im Zeitpunkt der Abrechnung gegenüber den MieterInnen formal richtig“, sagt die Unternehmenssprecherin. „Fehlerhaft war ausschließlich die Angabe zum Vertragswechsel.“ Also die Angabe zum angeblichen Wechsel von Atomstrom auf Ökostrom. Alle anderen Ausführungen seien „im Zeitpunkt der Erstellung richtig“ gewesen. Grubert: „Es war seinerzeit nicht erkennbar, dass die Abrechnung auf der Grundlage einer falschen Datenbasis zu den separaten Positionen Netzentgelt und Konzessionsabgabe gefertigt wurde.“ Insbesondere seien im Vergleich der Werte zwischen 2019 und 2020 und bei Gegenüberstellung der Abrechnungen des Versorgers „keine Abweichungen festzustellen“.
Das sieht der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), dem die hohen Nachzahlungen aufgefallen waren, anders. „Es ist erschreckend, dass der Fehler in der vorliegenden Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro nicht bereits im Rahmen der Erstellung der maßgeblichen Abrechnungen aufgefallen ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Schließlich lagen die Kosten des Jahres 2019 vor und damit hätte die exorbitante Kostensteigerung schon vor der Übersendung der Abrechnungen einer gewissenhaften Kontrolle unterzogen werden müssen, die offensichtlich unterblieben ist.“ Anders lasse sich „die falsche Begründung der Kostensteigerung in den Abrechnungen nicht erklären“.
„Wir bedauern diese Situation, weisen aber darauf hin, dass hier kein Verschulden der Gewobag vorliegt“, so Anne Grubert. Für die Erstellung der Kundenrechnung erhalte der Stromlieferant vom Netzbetreiber „in einem automatisierten Prozess die für die Abrechnung notwendigen Daten“, so Grubert. „Als Wohnungsbaugesellschaft stellen wir den auf dieser Datengrundlage ermittelten Energieverbrauch in Rechnung.“ Selbstverständlich werde der zu viel berechnete Betrag in voller Höhe erstattet.

Einsicht in Unterlagen verlangt

Auf die Frage, ob die Gewobag ausschließen kann, dass der Fehler bei der Abrechnung für das Jahr 2020 bereits im Jahr 2019 begangen wurde, erklärt das Unternehmen: „Ja. Die Übermittlung falscher Daten zu den Netzentgelten vom städtischen Netzbetreiber Stromnetz Berlin GmbH an den Energieversorger Vattenfall steht in einem unmittelbaren Zusammenhang einer umfangreichen IT-System-Umstellung bei Stromnetz Berlin GmbH.“
Dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund reichen die bisherigen Erklärungen der Gewobag nicht aus. „Zwar ist es äußerst erfreulich, dass die Gewobag nunmehr 1693 Mietparteien eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 hat zukommen lassen“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Erledigt ist der Vorgang deshalb aber noch lange nicht, da die Angaben der Gewobag noch nicht überprüft werden konnten und dafür in der Vergangenheit die Begründung der Kostensteigerung zu oft gewechselt hat“, sagt er. „Ich erwarte von der Gewobag nach wie vor eine lückenlose Aufklärung und insbesondere Einsicht in alle Vertragsdokumente, aus denen der wahre Grund der Kostenexplosion entnommen werden kann“, fordert der AMV-Chef.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 06.04.2022: Neues vom Empira-Arz8PropCo-Talyo-Häuserriegel Pillnitzer 1-21:

Von Vernachlässigung zur Vollsanierung

Erleben wir gerade eine große Trendwende bei privaten und kommunalen Wohnungsgesellschaften in der Staakener Großwohnsiedlung? Auf die Idee könnte man kommen, angesichts von 10-Punkte-Maßnahmenplan der Gewobag aber auch wegen der schnellen Reaktion von Eigentümerin und Verwaltung, nach  der – in Medien beachteten – ersten Protestaktion vom 18. März, bei der zornige Mieter:innen aus dem langgestreckten Häuserriegel vom Pillnitzer Weg 1 bis 21 unisono die an Verwahrlosung grenzenden Zustände und die (gefühlte?) Unerreichbarkeit von Verwaltung, Reparatur- und Reinigungsdiensten angeprangert haben.

Nur wenige Tage später haben sich Mieter:innen aus dem 12stöckigen Hochhaus am Nordende der Häuserzeile verwundert die Augen gerieben: Reinigungstrupps in noch nie gekannter Personalstärke und mit völlig neuer Intensität im Haus unterwegs. Es wurde entrümpelt, gefegt, gesaugt, geputzt, gewienert und selbst das Treppenhaus, das schon wochenlang keinen Besen und kein Putztuch erleben durfte wurde von oben nach unten gereinigt.

Grund: Eine Begehung mit Vertreter:innen von der Hausverwaltung Talyo Property Services und der Eigentümergesellschaft Arz8 PropCo S.à.r.L., der Luxemburger Tochter der Empira AG aus Zug in der Schweiz.

Ergebnis: Die schriftliche Ankündigung der Verwaltung, im Auftrag der Eigentümergesellschaft, von instandsetzenden Sanierungs- und “Modernisierungsmaßnahmen mit dem Zweck. den Mietgegenstand nachhaltig zu verbessern und Endenergie einzusparen.”

Als erster Schritt sollen schon im Sommer 2022  die überalterten Nachtspeicheröfen durch neue, moderne und energieeffiziente Speicherheizungen ersetzt werden. Im Zuge dessen wird auch überall die individuelle Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs ermöglicht.

Eine Investition, die übrigens nicht auf die Miete umgelegt werden kann. Was auch von Eigentümerin und Vermieterin in dem o.a. Ankündigungsschreiben ausdrücklich mit dem erklärten “Verzicht auf eventuelle Ansprüche aus § 559 Abs 1 ff BGB aus dieser Maßnahme” bestätigt wurde. Insofern dürfte es von Mieterseite aus kaum ein Argument geben, dieser am Ende kostensparenden und umweltschonenderen Maßnahme die Zustimmung (bis 30.4.) zu verweigern.

Längerfristig geplant: Umfassende aber – laut Talyo “behutsame und sozialverträgliche” – Sanierungsmaßnahmen von Fassadendämmung und Fenstermodernisierung über Dachsanierung mit Installation einer Photovoltaikanlage bis zur Renovierung des Treppenhauses und Stilllegung des Müllschluckers sowie einer Umgestaltungen der Außenanlage inklusive Ladestationen für E-Mobilität.

Für diese Maßnahmen gilt, wie immer in der Planungsphase: Man muss abwarten was konkret in welchem Umfang und mit welchen Fördermitteln durchgeführt werden soll. Erst dann kann man prüfen lassen was davon sich wie auf die Miete auswirken kann und was nicht.

Zurück zu dem Mietertreffen der Aufgänge Pillnitzer 1-21, am 18. März auf dem Areal vor dem ehem. Seniorenwohn-Hochhaus: Mehrere Mieter:innen haben sich  zusammengefunden als “Mietergruppe Pi1-21” und werden – wiederum unterstützt von der Stadtteilarbeit des Gemeinwesenvereins wie auch mit dem fachlichen Rat von Marcel Eupen vom AMV – nach Ostern, aber noch im April, zu einer Mieterversammlung einladen, dann voraussichtlich gegenüber im Gemeindehaus am Pillnitzer Weg 8.

Auf staaken.info werden wir beizeiten über Ort, Zeit und Tagesordnung informieren.

https://www.staaken.info/2022/04/von-vernachlaessigung-zur-vollsanierung/

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 05.04.2022: Teurer Stromliefervertrag – Mieter zahlen die Zeche

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen haben für ihre Bestände schlechtere Konditionen ausgehandelt als ein viel kleinerer privater Vermieter.
Eigentlich sollten die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin mit ihren mehr als 300.000 Wohnungen eine Marktmacht darstellen und zum Beispiel Strom zu den besten Konditionen einkaufen. Doch nach hohen Heizkostennachzahlungen für Mieter der landeseigenen Gewobag im Wohngebiet Heerstraße Nord in Staaken muss bezweifelt werden, ob die Marktmacht tatsächlich immer genutzt wird.
Die Gewobag räumte auf Anfrage ein, dass in Staaken hohe Betriebskostennachzahlungen der Mieter für das Abrechnungsjahr 2020 zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass ein alter und günstigerer Stromliefervertrag des privaten Vorbesitzers der Wohnungen, der ADO Properties, nach dem Erwerb der Wohnungen durch die Gewobag nicht fortgeführt werden konnte. „ADO hat denselben Tarif Klima Natur zu günstigeren Konditionen eingekauft als die Gewobag im Wege der öffentlichen Ausschreibung“, teilte eine Sprecherin der Wohnungsbaugesellschaft wörtlich mit.
Im Klartext: Die Konditionen, zu denen die landeseigene Gewobag den Hausstrom von Vattenfall erwarb, waren schlechter als bei der ADO. Und da die höheren Ausgaben über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, müssen diese den höheren Einkaufspreis bezahlen. Das Überraschende dabei: Die ADO, die inzwischen in der Adler Group aufgegangen ist, verfügte anders als die landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht etwa über eine Marktmacht von mehreren Hunderttausend Wohnungen, sondern lediglich über eine fünfstellige Zahl an Wohnungen.

Wohnungen wurden rekommunalisiert

Die Wohnungen in Staaken waren durch die Gewobag Ende 2019 im Rahmen eines Paketverkaufs von insgesamt rund 5900 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf von der ADO erworben worden. Der alte Stromliefervertrag, den noch die ADO für die Häuser abgeschlossen hatte, konnte nach Darstellung der Gewobag aber angeblich nicht fortgeführt werden. Der Rahmenvertrag der ADO mit Vattenfall habe vorgesehen, „dass die Belieferung automatisch endet, sobald die Verwaltung durch die ADO endet“, teilte die Gewobag dazu mit.
Bei dem Vertrag, der für die Mieter in Spandau höhere Stromkosten mit sich brachte, handelt es sich laut Gewobag um einen Rahmenvertrag, der von Vattenfall „im Januar 2019 gemeinsam mit allen landeseignen Wohnungsbaugesellschaften als gemeinsamer Dienstleistungsvertrag abgeschlossen“ wurde. Soll heißen: Der Vertrag gilt für die Wohnungen aller landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, mithin für mehr als 300.000 Wohnungen in Berlin.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übt Kritik. „Der enorme Preisunterschied zwischen dem Vertrag der ADO mit Vattenfall und dem Vertrag der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit Vattenfall zeigt plastisch, dass es keinen einheitlichen Marktpreis als gegebene Konstante gibt, sondern die Konditionen mit Vattenfall in einem gewissen Rahmen verhandelbar sind“, so AMV-Chef Marcel Eupen.

Kritik vom Mieterberater

„Bedenkt man die enorme Marktmacht der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit mehr als 300.000 Wohnungen, so hätte man zwingend erwarten können, dass sich diese wirtschaftlich in den Konditionen mit Vattenfall niederschlägt.“ Unverständlicherweise sei jedoch das Gegenteil der Fall. „Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stehen hier in der Verantwortung, für eine transparente Aufklärung zu sorgen, wie es sein kann, dass ihre Preise derart höher liegen als bei der ADO“, fordert Eupen.
Die Gewobag verweist auf Anfrage auf das Vergaberecht. Als landeseigenes Unternehmen sei sie ein öffentlicher Auftraggeber und „damit bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen an die geltende Vergabeordnung gebunden“. Die Ausschreibung zur Strombelieferung sei „im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens“ erfolgt. Die beteiligten Landesunternehmen müssen dann das günstigste Angebot unter den teilnehmenden Energielieferanten auswählen.
Zu berücksichtigen sei, dass der ADO-Vertrag mit Vattenfall im Jahr 2017 abgeschlossen wurde und sich „die Tarifbedingungen im Zuge der gängigen Marktpreisentwicklung zum Jahr 2019 verändert haben“, führt die Gewobag an. Sie verweist zudem darauf, dass sich in dem Wohngebiet in Spandau „rund drei Viertel der höheren Kosten durch die Erhöhung von Steuern und Abgaben“ erklären. Der Rest sei neben dem höheren Preis pro Einheit Energie auf „den erhöhten Energieverbrauch in Zeiten der Pandemie“ zurückzuführen. Weil in dem Gebiet an der Heerstraße viele Wohnungen die Wärme über Nachstromspeicherheizungen beziehen, schlagen die Kosten hier besonders durch.

Aufklärung gefordert

Die Gewobag zieht aber lieber einen anderen Vergleich. So habe der Strompreis bei der Gewobag im Jahr 2019 bei 25,58 Cent je Kilowattstunde gelegen, während der Durchschnitt bei den Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen in Berlin bei 33,37 Cent gelegen habe. Die Ausschreibung des Hausstrom-Auftrags war federführend von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte begleitet worden. Diese erklärte stellvertretend für alle sechs Unternehmen, dass die Kostensteigerung des Hausstroms bei ihr „nur geringe Effekte auf die Betriebskostenabrechnungen“ gehabt habe.
Die Gewobag hatte in ihrer Betriebskostenabrechnung für 2020 die höheren Nachzahlungen gegenüber den Mietern zunächst mit einer kuriosen Erklärung begründet. Die Kostenerhöhung resultiere „daraus, dass in dem neuen Vertrag von Stromerzeugung aus Kernenergie auf Ökostrom gewechselt wurde“, hieß es unter anderem. Jetzt rudert die Gewobag zurück. Die Erläuterung sei „in der Betriebskostenabrechnung fehlerhaft“ gewesen, aber die Abrechnung sei trotz „dieses Versehens formal richtig“.
Mieterberater Marcel Eupen gibt sich damit nicht zufrieden. „Obwohl ich mich seit Mitte November 2021 um Aufklärung bezüglich der exorbitanten Kostensteigerung bemühe, ist mir dies bis heute nicht gelungen“, sagt er. „Eine fundierte Erklärung habe ich letztmalig Anfang März verlangt und dabei der Gewobag nicht nur ihre verschiedenen Begründungen vorgehalten, sondern explizit gefragt, welche der verschiedenen Begründungen denn nun die zutreffende sei.“ Eine Antwort habe er bis heute nicht erhalten.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/teurer-stromliefervertrag-mieter-zahlen-die-zeche-li.220578

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Artikel auf staaken.info am 01.04.2022:

Aufgestockt: Mieterberatung im Kiez

Eine clevere Idee von AMV und dem Spandauer Bezirksamt: Ab kommendem Montag gibt es bei uns im Stadtteilzentrum Staakentreff an der Obstallee 22E wieder drei Sprechstunden – immer montags von 15.30 bis 18.30 Uhr – der kostenlosen Mieterberatung im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung zwischen Bausenat und Bezirk.
Clever, weil so auch die Stunden aus dem vertraglichen Kontingent des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes AMV für Fragen und Anliegen der Mieter:innen zur Verfügung stehen, die ansonsten aufgrund von Feier- oder Brückentagen im Jahr 2022 nutzlos entfallen wären.
So kann wenigstens für das letzte 3/4 des Jahres 2022 die anfängliche Stundenkürzung für die Beratung in der Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg wieder ausgeglichen werden. Und das ohne ohne Streichung an einer der anderen Beratungsstationen des AMV  im Bezirk.

Die  “kostenlosen Mieterberatungszeiten” im Auftrag des Bezirksamtes Spandauab 4. April: montags 15.30-18.30 UhrAMV Alternativer Mieter- und VerbraucherschutzbundStadtteilzentrum Staakentreff | Obstallee 22E

https://www.staaken.info/2022/04/aufgestockt-mieterberatung-im-kiez/#more-522638

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 29.03.2022: Nach über 70 Brandstiftungen – Sicherheitsdienst für Wohngebiet in Staaken
Die landeseigene Gewobag setzt nun doch bis auf Weiteres Streifen an der Heerstraße ein. Und: Eine Videoüberwachung ist geplant.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag setzt nach einer Vielzahl von Brandstiftungen im Wohngebiet Heerstraße Nord in Spandau jetzt doch einen Sicherheitsdienst ein. Wie die Gewobag den Mietern per Hausaushang mitteilte, soll der Sicherheitsdienst täglich von 18 Uhr abends bis 6 Uhr morgens das „Wohnquartier bestreifen und Haus- und Kellereingänge kontrollieren“. Am vergangenen Freitag hat der Streifendienst seine Arbeit aufgenommen.
Die Mitarbeiter seien an entsprechend gekennzeichneter Bekleidung erkennbar, kündigte die Gewobag an. Zeitnah will das landeseigene Wohnungsunternehmen zudem mit der Installation von Videokameras zur Sicherheitsüberwachung in dem Wohngebiet beginnen. Bis die Videoüberwachung vollständig installiert ist, will die Gewobag „bis auf Weiteres“ den Sicherheitsdient in dem Quartier einsetzen.
Hintergrund der verschärften Sicherheitsvorkehrungen: Die Polizei hat bis Anfang März bei einer Serie von Brandstiftungen in Staaken mehr als 70 Taten gezählt, wobei es sich in der Regel um Kellerbrände handelte. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Taten führen, wurde eine Belohnung von 1000 Euro ausgesetzt.

Kritik an später Entscheidung

Mieter haben immer wieder die Einführung eines Sicherheitsdienstes gefordert, wie es ihn noch unter dem Voreigentümer der Häuser, der ADO Properties, gegeben hatte. Die Gewobag, die die Wohnungen im Jahr 2019 von der ADO erworben hatte, lehnte die Wiedereinführung eines Sicherheitsdienstes aber zunächst ab. Mit einer Unterschriftensammlung und einer Demonstration machten sich die Mieter für mehr Sicherheit in ihrem Kiez stark.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der die Interessen vieler Mieter im Wohngebiet vertritt, begrüßt die Kehrtwende der Gewobag. AMV-Chef Marcel Eupen sagte, er hätte sich „jedoch sehr gewünscht, dass diese Entscheidung zur Wiedereinführung der abendlichen und nächtlichen  Kiezbestreifung schon vor Monaten getroffen worden wäre und es nicht inzwischen 78 Bränden in der Großsiedlung bedurft“ hätte. „Von einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft erwarte ich zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter zeitnahe aktive Präventivmaßnahmen und nicht ein monatelanges zögerliches Abwarten und Zusehen“, sagte Eupen. „Es ist ein Wunder, dass bisher noch kein Mensch ernsthaft zu Schaden gekommen ist.“ Wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, müssten „alle Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden.“
Die Sicherheitskräfte sind nach Angaben der Gewobag „mit der Kontrolle von Hauszugängen beauftragt“. Es sei „nicht ihre Aufgabe, Lärmschutzverstößen nachzugehen oder Mängelmeldungen entgegenzunehmen“. Sollten Beobachtungen gemacht werden, die auf Brandstiftungsversuche schließen lassen, sei „die Polizei zu rufen“.