Archiv der Kategorie: Verschiedenes

Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 16.06.2020: Die ersten zwei Milieuschutzgebiete

Spandau bekommt seine ersten beiden Milieuschutzgebiete. Es geht um die Neustadt und die Wilhelmstadt. „Der Runde Tisch hatte sich am 14. März 2018 gegründet“, erinnert sich Marcel Eupen. Er ist Chef des Alternativen Mieterbundes (AMV) und nach eigenen Angaben der Leiter des parteiübergreifenden Runden Tischs. „Die Auswirkungen der wachsenden Stadt sind seit längerem in Spandau deutlich spürbar“, sagt er.  Logo: Altbauten, Flussnähe, niedrige Mieten, bald kein TXL-Krach mehr – so mancher Innenstädter schielt längst auf Kieze am Havel-Ufer, die er vor einigen Jahren noch verspottet hat. Zwar sei Milieuschutz kein Instrument, um Mieterhöhungen zu verhindern, biete Mietern aber einen Schutz vor sozialer Verdrängung, vor Luxussanierungen und der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum, schreibt Eupen. Die Mieter müssen „mit allen zur Verfügung stehenden städtebaulichen Instrumenten geschützt werden, und zwar jetzt, da der Flughafen Tegel in Bälde schließt“. Der macht am 7. November 2020 dicht. Und in der aktuellen Rathausmappe für Mittwoch, 17 Uhr, stecken die zwei Karten von Stadtrat Frank Bewig, CDU, die die zwei neuen Milieuschutzgebiete eingrenzen – hier zeige ich Ihnen die beiden Karten.

https://leute.tagesspiegel.de/spandau/macher/2020/06/16/126915/die-ersten-zwei-milieuschutzgebiete/

Aus der Rubrik “Mietenentwicklung”:

 

Berliner Zeitung am 08.06.2020: Wohnungsmarkt Mieterhöhungen: Städtische Unternehmen setzten Mieten nur um 2,1 Prozent rauf

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben sich 2019 mit Mieterhöhungen stärker zurückgehalten als im Jahr davor. Sie bleiben damit deutlich unter den Forderungen börsennotierter Unternehmen.

Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen haben im vergangenen Jahr sehr viel weniger Mieterhöhungen verschickt als im Jahr zuvor. Während 2018 noch 82.541 Haushalte eine Mieterhöhung der städtischen Vermieter erhielten, waren es im vergangenen Jahr nur noch 35.177. Das geht aus dem Bericht zur Kooperationsvereinbarung des Senats mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen hervor, den Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) an diesem Dienstag im Senat präsentieren will.

Hauptgrund für die geringere Zahl an Mieterhöhungen dürfte sein, dass die landeseigenen Vermieter im zweiten Halbjahr 2019 nach dem Beschluss des Senats zum Mietendeckel keine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mehr geltend gemacht haben – im Gegensatz zu vielen privaten Vermietern.

Weniger und geringere Mieterhöhungen

Nicht nur die Zahl der Mieterhöhungen hat sich bei den landeseigenen Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr verringert, die Mieterhöhungen selbst fielen ebenfalls geringer aus. So stiegen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen im Schnitt um 13 Cent je Quadratmeter. Das entspricht einer Steigerung um 2,1 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr davor waren die Mieten im Schnitt noch um 3,1 Prozent erhöht worden. Die durchschnittliche Miete in bestehenden Verträgen beläuft sich nun auf 6,22 Euro je Quadratmeter. Damit liegen die Mieten um 6,2 Prozent unter den ortsüblichen Mieten der entsprechenden Wohnungen.

Beim Abschluss neuer Mietverträge vereinbarten die sechs landeseigenen Unternehmen laut dem Bericht im Schnitt eine Miete von 7,43 Euro pro Quadratmeter (kalt). So viel wie im Jahr 2018. Zum Vergleich: Die börsennotierte Deutsche Wohnen, mit mehr als 110.000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, vereinbarte im vergangenen Jahr beim Abschluss neuer Verträge in der Bundeshauptstadt im Schnitt eine Miete von 9,19 Euro je Quadratmeter. Also fast zwei Euro mehr. Die Mieten in laufenden Verträgen lagen bei der Deutsche Wohnen in Berlin mit 6,96 Euro pro Quadratmeter ebenfalls deutlich über den Mieten der landeseigenen Unternehmen – und zwar um 74 Cent je Quadratmeter.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mieterhoehungen-staedtische-unternehmen-setzten-mieten-nur-um-21-prozent-rauf-li.86496

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

DER TAGESSPIEGEL am 12.05.2020: Weniger Wohnungsneubau in Berlin – Corona-Pandemie sorgt für Verzögerungen

Der Senat hat seine Bauziele erneut korrigiert. Dabei kann die Bauindustrie liefern – aber die Verwaltung nicht.

Der Senat muss seine Neubauziele in dieser Legislaturperiode einmal mehr nach unten korrigieren: Stand erstes Quartal dieses Jahres werden die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen gut 22 600 Wohnungen bis zum Jahr 2021 fertigstellen – Ende vergangenen Jahres war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen noch von gut 23 700 Fertigstellungen ausgegangen. Vor einem Jahr hatte Senatorin Katrin Lompscher (Linke) den Bau von rund 25 000 zusätzlichen kommunalen Wohnungen angekündigt – 30 000 visierte sie ursprünglich an.

Die Corona-Pandemie könnte die Verwaltung zu weiteren Korrekturen zwingen, denn die Verzögerungen in den Bauabläufen sind dem Vernehmen nach in der Zwischenbilanz des landeseigenen Wohnungsbaus nicht eingerechnet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bestätigte dies: „Gründe hierfür sind Terminverschiebungen in sechs Bauvorhaben“. Dafür seien zehn neue Projekte aufgenommen worden, sodass das gesamte Projektvolumen bei knapp 62 000 Wohnungen liege. Weitere 94 landeseigene Projekte „laufen weitgehend planmäßig“. Vereinzelt lägen Behinderungsanzeigen vor wegen Corona.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/weniger-wohnungsneubau-in-berlin-corona-pandemie-sorgt-fuer-verzoegerungen/25823934.html

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

 

Berliner Morgenpost am 11.05.2020: Statistik – Rund 5300 neue Wohnungen in Berlin geplant

Trotz des Mietendeckels haben Bauunternehmer in Berlin zu Jahresbeginn laut Statistik etwas mehr Wohnungen geplant.

Trotz des Mietendeckels haben Bauunternehmer in Berlin zu Jahresbeginn laut Statistik etwas mehr Wohnungen geplant. Im ersten Quartal 2020 genehmigten die Bauaufsichtsbehörden des Landes Bauvorhaben für rund 5300 Wohnungen, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Montag mitteilte.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei das ein Zuwachs von rund zehn Prozent. Die meisten der in der Hauptstadt geplanten Wohnungen (4588) sollen neu gebaut werden. Rund 730 Wohnungen sollen in bereits bestehenden Gebäuden durch Umbauten entstehen. Das sind laut Statistikamt ein Fünftel mehr im als Vergleichszeitraum.

Am meisten Wohnungen sollen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf (1563) und Spandau (840 Genehmigungen) entstehen. Schlusslichter sind Friedrichshain-Kreuzberg mit 16 und Neukölln mit 37 genehmigten Wohnungen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article229091519/Rund-5300-neue-Wohnungen-in-Berlin-geplant.html

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

 

Berliner Zeitung am 11.05.2020: Investition Trotz Mietendeckel werden in Berlin Wohnungen gebaut

Der Bau von rund 5300 Wohnungen wurde im ersten Quartal von den Behörden genehmigt. Zehn Prozent mehr als vor einem Jahr.

Trotz des Mietendeckels haben private und öffentliche Bauherren in Berlin zu Jahresbeginn laut Statistik etwas mehr Wohnungen geplant als im Jahr zuvor. Im ersten Quartal 2020 genehmigten die Bauaufsichtsbehörden des Landes Bauvorhaben für rund 5300 Wohnungen, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Montag mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei das ein Zuwachs von rund zehn Prozent.

Die meisten der in der Hauptstadt geplanten Wohnungen (4588) sollen neu gebaut werden. Rund 730 Wohnungen sollen in bereits bestehenden Gebäuden entstehen, zum Beispiel durch den Ausbau von Dachgeschossen. Das sind laut Statistikamt ein Fünftel mehr im als Vergleichszeitraum.

Am meisten Wohnungen sollen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf (1563) und Spandau (840 Genehmigungen) entstehen. Schlusslichter sind Friedrichshain-Kreuzberg mit 16 und Neukölln mit 37 genehmigten Wohnungen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/trotz-mietendeckel-werden-in-berlin-wohnungen-geplant-li.83255

Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 22.04.2020: Mieterschutz Berliner Bezirke machen häufiger vom Vorkaufsrecht Gebrauch

In Berlin gibt es zurzeit 61 Milieuschutzgebiete. Bei Verkäufen von Mietshäusern haben die Bezirke dort ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das nutzen sie – aus gutem Grund.

Die Berliner Bezirke haben im vergangenen Jahr in weniger Fällen als im Jahr 2018 geprüft, ob sie bei Transaktionen von Mietshäusern in Milieuschutzgebieten ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben. Gleichwohl haben sie im Jahr 2019 häufiger als noch 2018 vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Das geht aus einem Bericht von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) an das Abgeordnetenhaus hervor.

Die Zahl der Fälle, in denen das Vorkaufsrecht geprüft wurde, ist danach im vergangenen Jahr auf 157 gesunken. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es 183. Während 2018 in 21 Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, machten die Bezirke im vergangenen Jahr in 29 Fällen davon Gebrauch. Gesunken ist die Zahl der Fälle, in denen die privaten Erwerber der Häuser die Ausübung des Vorkaufsrechts abgewendet haben, in dem sie sich per einseitiger Erklärung oder vertraglicher Vereinbarung zur Einhaltung der Milieuschutzziele verpflichteten. So gab es im vergangenen Jahr nur 61 sogenannte Abwendungsfälle. Im Jahr davor waren es noch 74.

Die Zahlen deuten darauf hin, dass die Erwerber weniger oft gewillt sind, die Einhaltung der Milieuschutzziele zuzusichern, um die Ausübung des Vorkaufsrechts abzuwenden. Zugleich scheinen die Bezirke entschlossen, unter diesen Umständen häufiger vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Am häufigsten, nämlich zehn Mal, übte im vergangenen Jahr der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht aus. Gefolgt von Neukölln und Tempelhof-Schöneberg (je fünf Fälle), Mitte (vier), Pankow (zwei), Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Reinickendorf (je ein Fall).

Zwar soll das Vorkaufsrecht in der Regel zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ausgeübt werden, doch zeichnet sich hier ein Wandel ab. So waren 2019 in sieben Fällen Genossenschaften Begünstigte des Vorkaufsrechts. In den Vorjahren war das Vorkaufsrecht nur zwei Mal nicht zugunsten eines landeseigenen Unternehmens ausgeübt worden. Die landeseigenen Vermieter rücken mittlerweile häufig wegen der hohen Kaufpreise von den Ankäufen ab.

Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts wurden im vergangenen Jahr laut dem Bericht 685 Wohnungen gesichert. Über Abwendungsfälle konnten die Mieter von weiteren 1216 Wohnungen geschützt werden. In diesem Jahr wurde bis zum 17. April bereits in fünf Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt. Dazu kommen fünf Abwendungsfälle. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teilte jetzt mit, dass er Abwendungsvereinbarungen für die Häuser Waldemarstraße 114, Skalitzer Straße 100 und Naunynstraße 42 mit insgesamt rund 40 Wohnungen unterzeichnet habe. Für das Eckhaus Manteuffelstraße 105/Muskauer Straße 41 habe der Käufer eine Fristverlängerung beantragt. Das heißt, die Verhandlungen über das Haus gehen weiter.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) zeigt sich zufrieden. „Durch das Instrument des kommunalen Vorkaufrechts und der Abwendungen in Milieuschutzgebieten konnten in Berlin seit dem Jahr 2015 bis einschließlich 22. April 2020 insgesamt 5992 Wohnungen gesichert werden“, sagte sie am Mittwoch. Dadurch sei es bei anstehenden Verkäufen von Wohnungen gelungen, viele Mieter vor Luxusmodernisierung, Mieterhöhungen oder Verdrängung zu schützen. Den Bezirken gelinge es immer besser, das Vorkaufsrecht trotz der sehr kurzen, bundesgesetzlich festgelegten Frist von zwei Monaten auszuüben und so in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungsverordnung die Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung besser zu bewahren, so Lompscher.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-bezirke-machen-haeufiger-vom-vorkaufsrecht-gebrauch-li.81856

Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 21.04.2020: Dritten Bericht zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten beschlossen

Aus der Sitzung des Senats am 21. April 2020:

Auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den dritten Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten im Sinne des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019.

Im Berichtszeitraum ist die Zahl der Prüffälle auf 157 gegenüber dem Jahr 2018 (183 Prüffälle) leicht gesunken. Es wurde in 29 Fällen ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Gegenüber dem Vorjahr mit 21 Vorkaufsfällen hat die Zahl der Ausübungsfälle 2019 um ein Drittel zugenommen. Es gab 61 Abwendungsfälle, ein leichter Rückgang gegenüber dem Jahr 2018 (74 Abwendungsfälle).

Die Vorkaufsfälle verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: vier in Mitte, zehn in Friedrichshain-Kreuzberg, zwei in Pankow, fünf in Tempelhof-Schöneberg, fünf in Neukölln, einer in Treptow-Köpenick und jeweils ein erster Ausübungsfall in Lichtenberg und Reinickendorf.

Im Jahr 2019 erlangten insgesamt 33 Vorkaufsrechtsbescheide Rechts- bzw. Bestandskraft (Ausübungsfälle aus den Jahren 2015 bis 2019 betreffend). Im Vorjahr waren es acht Fälle. Durch die Ausübung von Vorkaufsrechten und durch den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen konnten im Jahr 2019 berlinweit 1.901 Wohnungen gesichert werden. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 3.050 Wohnungen. Der Rückgang der insgesamt gesicherten Wohnungen um ein Drittel ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass es im Jahr 2018 einige Objekte mit sehr vielen Wohnungen gab, die gesichert werden konnten.

Gemäß der dem Senat vorliegenden Zahlen wurde das Vorkaufsrecht im Jahr 2020 bis zum 17. April fünfmal ausgeübt, zudem gab es fünf Abwendungsfälle. So konnten im laufenden Jahr bereits mehr als 322 Wohnungen gesichert werden (für einen Fall aus Pankow ist die Anzahl der Wohnungen nicht bekannt). Derzeit gibt es in Berlin 61 soziale Erhaltungsgebiete. In diesen leben rund 914.000 Berlinerinnen und Berliner in rund 482.000 Wohnungen.

Die Anwendung des Vorkaufsrechts in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungsverordnung ist das letzte Mittel, um die Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung zu bewahren. Wird ein in einem sozialen Erhaltungsgebiet gelegenes Grundstück verkauft, prüft der Bezirk die Ausübung des Vorkaufsrechts. Vorrangig wird jedoch – entsprechend der gesetzlichen Vorgabe – die Abwendung des Vorkaufs und die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung verfolgt, in der sich der Käufer verbindlich verpflichtet, die Ziele der jeweiligen Erhaltungsverordnung einzuhalten.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.923404.php

Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 17.04.2020: Kommentar Bezirke müssen Vorkaufsrecht ausüben, wo es geht

Gegner des Vorkaufsrechts argumentieren, dass es für die Bezirke zu teuer sei. Sie verkennen dabei aber einen wichtigen Effekt.

Um es vorneweg zu sagen: Ja, es ist notwendig. In Innenstadt-Quartieren von Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg nutzen die Bezirke in Milieuschutzgebieten immer häufiger ihr gesetzliches Vorkaufsrecht zu Gunsten gemeinwohlorientierter Vermieter. Also zu Gunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft.

Der Anfang für ein größeres Engagement?

Nötig ist dies, um zu verhindern, dass Häuser in die Hände von Eigentümern gelangen, die das Ziel verfolgen, ein Maximum an Gewinn zu erwirtschaften, ohne Rücksicht auf die Mieter zu nehmen. Die oftmals hohen Kaufpreise haben zuletzt leider dazu geführt, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen den Einstieg in solche Kaufverträge immer wieder abgelehnt haben. Es ist deswegen zu begrüßen, dass sich bei der Ausübung des Vorkaufsrechts für das sogenannte Luftbrückenhaus in Neukölln nun mit dem Beamten-Wohnungs-Verein eine Genossenschaft als Erwerber gefunden hat, die eine mehr als 100 Jahre lange Tradition hat. Vielleicht ist es ja sogar der Anfang für ein größeres Engagement.

Gegner des Vorkaufsrechts führen gerne das Argument an, dass es zu teuer sei. Sie verkennen dabei aber einen wichtigen Effekt. Ohne den Druck, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht ausüben könnte, würden sich Erwerber nicht darauf einlassen, die Einhaltung der Ziele des Milieuschutzes verbindlich zuzusichern. Denn damit können sie die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden. Alleine in Neukölln wurden seit 2017 insgesamt 34 Abwendungsvereinbarungen unterzeichnet. Ohne Geldeinsatz wurden damit die Ziele des Milieuschutzes für 34 Häuser gesichert. Das sollte bei keiner Bilanz fehlen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/vorkaufsrechte-ausueben-wo-es-geht-li.81368

Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 17.04.2020: Stadtentwicklung Neukölln übt Vorkaufsrecht beim „Luftbrückenhaus“ aus

Neuer Eigentümer wird die Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin.

Wochenlang haben die Mieter des Häuserblocks Leine-/Ecke Oderstraße in Neukölln gebangt, wer neuer Eigentümer ihrer Wohnungen wird. Jetzt steht fest: Der Bezirk Neukölln hat das Vorkaufsrecht für die 164 Wohnungen des sogenannten Luftbrückenhauses ausgeübt – zugunsten der Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin. Das teilte Neuköllns Stadtrat für Stadtentwicklung Jochen Biedermann (Grüne) am Donnerstag mit.

Neukölln hat zum dritten Mal in diesem Jahr sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Nach der Zahl der Wohnungen ist das „Luftbrückenhaus“ das bisher größte Objekt. Das Haus verdankt seinen Spitznamen der Luftbrücke der West-Alliierten während der Blockade West-Berlins 1948/49. Der Häuserblock steht neben der ehemaligen Einflugschneise des Flughafens Tempelhof.

Der für das Vorkaufsrecht zuständige Stadtrat Biedermann bedankte sich am Donnerstag bei der Genossenschaft und sagte: „Ich freue mich sehr, dass Genossenschaften sich zunehmend engagieren. Gemeinsam können wir den Ausverkauf Berlins aufhalten.“ Noch allerdings ist die Entscheidung des Bezirk zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtskräftig. Verkäufer und ursprünglicher Käufer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen oder vor Gericht zu ziehen. „Nun heißt es abwarten, ob das Verfahren in die Verlängerung geht oder die Mieter schnell Sicherheit haben werden“, sagt Biedermann.

In Neukölln wurden seit 2017 elf Fälle, in denen das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, rechtsverbindlich entschieden. In vier weiteren Fällen sind Gerichtsverfahren anhängig. Außerdem wurden 34 Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neukoelln-uebt-vorkaufsrecht-beim-luftbrueckenhaus-aus-li.81357

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,

obwohl dieses Jahr alles anders ist und Ostern in Zeiten des Corona-Virus bedeutet, dass wir nur im kleinsten Kreis der Familie und mit Abstand feiern können, wünschen wir Ihnen und Ihren Familien trotz allem ein frohes und friedliches Osterfest.

Mit freundlichen Grüßen

Ass. Marcel Eupen, 1. Vorsitzender

RA Uwe Piper, 2. Vorsitzender

Roswitha Schiefelbein, Schriftführerin

Jean-Habib Gongbah, Migrationsbeauftragter

Ralph Kräft, Geschäftsstellenmitarbeiter

Wolf-Dietrich Kniffka, Geschäftsstellenmitarbeiter