Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 27.02.2020: Wohnungspolitik – Rot-Rot-Grün findet keine Position zu Enteignungen

Seit Monaten warten die Initiatoren des Volksbegehrens auf ein Signal, ob ihr Anliegen zulässig ist. Aber Rot-Rot-Grün ist uneins.

Die rot-rot-grüne Koalition ringt weiter um eine gemeinsame Position zum Volksbegehren zur Enteignung von großen Wohnungsunternehmen. Der Koalitionsausschuss diskutierte das Thema am Mittwochmorgen, nach Aussagen von Teilnehmern der vertraulichen Spitzenrunde in „konstruktiver Atmosphäre“. Aber eine Einigung kam gleichwohl nicht zustande.

Nach Informationen der Morgenpost liegt es jedoch keineswegs an Geisels Juristen, dass sich die Sache zieht. Die Einschätzung der Innenverwaltung liegt vor, hieß es am Mittwoch, und zwar in der Grundaussage schon seit mehreren Wochen. Die Behörde hält es nach Informationen der Morgenpost für nicht zulässig, die Enteignung von allen Eigentümern mit mehr als 3000 Wohnungen in der Stadt anzustreben.

Das Problem ist aber, dass diese Einschätzung politischen Sprengstoff für das Regierungsbündnis birgt. Der Konflikt sei „nicht so einfach aufzulösen“, heiß es. Denn die Linke unterstützt das Volksbegehren explizit. Ihre Koalitionspartner beobachten seit einigen Monaten mit wachsender Irritation, wie die Linke tatsächlich die kommunale Bewirtschaftung eines möglichst großen Bestandes von Wohnungen in Berlin als Ziel ausgegeben hat. Dabei könnten Enteignungen helfen, um den Bestand der städtischen Wohnungen möglichst schnell hochzufahren.

SPD und Grüne wollen diesen Kurs jedoch nicht mitgehen. Vor allem die Grünen hätten nach Kritik an ihrer Regierungsfähigkeit ihren Kurs verändert, nachdem sie ursprünglich durchaus Sympathien für den Enteignungsvorschlag gezeigt hätten. Inzwischen hat sich aber die Meinung durchgesetzt, dass nach dem von der Immobilienwirtschaft harsch kritisierten Mietendeckel der Konfrontationskurs nicht noch einmal verschärft werden sollte. Jetzt warben die Vertreter der Grünen im Koalitionsausschuss dafür, auf die Initiatoren des Volksbegehrens zuzugehen und auch die Immobilienunternehmen an einen Tisch zu holen.

Ziel ist ein Bündnis nach dem Hamburger Vorbild

Die Rede war nach Hamburger Vorbild von einem Bündnis mit der Wohnungswirtschaft über einen pfleglichen Umgang mit Mietern mit dem Ziel, einen Stadtvertrag für faires Wohnen abzuschließen. Viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft seien durch den Druck des Volksbegehrens und der Enteignungsinitiative durchaus bereit für einen solchen Schritt, wurde aus dem Koalitionsausschuss berichtet.

Jetzt sollen sich die Vorsitzenden der Abgeordnetenhausfraktionen von SPD, Linken und Grünen noch einmal versuchen, einen gemeinsamen Weg für die Koalition auszuloten. Im Grund stehe das Bündnis beim Thema Enteignungen immer noch bei Null, hieß es. „Das Thema wurde vertagt“, hieß es schließlich am Mittwoch.

https://www.morgenpost.de/berlin/article228555605/Rot-Rot-Gruen-findet-keine-Position-zu-Enteignungen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 27.02.2020: Wohnungsmarkt – Vorkaufsrecht in Berlin: Viel Aufwand, wenig Wirkung

Berlins kommunale Wohnungsbaugesellschaften haben bei 464 Häusern das Vorkaufsrecht geprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Von 464 Häusern, deren Erwerb der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Auftrag der Berliner Bezirke prüften, wurden lediglich 43 auch tatsächlich per Vorkauf erworben – in sechs Fällen sind dagegen sogar noch Klagen anhängig. Damit führte nicht einmal jede zehnte Überprüfung auch zu einem Erwerb.

So führte 118 durch die städtische Gewobag geprüfte Vorkaufsfälle nur 14 Mal zum Abschluss eines Kaufvertrages, wobei davon vier Übernahmen noch gerichtlich überprüft werden. In elf Fällen konnte eine Abwendungsvereinbarung geschlossen werden. Hinter den allermeisten durchgeführten Prüfungen hat die Gewobag jedoch die Anmerkung „Wirtschaftlichkeit nicht gegeben“ gesetzt (61 Fälle). Andere Gründe, wie etwa die „Absage durch den Bezirk“ oder „Absage wegen rechtlicher Gründe“ tauchen ebenfalls häufig auf.

Ähnlich die Auskunft der WBM, die 95 Ankäufe überprüft und lediglich elf Mal das Vorkaufsrecht ausgeübt hat. Ebenfalls elf Mal wurde eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet.

Bei Berlins größter kommunaler Wohnungsbaugesellschaft mit rund 75.000 Wohnungen, der Degewo, fällt die Bilanz noch ernüchternder aus. 100 Fälle wurden im Auftrag der Bezirke geprüft – nur in zwei Fällen kam auch ein Erwerb zustande. In weiteren 13 Fällen konnten Abwendungsvereinbarungen getroffen werden.

https://www.morgenpost.de/berlin/article228555491/Vorkaufsrecht-in-Berlin-Viel-Aufwand-wenig-Wirkung.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 25.02.2020: Kein Personal in den Berliner Bezirken – Der Mietendeckel ist da – aber niemand, der ihn umsetzt

Auf die Wohnungsämter kommt viel Arbeit zu, sie sollen dafür sorgen, dass der Mietendeckel auch eingehalten wird. Mitarbeiter gibt es dafür bislang nirgendwo.

Seit Sonntag gilt der Mietendeckel – aber wer setzt seine Regelungen um?

In den bezirklichen Wohnungsämtern gibt es stadtweit nicht einen einzigen Mitarbeiter, der das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ umsetzen soll.

Überhaupt erst in drei Bezirken wurden entsprechende Stellen ausgeschrieben – nachdem das Gesetz über Monate diskutiert und schließlich bereits am 30. Januar im Abgeordnetenhaus beschlossen worden war.

Katrin Dietl, Sprecherin der Senatsbauverwaltung, die für die Erarbeitung des Gesetzes zuständig war, stellt die derzeitige Lage wie folgt dar: „Die Besetzungsverfahren der bezirklichen Stellen sind angelaufen“, sagte sie dem Tagesspiegel.

Demnach hätten die drei Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Lichtenberg die Stellen bereits ausgeschrieben.

Spandau, Neukölln, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf sollen laut Dietl bis Ende Februar beziehungsweise in der ersten Märzwoche ihre Stellen ausschreiben. „Die verbleibenden Bezirksämter wollten sich auf keinen Zeitpunkt festlegen lassen oder gaben keine Rückmeldung ab“, sagte Dietl.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein-personal-in-den-berliner-bezirken-der-mietendeckel-ist-da-aber-niemand-der-ihn-umsetzt/25578484.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 18.02.2020: Stimmen von Union und FDP – Quorum für Verfassungsklage gegen Mietendeckel erreicht

Die Fraktionen von Union und FDP im Bundestag haben laut CDU genug Stimmen für ihre geplante Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel gesammelt.

In der Unionsfraktion hätten mehr als 190 der 246 Abgeordneten das Vorhaben unterzeichnet, teilte der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak am Dienstag mit. Damit sei das notwendige Quorum von 178 Unterstützern – ein Viertel aller Abgeordneten im Bundestag – bereits erreicht.

Luczak: Klage vor dem Sommer einreichen

Da sich auch die FDP  an der Klage beteiligen wolle, werde diese am Ende wohl von mehr als 250 Bundestagsabgeordneten unterstützt. Das sei ein starkes Signal, sagte Luczak, der die Klage für die Union koordiniert. Er kündigte an, den Antrag beim Bundesverfassungsgericht “noch deutlich vor der Sommerpause” zu stellen.

Damit würden Gesetze des Bundes, wie etwa die Mietpreisbremse, vom Land Berlin außer Kraft gesetzt. Dies werde vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben, erklärte Luczak.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/berlin-bundestag-klage-mietendeckel-cdu-csu-fdp.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 17.02.2020: „Klar verfassungswidrig” – Klage gegen Berliner Mietendeckel steht

Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will den Mietendeckel durch das Verfassungsgericht prüfen lassen. In etwa sechs Wochen könnte es soweit sein.

Mehr als 190 Abgeordnete der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag stellen sich hinter den Antrag auf rechtlicheÜberprüfung des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit ist die Voraussetzung für den Antrag auf eine „abstrakte Normenkontrolle“ beim obersten Gericht gegeben.

Die Liberalen ziehen mit

Wie der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Berlin im Bundestag, Jan-Marco Luczak, dem Tagesspiegel sagte, wird der Antrag mit der FDP-Fraktion abgestimmt. Die Liberalen seien ebenfalls davon überzeugt, dass das Berliner Gesetz gegen Grundsätze der Verfassung verstößt, zu „großer rechtlicher Unsicherheit und Chaos führen wird“.

Die Bundestagsabgeordneten wollten mit ihrer Klage “schnellstmöglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen“, so Luczak. Beide Fraktionen zusammen würden sogar mehr als 250 Unterstützer mobilisieren. Voraussetzung für die Einreichung der Klage sind 178 Unterzeichner.

Am Sonntag tritt das Berliner Gesetz in Kraft. Der Antrag auf Überprüfung könnte nach Einschätzung des Prozessbevollmächtigten, Verfassungsrechtler Wolfgang Spoerr, in „ungefähr sechs Wochen“ in Karlsruhe eingereicht werden.

Berlin hebe “mieterschützende Regelungen” des Bundes auf

Der Berliner Mietendeckel sei “klar verfassungswidrig”, weil er die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachte, sagte Luczak. Die vielen mieterschützenden Regelungen, die der Bund in Kraft gesetzt habe, hebele das Berliner Gesetz aus. Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten – all dies werde in Berlin nicht mehr gelten. “Die rot-rot-grüne Koalition maßt sich also an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen”. Das sei nicht akzeptabel und werde vor Gericht keinen Bestand haben.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/klar-verfassungswidrig-klage-gegen-berliner-mietendeckel-steht/25554960.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 09.02.2020: Besserer Schutz für Mieter – Justizministerin will Umwandlung in Eigentumswohnungen erschweren

In Gegenden mit knappem Wohnungsangebot sollen die Behörden Umwandlungen prüfen. Justizministerin Lambrecht will so Mieter vor Verdrängung schützen.

Es sind wohl Fälle wie die der Wohnanlage im Süden Berlins, die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Auge hat. Die Siedlung, einst vom Bund für seine Bediensteten reserviert, hat diverse Eigentümerwechsel hinter sich. Der neue Eigentümer, eine börsennotierte Gesellschaft, will Kasse machen. Alle Mietwohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Kaufpreise sind hoch. Die meisten Mieter werden es sich nicht leisten können, ihre Wohnung zu erwerben. Viele leben seit 20 Jahren dort.

„Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist häufig der erste Schritt zur Verdrängung alt eingesessener Mieterinnen und Mieter, die seit vielen Jahren in ihren Stadtteilen leben und dort fest verwurzelt sind“, sagt Lambrecht. Deshalb will die Ministerin die Umwandlung per Gesetz erschweren. In angespannten Wohnungsmärkten soll sie künftig „nur noch unter besonderen Bedingungen und mit einer behördlichen Genehmigung möglich sein“, plant die Justizministerin.

Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, nach dem die Behörden in einigen Fällen grünes Licht für eine Umwandlung geben müssen. Das soll dann der Fall sein, wenn zwei Drittel der umgewandelten Wohnungen an die Mieter gehen. Auch wenn die Immobilie in den Nachlass fällt oder Familienangehörige einziehen wollen, sollen die Behörden zustimmen müssen.

Ähnliche Einschränkungen kennt man aus Berlin. In den 59 Milieuschutzgebieten der Hauptstadt ist eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereits seit 2015 an die Zustimmung der Behörden geknüpft. Die Ämter müssen aber zustimmen, wenn die Wohnungen in den ersten sieben Jahren ausschließlich an Mieter oder an Familienangehörige gehen oder Teil des Nachlasses ist. So bestimmt es Bundesrecht,nämlich Paragraph 172 Baugesetzbuch. Politische Versuche von Berlin, Hamburg und Bremen, diese Vorschrift zu streichen, sind bislang gescheitert.

Jan-Marco Luczak hält die Reform für falsch

Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, sieht die geplante Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dagegen „sehr kritisch“. „Ich finde es inkonsequent, wenn wir einerseits viele Milliarden für die Eigentumsförderung bereitstellen, gleichzeitig das Entstehen neuer Eigentumswohnungen behindern“, meint Luczak. Im Falle der Umwandlung seien Mieter heute schon gut geschützt, weil sie bis zu zehn Jahre Kündigungsschutz hätten.

https://www.tagesspiegel.de/verbraucher/besserer-schutz-fuer-mieter-justizministerin-will-umwandlung-in-eigentumswohnungen-erschweren/25522598.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 04.02.2020: Umstrittenes Berliner Gesetz – Wenn Mietendeckel scheitert, will Lompscher auf Bund einwirken

Falls die Gerichte den Mietendeckel ablehnen sollten, hat die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen bereits einen Plan. Der Bund soll ran.

Katrin Lompscher (Die Linke), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin, hat am Dienstagabend in der rbb-Sendung „hard Talk aus Berlin“ verraten, was sie vorhat, falls die Gerichte den umstrittenen Mietendeckel ablehnen sollten. Dann müsse „der Bund ran“, so Lompscher. Falls die Gerichte also urteilen würden, dass das Land Berlin gar nicht die Befähigung habe, den Mietendeckel zu etablieren, dann müsse man auf den Bund einwirken, sagte die Stadtsenatorin dem rbb.

Das umstrittene Gesetz zum Mietendeckel wurde zwar vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, muss aber erst noch die Hürde der verfassungsrechtlichen Überprüfung nehmen. Rechtssicherheit besteht also erst, wenn das Bundesverfassungsgericht in der von CDU und FDP angekündigten abstrakten Normenkontrollklage den Berliner Mietendeckel bestätigt, korrigiert – oder verwirft.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/umstrittenes-berliner-gesetz-wenn-mietendeckel-scheitert-will-lompscher-auf-bund-einwirken/25508368.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 02.02.2020 – Wohnungspolitik Horst Seehofer will Wohnungsmarkt stärker regulieren

Der Wohnungsmarkt dürfe nicht allein den Regeln von Angebot und Nachfrage überlassen werden, sagt der Innenminister. Geringverdiener will er besser schützen. Den Berliner Mietendeckel lehnt er aber strikt ab.

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) lehnt den ab, spricht sich aber zugleich für eine stärkere Regulierung des Wohnungsmarkts aus. „Wenn wir den Markt rein kapitalistischen oder neoliberalen Regeln überlassen, nach denen im Prinzip immer der Stärkere gewinnt, entspricht das nicht meiner Auffassung von sozialer Marktwirtschaft“, sagte Seehofer der Welt am Sonntag. Man müsse „auch jene unterstützen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse geringere Chancen haben“.

Konkret sprach sich Seehofer für eine Änderung des sogenannten Wucherparagrafen aus. Demnach sollen deutlich zu hohe Mieten abgesenkt werden, ohne dass der Mieter eine Zwangslage nachweisen muss. Außerdem befürwortet Seehofer eine stärkere Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Dabei will er den Mietern jedoch nicht die Möglichkeit nehmen, ihre Wohnung selbst zu kaufen.

Seehofer: Berliner Mietendeckel „verfassungswidrig“

Zum Berliner Mietendeckel sagte Seehofer, er halte diesen für „verfassungswidrig“. Die Regelung schieße „weit über das Ziel hinaus“. Nach dem Landesgesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre weitgehend eingefroren werden. Aus Sicht von Seehofer verhindert das Investitionen in Bestandswohnungen und Neubauten.

Für die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt gehen Seehofers Vorschläge nicht weit genug: „Ich erwarte von Horst Seehofer, dass er beim Sozialen Wohnungsbau endlich einen Gang hochschaltet“, erklärte sie am Sonntag. Göring-Eckardt wiederholte die Forderung der Grünen nach einer Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, die es bis Ende der Achtzigerjahre in Deutschland gab. Dabei errichteten gemeinwohlorientierte Bauunternehmen Wohnungen mit gedeckelter Miete für Menschen mit niedrigem Einkommen. „Und angesichts von Rekordmieten braucht es eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes“, so Göring-Eckardt.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bundesinnenminister-horst-seehofer-will-wohungsmarkt-staerker-regulieren-li.6018

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 31.01.2020: Opposition hält Berlin für nicht zuständig – CDU und FDP planen Mietendeckel-Klage bis zum Sommer

Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben angekündigt, gegen den Berliner Mietendeckel zu klagen. Die Vorsitzenden der Fraktionen, Burkard Dregger und Sebastian Czaja, teilten am Freitag mit, dass dies noch vor der Sommerpause geschehen soll. Beide Parteien begründen die Klage damit, dass das Gesetz Vorschriften enthält, die in die Zuständigkeit des Bundes fielen Außerdem verstoße der Mietendeckel gegen die Eigentumsgarantie der Berliner Verfassung.

CDU-Fraktionschef Dregger sagte, man wolle eine schnelle Entscheidung ermöglichen und die allseitige Verunsicherung überwinden. Der Bonner Professor für Öffentliches Recht, Foroud Shirvani, soll die beiden Fraktionen in dem Verfahren vertreten. Auch die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP haben angekündigt, gegen das Berliner Gesetz zu klagen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/01/berlin-mietendeckel-klage-cdu-fdp-gerichte-ueberpruefung.html

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DER TAGESSPIEGEL am 23.01.2020: Änderungen beim Mietendeckel – So können Berliner eine geringere Miete durchboxen

Für die Umsetzung des neuen Gesetzes sollen die Mieter nun selbst aktiv werden. Doch was bedeutet das konkret?

Weil für die individuelle Durchsetzung des Mietendeckels die Berliner Mieter weitgehend selbst sorgen müssen, bereitet sich der Berliner Mieterverein auf einen Anstieg der Beratungsgespräche vor.

„Wir rechnen mit vielen Anfragen und planen wahrscheinlich eine Erhöhung unserer Kapazitäten“, erklärte Wiebke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins, am Donnerstag.

Werner zufolge funktioniert es so: Stellt ein Mieter fest, dass seine ab dem Stichtag 18. Juni 2019 fällige Miete mehr als 20 Prozent über den in der Mietobergrenzentabelle festgehaltenen Werten liegt, hat er einen Anspruch auf die Absenkung der Miete. Jedoch: Geltend machen kann er diesen Absenkungsanspruch aus juristischen Gründen erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich im November 2020. Nur der Mietenstopp gilt rückwirkend zum 18. Juni. Die Mietensenkung auf Basis der im Gesetz verankerten Obergrenzen greift mit Verzögerung.

Erste Option: Der Mieter reduziert seine Miete selbstständig

Liegt die eigene Miete über diesen Grenzen, rät Werner, sich das vom jeweiligen Bezirksamt bescheinigen zu lassen. Dieser Bescheid wiederum sollte dem Vermieter vorgelegt werden. Hintergrund ist: Das Mietendeckel-Gesetz verbietet die Verpflichtung zur Zahlung einer überhöhten Miete.

Ist dieser Schritt getan, gibt es zwei Wege: Entweder, der Mieter reduziert seine monatlich zu zahlende Miete selbstständig. Dann sollte er aber die Differenz zum bisherigen Mietzins besser zurücklegen, weil das Gesetz erst noch die Hürde der verfassungsrechtlichen Überprüfung nehmen muss.

Zweite Option: Der Mieter holt sich das Einverständnis des Vermieters

Oder, und dazu rät der Mieterverein, der Mieter holt sich das verbindliche Einverständnis des Vermieters und senkt erst nach dessen Zustimmung die monatliche Miete. Hintergrund ist: Wer die Miete von sich aus und ohne Zustimmung des Vermieters reduziert, gerät in einen Zahlungsrückstand. Scheitert das Gesetz tatsächlich vor Gericht, steht der Mieter plötzlich als Schuldner da, im schlimmsten Fall droht die Kündigung.

„Wir raten unseren Mietern, sich das Einverständnis des Vermieters einzuholen“, sagte Werner dazu. Alternativ könne der Mieter beim Amtsgericht ein sogenanntes Feststellungsurteil erwirken.

Dieses beziffert die nach der Mietobergrenzen-Tabelle zulässige Miethöhe auf den Cent genau. Der Mieter befinde sich dann so auf der sicheren Seite. Aber auch in dem Fall rät Werner: „Das eingesparte Geld sollten die Mieter besser zurückhalten, bis die gerichtliche Überprüfung des Gesetzes beendet ist.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/aenderungen-beim-mietendeckel-so-koennen-berliner-eine-geringere-miete-durchboxen/25467030.html